Zahlungen Musterklauseln

Zahlungen. Die Emittentin verpflichtet sich, Zahlungen auf die tokenbasierten Schuldverschreibungen bei Fälligkeit in Euro zu zahlen. Die Emittentin wird Zahlungen an die Person leisten, die am Bankarbeitstag vor dem jeweiligen Fälligkeitstag um 24:00 Uhr CET im Register als Anleger aufgeführt ist. Die vorgenannten Zahlungen befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren entsprechenden Verbindlichkeiten aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen.
Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufe...
Zahlungen. Zahlungen des Anlegers per Lastschrift beziehungsweise Überweisung nimmt die USB aus- schließlich in Euro entgegen. Abweichend davon sind bei in Fremdwährung aufgelegten Fonds der Kapitalverwaltungsgesellschaften der Union Investment Gruppe auch Einzahlungen durch den Anleger in der Fondswährung möglich; hierfür hat der Anleger die speziell dafür einge- richteten Treuhandkonten zu erfragen und bei der Einzahlung anzugeben.
Zahlungen. (1) (a) Zahlungen auf Kapital. Zahlungen auf Kapital in Bezug auf die Schuldverschreibungen erfolgen nach Maßgabe des nachstehenden Absatzes 2 an das Clearing System oder dessen Order zur Gutschrift auf den Konten der jeweiligen Kontoinhaber des Clearing Systems gegen Vorlage und (außer im Fall von Teilzahlungen) Einreichung der die Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt der Zahlung verbriefenden Globalurkunde bei der bezeichneten Geschäftsstelle der Emissionsstelle außerhalb der Vereinigten Staaten.
Zahlungen. 4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.
Zahlungen. Zahlungen haben – unter Angabe der Rechnungsnummer – aus- schließlich an B+S zu erfolgen. Laufende Vergütungen werden per (SEPA-)Lastschrift von dem vom VP schriftlich angegebenen Bankkonto abgebucht. Der VP erteilt B+S hierzu die erforderliche Einzugsermächtigung bzw. ein entsprechendes SEPA-Mandat. Im Falle einer vom VP zu vertreten- den Rückgabe der Lastschrift wird eine Bearbeitungspauschale von EUR 15,00 erhoben. Der VP wird B+S Änderungen seiner Bankver- bindung unverzüglich schriftlich mitteilen. Der VP trägt alle vom VP verursachten Gebühren, die B+S von Drit- ten in Rechnung gestellt werden (z.B. für Rücklastschriften). Ent- geltpflichtige „Transaktionen“ sind Kauf-, Gutschrifts-, Stornierungs- transaktionen und Kassenschnitte sowie auch Diagnosen und Initia- lisierungen des Händlerterminals. Die Monatspauschale und, soweit vereinbart, die Zahl der Transaktionen für die Gebührenstaffel ver- stehen sich jeweils pro einzelnes Terminal, auch wenn der VP meh- rere Terminals betreibt. Bei Verzug schuldet der VP Zinsen in Höhe von 8 (acht) Prozent- punkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB). Darüber hinaus ist der VP verpflichtet, als Verzugsschaden Gebühren für die notwen- dige Einschaltung von Rechtsanwälten oder Inkassobüros zu tragen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unbe- rührt. B+S ist für den Fall des Verzuges des VP weiter berechtigt, die Auslieferung von Waren zurückzuhalten oder nach eigener Xxxx Vorauszahlungen oder angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Stellt der VP seine Zahlungen ein oder beantragt das Insolvenzver- fahren, wird das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt oder wurde eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen des VP erfolglos versucht, ist der VP verpflichtet, dies B+S unverzüglich anzuzeigen, alle notwendigen Auskünfte zu erteilen und auf erstes Anfordern entsprechende Unterlagen auszu- händigen. B+S ist in diesen Fällen berechtigt, alle in ihrem Eigen- tum stehenden Gegenstände (einschließlich der unter Eigentums- vorbehalt gelieferten) auch ohne Rücktritt vom Vertrag sicherzustel- len und zurück zu nehmen. Der VP darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zur Zurückbehaltung wegen Ansprüchen, die nicht mit diesen Verträgen zusammenhängen, ist er nicht berechtigt. Alle an B+S zu zahlenden Vergütungen einschließlich Entschädi- gungen und Entschädigungspauschalen verstehen sich, soweit sie umsatzsteuerpflichtig sind, zuzüglich Umsa...
Zahlungen. (1) (a) Zahlungen auf Kapital. Zahlungen auf Kapital in Bezug auf die Schuldverschreibun- gen erfolgen nach Maßgabe des nachstehenden Absatzes 2 an das Clearingsystem oder dessen Order zur Gutschrift auf den Konten der jeweiligen Kontoinhaber des Clearingsys- tems.
Zahlungen. 2.1. Der Vermittler verbundener Reiseleistungen darf Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für Reiseleistungen nur entgegennehmen, wenn er sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von dem Vermittler selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Vermittlers verbundener Reiseleistungen
Zahlungen. 12.1 Auf Antrag des Auftragnehmers werden Abschlagszahlungen für die nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen und Nebenkosten einschließlich des darauf entfallenden bzw. dazu ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrages gewährt. Die Forderungsaufstellung (Abschlagsrechnung) muss prüffähig sein.
Zahlungen. 11.1 Zahlungen werden, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 (dreißig) Tagen netto zur Zahlung fällig. Bei einer Zahlung innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ist der Besteller zu einem Abzug von 3 % (drei Prozent) Skonto berechtigt. Die Zahlungsfrist beginnt, sobald die Leis- tung vollständig erbracht und die ordnungsgemäß ausgestellte Rech- nung eingegangen ist.