Common use of Zahlungen Clause in Contracts

Zahlungen. 4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.

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Samples: www.bkw-bw.de, www.marena-kreuzfahrten.de, www.kottenstedte.com

Zahlungen. 4.1. Das Fordern oder Annehmen die Annahme von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.

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Samples: leserreisen.mz-web.de, leserreisen.bzv-service.de

Zahlungen. 4.13.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.

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Samples: cms.leitner-reisen.de

Zahlungen. 4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen wirk- samen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung Über- mittlung des Sicherungsscheins zulässig.

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Samples: ftp.hauser.reisen

Zahlungen. 4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. RestzahlungRest- zahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.

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Samples: leserreisen.ksta.de

Zahlungen. 4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags Kun- dengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.

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Samples: www.heideker.de

Zahlungen. 4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags wirk- samen Kundengeldabsicherungsver- trags und Übermittlung des Sicherungsscheins Sicher- ungsscheins zulässig.

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Samples: www.hdc-reisen.de

Zahlungen. 4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags Vertrages nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags Kundengeldabsicherungsver- trags und Übermittlung des Sicherungsscheins Sicherungs- scheins zulässig.

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Samples: kaeckel.de

Zahlungen. 4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags Kundengeldabsiche- rungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.

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Samples: daehne-reisen.de

Zahlungen. 4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags Kundengeldabsicherungs- vertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.

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Samples: www.brauer-reisen.de