Common use of Zahlungen Clause in Contracts

Zahlungen. Die Rechnungen der Marós GmbH sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, bar bei Lieferung, im Voraus oder innerhalb einer Zahlungsfrist von maximal 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Fristen sind genau einzuhalten. Die Marós GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Marós GmbH berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Marós GmbH über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Marós GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins (Fälligkeitstermin) und in anderen Fällen des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken durchschnittlich berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% (fünf Prozent) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder einer Nachfolgeorganisation der Deutschen Bundesbank berechnet. Falls die Marós GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Marós GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die Marós GmbH berechtigt, die gesamt Restschuld fällig zu stellen. Die Marós GmbH ist außerdem berechtigt, solchenfalls Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der Käufer dem Verlangen nach Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen binnen einer Frist von 4 (vier) Tagen nicht nach, so ist die Marós GmbH berechtigt, nach ihrer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das Gleiche gilt, wenn bereits vor oder bei Vertragsabschluss vorliegende Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, der Marós GmbH aber erst nach Vertragsabschluss bekannt werden. Die nicht fristgerechte Bezahlung berechtigt die Marós GmbH bei Teillieferungen zur Verweigerung der Weiterlieferung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Mengen, ohne dass dadurch eine Schadenersatzpflicht der Marós GmbH entsteht. Für Mahnschreiben kann eine pauschale Gebühr in Höhe von 10 (zehn) Euro verlangt werden. Die Firma Marós GmbH ist berechtigt, Ausgangsrechnungen mit Eingangsrechnungen von Lieferanten zu verrechnen.

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Samples: maros.fish

Zahlungen. Zahlungen haben – unter Angabe der Rechnungsnummer – ausschließlich an B+S zu erfolgen. B+S Card Service GmbH · 00000-00-00 Seite 5 von 6 Laufende Vergütungen werden per (SEPA-)Lastschrift von dem vom VP schriftlich angegebenen Bankkonto abgebucht. Der VP erteilt B+S hierzu die erforderliche Einzugsermächtigung bzw. ein entsprechendes SEPA-Mandat. Im Falle einer vom VP zu vertretenden Rückgabe der Lastschrift wird eine Bearbei- tungspauschale von EUR 15,00 erhoben. Der VP wird B+S Änderungen seiner Bankverbindung unverzüglich schriftlich mitteilen. Der VP trägt alle vom VP verursachten Gebühren, die B+S von Dritten in Rechnung gestellt werden (z.B. für Rücklastschriften). Entgeltpflichtige „Transaktionen“ sind Kauf-, Gutschrifts-, Stornierungstransaktionen und Kassenschnitte sowie auch Diagnosen und Initialisierungen des Händlerterminals. Die Rechnungen der Marós GmbH sindMonatspauschale und, soweit nicht etwas anderes vereinbart istvereinbart, bar bei Lieferungdie Zahl der Trans- aktionen für die Gebührenstaffel verstehen sich jeweils pro einzelnes Terminal, im Voraus oder innerhalb einer Zahlungsfrist von maximal 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Fristen sind genau einzuhalten. Die Marós GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Marós GmbH berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, auch wenn die Marós GmbH über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Marós GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fälligder VP mehrere Terminals betreibt. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins (Fälligkeitstermin) und in anderen Fällen des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken durchschnittlich berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch Verzug schuldet der VP Zinsen in Höhe von 5% 8 (fünf Prozentacht) Pro- zentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz Basiszinssatz (§ 247 BGB). Darüber hinaus ist der Deutschen Bundesbank VP verpflichtet, als Verzugsschaden Gebühren für die notwendige Einschaltung von Rechtsanwälten oder einer Nachfolgeorganisation der Deutschen Bundesbank berechnetInkassobüros zu tragen. Falls die Marós GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. B+S ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Marós GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit für den Fall des Käufers in Frage stellen, so ist die Marós GmbH Verzuges des VP weiter berechtigt, die gesamt Restschuld fällig zu stellen. Die Marós GmbH ist außerdem berechtigt, solchenfalls Auslieferung von Waren zurück- zuhalten oder nach eigener Xxxx Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt Stellt der Käufer dem Verlangen nach Vorauszahlungen VP seine Zahlungen ein oder Sicherheitsleistungen binnen einer Frist von 4 (vier) Tagen nicht nachbeantragt das Insol- venzverfahren, so wird das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt oder wurde eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen des VP erfolglos ver- sucht, ist die Marós GmbH der VP verpflichtet, dies B+S unverzüglich anzuzei- gen, alle notwendigen Auskünfte zu erteilen und auf erstes Anfordern entsprechende Unterlagen auszuhändigen. B+S ist in diesen Fällen berechtigt, nach ihrer Xxxx alle in ihrem Eigentum ste- henden Gegenstände (einschließlich der unter Eigentums- vorbehalt gelieferten) auch ohne Rücktritt vom Vertrag zurückzutreten sicherzustellen und zurück zu nehmen. Der VP darf nur mit unstreitigen oder Schadenersatz rechtskräftig festge- stellten Ansprüchen aufrechnen. Zur Zurückbehaltung wegen Nichterfüllung verlangen. Das Gleiche gilt, wenn bereits vor oder bei Vertragsabschluss vorliegende UmständeAnsprüchen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassennicht mit diesen Verträgen zusammenhän- gen, der Marós GmbH aber erst nach Vertragsabschluss bekannt werdenist er nicht berechtigt. Alle an B+S zu zahlenden Vergütungen einschließlich Ent- schädigungen und Entschädigungspauschalen verstehen sich, soweit sie umsatzsteuerpflichtig sind, zuzüglich Umsatzsteuer zum jeweils geltenden Satz. Die vom Vertragspartner an die deutsche Kreditwirtschaft zu zahlenden Entgelte (die für ihn von B+S entrichtet werden) unterliegen derzeit nicht fristgerechte Bezahlung berechtigt die Marós GmbH bei Teillieferungen zur Verweigerung der Weiterlieferung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Mengen, ohne dass dadurch eine Schadenersatzpflicht der Marós GmbH entsteht. Für Mahnschreiben kann eine pauschale Gebühr in Höhe von 10 (zehn) Euro verlangt werden. Die Firma Marós GmbH ist berechtigt, Ausgangsrechnungen mit Eingangsrechnungen von Lieferanten zu verrechnenUmsatzsteuer.

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Samples: www.bs-card-service.com

Zahlungen. Zahlungen haben – unter Angabe der Rechnungsnummer – aus- schließlich an BS PAYONE zu erfolgen. Laufende Vergütungen werden per (SEPA-)Lastschrift von dem vom VP schriftlich angegebenen Bankkonto abgebucht. Der VP erteilt BSPAYONE hierzu die erforderliche Einzugsermächtigung bzw. ein entsprechendes SEPA-Mandat. Im Falle einer vom VP zu vertretenden Rückgabe der Lastschrift wird eine Bearbeitungs- pauschale von EUR 15,00 erhoben. Der VP wird BS PAYONE Änderungen seiner Bankverbindung unverzüglich schriftlich mitteilen. Der VP trägt alle vom VP verursachten Gebühren, die BS PAYONE von Dritten in Rechnung gestellt werden (z.B. für Rücklastschrif- ten). Entgeltpflichtige „Transaktionen“ sind Kauf-, Gutschrifts-, Stornierungstransaktionen und Kassenschnitte sowie auch Di- agnosen und Initialisierungen des Händlerterminals. Die Rechnungen der Marós GmbH sindMonat- spauschale und, soweit nicht etwas anderes vereinbart istvereinbart, bar bei Lieferungdie Zahl der Transaktionen für die Gebührenstaffel verstehen sich jeweils pro einzelnes Ter- minal, im Voraus oder innerhalb einer Zahlungsfrist von maximal 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Fristen sind genau einzuhalten. Die Marós GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Marós GmbH berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, auch wenn die Marós GmbH über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Marós GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fälligder VP mehrere Terminals betreibt. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins (Fälligkeitstermin) und in anderen Fällen des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken durchschnittlich berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch Verzug schuldet der VP Zinsen in Höhe von 5% 8 (fünf Prozentacht) Prozent- punkten über dem jeweiligen Diskontsatz Basiszinssatz (§ 247 BGB). Darüber hinaus ist der Deutschen Bundesbank VP verpflichtet, als Verzugsschaden Gebühren für die not- wendige Einschaltung von Rechtsanwälten oder einer Nachfolgeorganisation der Deutschen Bundesbank berechnetInkassobüros zu tragen. Falls die Marós GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. BS PAYONE ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Marós GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit für den Fall des Käufers in Frage stellen, so ist die Marós GmbH Verzuges des VP wei- ter berechtigt, die gesamt Restschuld fällig zu stellen. Die Marós GmbH ist außerdem berechtigt, solchenfalls Auslieferung von Waren zurückzuhalten oder nach eigener Xxxx Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen angemessene Sicher- heitsleistung zu verlangen. Kommt Stellt der Käufer dem Verlangen nach Vorauszahlungen VP seine Zahlungen ein oder Sicherheitsleistungen binnen einer Frist von 4 (vier) Tagen nicht nachbeantragt das Insolvenz- verfahren, so wird das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröff- nung mangels Masse abgelehnt oder wurde eine Zwangsvoll- streckung in das Vermögen des VP erfolglos versucht, ist die Marós GmbH der VP verpflichtet, dies BS PAYONE unverzüglich anzuzeigen, alle not- wendigen Auskünfte zu erteilen und auf erstes Anfordern ent- sprechende Unterlagen auszuhändigen. BS PAYONE ist in die- sen Fällen berechtigt, nach ihrer Xxxx alle in ihrem Eigentum stehenden Gegenstände (einschließlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten) auch ohne Rücktritt vom Vertrag zurückzutreten sicherzustellen und zurück zu nehmen. Der VP darf nur mit unstreitigen oder Schadenersatz rechtskräftig festgestell- ten Ansprüchen aufrechnen. Zur Zurückbehaltung wegen Nichterfüllung verlangen. Das Gleiche gilt, wenn bereits vor oder bei Vertragsabschluss vorliegende UmständeAn- sprüchen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassennicht mit diesen Verträgen zusammenhängen, der Marós GmbH aber erst nach Vertragsabschluss bekannt werdenist er nicht berechtigt. Alle an BS PAYONE zu zahlenden Vergütungen einschließlich Entschädigungen und Entschädigungspauschalen verstehen sich, soweit sie umsatzsteuerpflichtig sind, zuzüglich Umsatz- steuer zum jeweils geltenden Satz. Die vom Vertragspartner an die deutsche Kreditwirtschaft zu zahlenden Entgelte (die für ihn von BS PAYONE entrichtet werden) unterliegen derzeit nicht fristgerechte Bezahlung berechtigt die Marós GmbH bei Teillieferungen zur Verweigerung der Weiterlieferung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Mengen, ohne dass dadurch eine Schadenersatzpflicht der Marós GmbH entsteht. Für Mahnschreiben kann eine pauschale Gebühr in Höhe von 10 (zehn) Euro verlangt werden. Die Firma Marós GmbH ist berechtigt, Ausgangsrechnungen mit Eingangsrechnungen von Lieferanten zu verrechnenUmsatzsteuer.

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Samples: s3-eu-west-1.amazonaws.com

Zahlungen. Bei Beträgen über 1000,- € wird eine Vorauszahlung von 50% fällig, der Restbetrag bei Übergabe nach Auftragserfüllung. Barzahlung oder Überweisung bevorzugt. Es werden keine Schecks oder Kreditkartenzahlung akzeptiert. Bei Airbrusharbeiten im Versandwege erfolgt die Zahlung per Vorkasse. Die Rechnungen Rechnung wird umgehend nach der Marós GmbH sindAuslieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Soweit nicht anders vereinbart, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, bar bei Lieferunggelten die jeweils gültigen Zahlungs- und Lieferkonditionen. Bei Zahlungsverzug kann die Firma Epic Wheels /Heuser Design Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Voraus Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen. Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers. Schecks gelten erst nach Eingang auf dem Bankkonto von Epic Wheels /Heuser Design als Zahlung. Alle ausgewiesenen Preise sind Endpreise und verstehen sich exklusive Versandkosten und inklusive der zum Lieferzeitpunkt gültigen deutschen Umsatzsteuer (sofern nicht anders angegeben). Unter Vorauskasse versteht Epic Wheels/ Heuser Design die Überweisung des fälligen Betrages (oder per PayPal) innerhalb einer Zahlungsfrist Frist von maximal 30 (dreißig) 8 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung ohne jeden Abzug fälligBestelldatum. Fristen sind genau einzuhaltenSchecks und Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Die Marós GmbH ist berechtigtDer Versand der bestellten Produkte erfolgt erst nach Zahlungseingang. Werden Lieferzeiten länger als 14 Tage auf den Seiten von Epic Wheels /Heuser Design Shop ausgewiesen, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Marós GmbH berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kostenoder wird dieses telefonisch oder per E-Mail dem Kunden bekannt gegeben, dann endet die Überweisungsfrist 7 Tage vor dem auf der Website, telefonisch oder in der E-Mail angegebenem Liefertermin. Lässt der Kunde die Zinsen und zuletzt auf hiernach abgeleitete Zahlungsfrist verstreichen, wird die Hauptleistung anzurechnenBestellung automatisch storniert. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgtWird eine Bestellung per Nachnahme bezahlt, wenn die Marós GmbH über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Marós GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins (Fälligkeitstermin) und in anderen Fällen des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken durchschnittlich berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch erhebt Epic Wheels /Heuser Design eine Nachnahmegebühr in Höhe von 5% (fünf Prozent) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder einer Nachfolgeorganisation der Deutschen Bundesbank berechnet9,00 Euro. Falls Auf die Marós GmbH vom Paketdienstleister erhobene Überweisungsgebühr hat Epic Wheels /Heuser Design keinen Einfluss und kann diese auch nicht in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Marós GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die Marós GmbH berechtigt, die gesamt Restschuld fällig zu stellen. Die Marós GmbH ist außerdem berechtigt, solchenfalls Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der Käufer dem Verlangen nach Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen binnen einer Frist von 4 (vier) Tagen nicht nach, so ist die Marós GmbH berechtigt, nach ihrer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das Gleiche gilt, wenn bereits vor oder bei Vertragsabschluss vorliegende Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, der Marós GmbH aber erst nach Vertragsabschluss bekannt werden. Die nicht fristgerechte Bezahlung berechtigt die Marós GmbH bei Teillieferungen zur Verweigerung der Weiterlieferung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Mengen, ohne dass dadurch eine Schadenersatzpflicht der Marós GmbH entsteht. Für Mahnschreiben kann eine pauschale Gebühr in Höhe von 10 (zehn) Euro verlangt werden. Die Firma Marós GmbH ist berechtigt, Ausgangsrechnungen mit Eingangsrechnungen von Lieferanten zu verrechnenRechnung ausweisen.

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Samples: cdn.website-editor.net

Zahlungen. Sofern nicht eine Vorauszahlung in Höhe der 3. abzunehmen, wenn diese im Wesentlichen fertiggestellt und nicht mit schwerwiegenden Mängeln behaftet sind. Bei der Abnahme festgestellte Mängel hat die SABIK Offshore GmbH innerhalb einer ange- und die Abnahme von Leistungen zu erklären. Sie sind insbesondere auch berechtigt, Erklä- rungen gemäß § 2 Nr. 3 VOB/B und § 5 Nr. 1 VOB/B (Bedenken gegen die Ausführung, Bau- behinderungsanzeigen) entgegenzunehmen. vollen vertraglichen Vergütung vereinbart wurde, messenen Frist zu beseitigen. Sofern die SABIK Zur Kündigung des Vertrages und zu sonstigen 1. gilt das folgende: Abschlagszahlungen auf den nachgewiesenen Offshore GmbH bei der Leistungserbringung Sub- oder Nachunternehmer eingesetzt hat, wird wesentlichen Vertragsänderungen sind sie jedoch nicht befugt. Leistungsstand erfolgen binnen 12 Werktagen nach Eingang der Zahlungsaufforderung beim bauleitenden Planer oder bei dem Besteller. Die Rechnungen Prüfungsfrist für die Schlussrechnung (§ 16 Nr. 3 vereinbart, dass die sonst anzusetzende an- gemessene Frist um 10 Tage verlängert wird, damit die SABIK Offshore GmbH ihrerseits einem Sub- oder Nachunternehmer unter Be- B12 Beschäftigung von Subunternehmern 1. Soweit nicht im Verhandlungsprotokoll anders 2. VOB/B) beträgt bei Abrechnung nach Aufmaß und Einheitspreisen vier Wochen, bei einem Pauschalpreisvertrag 12 Werktage. Sofern in dem vereinbarten Zahlungsplan die B10 rücksichtigung der Marós Postlaufzeiten angemessene Fristen zur Mängelbeseitigung setzen kann. Gewährleistung vereinbart, ist die SABIK Offshore GmbH sindbe- rechtigt, soweit nicht etwas anderes vereinbart die ihr übertragenen Bauleistungen auch durch Subunternehmer erbringen zu las- sen. Fälligkeit einzelner Abschlagszahlungen an feste Bautenstände geknüpft ist, bar bei Lieferungkann die SABIK Off- 1. Die SABIK Offshore GmbH übernimmt die Ge- 2. Die SABIK Offshore GmbH tritt sämtliche Ge- währleistungsansprüche gegenüber etwa zu be- shore GmbH Zahlung grundsätzlich nur verlan- gen, wenn die betreffenden Leistungen im Wesentlichen vollständig erbracht sind. Im Interesse der Begrenzung der Vorleistungs- pflicht der SABIK Offshore GmbH gilt jedoch Folgendes: währ, dass ihre Leistung zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit aufheben oder mindern. Ein Mangel liegt auch vor, wenn die SABIK Offshore GmbH die allgemein aner- auftragenden Subunternehmern bereits jetzt an den Besteller ab. Die eigene Gewährleistungs- pflicht der SABIK Offshore GmbH wird hiervon nicht berührt. Der Besteller ermächtigt die SABIK Offshore GmbH insoweit, die abgetretenen Ansprüche gegenüber den Subunternehmern Hat die SABIK Offshore GmbH einen bestimm- ten im Zahlungsplan für eine Abschlagszahlung vorgesehenen Leistungsteil noch nicht im We- sentlichen vollständig fertiggestellt, aber bereits mit den nächsten im Zahlungsplan vorgese- kannten Regeln der Technik nicht eingehalten hat und dadurch eine nicht ganz unerhebliche Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit oder Verringerung des Wertes eingetreten ist. Eine Abweichung von den allgemein anerkannten durchzusetzen. B13 Bauhandwerkersicherheit (§ 648 a BGB) 1. Die SABIK Offshore GmbH hat das Recht, ge- henen Leistungsteilen begonnen, so kann die SABIK Offshore GmbH gleichwohl die vollstän- Regeln der Technik begründet keinen Mangel, wenn die Nichteinhaltung der allgemein aner- mäß § 648 a BGB vom Besteller eine Bauhand- werkersicherheit zu verlangen. Dies gilt auch, dige Zahlung der Abschlagsrechnung verlangen, wenn und soweit die von ihr in dem Folgegewerk bereits erbrachten Bauleistungen den Wert der im vorangegangenen Gewerk noch fehlenden 2. kannten Regeln der Technik auf eine Verein- barung zwischen dem Besteller und der SABIK Offshore GmbH zurückzuführen ist. Sofern im Verhandlungsprotokoll keine andere wenn der Besteller eine natürliche Person, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 2. Haben die Vertragsparteien einen Zahlungsplan Bauleistungen um mehr als 50 % übersteigt. Diese Regelung soll es der SABIK Offshore GmbH ermöglichen, im Voraus oder innerhalb Interesse einer Zahlungsfrist von maximal 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung ohne jeden Abzug fälligzügigen Frist vereinbart wurde, beträgt die Gewährleis- tungsfrist für Arbeiten an einem Bauwerk ein Jahr, für Arbeiten an einem Grundstück ein Jahr. Fristen sind genau einzuhalten. Die Marós vereinbart und ist damit das Vorleistungsrisiko der SABIK Offshore GmbH ist berechtigtbegrenzt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist kann die Marós SABIK Offshore GmbH berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Marós GmbH über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Marós GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins (Fälligkeitstermin) und in anderen Fällen des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen Sicherheit in Höhe des von den Geschäftsbanken durchschnittlich berechneten Zinssatzes Baudurchführung gleichzeitig zwei oder mehrere im Zahlungsplan für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch Abschlagsrechnungen vor- gesehen Teilleistungen in Höhe von 5% (fünf Prozent) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder einer Nachfolgeorganisation der Deutschen Bundesbank berechnet. Falls die Marós GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend Angriff zu machen. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Marós GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die Marós GmbH berechtigt, die gesamt Restschuld fällig zu stellen. Die Marós GmbH ist außerdem berechtigt, solchenfalls Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nehmen und hierfür vor Vollendung Abschlagszahlungen zu verlangen. 3. Bei maschinellen oder elektronischen/ elektro- technischen Anlagen oder Teilen davon beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungs- ansprüche ein Jahr. Die SABIK Offshore GmbH ist verpflichtet, alle eines Betrages, welcher der Höhe von drei durchschnittlichen Abschlagszahlungen ent- spricht, verlangen. 3. Kommt der Käufer dem Verlangen nach Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen binnen einer Frist von 4 (vier) Tagen nicht nach, so ist die Marós GmbH berechtigt, nach ihrer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das Gleiche gilt, wenn bereits vor oder bei Vertragsabschluss vorliegende Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, Besteller mit der Marós GmbH aber erst nach Vertragsabschluss bekannt werden. Die nicht fristgerechte Bezahlung berechtigt die Marós GmbH bei Teillieferungen zur Verweigerung Zahlung der Weiterlieferung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Mengen, ohne dass dadurch eine Schadenersatzpflicht der Marós GmbH entsteht. Für Mahnschreiben kann eine pauschale Gebühr Abschlagsrechnungen mehr als einmal in Höhe von 10 (zehn) Euro verlangt werden. Die Firma Marós GmbH ist berechtigt, Ausgangsrechnungen mit Eingangsrechnungen von Lieferanten zu verrechnen.einen

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Samples: shop.seezeichen.de

Zahlungen. Zahlungen haben – unter Angabe der Rechnungsnummer – aus- schließlich an PAYONE zu erfolgen. Laufende Vergütungen werden per (SEPA-)Lastschrift von dem vom VP schriftlich angegebenen Bankkonto abgebucht. Der VP erteilt PAYONE hierzu die erforderliche Einzugsermächtigung bzw. ein entsprechendes SEPA-Mandat. Im Falle einer vom VP zu vertretenden Rückgabe der Lastschrift wird eine Bearbeitungs- pauschale von EUR 15,00 erhoben. Der VP wird PAYONE Ände- rungen seiner Bankverbindung unverzüglich schriftlich mitteilen. Der VP trägt alle vom VP verursachten Gebühren, die PAYONE von Dritten in Rechnung gestellt werden (z.B. für Rücklastschriften). Entgeltpflichtige „Transaktionen“ sind Kauf-, Gutschrifts-, Stor- nierungstransaktionen und Kassenschnitte sowie auch Diagno- sen und Initialisierungen des Händlerterminals. Die Rechnungen der Marós GmbH sindMonatspau- schale und, soweit nicht etwas anderes vereinbart istvereinbart, bar bei Lieferungdie Zahl der Transaktionen für die Gebührenstaffel verstehen sich jeweils pro einzelnes Terminal, im Voraus oder innerhalb einer Zahlungsfrist von maximal 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Fristen sind genau einzuhalten. Die Marós GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Marós GmbH berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, auch wenn die Marós GmbH über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Marós GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fälligder VP mehrere Terminals betreibt. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins (Fälligkeitstermin) und in anderen Fällen des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken durchschnittlich berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch Verzug schuldet der VP Zinsen in Höhe von 5% 8 (fünf Prozentacht) Prozent- punkten über dem jeweiligen Diskontsatz Basiszinssatz (§ 247 BGB). Darüber hinaus ist der Deutschen Bundesbank VP verpflichtet, als Verzugsschaden Gebühren für die not- wendige Einschaltung von Rechtsanwälten oder einer Nachfolgeorganisation der Deutschen Bundesbank berechnetInkassobüros zu tragen. Falls die Marós GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. XXXXXX ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Marós GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit für den Fall des Käufers in Frage stellen, so ist die Marós GmbH Verzuges des VP weiter berechtigt, die gesamt Restschuld fällig zu stellen. Die Marós GmbH ist außerdem berechtigt, solchenfalls Auslieferung von Waren zurückzuhalten oder nach eigener Xxxx Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen angemessene Sicher- heitsleistung zu verlangen. Kommt Stellt der Käufer dem Verlangen nach Vorauszahlungen VP seine Zahlungen ein oder Sicherheitsleistungen binnen einer Frist von 4 (vier) Tagen nicht nachbeantragt das Insol- venzverfahren, so wird das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt oder wurde eine Zwangs- vollstreckung in das Vermögen des VP erfolglos versucht, ist die Marós GmbH der VP verpflichtet, dies PAYONE unverzüglich anzuzeigen, alle notwendigen Auskünfte zu erteilen und auf erstes Anfordern entsprechende Unterlagen auszuhändigen. XXXXXX ist in die- sen Fällen berechtigt, nach ihrer Xxxx alle in ihrem Eigentum stehenden Gegenstände (einschließlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten) auch ohne Rücktritt vom Vertrag zurückzutreten sicherzustellen und zurück zu nehmen. Der VP darf nur mit unstreitigen oder Schadenersatz rechtskräftig festgestell- ten Ansprüchen aufrechnen. Zur Zurückbehaltung wegen Nichterfüllung verlangen. Das Gleiche gilt, wenn bereits vor oder bei Vertragsabschluss vorliegende UmständeAn- sprüchen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassennicht mit diesen Verträgen zusammenhängen, der Marós GmbH aber erst nach Vertragsabschluss bekannt werdenist er nicht berechtigt. Alle an PAYONE zu zahlenden Vergütungen einschließlich Ent- schädigungen und Entschädigungspauschalen verstehen sich, soweit sie umsatzsteuerpflichtig sind, zuzüglich Umsatzsteuer zum jeweils geltenden Satz. Die vom Vertragspartner an die deutsche Kreditwirtschaft zu zahlenden Entgelte (die für ihn von PAYONE entrichtet werden) unterliegen derzeit nicht fristgerechte Bezahlung berechtigt die Marós GmbH bei Teillieferungen zur Verweigerung der Weiterlieferung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Mengen, ohne dass dadurch eine Schadenersatzpflicht der Marós GmbH entsteht. Für Mahnschreiben kann eine pauschale Gebühr in Höhe von 10 (zehn) Euro verlangt werden. Die Firma Marós GmbH ist berechtigt, Ausgangsrechnungen mit Eingangsrechnungen von Lieferanten zu verrechnenUmsatzsteuer.

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Zahlungen. Die Rechnungen Alle gelieferten Waren/Materialien bleiben unser Eigentum(Vorbehaltsware/verlängerter Eigentumsvorbehalt) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen,insbesondere auch der Marós GmbH sindjeweiligen Saldoforderungen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, bar bei Lieferung, die uns im Voraus oder innerhalb einer Zahlungsfrist von maximal 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Fristen sind genau einzuhaltenRahmen der Geschäftsbeziehung zusteht. Die Marós GmbH Materialien und Waren gehen nach Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über. Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen werden individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Skonto-oder Rabattabzüge werden nur akzeptiert, wenn dies im Zuge der Beauftragung ausdrücklich vereinbart wurde und die Zahlungen innerhalb der vereinbarten Frist erfolgen. Kommt der Auftraggeber trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des KäufersVerzugszinsen in Höhe von 5% über dem Zinssatz der EZB zu berechnen, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnenfalls nicht ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen wird. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so Der Auftragnehmer ist die Marós GmbH berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnenzur Entgegennahme von Wechseln nicht verpflichtet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Marós GmbH über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Marós GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fälligAuftraggebers. Bei Überschreitung Wird die Zahlungsunfähigkeit des vereinbarten Zahlungstermins (Fälligkeitstermin) und in anderen Fällen des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken durchschnittlich berechneten Zinssatzes Auftraggebers erkennbar, kann der Auftragnehmer die ihm obliegende Leistung so lange verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sichert für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% (fünf Prozent) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder einer Nachfolgeorganisation der Deutschen Bundesbank berechnetsie geleistet wird. Falls die Marós GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen Werden ordnungsgemäß angeforderte Abschlagzahlungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Marós GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellengeleistet, so ist der Auftragnehmer nach nochmaliger Fristsetzung berechtigt,die Marós GmbH berechtigtArbeiten einzustellen. Das Recht Forderungen abzutreten, die gesamt Restschuld fällig zu stellenbleibt vorbehalten. Die Marós GmbH ist außerdem berechtigtZur Erfüllung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft erforderliche Gerüste und Vorkehrungen werden nach der DIN 18338 gesondert berechnet. Verlangt der Auftraggeber, solchenfalls Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt trotz unvorhergesehener Witterungseinflüsse, eine Weiterführung der Käufer dem Verlangen nach Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen binnen einer Frist von 4 (vier) Tagen nicht nachArbeiten, so ist sind die Marós GmbH berechtigthierfür erforderlichen Maßnahmen der Gerüste,Dächer-und Arbeitsflächen zusätzlich zu vergüten.(zB.:beräumen der Dachfläche von Eis und Schnee, künstliche Trocknung,Planenabdeckungen ect.) Diese Leistungen werden nach ihrer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangenStundenverrechnungssätzen und Aufwand abgerechnet. Das Gleiche gilt, wenn bereits vor oder bei Vertragsabschluss vorliegende Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, Wurde der Marós GmbH aber erst nach Vertragsabschluss bekannt werden. Die nicht fristgerechte Bezahlung berechtigt die Marós GmbH bei Teillieferungen Auftragnehmer zur Verweigerung der Weiterlieferung der aus dem Auftrag noch zu liefernden MengenAbgabe eines Kostenvoranschlages mit Leistungsverzeichnis, ohne dass dadurch eine Schadenersatzpflicht der Marós GmbH entsteht. Für Mahnschreiben kann eine pauschale Gebühr in Höhe von 10 (zehn) Euro verlangt werden. Die Firma Marós GmbH ist berechtigtvorausgegangene umfassende Ausschreibung durch den Auftraggeber, Ausgangsrechnungen mit Eingangsrechnungen von Lieferanten aufgefordert und kommt es nicht zum Auftrag, sind dem Auftragnehmer die bereits entstandenen Kosten zu verrechnenerstatten.

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Zahlungen. Die Rechnungen der Marós GmbH sindDer Unternehmer ist aufgrund seiner schriftlichen Zahlungsbegehren, soweit nicht etwas anderes vereinbart istbis zu 90 % seiner ausgeführten Arbeiten, bar bei Lieferung, im Voraus oder innerhalb einer Zahlungsfrist von maximal 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Fristen sind genau einzuhaltenmittels Abschlagszahlungen zu entschädigen. Die Marós GmbH ist berechtigtZahlungsfrist für die Abschlagszahlungen und die Schlussabrechnung beträgt 20 Tage ab Ausstelldatum, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Marós GmbH berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Marós GmbH über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Marós GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Bei Überschreitung des respektive nach der vertraglich vereinbarten Zahlungstermins (Fälligkeitstermin) und in anderen Fällen des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken durchschnittlich berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% (fünf Prozent) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder einer Nachfolgeorganisation der Deutschen Bundesbank berechnet. Falls die Marós GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machenZahlungsfrist. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen Bauherr mit der Zahlung eines dem Unternehmer geschuldeten Betrages in Rückstand gerät, wird ab der 2. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 5.00, ab der 3. Mahnung eine Mahngebühr und zusätzlich ein Zins von 7 % erhoben. Dieser Verzugszins ist geschuldet, ohne dass der Unternehmer den Bauherrn informieren muss. Für Arbeitsunterbrüche und –verzögerungen gelten die aufgeführten Vereinbarungen. Reklamationen betreffend eventuelle Baumängeln beeinflussen die vereinbarten Zahlungs- bedingungen in keiner Weise. Wenn der Bauherr seine Verpflichtungen nicht nachkommterfüllt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstelltkann der Unternehmer gemäss Art. 107 des Obligationenrechts vorgehen. Gegenstand der Abnahme kann das vollendete Werk oder, oder wenn der Marós GmbH andere Umstände bekannt werdendas so vereinbart wurde, die die Kreditwürdigkeit des Käufers auch ein in Frage stellen, so ist die Marós GmbH berechtigt, die gesamt Restschuld fällig zu stellensich geschlossener vollendeter Werkteil sein. Die Marós GmbH ist außerdem berechtigt, solchenfalls Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangenAbnahme erfolgt durch eine gemeinsame Kontrolle des ausgeführten Werks. Kommt Über das Ergebnis der Käufer dem Verlangen nach Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen binnen einer Frist von 4 (vier) Tagen nicht nach, so ist die Marós GmbH berechtigt, nach ihrer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangenPrüfung wird in der Regel ein Protokoll erstellt. Das Gleiche giltWerk gilt als abgenommen, wenn bereits vor keine oder bei Vertragsabschluss vorliegende Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, der Marós GmbH aber erst nach Vertragsabschluss bekannt unwesentliche Mängel festgestellt werden. Die nicht fristgerechte Bezahlung berechtigt Mängel sind vom Unternehmer in einer gemeinsam bestimmten Frist zu beheben. Werden bei der Abnahme wesentliche Mängel festgestellt, wird die Marós GmbH bei Teillieferungen zur Verweigerung der Weiterlieferung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Mengen, ohne dass dadurch eine Schadenersatzpflicht der Marós GmbH entstehtAbnahme zurückgestellt. Für Mahnschreiben kann eine pauschale Gebühr in Höhe von 10 (zehn) Euro verlangt Die Mängel müssen vom Unternehmer innert einer gemeinsam bestimmten Frist behoben werden. Nach der Mängelbehebung werden die beanstandeten Bauteile erneut gemäss diesen Allgemeinen Bedingungen abgenommen. Ohne Abnahme gilt das Werk im Zeitpunkt der Ingebrauchnahme durch den Bauherrn als abgenommen. Allfällige Mängel sind dem Unternehmer dann innert 10 Tagen schriftlich anzuzeigen. Die Firma Marós Mängelrechte bei erkennbaren Mängeln, die innert dieser Frist nicht angezeigt werden, sind verwirkt. AS Plättli GmbH ist berechtigt, Ausgangsrechnungen mit Eingangsrechnungen von Lieferanten zu verrechnenTel: 000 000 00 00 Fax: 000 000 00 00 0 Xxxxxxxxxxxx 00x Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx 0000 Xxxxxx Web: xxx.xxxxxxxxxx.xxx Mit der Abnahme geht das Werk (oder der Werkteil) in die Obhut und Gefahr des Bauherrn. Mit dem Datum der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

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Zahlungen. Zahlungen haben – unter Angabe der Rechnungsnummer – aus- schließlich an B+S zu erfolgen. Laufende Vergütungen werden per (SEPA-)Lastschrift von dem vom VP schriftlich angegebenen Bankkonto abgebucht. Der VP erteilt B+S hierzu die erforderliche Einzugsermächtigung bzw. ein entsprechendes SEPA-Mandat. Im Falle einer vom VP zu vertreten- den Rückgabe der Lastschrift wird eine Bearbeitungspauschale von EUR 15,00 erhoben. Der VP wird B+S Änderungen seiner Bankver- bindung unverzüglich schriftlich mitteilen. Der VP trägt alle vom VP verursachten Gebühren, die B+S von Drit- ten in Rechnung gestellt werden (z.B. für Rücklastschriften). Ent- geltpflichtige „Transaktionen“ sind Kauf-, Gutschrifts-, Stornierungs- transaktionen und Kassenschnitte sowie auch Diagnosen und Initia- lisierungen des Händlerterminals. Die Rechnungen der Marós GmbH sindMonatspauschale und, soweit nicht etwas anderes vereinbart istvereinbart, bar bei Lieferungdie Zahl der Transaktionen für die Gebührenstaffel ver- stehen sich jeweils pro einzelnes Terminal, im Voraus oder innerhalb einer Zahlungsfrist von maximal 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Fristen sind genau einzuhalten. Die Marós GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Marós GmbH berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, auch wenn die Marós GmbH über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Marós GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fälligder VP meh- rere Terminals betreibt. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins (Fälligkeitstermin) und in anderen Fällen des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken durchschnittlich berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch Verzug schuldet der VP Zinsen in Höhe von 5% 8 (fünf Prozentacht) Prozent- punkten über dem jeweiligen Diskontsatz Basiszinssatz (§ 247 BGB). Darüber hinaus ist der Deutschen Bundesbank VP verpflichtet, als Verzugsschaden Gebühren für die notwen- dige Einschaltung von Rechtsanwälten oder einer Nachfolgeorganisation der Deutschen Bundesbank berechnetInkassobüros zu tragen. Falls die Marós GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unbe- rührt. B+S ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Marós GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit für den Fall des Käufers in Frage stellen, so ist die Marós GmbH Verzuges des VP weiter berechtigt, die gesamt Restschuld fällig zu stellen. Die Marós GmbH ist außerdem berechtigt, solchenfalls Auslieferung von Waren zurückzuhalten oder nach eigener Xxxx Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt Stellt der Käufer dem Verlangen nach Vorauszahlungen VP seine Zahlungen ein oder Sicherheitsleistungen binnen einer Frist von 4 (vier) Tagen nicht nachbeantragt das Insolvenzver- fahren, so wird das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt oder wurde eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen des VP erfolglos versucht, ist die Marós GmbH der VP verpflichtet, dies B+S unverzüglich anzuzeigen, alle notwendigen Auskünfte zu erteilen und auf erstes Anfordern entsprechende Unterlagen auszu- händigen. B+S ist in diesen Fällen berechtigt, nach ihrer Xxxx alle in ihrem Eigen- tum stehenden Gegenstände (einschließlich der unter Eigentums- vorbehalt gelieferten) auch ohne Rücktritt vom Vertrag zurückzutreten sicherzustel- len und zurück zu nehmen. Der VP darf nur mit unstreitigen oder Schadenersatz rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zur Zurückbehaltung wegen Nichterfüllung verlangen. Das Gleiche gilt, wenn bereits vor oder bei Vertragsabschluss vorliegende UmständeAnsprüchen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassennicht mit diesen Verträgen zusammenhängen, der Marós GmbH aber erst nach Vertragsabschluss bekannt werdenist er nicht berechtigt. Alle an B+S zu zahlenden Vergütungen einschließlich Entschädi- gungen und Entschädigungspauschalen verstehen sich, soweit sie umsatzsteuerpflichtig sind, zuzüglich Umsatzsteuer zum jeweils gel- tenden Satz. Die vom Vertragspartner an die deutsche Kreditwirt- schaft zu zahlenden Entgelte (die für ihn von B+S entrichtet werden) unterliegen derzeit nicht fristgerechte Bezahlung berechtigt die Marós GmbH bei Teillieferungen zur Verweigerung der Weiterlieferung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Mengen, ohne dass dadurch eine Schadenersatzpflicht der Marós GmbH entsteht. Für Mahnschreiben kann eine pauschale Gebühr in Höhe von 10 (zehn) Euro verlangt werden. Die Firma Marós GmbH ist berechtigt, Ausgangsrechnungen mit Eingangsrechnungen von Lieferanten zu verrechnenUmsatzsteuer.

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Samples: www.sls-direkt.de

Zahlungen. Zahlungen haben – unter Angabe der Rechnungsnummer – aus- schließlich an BS PAYONE zu erfolgen. Laufende Vergütungen werden per (SEPA-)Lastschrift von dem vom VP schriftlich angegebenen Bankkonto abgebucht. Der VP erteilt BSPAYONE hierzu die erforderliche Einzugsermächtigung bzw. ein entsprechendes SEPA-Mandat. Im Falle einer vom VP zu vertretenden Rückgabe der Lastschrift wird eine Bearbeitungs- pauschale von EUR 15,00 erhoben. Der VP wird BS PAYONE Änderungen seiner Bankverbindung unverzüglich schriftlich mitteilen. BS PAYONE GmbH · 00000-00-00 V 3.0 Seite 5 von 6 Der VP trägt alle vom VP verursachten Gebühren, die BS PAYONE von Dritten in Rechnung gestellt werden (z.B. für Rücklastschrif- ten). Entgeltpflichtige „Transaktionen“ sind Kauf-, Gutschrifts-, Stornierungstransaktionen und Kassenschnitte sowie auch Di- agnosen und Initialisierungen des Händlerterminals. Die Rechnungen der Marós GmbH sindMonat- spauschale und, soweit nicht etwas anderes vereinbart istvereinbart, bar bei Lieferungdie Zahl der Transaktionen für die Gebührenstaffel verstehen sich jeweils pro einzelnes Ter- minal, im Voraus oder innerhalb einer Zahlungsfrist von maximal 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Fristen sind genau einzuhalten. Die Marós GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Marós GmbH berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, auch wenn die Marós GmbH über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Marós GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fälligder VP mehrere Terminals betreibt. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins (Fälligkeitstermin) und in anderen Fällen des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken durchschnittlich berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch Verzug schuldet der VP Zinsen in Höhe von 5% 8 (fünf Prozentacht) Prozent- punkten über dem jeweiligen Diskontsatz Basiszinssatz (§ 247 BGB). Darüber hinaus ist der Deutschen Bundesbank VP verpflichtet, als Verzugsschaden Gebühren für die not- wendige Einschaltung von Rechtsanwälten oder einer Nachfolgeorganisation der Deutschen Bundesbank berechnetInkassobüros zu tragen. Falls die Marós GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. BS PAYONE ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Marós GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit für den Fall des Käufers in Frage stellen, so ist die Marós GmbH Verzuges des VP wei- ter berechtigt, die gesamt Restschuld fällig zu stellen. Die Marós GmbH ist außerdem berechtigt, solchenfalls Auslieferung von Waren zurückzuhalten oder nach eigener Xxxx Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen angemessene Sicher- heitsleistung zu verlangen. Kommt Stellt der Käufer dem Verlangen nach Vorauszahlungen VP seine Zahlungen ein oder Sicherheitsleistungen binnen einer Frist von 4 (vier) Tagen nicht nachbeantragt das Insolvenz- verfahren, so wird das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröff- nung mangels Masse abgelehnt oder wurde eine Zwangsvoll- streckung in das Vermögen des VP erfolglos versucht, ist die Marós GmbH der VP verpflichtet, dies BS PAYONE unverzüglich anzuzeigen, alle not- wendigen Auskünfte zu erteilen und auf erstes Anfordern ent- sprechende Unterlagen auszuhändigen. BS PAYONE ist in die- sen Fällen berechtigt, nach ihrer Xxxx alle in ihrem Eigentum stehenden Gegenstände (einschließlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten) auch ohne Rücktritt vom Vertrag zurückzutreten sicherzustellen und zurück zu nehmen. Der VP darf nur mit unstreitigen oder Schadenersatz rechtskräftig festgestell- ten Ansprüchen aufrechnen. Zur Zurückbehaltung wegen Nichterfüllung verlangen. Das Gleiche gilt, wenn bereits vor oder bei Vertragsabschluss vorliegende UmständeAn- sprüchen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassennicht mit diesen Verträgen zusammenhängen, der Marós GmbH aber erst nach Vertragsabschluss bekannt werdenist er nicht berechtigt. Alle an BS PAYONE zu zahlenden Vergütungen einschließlich Entschädigungen und Entschädigungspauschalen verstehen sich, soweit sie umsatzsteuerpflichtig sind, zuzüglich Umsatz- steuer zum jeweils geltenden Satz. Die vom Vertragspartner an die deutsche Kreditwirtschaft zu zahlenden Entgelte (die für ihn von BS PAYONE entrichtet werden) unterliegen derzeit nicht fristgerechte Bezahlung berechtigt die Marós GmbH bei Teillieferungen zur Verweigerung der Weiterlieferung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Mengen, ohne dass dadurch eine Schadenersatzpflicht der Marós GmbH entsteht. Für Mahnschreiben kann eine pauschale Gebühr in Höhe von 10 (zehn) Euro verlangt werden. Die Firma Marós GmbH ist berechtigt, Ausgangsrechnungen mit Eingangsrechnungen von Lieferanten zu verrechnenUmsatzsteuer.

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Zahlungen. Abschlagsrechnung und Abschlagszahlung Die AN ist berechtigt, Abschlagsrechnungen für vertragsgemäß erbrachte Leistungen einschließlich etwaiger Nachtragsleistungen zu stellen. Zeitpunkt und Höhe der einzelnen Abschlagszahlungen ergeben sich aus dem Zahlungsplan (Anlage ./3.1.2; allenfalls erhöht um einen anteiligen Änderungs-Pauschalfestpreis gemäß Punkt 10.1.6) und dem darin jeweils genannten Bautenstand/Stand der Planungsleistungen. Der jeweils maßgebliche Bautenstand/Stand der Planungsleistungen muss, um die AN zur Stellung einer Abschlagsrechnung zu berechtigen, jeweils vollständig und frei von wesentlichen Mängeln erreicht sein. Abschlagsrechnungen sind nach Ablauf einer Prüffrist von zehn Werktagen (ab Eingangsdatum) mit einer Zahlungsfrist von 45 Werktagen zur Zahlung unter Berücksichtigung des von der AG einzubehaltenden Deckungsrücklasses sowie allfällig gemäß Punkt 12 abzuziehenden Pönalen gemäß Punkt 20.3 fällig. Die Prüffrist beginnt mit Einlangen der Rechnungen bei der Marós GmbH AG, zH der [●] ("Prüfstelle"). Eine Neuvorlage einer Rechnung verlängert die verbleibende Prüffrist um sieben Werktage. Die Bezahlung von Abschlagsrechnungen ist kein Anerkenntnis des erreichten Bautenstandes und gilt nicht als Abnahme der ausgeführten Leistungen. Ist der maßgebliche Bautenstand/Stand der Planungsleistungen nicht mangelfrei, ist die AG berechtigt, von der jeweiligen Abschlagsrechnung einen hinsichtlich des Mangels oder der Mängelbehebungskosten angemessener Betrag bis zur Beseitigung der Mängel einzubehalten. Die AN ist im Fall, dass die AG die Zahlung einer Abschlagsrechnung (zum Teil) unter Verweis auf die nicht im Wesentlichen mangelfreie Ausführung des Leistungsteils bei Vorliegen eines augenscheinlichen Mangels verweigert, berechtigt, den Vorsitzenden der Xxxxxx der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland um Bestellung eines Sachverständigen zur Feststellung anzurufen, ob ein solcher Mangel betreffend die Ausführung des betroffenen Leistungsteils besteht und wie hoch die zu erwartenden Mängelbehebungskosten sind. Stellt der so angerufene Sachverständige das Bestehen eines solchen Mangels fest, hat die AN seine Kosten zu tragen; andernfalls hat die AG die Kosten des Sachverständigen zu tragen.19 Schlussrechnung und Schlusszahlung Die Schlussrechnung ist innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung aller Leistungen und Durchführung der Schlussabnahme nach diesem Vertrag mit allen notwendigen Unterlagen in prüffähiger Form auszustellen und der AG sowie der Prüfstelle zur Prüfung zuzuleiten. Die Schlussrechnungsstellung setzt in jedem Fall die ordnungsgemäß erfolgte Schlussabnahme nach diesem Vertrag voraus. In der Schlussrechnung müssen die bisher geleisteten Abschlagszahlungen jeweils nochmals einzeln aufgeführt werden. Die Umsatzsteuer ist auszuweisen, soweit nicht etwas anderes vereinbart die AN nach UStG Steuerschuldner ist. Mit der Schlussrechnung hat die AN der AG die Unterlagen gemäß Punkt 5.2.5ff zu übergeben, bar soweit diese Unterlagen nicht schon bei Lieferung, im Voraus oder innerhalb der Schlussabnahme übergeben wurden. Die Schlussrechnung ist nach Ablauf einer Prüffrist von 30 Werktagen (ab Eingangsdatum) mit einer Zahlungsfrist von maximal 30 (dreißig) Tagen 20 Werktagen netto, abzüglich allen von der AG auf Basis der Abschlagsrechnungen nach Rechnungsdatum Punkt 14.1 bezahlten Beträgen, zuzüglich den als Deckungsrücklass iZm den Abschlagsrechnungen gemäß Punkt 20.3 einbehaltenen Beträgen sowie abzüglich dem Haftrücklass gemäß Punkt 20.2 zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Fristen sind genau einzuhalten. Die Marós GmbH Im Falle der Übernahme trotz Vorliegen von Mängeln, die der Abnahme iSd Punkts 15 nicht entgegenstehen, ist die AG berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Marós GmbH berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Marós GmbH über den bis zur vollständigen Behebung der Mängel einen Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Marós GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins (Fälligkeitstermin) und in anderen Fällen des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken durchschnittlich berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% 2-fachen (fünf Prozentzweifachen) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder voraussichtlichen Kosten einer Nachfolgeorganisation der Deutschen Bundesbank berechnet. Falls die Marós GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Marós GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die Marós GmbH berechtigt, die gesamt Restschuld fällig zu stellenErsatzvornahme zurückzubehalten. Die Marós GmbH ist außerdem berechtigt, solchenfalls Vorauszahlungen Prüffrist beginnt mit Einlangen der Rechnungen bei der Prüfstelle. Eine Neuvorlage einer Rechnung verlängert die verbleibende Prüffrist um fünf Werktage. Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag der Abgabe oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der Käufer dem Verlangen nach Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen binnen einer Frist von 4 (vier) Tagen nicht nach, so ist die Marós GmbH berechtigt, nach ihrer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das Gleiche giltAbsendung des Zahlungsauftrags an das Geldinstitut, wenn bereits vor oder bei Vertragsabschluss vorliegende Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, der Marós GmbH aber erst nach Vertragsabschluss bekannt werdendas Konto eine ausreichende Deckung aufweist. Die nicht fristgerechte Bezahlung berechtigt AN hat im Falle einer Überzahlung den zu viel erhaltenen Betrag herauszugeben und die Marós GmbH bei Teillieferungen zur Verweigerung der Weiterlieferung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Mengen, ohne dass dadurch eine Schadenersatzpflicht der Marós GmbH entsteht. Für Mahnschreiben kann eine pauschale Gebühr in Höhe von 10 (zehn) Euro verlangt werden. Die Firma Marós GmbH ist berechtigt, Ausgangsrechnungen mit Eingangsrechnungen von Lieferanten zu verrechnenAG auf diese Überzahlung hinzuweisen.

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Samples: zivilrecht.univie.ac.at

Zahlungen. Die Zahlung sämtlicher Rechnungen der Marós GmbH sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, hat sofort bei Lieferung in bar bei Lieferung, im Voraus oder innerhalb einer Zahlungsfrist von maximal 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung und ohne jeden Abzug fälligzu erfolgen. Fristen sind genau einzuhaltenEine andere Zahlungsweise bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Die Marós GmbH Bei Zahlung durch Schecks, Wechsel Banklastschrift oder Abbuchung gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt. Zur Annahme von Xxxxxxx oder Wechsel ist berechtigtGetränke Xxxxxx nicht verpflichtet. Kommt der Käufer im Falle abweichender Zahlungsvereinbarungen in Zahlungsverzug oder werden der Firma Xxxxxx nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, trotz anderslautender Bestimmung welche die Kreditwürdigkeit des KäufersKäufers herabsetzen (z.B. Scheck- oder Wechselprotest, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstandenRücklastschrift, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen usw.), so ist die Marós GmbH Getränke Xxxxxx berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Marós GmbH über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Marós GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen sofortigen Forderungsausgleich zu Lasten des Käufers und sind sofort fälligverlangen. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins (Fälligkeitstermin) und in anderen Fällen des Zahlungsverzugs Nichtzahlung kann die Firma Getränke Xxxxxx die gelieferte Xxxx sofort herausverlangen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken durchschnittlich berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% (fünf Prozent) Prozentpunkten gegenüber Verbrauchern und acht Prozentpunkten gegenüber Unternehmern über dem jeweiligen Diskontsatz Basis- Zinssatz p.a. der Deutschen Bundesbank oder einer Nachfolgeorganisation der Deutschen Bundesbank Europäischen Zentralbank und Bankprovision berechnet. Falls die Marós GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, Getränke Xxxxxx ist sie im Falle des Zahlungsverzuges darüber hinaus berechtigt, diesen geltend jede weitere Lieferung von der direkten Barzahlung abhängig zu machen. Wenn Soweit sich der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtKunde in Verzug befindet, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Marós GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit ist Getränke Xxxxxx trotz anders lautender Zustimmung des Käufers in Frage stellen, so ist die Marós GmbH Kunden berechtigt, ihre Zahlung zunächst zur Tilgung des eingetretenen Verzugsschadens und erst danach zur Tilgung der jeweils ältesten Schuld zu verwenden. Zahlungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie unmittelbar an die gesamt Restschuld fällig zu stellen. Die Marós GmbH ist außerdem berechtigt, solchenfalls Vorauszahlungen Firma Getränke Xxxxxx oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der Käufer dem Verlangen nach Vorauszahlungen auf deren Bankkonten oder Sicherheitsleistungen binnen einer Frist von 4 (vier) Tagen nicht nach, so ist die Marós GmbH berechtigt, nach ihrer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangenan einen schriftlich Bevollmächtigten erfolgen. Das Gleiche giltRisiko bei Zahlungen an nicht empfangsberechtigte Personen trägt der Käufer. Eine Aufrechnung ist nur mit von der Firma Mahler Getränke anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn bereits vor oder bei Vertragsabschluss vorliegende Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, der Marós GmbH aber erst nach Vertragsabschluss bekannt werdensoweit es auf dem jeweiligen Vertrags- und Lieferverhältnis beruht. Die nicht fristgerechte Bezahlung berechtigt die Marós GmbH bei Teillieferungen Getränke Xxxxxx ist ihrerseits zur Verweigerung der Weiterlieferung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Mengen, ohne dass dadurch eine Schadenersatzpflicht der Marós GmbH entsteht. Für Mahnschreiben kann eine pauschale Gebühr in Höhe Abtretung von 10 (zehn) Euro verlangt werden. Die Firma Marós GmbH ist Forderungen berechtigt, Ausgangsrechnungen mit Eingangsrechnungen von Lieferanten zu verrechnen.

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Samples: www.getraenke-mahler.de

Zahlungen. Zahlungen haben – unter Angabe der Rechnungsnummer – aus- schließlich an BS PAYONE zu erfolgen. Laufende Vergütungen werden per (SEPA-)Lastschrift von dem vom VP schriftlich angegebenen Bankkonto abgebucht. Der VP erteilt BSPAYONE hierzu die erforderliche Einzugsermächtigung bzw. ein entsprechendes SEPA-Mandat. Im Falle einer vom VP zu vertretenden Rückgabe der Lastschrift wird eine Bearbeitungs- pauschale von EUR 15,00 erhoben. Der VP wird BS PAYONE Änderungen seiner Bankverbindung unverzüglich schriftlich mitteilen. BS PAYONE GmbH · 00000-00-00 V 2.0 Seite 5 von 6 Der VP trägt alle vom VP verursachten Gebühren, die BS PAYONE von Dritten in Rechnung gestellt werden (z.B. für Rücklastschrif- ten). Entgeltpflichtige „Transaktionen“ sind Kauf-, Gutschrifts-, Stornierungstransaktionen und Kassenschnitte sowie auch Di- agnosen und Initialisierungen des Händlerterminals. Die Rechnungen der Marós GmbH sindMonat- spauschale und, soweit nicht etwas anderes vereinbart istvereinbart, bar bei Lieferungdie Zahl der Transaktionen für die Gebührenstaffel verstehen sich jeweils pro einzelnes Ter- minal, im Voraus oder innerhalb einer Zahlungsfrist von maximal 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Fristen sind genau einzuhalten. Die Marós GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Marós GmbH berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, auch wenn die Marós GmbH über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Marós GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fälligder VP mehrere Terminals betreibt. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins (Fälligkeitstermin) und in anderen Fällen des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken durchschnittlich berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch Verzug schuldet der VP Zinsen in Höhe von 5% 8 (fünf Prozentacht) Prozent- punkten über dem jeweiligen Diskontsatz Basiszinssatz (§ 247 BGB). Darüber hinaus ist der Deutschen Bundesbank VP verpflichtet, als Verzugsschaden Gebühren für die not- wendige Einschaltung von Rechtsanwälten oder einer Nachfolgeorganisation der Deutschen Bundesbank berechnetInkassobüros zu tragen. Falls die Marós GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. BS PAYONE ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Marós GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit für den Fall des Käufers in Frage stellen, so ist die Marós GmbH Verzuges des VP wei- ter berechtigt, die gesamt Restschuld fällig zu stellen. Die Marós GmbH ist außerdem berechtigt, solchenfalls Auslieferung von Waren zurückzuhalten oder nach eigener Xxxx Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen angemessene Sicher- heitsleistung zu verlangen. Kommt Stellt der Käufer dem Verlangen nach Vorauszahlungen VP seine Zahlungen ein oder Sicherheitsleistungen binnen einer Frist von 4 (vier) Tagen nicht nachbeantragt das Insolvenz- verfahren, so wird das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröff- nung mangels Masse abgelehnt oder wurde eine Zwangsvoll- streckung in das Vermögen des VP erfolglos versucht, ist die Marós GmbH der VP verpflichtet, dies BS PAYONE unverzüglich anzuzeigen, alle not- wendigen Auskünfte zu erteilen und auf erstes Anfordern ent- sprechende Unterlagen auszuhändigen. BS PAYONE ist in die- sen Fällen berechtigt, nach ihrer Xxxx alle in ihrem Eigentum stehenden Gegenstände (einschließlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten) auch ohne Rücktritt vom Vertrag zurückzutreten sicherzustellen und zurück zu nehmen. Der VP darf nur mit unstreitigen oder Schadenersatz rechtskräftig festgestell- ten Ansprüchen aufrechnen. Zur Zurückbehaltung wegen Nichterfüllung verlangen. Das Gleiche gilt, wenn bereits vor oder bei Vertragsabschluss vorliegende UmständeAn- sprüchen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassennicht mit diesen Verträgen zusammenhängen, der Marós GmbH aber erst nach Vertragsabschluss bekannt werdenist er nicht berechtigt. Alle an BS PAYONE zu zahlenden Vergütungen einschließlich Entschädigungen und Entschädigungspauschalen verstehen sich, soweit sie umsatzsteuerpflichtig sind, zuzüglich Umsatz- steuer zum jeweils geltenden Satz. Die vom Vertragspartner an die deutsche Kreditwirtschaft zu zahlenden Entgelte (die für ihn von BS PAYONE entrichtet werden) unterliegen derzeit nicht fristgerechte Bezahlung berechtigt die Marós GmbH bei Teillieferungen zur Verweigerung der Weiterlieferung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Mengen, ohne dass dadurch eine Schadenersatzpflicht der Marós GmbH entsteht. Für Mahnschreiben kann eine pauschale Gebühr in Höhe von 10 (zehn) Euro verlangt werden. Die Firma Marós GmbH ist berechtigt, Ausgangsrechnungen mit Eingangsrechnungen von Lieferanten zu verrechnenUmsatzsteuer.

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