Common use of Zahlungen Clause in Contracts

Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0

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Zahlungen. Zahlungen sindUnsere Rechnungen sind zahlbar sofort bei Bereitstellung der Ware, wenn sofern nicht ausdrücklich etwas anderes eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurdeworden ist. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen von mindestens 5% über dem Deutschen Bundesbank Diskontsatz, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese aber nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandetunter 8 % berechnet. Die Zurückhaltung Annahme von Zahlungen wegenWechseln und Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor, oder die Annahme erfolgt grundsätzlich nur zahlungshalber. Die gesamten Wechsel- und Scheckkosten, einschließlich der Spesen und Provisionen sind vom Zahlungspflichtigen zu tragen. Gleiches gilt auch bei vereinbartem Zahlungseinzug. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur Besteller ist nicht zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten es sei denn es handelt sich um von uns anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen. § 8. Verzug des Vertragspartners Termine und Garantieverpflichtungen entfallen für uns bei Zahlungsverzug von Seiten des Bestellers. Kommt der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung oder dem sich aus dem Eigentumsvorbehalt oder dem erweitertem Eigentumsvorbehalt ergebenen Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen das außergerichtliche oder gerichtliche Vergleichsverfahren oder der Konkurs oder die Insolvenz eröffnet, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Dies gilt auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit gegeben sind. Wir akzeptieren nur Gleiches gilt bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halberzweifelhafter Kreditwürdigkeit des Vertragspartners. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich Der Nachweis zweifelhafter Kreditwürdigkeit des EingangsVertragspartners gilt durch die Auskunft einer Auskunftei oder Bank als erbracht, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tagesohne dass deren Vorlage vom Vertragspartner gefordert werden kann. Das gilt auch sinngemäß für solche Verhältnisse bei einem Wechselbeteiligtem. Wird die Restschuld nicht binnen 7 Tagen nach Aufforderung beglichen, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, so sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung sofort die Herausgabe des Vertragsgegenstandes unter Ausschluss jeglicher Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Ist die Ware zurückzunehmenbereits verarbeitet, ggfverbunden, vermischt oder vermengt worden, so hat der Vertragspartner die neu entstandene Sache sofort stillzulegen, uns zu benachrichtigen und sie zu unser Verfügung zu halten. den Betrieb Unsere weitergehenden Rechte zum Rücktritt, auf von weiteren laufenden Lieferungsverträgen mit dem Vertragspartner, sowie etwaige Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. § 9. Eigentumsvorbehalt, verlängerter Eigentumsvorbehalt, erweiteter Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Zinsen und Mehrwertsteuer, aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Vertragspartner und uns unser eingeschränktes Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt dieser Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere jeweiligen Forderungen/Saldo. Bei Zahlungsverzug des Käufers Bestellers sind wir berechtigt, unbeschadet bestehender sonstiger Rechte die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu betreten und die Ware wegzunehmenverlangen. Die Rücknahme ist Sofern von uns nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt, liegt in dem Herausgabeverlangen kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch Der Vertragspartner hat die ihm überlassenden Waren stets in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und ausreichend zu sichern. Er ist zur Weiterveräußerung im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten eine Verpfändung oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können Sicherungsübereignung ist jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigtder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware auf Kredit hat er unsere Rechte zu sichern. Darüber hinaus tritt der Vertragspartner schon jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Dritte an uns ab. Er hat auf unser Verlangen die zur Einziehung notwendigen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schulden die Abtretung mitzuteilen. Wird die Ware oder deren Verbleib durch Dritte gefährdet, Zinsen so hat uns der Vertragspartner unverzüglich davon in Kenntnis zu setzten. Die Kosten zur Beseitigung solcher Eingriffe gehen zu seinen Lasten. Der Vertragspartner darf die Vorbehaltsware mit einer anderen Sachen verbinden und danach in ordentlichem Zustand über sie verfügen. Eine solche Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Vertragspartner für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Vertragspartner das Alleineigentum an der neue Sache gemäß §947 II BGB, so räumt er uns vertraglich im Verhältnis des Wertes unseres Vorbehaltsgutes Miteigentum an der neuen Sache ein uns übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Vertragspartner das Alleineigentum an der neuen Sache gemäß §947 II BGB, so räumt er uns vertraglich im Verhältnis des Wertes unseres Vorbehaltgutes Miteigentum an der neuen Sache ein und wird diese unentgeltlich für uns verwahren. Wird die Vorbehaltsware veräußert, so gilt die vorstehend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe der Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren Gegenstand der Veräußerung ist. Übersteigen die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 25%, so werden wir auf Verlangen des Vertragspartners im Einzelfall voll bezahlte Lieferungen nach unserer Xxxx freigeben. Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass wir mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Vertragspartner übertragen und abgetretenen Forderungen dem Vertragspartner zustehen. § 10. Prüfungen und Abnahmen Die üblichen Prüfungen der äußeren Beschaffenheit, Funktionstüchtigkeit und ggf. Kompatibilität, d.h. auf Abmessungen nach Zeichnungen, Oberflächenfehler und Risse, bei wärmebehandelten Stücken die stichprobenweise Prüfung auf Festigkeit und Härte sind in den Stückpreisen eingeschlossen. Darüber hinausgehende Prüfungen werden, sofern gefordert, gesondert berechnet. Bei vorgeschriebener Abnahme hat diese sofort nach Meldung der Versandbereitschaft zu erfolgen. Die persönlichen und sachlichen Abnahmekosten gehen zu Lasten des Bestellers. § 11. Austauschteile Die Lieferung und Preisstellung von 8 % Austauschteilen erfolgt unter der Voraussetzung der unverzüglichen und für uns kostenfreien Ablieferung von entsprechenden instandsetzungsfähigen Altteilen an die von uns benannte Adresse ( Lager Halver oder Herstellerwerk). Der Kaufpreis ist zahlbar sofort bei Lieferung/Gestellung der Austauschteile in Höhe des Listenpreises zuzüglich des Aufschlages für nicht zurückgegebene verwendungsfähige Altteile. Der Besteller unterwirft sich unserer binnen 4 ½ Wochen nach Eingang der Altteile zu treffenden Entscheidung über dem jeweils deren Verwertbarkeit. Er kann binnen 10 Tagen nach Mitteilung unserer Entscheidung verworfene Altteile auf seine Kosten bei der Prüfstelle abholen. Nach Ablauf dieser Frist werden verworfene Altteile verschrottet oder entsorgt. Der Kunde erhält sodann Gutschrift über den Schrottpreis oder Rechnung über den Aufschlag zum Listenpreis oder über fachgerechte Entsorgung. Für im Austauschprogramm gelieferte Ware und Teile übernehmen wir nur die Gewährleistung für das von uns eingebaute Neumaterial sowie für die sachgerechte und ordnungsgemäße Ausführung der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnenvon uns durchgeführten Arbeiten. Jede weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen. § 12. Maße, Gewichte etc. Abbildungen, Maße und Gewichte unserer Listen, Kataloge und sonstiger Schriftstücke sind unverbindlich. An Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0werden und sind auf Verlangen oder, wenn der Auftrag nicht an uns erteilt wird, unverzüglich an uns zurückzugeben.

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Zahlungen. Zahlungen sindUnsere Rechnungen sind in Ermangelung einer anderweitigen Vereinbarung sofort fällig und ohne jeden Abzug, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurdeinsbesondere porto- und spesenfrei, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leistenzahlbar. Sofern Ist für die Zahlung ein Zahlungsziel, eine Skontofrist oder eine anderweitige Stundung vereinbart, so können wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegtwiderrufen, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich falls der Käufer mit den Anspruch bestreitet oder ihn in sonstiger Weise erheblich gefährdet. Im Falle einer nachträglichen Stun- dung gilt dies auch bei einer erheblichen Verschlechterung der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb Vermögensverhältnisse des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen habenKäufers. Im Übrigen darf gilt die Bestimmung des § 321 BGB. Ein Skontoabzug gilt als dahingehend vereinbart bzw. gewährt, dass dieser nur in Anspruch genommen werden kann, wenn die geschuldete Zahlung wegen Mängeln (bei Teilzahlungen alle geschuldeten Zahlungen) innerhalb der Skontofrist in bar bei uns vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben ist. Schecks müssen innerhalb der Skontofrist unserem Konto gutgeschrieben sein; insoweit trägt der Käufer das Risiko des Zahlungsweges. Bei Zahlung unter Vorbehalt, einer Bedingung oder sonstigen Beanstandungen Einschränkung wird Skonto nicht gewährt. Unser Verkaufs- oder technisches Personal ist zum Inkasso nicht berechtigt. Zahlun- gen können mit befreiender Wirkung nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall unmittelbar an uns oder auf ein von der Industrie uns angegebenes Konto erfolgen. Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen und Handelskammer am Sitz unter dem Vorbehalt des Einganges des vollen Betrages gutgeschrieben. Kosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Wir sind - auch bei anders lautender Bestimmung des Käufers benannter Sachverständiger- berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Käufers oder - sofern bereits entstanden - zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf Hauptforderungen anzurechnen. Dieser soll auch über die Verteilung Der Käufer wird in diesem Falle unverzüglich von der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheidenArt der erfolgten Verrechnung informiert. Im Falle eines Zahlungsverzuges Nach Ablauf des Fälligkeitstermins sind wir ohne Mahnung berechtigt, Zinsen Fälligkeitszin- sen in Höhe von 8 % 8%-Punkten über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0Ein etwaiger weiterge- hender Schadensersatzanspruch wegen Verzuges bleibt unberührt. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Er ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

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Samples: inaqua.de

Zahlungen. Zahlungen sindUnsere Rechnungen sind in Ermangelung einer anderweitigen Vereinbarung sofort fällig und ohne jeden Abzug, insbesondere porto- und spesenfrei, zahlbar. Ist für die Zahlung ein Zahlungsziel, eine Skontofrist oder eine anderweitige Stundung vereinbart, so können wir diese widerrufen, falls der Käufer den Anspruch bestreitet oder ihn in sonstiger Weise erheblich gefährdet. Im Falle einer nachträglichen Stundung gilt dies auch bei einer erheblichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. Im Übrigen gilt die Bestimmung des § 321 BGB. Ein Skontoabzug gilt als dahingehend vereinbart bzw. gewährt, dass dieser nur in Anspruch genommen werden kann, wenn die geschuldete Zahlung (bei Teilzahlungen alle geschuldeten Zahlungen) innerhalb der Skontofrist in bar bei uns vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben ist. Schecks müssen innerhalb der Skontofrist unserem Konto gutgeschrieben sein; insoweit trägt der Käufer das Risiko des Zahlungsweges. Bei Zahlung unter Vorbehalt, einer Bedingung oder sonstigen Einschränkung wird Skonto nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leistengewährt. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese Unser Verkaufs- oder technisches Personal ist zum Inkasso nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an uns oder auf ein von uns angegebenes Konto erfolgen. Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen und unter dem Vorbehalt des Einganges des vollen Betrages gutgeschrieben. Kosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Wir sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; - auch bei anders lautender Bestimmung des Käufers - berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Käufers oder - sofern erforderlichbereits entstanden - zunächst auf Kosten, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügungdann auf Zinsen und zuletzt auf Hauptforderungen anzurechnen. Der Käufer verzichtet wird in diesem Falle unverzüglich von der Art der erfolgten Verrechnung informiert. Nach Ablauf des Fälligkeitstermins sind wir ohne Mahnung berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 8%- Punkten über Basiszinssatz zu berechnen. Ein etwaiger weitergehender Schadensersatzanspruch wegen Verzuges bleibt unberührt. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Er ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtsdem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Wir sind berechtigt, sowohl aus laufendem Vertragnoch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung zu leisten oder sie abhängig zu machen von der Leistung einer Sicherheit, wie aus früheren oder anderen Geschäftenwenn der Käufer in Verzug mit vereinbarten Zahlungstermine ist, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegennach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer äußeren Umstände sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassenso, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich es Zweifel gibt an der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb Fähigkeit des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagenzahlen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder ein Fälligkeitsdatum für alle Ansprüche aus der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig Geschäftsverbindung mit dem Käufer mit sofortiger Wirkung zu machenstellen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossenDieser Kaufvertrag wird automatisch beendet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers und wenn das zuständige Insolvenzgericht daraufhin Sicherheitsmaßnahmen nach § § 21, 22 der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0deutschen Insolvenzordnung (InsO - InsO) anordnet.

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Samples: www.enwat.de

Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer Bauabzugs-steuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung Freistellungs-bescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener herein genommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten ein- gehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen Lieferun- gen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmenzurück zu nehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigtberech- tigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten zurück zu treten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende GeschäftsverbindungGechäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0.

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Samples: www.steinhaus-gmbh.de

Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leistenRechnungen werden zum Tag der Lieferung bzw. Sofern wir die Versandbereitschaft Bereitstellung der Ware angezeigt haben zur Abholung ausgestellt. Die Rechnungen sind mangels anderweitiger Vereinbarung zahlbar sofort rein netto Kasse. Bei Zahlung durch Scheck oder Überweisung gilt die Zahlung erst mit dem Tage der Gutschrift auf einem Konto der Firma XXXXX XXXXXX als erfolgt, falls keine Rückbelastung durch das Kreditinstitut erfolgt. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Firma XXXXX XXXXXX ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt in jedem Falle immer nur zahlungshalber. Diskont- und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlichfällig. Dienst- und Werkleistungen (wie z. B.: Reparaturen, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur VerfügungMontagen, Softwareerstellung, Einweisung und Schulungen) und sonstige Leistungen sind bei Erhalt sofort Netto Kasse fällig. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung Aufrechnungen mit Gegenansprüchen durch den Käufer Gegenforderungen sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche derartige Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halberGleiches gilt für ein ausgeübtes Zurückbehaltungsrecht auf Grund derartiger Forderungen, soweit sie nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich Werden nach Abschluss des Eingangs, abzüglich Vertrages eine wesentliche Verschlechterung der Auslagen mit Wertstellung Vermögensverhältnisse des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten Vertragspartners oder Tatsachen bekannt werdensonstige Anhaltspunkte bekannt, die darauf schließen die Solvenz des Vertragspartners fraglich erscheinen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten ist die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir Firma XXXXX XXXXXX berechtigt, ihre Leistung so lange zurückzubehalten, bis der Vertragspartner die Gegenleistung erbracht oder Sicherheit geleistet hat. Erbringt der Vertragspartner in diesem Fall innerhalb einer Frist von einer Woche nach vorheriger Mahnung Aufforderung weder die Ware zurückzunehmenvollständige Gegenleistung noch eine geeignete Sicherheit, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und ist die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch Firma XXXXX XXXXXX berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung . § 323 BGB findet entsprechende Anwendung. Das Recht der gelieferten Ware untersagenFirma XXXXX XXXXXX, unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. In diesen Fällen sind wir Entgegen anderslautenden Zahlungsbestimmungen ist Firma XXXXX XXXXXX stets berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlungeingehende Zahlungen auf dessen ältere Verbindlichkeiten zu verrechnen. Diese Verrechnung wird Firma XXXXX XXXXXX dem Kunden mitteilen. Soweit Zinsen und Kosten entstanden sind, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder erfolgt eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigtVerrechnung auf Kosten, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0und erst dann auf die Hauptforderung.

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Samples: koebele.de

Zahlungen. Zahlungen sindDie Zahlung hat nach jeweiliger Übereinkunft zu erfolgen, und zwar so, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Schecks werden unter Vorbehalt entgegengenommen und gelten bis zu ihrer gänzlichen Einlösung nicht als Bezahlung. Wechsel können nicht angenommen werden. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen uns Umstände bekannt werden, die darauf schließen lassennach pflichtgemäßem Ermessen geeignet sind, dass seine Kreditwürdigkeit zu beeinträchtigen, so werden alle unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werdenForderungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen VorschriftenZu weiteren Lieferungen sind wir in diesem Falle nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber Vorzahlung anbietet. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährtWird vom Auftraggeber keine Vorauszahlung angeboten, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, so sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung anstelle der Lieferung Schadensersatz Erfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangenverlangen oder von den Verträgen, soweit Lieferungen noch nicht erfolgt sind, zurückzutreten. Wurde Zahlungen des Käufers werden stets auf die älteste Schuld und verstehen sich ab Lieferort. Dies gilt auch dann, wenn ausdrücklich Lieferfristen oder - termine fest vereinbart wurden. Wir haften nicht für allfällige Verspätung seitens der Lieferwerke. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Die Lieferung gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als erfolgt. Versandfertig gemeldete Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagenmuss unverzüglich abgerufen werden. In diesen Fällen Andernfalls sind wir berechtigt, weitere Lieferungen sie nach unserer Xxxx zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Auftragsgebers zu lagern und die Lagerkosten nach Aufwand zu berechnen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung oder einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Unter höherer Gewalt werden alle Umstände verstanden, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen u.a. währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, unverschuldeten oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen sowie Behinderung der Verkehrswege oder gravierenden Transportstörungen oder Beeinträchtigungen insbesondere auf Grund von einer VorauszahlungRohstoff-, Energie oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossenArbeitskräftemangel, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel uns nicht zurechenbaren behördlichen Maßnahmen oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, bei dem Lieferwerk oder einem Unterlieferanten eintreten. Falls wir in Verzug geraten, muss uns der Auftraggeber schriftlich eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen habenangemessene Nachfrist setzen. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln Wir sind zu Teillieferungen und geringfügigen branchenüblichen Mehr- oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir Minderlieferungen berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0.

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Samples: www.technische-systeme.eu

Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werdenAlle Zahlungen, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertragesdieses Vertrages an IOI OLEO zu leisten sind, sind bei Lieferung der Waren unmittelbar, ohne Abzug zu leisten, sofern keine andere schriftliche Einigung vorliegt. Jegliche Zahlungsbedingungen, die in der Praxis befolgt werden oder die eingerichtet wurden, ohne dass man sich auf eine laufende Geschäftsverbindungzeitliche Begrenzung geeinigt hat, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagenjederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist widerrufen werden. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn Sollte der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt aucheine gemäß Vertrag fällige Zahlung an IOI OLEO nicht leisten, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben istbehält sich IOI OLEO das Recht vor, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 8 % per annum über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; . Die Gültigkeit des § 353 des Handelsgesetzbuchs (HGB) bleibt hiervon unberührt. IOI OLEO ist jederzeit, auch nach Abschluss eines Vertrages, berechtigt, adäquate Sicherheiten zur Absicherung unserer Forderungen, einschließlich der noch nicht fälligen, zu fordern und dies zur Bedingung für weitere von uns zu erbringende Vorausleistungen zu machen. Sollte der Käufer der Zahlung für eine Lieferung nicht innerhalb der ver- traglich geregelten Frist nachkommen oder nachteilige Informationen über die finanzielle Lage des Käufers, darunter eine Veränderung der Bonität des Käufers (Coface), aufkommen und/oder es zu Problemen bei entsprechendem Nachweis können der Übermittlung von Zahlungen kommen, ist IOI OLEO berechtigt, vom Käufer entweder umgehend Sicherheiten nach Xxxx von IOI OLEO oder die sofortige Bezahlung zu fordern oder noch nicht gelieferte Verträge oder einen Teil dieser Verträge zu kündigen und/oder die Lieferung auf einen späteren Termin zu verlegen. Vom Käufer geäußerte Einwände oder Meinungsverschiedenheiten jeglicher Art begründen kein Leistungsverweigerungsrecht. Der Käufer ist nicht berechtigt, Pfandrechte einzufordern. Das gilt auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werdenfür jegliche Zurückbehaltungsrechte. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0Die Ausnahme: Fälle, bei denen die Ansprüche unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Im Allgemeinen ist der Käufer nicht berechtigt, basierend auf Ansprüchen vertragsgemäß fällige Zahlungen an IOI OLEO zu verrechnen oder Beträge zurückzuhalten. Der Käufer ist nur dann berechtigt, Zahlungen zu verrechnen oder zurückzuhalten, wenn seine Forderungen entweder unbestritten oder rechtskräftig geworden sind. XXX XXXX ist berechtigt, Forderungen des Käufers mit eigenen Forderungen an den Käufer zu verrechnen, die aus jeglichen Transaktionen zwischen dem Käufer und XXX XXXX hervorgegangen sind.

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Samples: www.ioioleo.de

Zahlungen. Der Reisevermittler verbundener Reiseleistungen darf Zahlungen sinddes Reisenden auf Vergütungen für Reiseleistungen nur entgegennehmen, wenn er sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von dem Reisevermittler selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reisevermittlers verbundener Reiseleistungen solche ausfallen oder der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht ausdrücklich etwas anderes befriedigter vermittelter Leistungserbringer nachkommt. Diese Sicherstellung leistet der Reisevermittler verbundener Reiseleistungen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines in Textform für alle Zahlungen des Kunden an den Reisevermittler verbundener Reiseleistungen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde direkt an die vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung leistet und keine Zahlung an den Reisevermittler für eine oder mehrere Leistungen der verbundenen Reiseleistung erbringt. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage bei den jeweiligen Leistungserbringern durch den Reisevermittler vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen. Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir dass einer oder alle Leistungserbringer die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an Unterlagen dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werdenKunden direkt übermitteln. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen Reisevermittler im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die Wegschaffung richtige Auswahl der gelieferten Ware untersagenInformationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von Ein Auskunftsvertrag mit einer Vorauszahlung, oder vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machenReisevermittler gemäß § 675 Abs. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist2 BGB nicht, es sei denn, dass wir ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart oder durch den Mangel Reisevermittler garantiert/beworben, ist dieser nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistungen zu ermitteln und/oder anzubieten. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Reisevermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Umständen der jeweiligen Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Reisevermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift. Xxxxxxxxxxxxx nimmt der Reisevermittler nur zur Weiterleitung an den bzw. die zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Reisevermittler für die Beschaffenheit der Sache übernommen habenErfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Im Übrigen darf Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werdenvom Reisevermittler an die Leistungserbringer zu übermittelnden Buchungserklärungen des Kunden. Über die Höhe entscheidet Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Xxxxxxxxxxxxx im Streitfall ein von Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des jeweiligen Leistungserbringers zu dessen Inhalt der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht vertraglichen Verpflichtungen werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0.

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Samples: hmh-travel.de

Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, Sachverständige ist auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender ohne besondere Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten angemessene Vorauszah- lungen auf Vergütung und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt Auslagen vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung Auftraggeber zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung Bis zum Eingang angefor- derter Vorschüsse ist der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir Sachverständige berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig die Leistung zu machenverweigern. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossenDie Sachverständigenleistung gilt als abgenommen, wenn der Käufer einen Mangel Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen widerspricht. □ Vor Durchführung des Ortstermins ist ein Kostenvorschuss über € zzgl. Umsatz- steuer an den Sachverständigen zu zahlen. Hierüber wird eine gesonderte Rechnung ausge- stellt, diese liegt dem Vertrag bei. □ Das in Auftrag gegebene Gutachten wird erst nach Eingang des Rechnungsbetrages zuge- sandt. Eine Verwendung des Gutachtens gegenüber Dritten oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten Gerichtsverfahren ist nur nach vollständiger Bezahlung des Sachverständigen zulässig. Eine Aufrechnung gegen die Rechnungsforderung ist nur mit rechtskräftigen oder unbestrittenen Gegenforderungen möglich. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt, spätestens jedoch zu dem auf der Rechnung ausgewiesenen Termin zu begleichen. Auf die 30-tägige Verzugsregelung gem. § 286 III BGB weise ich hin. Das Gutachten wird in zweifacher Ausfertigung erstellt. Weitere Exemplare können gegen Be- zahlung des Vervielfältigungsaufwandes erstellt werden. Über Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrages die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter SachverständigerHinzuziehung eines Sonderfachmannes erfor- derlich, erfolgt dessen Beauftragung durch den Auftraggeber. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung Der Sachverständige ist nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, Zinsen zur Bearbeitung des Auftrages auf Kosten des Auftraggebers die notwendigen und üblichen Untersuchungen und Ver- suche nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Zur Bearbeitung kann der Sachverständige geeignete Mitarbeiter, die er beaufsichtigt und über- wacht, einsetzen. Der Auftrag ist mit Erstellung des Gutachtens erfüllt. Werden Ergänzungen oder die Ausweitung des Gutachtens verlangt, ist dafür ein gesondertes Honorar nach D) und E) zu entrichten. Wird der Sachverständige in Höhe Folge des vereinbarten Auftrages von 8 % über dem jeweils von einem Gericht als Zeuge in Anspruch genommen, so erhält er die Differenz zwischen der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0in dieser Vereinbarung bezifferten Vergütung und der Zeugenentschädigung durch den Auftraggeber erstattet.

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Samples: Vertrag Zum Auftrag Für Bausachverständigentätigkeit

Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer Bauabzugs-steuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung Freistellungs-bescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener herein genommener und gutgeschriebener gutge- schriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. EvtEvtl. Vereinbarte vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmenzurück zu nehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten zurück zu treten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende GeschäftsverbindungGechäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer VorauszahlungVoraus- zahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss Vertragsabschluß kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen ver- schwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0.

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Samples: www.siebtechnik-tema.de

Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vertrag- lich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen ver- fügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener gutge- schriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche Kaufpreis- ansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende GeschäftsverbindungGechäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten gelie fer- ten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen Sicher - heitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit Xxxx lässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen ange- messenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnenberech- nen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0.

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Samples: www.isenmannsiebe.de

Zahlungen. Zahlungen Unsere Rechungen sind wie auf der Vorderseite ausgedruckt in bar zu bezahlen. Zahlung hat in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können, Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Die Annahe von Schecks und Wechseln erfolgt zahlungshalber nur nach Vereinbarung und unter der Vorraussetzung möglicher Diskontierung bzw. Einlösung. Diskontspesen und Einziehungskosten nach jeweiligen Banksätzen gehen zu Lasten des Bestellers. Auf Wechsel wird kein Skonto gewährt. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wird Zinsen in Höhe von 4 v.H. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, es sei denn, der Käufer weist einen niedrigeren Schaden nach. Falls wir in der Lage sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegteinen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto , diesen geltend zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sindmachen. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige behalten uns vor, gegen Rückgabe der Schecks oder Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindetjederzeit Barzahlung zu verlangen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst löste er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. gegebenenfalls den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigtSoweit uns nachträglich Umstände bekannt werden, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung ergibt und die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertragesunseren Zahlungssahnspruch gefährden, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere ihn unabhängig von der Laufzeit etwa erhaltener Wechsel fällig zu stellen. Insoweit sind wir auch berechtigt, Einziehungsermächtigungen zu widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder Vorauszahlung zu verlangen. Die in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsfolgen kann der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machenKäufer durch die Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung darf nur mit unbestrittenen oder -zurückbehalt ist ausgeschlossenrechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

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Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, Die Rechnungen sind zahlbar ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum netto oder nach Ab- lauf einer anderen vereinbarten Zahlungsfrist ist ein Verzugszins von 5% pro Jahr geschuldet. CHROMOS ist berechtigt interne und externe Aufwen- dungen (wie bspw.Zahlungsportale) für die Rechnungserstellung separat zu verrechnen. CHROMOS ist berechtigt, pro Mahnung CHF 50 als pauschalierte Mahn- kosten zu berechnen. Fallen zusätzliche Inkassospesen an, so ist CHRO- MOS berechtigt, diese dem Kunden separat zu verrechnen. Wird der aus- stehende Betrag auch nach wiederholter Mahnung nicht bezahlt, kann CHROMOS die Forderung an ein Inkassounternehmen abtreten oder die- ses mit der Betreibung der Forderung auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur VerfügungKosten des Kunden beauftragen. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich Kunde ermächtigt CHROMOS hiermit zur Weitergabe der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwendenhierfür rele- vanten Daten. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, wenn ausser diese seien anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, so- weit die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Bei Zahlungsfristerstreckung oder bei Vereinbarung eines Abzahlungs-, Leasinggeschäftes hat der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannteKunde den Kaufgegenstand gegen alle Risiken auf eigene Kosten zu versichern. Dies gilt auchKann der Kunde den Versicherungsnach- weis nicht erbringen, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben isthat CHROMOS das Recht, es sei dennauf Kosten des Kunden die entsprechenden Versicherungen abzuschliessen. Solange der Kaufgegenstand nicht vollständig bezahlt sind, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für ist der Kunde verpflichtet, ihn ordentlich zu warten, ihn in tadellosem Zustand zu halten und alles zu unterlassen, was seinen Wert über die Beschaffenheit normale Abnutzung hinaus mindern könnte. Verfügt der Kunde nicht über qualifiziertes War- tungspersonal, erfolgt die Wartung der Sache übernommen habenzu Lasten des Kunden durch CHROMOS bzw. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werdenihres Beauftragten. Über die Höhe entscheidet Ist ein Abzahlungsgeschäft vereinbart und befindet sich der Kunde mit Teil- zahlungen im Streitfall ein von Verzug, so hat CHROMOS das Recht, den Restkaufpreis in einer einmaligen Zahlung zu fordern. Bei Eintritt der Industrie und Handelskammer am Sitz Zahlungsunfähigkeit des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung Kunden oder bei Gefährdung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir Zahlung durch Verschlechterung sei- ner Vermögenslage ist CHROMOS berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über Sicherstellung zu verlangen oder gem. Ziff. 14 mit den Rechtsfolgen wie beim Zahlungsverzug vom Ver- trag zurückzutreten bzw. auf die weitere Erfüllung zu verzichten. CHRO- MOS behält sich weitergehende Ansprüche gegenüber dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0Kunden vor.

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Zahlungen. Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto sind gemäß den auf eines unserer Bankkonten der Rechnung vermerkten Zahlungskonditionen spesenfrei zu leisten. Sofern wir Zahlungsfrist von 10 / 30 Tagen, rein netto, versteht sich ab Fakturendatum und bis zum Tag der Buchung auf unserem Bankkonto. Für Teilrechnungen gelten die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor für den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigtGesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werdenBei Aufträgen, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht einmehrere Teillieferungen umfassen, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggfjeder einzelnen Lieferung oder Leistung eine Rechnung zu stellen. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme Der Kunde ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch nicht berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferungen, Garantie- oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangenGewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Wurde die Ware hingegen Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Verzugszinsen im Rahmen eines Einzelvertragesbanküblichen Ausmaß. Bei uns eingehende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, ohne eine laufende Geschäftsverbindungdie Zinsen und Nebenspesen, geliefertdie vorprozessualen Kosten, verpflichten wir unswie Der Kunde erteilt seine Zustimmung, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen Erfüllung dieses Vertrages von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machenuns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwendenKunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossenGeschäftsadresse an uns bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für sie an die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

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Zahlungen. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten Lieferung in bar und sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten. Sofern wir Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Versandbereitschaft die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft zu mindern geeignet sind (insbesondere: Stellung eines Insolvenzantrags, Abgabe der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegteidesstattlichen Versicherung), sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung zum Rücktritt von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen sämtlichen noch nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir vollständig erfüllten Verträgen berechtigt, nach vorheriger Mahnung ebenso wie die Ware zurückzunehmenLeistung zurückzubehalten, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten bis der Vertragspartner vollständig bezahlt hat oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheidenKaufpreises geleistet hat. Im Falle eines Zahlungsverzuges von Teillieferungen ist der auf die Teillieferung entfallende anteilige Kaufpreis nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen zu zahlen. Lieferzeiten und Fertigstellungstermine sind grundsätzlich unverbindlich. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns in Schrift-, Text- oder elektronischer Form als verbindlich bezeichnet werden. Die Lieferfrist beginnt im Zweifel mit der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch nach Überlassung aller für den Auftrag erforderlichen Unterlagen und Materialien seitens des Kunden an uns einschließlich etwa erforderlicher Genehmigungen und Freigaben. Liegen diese Unterlagen und Materialien nicht rechtzeitig vor, verlängern sich etwaige Lieferfristen angemessen und entsprechend. Zur Fristwahrung genügt die Versandbereitschaftsanzeige. Verzögerungen durch den Transport gehen nicht zu Lasten der Sunfire Solingen GmbH. Verzögert sich die Lieferung oder Fertigstellung in Folge unvorhersehbarer Umstände bei uns, bei Lieferanten oder Subunternehmern, wie z.B. höhere Gewalt, Streik. Rohstoffmangel, Betriebsstörung oder Energieausfall, so kann der Kunde nach Einräumen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. § 323 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Wird durch solche Umstände die Lieferung unmöglich, werden wir von unserer Lieferpflicht befreit. Wird uns die Lieferung durch solche Umstände Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so werden die gesamten ausstehenden Forderungen unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte sofort fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Dasselbe gilt, wenn aufgrund Nichtzahlung einer Rechnung gerichtliche Geltendmachung erforderlich wird. Unabhängig von einem Rücktritt sind wir auch berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über den obigen Fällen dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz Auftraggeber die Weiterveräußerung des Vertragsgegenstandes zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werdenuntersagen. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0Die Vorschrift des § 325 BGB findet Anwendung, so dass das Recht, Schadensersatz zu verlangen, durch einen Rücktritt nicht ausgeschlossen wird. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen unsere Forderungen aufrechnen.

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Samples: www.sunfire.de

Zahlungen. Zahlungen sindAb Lager Ware, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurdeoder Ware mit Anlieferung ist zahlbar sofort in bar. Materiallieferung mit Verlegung ist zahlbar nach Rechnungsstellung innerhalb von 5 Tagen, ohne Abzug. Reine Lohnarbeiten sind zahlbar sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Bei Wiederverkäufern sind Rechnungen zahlbar innerhalb von 5 Tagen, abzüglich 2 % Skonto vom Materialwert, ansonsten innerhalb 14 Tage rein netto, ohne Abzug. Ein Skontoabzug auf zeitlich später erstellte Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere fällige Rechnungen noch - auch nur teilweise - offen stehen. Sonderkonditionen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Wechsel werden nur nach entsprechender Vereinbarung in Zahlung genommen. Bei Hereinnahme von Wechseln werden Diskont- und Bankspesen berechnet und sind vom Auftraggeber sofort in bar zu zahlen. Schecks und Wechsel gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Bei Natur-, Kunst- und Betonwerksteinarbeiten sind Abschlagszahlungen 5 Tage nach Eingang der Zwischenrechnungen, und zwar in Höhe von 90 % des Rechnungsbetrages, fällig. Die Restzahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten Zustellung der Schlußrechnung zu leistenerfolgen. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegtSkontoabzüge sind nur statthaft, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügungwenn alle geforderten Zahlungen fristgerecht erfolgt sind. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir Auftragnehmer ist berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmenvom Auftraggeber, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen Kaufmann im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe Sinne des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben Handelsgesetzbuches ist, es sei dennvom Fälligkeitstage an, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit und vom Käufer, der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigtkein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe der von 8 ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber von 3 % über dem jeweils von Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz Bundesbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Wird nach Auftragserteilung Nachteiliges über die Kreditfähigkeit des Käufers bekannt, oder gerät dieser mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, wird, unbeschadet sonstiger Vereinbarungen, der gesamte außenstehende Rechnungsbetrag fällig. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne unsere vorherige Zustimmung Zurückbehaltungsrechte an Zahlungen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0zu machen oder mit anderen als unbestritten, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen.

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Samples: tatoli-naturstein.de

Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb haben – unter Angabe der Rechnungsnummer – ausschließlich an PAYONE zu erfolgen. Laufende Vergütungen werden per (SEPA-)Lastschrift von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügungdem vom VP schriftlich angegebenen Bankkonto abgebucht. Der Käufer verzichtet auf VP erteilt PAYONE hierzu die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandeterforderliche Einzugsermächtigung bzw. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheidenentsprechendes SEPA-Mandat. Im Falle eines Zahlungsverzuges einer vom VP zu vertretenden Rückgabe der Lastschrift wird eine Bearbeitungspauschale von EUR 15,00 erhoben. Der VP wird PAYONE Änderungen seiner Bankverbindung unverzüglich schriftlich mitteilen. Der VP trägt alle vom VP verursachten Gebühren, die PAYONE von Dritten in Rechnung gestellt werden (z.B. für Rücklastschriften). Entgeltpflichtige „Transaktionen“ sind wir berechtigtKauf-, Gutschrifts-, Stornierungstransaktionen und Kassenschnitte sowie auch Diagnosen und Initialisierungen des Händlerterminals. Die Monatspauschale und, soweit vereinbart, die Zahl der Transaktionen für die Gebührenstaffel verstehen sich jeweils pro einzelnes Terminal, auch wenn der VP mehrere Terminals betreibt. Bei Verzug schuldet der VP Zinsen in Höhe von 8 % (acht) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB). Darüber hinaus ist der VP verpflichtet, als Verzugsschaden Gebühren für die notwendige Einschaltung von Rechtsanwälten oder Inkassobüros zu tragen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. XXXXXX ist für den Fall des Verzuges des VP weiter berechtigt, die Auslieferung von Waren zurückzuhalten oder nach eigener Xxxx Vorauszahlungen oder angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Stellt der VP seine Zahlungen ein oder beantragt das Insolvenzverfahren, wird das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt oder wurde eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen des VP erfolglos versucht, ist der VP verpflichtet, dies PAYONE unverzüglich anzuzeigen, alle notwendigen Auskünfte zu erteilen und auf erstes Anfordern entsprechende Unterlagen auszuhändigen. XXXXXX ist in diesen Fällen berechtigt, alle in ihrem Eigentum stehenden Gegenstände (einschließlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten) auch ohne Rücktritt vom Vertrag sicherzustellen und zurückzunehmen. Der VP darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zur Zurückbehaltung wegen Ansprüchen, die nicht mit diesen Verträgen zusammenhängen, ist er nicht berechtigt. Alle an PAYONE zu zahlenden Vergütungen einschließlich Entschädigungen und Entschädigungspauschalen verstehen sich, soweit sie umsatzsteuerpflichtig sind, zuzüglich Umsatzsteuer zum jeweils geltenden Satz. Die vom Vertragspartner an die deutsche Kreditwirtschaft zu zahlenden Entgelte (die für ihn von PAYONE entrichtet werden) unterliegen derzeit nicht der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0Umsatzsteuer.

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Samples: media.payone.com

Zahlungen. Zahlungen sindDie Bezahlung der von SPRINGER erbrachten Leistungen erfolgt in der in der maßgeblichen Rechnung angeführ- ten Währung und Höhe. Wenn dies nach Meinung von SPRINGER erforderlich ist, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurdeist SPRINGER berechtigt, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir volle oder teilweise Voraus- zahlung oder angemessene Sicherheit für die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werdenBezahlung, die darauf schließen lassenfür SPRINGER akzeptabel ist, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde Preise sind grundsätzlich in Euro angegeben und enthalten keine Mehrwertsteuer oder sonstige außerhalb von Ös- terreich anfallende Steuern oder Abgaben. Alle eventuellen Steuern oder Abgaben, die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertragesnicht explizit genannt sind, ohne eine laufende Geschäftsverbindungmüssen vom Kunden getragen werden. Versicherung, geliefertInstallation, verpflichten wir unsEndbenutzerschulung, zuvor Versand und Kunden- dienst sind nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich angegeben. Wenn der Kunde die geschuldeten Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, werden unabhängig an- derer SPRINGER zustehender Rechte dem Kunden Zinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Zinsen fallen täg- lich, auf Basis des ausständigen Betrages, vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig Fälligkeitszeitpunkt bis zu machendessen vollständiger Bezahlung an. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen Kunde hat die angemessenen Kosten, die bei der Eintreibung rückständiger Zahlungen SPRINGER oder seinem Vertreter entstanden sind, zu ersetzen. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwendender Zusammenfassung genannten Konditionen zu be- zahlen. Eine Zahlungsverweigerung Der Auftraggeber hat kein Recht auf Aufrechnung, Einbehaltung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben istMinderung, es sei denn, ein entspre- chender Anspruch wird von einem zuständigen Gericht oder Schiedsgericht rechtskräftig festgestellt. Die Vertragsparteien stimmen darüber überein, dass wir nach Ende der Dienstleistung, sämtliche bis dahin vertraglich vereinbarte Zahlungsverpflichtungen seitens des Auftraggebers erfüllt sein müssen. Arbeiten und Stehzeiten, die durch Verzögerungen verursacht werden und nicht unter dem Einfluss oder der Kon- trolle von SPRINGER stehen, werden nach den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie aktuell gültigen Stundensätzen von Springer Maschinenfabrik GmbH verrechnet. Die Kosten für Auslöse, Diäten und Kilometergelder für unser Personal sind im Preis enthalten. Die Kosten für die Beschaffenheit der Sache übernommen habenUnterkunft werden mit einem pauschalen Nächtigungssatz von netto 55 Euro pro Übernachtung ver- rechnet. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung für Flüge unseres Personals werden nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0tatsächlichem Aufwand ohne Aufschlag verrechnet.

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Zahlungen. Zahlungen sindUnsere Rechnungen sind in Ermangelung einer anderweitigen Vereinbarung sofort fällig und ohne jeden Abzug, insbesondere porto- und spesenfrei, zahlbar. Ist für die Zahlung ein Zahlungsziel, eine Skontofrist oder eine anderweitige Stundung vereinbart, so können wir diese widerrufen, faBs der Käufer den Anspruch bestreitet oder ihn in sonstiger Weise erheblich gefährdet. Im Falle einer nachträglichen Stundung gilt dies auch bei einer erheblichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. Im Übrigen gilt die Bestimmung des § 321 BGB. Ein Skontoabzug gilt als dahingehend vereinbart bzw. gewährt, dass dieser nur in Anspruch genommen werden kann, wenn die geschuldete Zahlung (bei Teilzahlungen alle geschuldeten Zahlungen) innerhalb der Skontofrist in bar bei uns vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben ist. Schecks müssen innerhalb der Skontofrist unserem Konto gutgeschrieben sein; insoweit trägt der Käufer das Risiko des Zahlungsweges. Bei Zahlung unter Vorbehalt, einer Bedingung oder sonstigen Einschränkung vwrd Skonto nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leistengewährt. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese Unser Verkaufs- oder technisches Personal ist zum Inkasso nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an uns oder auf ein von uns angegebenes Konto erfolgen. Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen und unter dem Vorbehalt des Einganges des vollen Betrages gutgeschrieben. Kosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Wir sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; - auch bei anders lautender Bestimmung des Käufers - berechtigt. Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Käufers oder - sofern erforderlichbereits entstanden - zunächst auf Kosten, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügungdann auf Zinsen und zuletzt auf Hauptforderungen anzurechnen. Der Käufer verzichtet wird in diesem Falle unverzüglich von der Art der erfolgten Verrechnung informiert. Nach Ablauf des Fälligkeitstermins sind ohne Mahnung berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 8%- Punkten über Basiszinssatz zu berechnen. Ern etwaiger weitergehender Schadensersatzanspruch wegen Verzuges bleibt unberührt. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Er ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtsdem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Wir sind berechtigt, sowohl aus laufendem Vertragnoch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung zu leisten oder sie abhängig zu machen von der Leistung einer Sicherheit, wie aus früheren oder anderen Geschäftenwenn der Käufer in Verzug mit vereinbarten Zahlungstermine ist, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegennach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer äußeren Umstände sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassenso, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich es Zweifel gibt an der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb Fähigkeit des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagenzahlen. In diesen Fällen sind wir vAr berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder ein Fälligkeitsdatum für alle Ansprüche aus der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig Geschäftsverbindung mit dem Käufer mit sofortiger Wirkung zu machenstellen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossenDieser Kaufvertrag wird automatisch beendet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers und wenn das zuständige Insolvenzgericht daraufhin Sicherheitsmaßnahmen nach § § 21, 22 der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0deutschen Insolvenzordnung (InsO - InsO) anordnet.

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Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb Die Rechnungen der METALLEX AG werden mit dem Valutadatum des zwischen der METALLEX AG und der Käuferin vereinbarten Zahlungsziels ausgestellt und gelten als erste Mahnung. Der in den Rechnungen der METALLEX AG aufge- führte Xxxxxxxxxxxxx ist somit von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor Käuferin gemäss den vertraglich vereinbarten Terminen liegtKonditionen zwischen der Käufe- rin und der METALLEX AG ohne jeden Abzug, sind wir zur Rechnungslegung berechtigtinnerhalb der vorgängig vereinbarten Zahlungsfrist zahlbar. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto Für nicht fristgerecht eingehende Zahlungen behält sich die METALLEX AG vor, zu zahlen; wir akzeptieren dem auf der Rechnung aufgeführten Zinssatz Verzugszins einzufordern. Erhält die METALLEX AG nach Abschluss des Verkaufes davon Kenntnis, dass die finanzielle Lage der Käuferin keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlichGewähr für die fristgerechte Zahlung bietet, stellen wir unserem Käufer so behält sich die METALLEX AG vor, vor Ausfüh- ren der Lieferung der Ware, innerhalb einer von der METALLEX AG gesetzten Frist, das Stellen einer ihr genügenden Zahlungsgarantie oder eine Freistellungsbescheinigung zur VerfügungVorauszahlung der Ware zu verlangen. Der Käufer verzichtet Weiter behält sich die METALLEX AG im Falle einer ungenügenden Zahlungsbereitschaft oder bei Zahlungsverzug der Käuferin vor, weitere Warenlieferungen ohne Nach- fristsetzung auf die Geltendmachung eines ZurückbehaltungsrechtsLieferung der restlichen an die Käuferin verkauften Mengen zu verzichten. Für die so entstandenen Umtriebe (Stornierung des Auftrages beim Lieferanten, sowohl Abstossen bereits eingekaufter Devisen, Ausbuchen des Auf- trages usw.) behält sich die METALLEX AG vor, der Käuferin die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Zwi- schenverkauf dieser Waren bleibt somit ausdrücklich der METALLEX AG vorbehalten. Die METALLEX AG behält sich ausdrücklich das Recht zur Zession von fakturierten Beträgen vor, allenfalls die Rechte aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäftenden mit den Kunden einge- gangenen Verträgen an Dritte abzutreten und über den Umfang der Warenlieferungen Kreditrisikoversicherungen ab- zuschliessen. Eine Zedierung, auch wenn er nachträglich erfolgt, berechtigt die Käuferin nicht zum Rücktritt von den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwendenMETALLEX AG eingegangenen vertraglichen Vereinbarungen. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn Informationspflicht der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit METALLEX AG gegenüber der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0Käuferin entfällt.

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