Common use of Widerrufsfolgen Clause in Contracts

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.sparkasse-leipzig.de, www.sv-sachsen.de, www.sv-sachsen.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattener- statten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfälltent- fällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Anzahl Jahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei jährlicher Prämienzahlung) bzw. 1/180 der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert Halbjahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei jährlicher, halbjährlicher, halbjährlicher Prämienzahlung) bzw. 1/90 der Vierteljahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 Prämienzahlung) bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag der Monatsprämie gemäß Tarifauskunft (bei monatlicher Prämienzahlung) multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30Versicherungs- schutz bestanden hat. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. z.B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.wgv.de, www.wgv.de, www.wgv.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs Wider- rufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Anzahl Jahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei jährlicher Prämienzahlung) bzw. 1/180 der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert Halbjahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei jährlicher, halbjährlicher, halbjährlicher Prämienzahlung) bzw. 1/90 der Vierteljahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 Prämienzahlung) bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag der Monatsprämie gemäß Tarifauskunft (bei monatlicher Prämienzahlung) multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30Versicherungs- schutz bestanden hat. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. z.B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.wgv.de, www.wgv.de, www.wgv.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz Versicherungsschutz, und der Versicherer hat wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattenBeiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämiedes Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der Anzahl der Tagefür jeden Tag, an denen dem Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert um einen Betrag von - bei jährlichereiner laufenden Beitragszahlung - 1/360 des jährlichen Beitrags, halbjährlicher- 1/180 des halbjährlichen Beitrags, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360- 1/90 des vierteljährlichen Beitrags, 1/180, 1/90 bzw. - 1/30 des genannten Beitragsmonatlichen Beitrags und - bei einem Einmalbeitrag Einmalbeitrag Ihrer Versicherung Versicherungsdauer Ihrer Versicherung in Jahren * 360 Die mit Ihnen vereinbarte Zahlungsweise sowie die Höhe Ihres Beitrags entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.ruv.de, www.die-vrbank.de, www.ruv.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattenBeiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämiedes Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der Anzahl der Tage. Wie hoch dieser Beitragsanteil ist, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben können Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren folgendermaßen bestimmen: Multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der die Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch mit 1/360 des im Versicherungsschein genannten Jahresbeitrags. Bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise multiplizieren Sie dementsprechend die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30Anzahl der Tage, an denen Versicherungs- schutz bestand, mit 1/180, 1/90 bzw. Der Versicherer hat zurückzuzahlende 1/30 des im Versicherungsschein genannten Halbjahres-, Vierteljahres- bzw. Monatsbeitrags. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: Gesamt Jahresbeitrag, sv-makler.de, sv-makler.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien Beiträge zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämiedes Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der . Wie hoch dieser Beitragsanteil ist, können Sie folgendermaßen bestimmen: Multiplizieren Sie die Anzahl der Tage, Tage an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, bestand mit 1/360 des im Versicherungsschein genannten Jahresbeitrags. Bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise multiplizieren Sie dementsprechend die Anzahl der Tage an denen Versicherungsschutz bestand mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des im Versicherungsschein genannten BeitragsHalbjahres-, Vierteljahres- bzw. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30Monatsbeitrags. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des WiderrufsWider- rufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.sparkassenversicherung.de, www.sparkassenversicherung.de, www.sparkassenversicherung.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien Beiträge zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämiedes Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der Anzahl der Tagefür jeden Tag, an denen dem Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicherum einen Betrag von - 1/360 des jährlichen Beitrags, halbjährlicher- 1/180 des halbjährlichen Beitrags, vierteljährlicher - 1/90 des vierteljährlichen Beitrags oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. - 1/30 des genannten monatlichen Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. 02/2023 Für Ihre Unterlagen Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: kautionsfrei.de, kautionsfrei.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattenPrämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe Betrag, der sich wie folgt berechnet: 1/360 der Jahresprämie (bei jährlicher Prämienzahlung) oder 1/180 der Halbjahresprämie (bei halbjährlicher Prämienzahlung) oder 1/90 oder Vierteljahresprämie (bei vierteljährlicher Prämienzahlung), multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren zurück zu ge- währen und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.xxv24.de, www.haus-und-grund-westfalen.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien Prämie zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Anzahl im Versicherungsschein ausgewiesenen Jahresprä- mie pro Tag. Bei vereinbarter Halbjahresprämie handelt es sich um eine Prämie von 1/180 der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, im Versicherungsschein ausgewiesenen Prämie pro Tag. Bei vereinbarter Vierteljahresprämie handelt es sich um eine Prämie von 1/90 bzwder im Versicherungsschein ausgewiesenen Prämie pro Tag. Bei vereinbarter Monatsprämie handelt es sich um eine Prämie von 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30im Versicherungsschein ausgewiesenen Prämie pro Tag. Der Versicherer hat Ihnen zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, Widerrufs zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.xxv24.de, www.vhv.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien Pärmien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der dürfen die Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der Anzahl der Tagefür jeden Tag, an denen dem Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. um einen Betrag von - 1/30 des genannten Beitragsmonatlichen Beitrags bei einer laufenden Beitragszahlung und - bei einem Einmalbeitrag Einmalbeitrag Ihrer Versicherung Versicherungsdauer Ihrer Versicherung in Jahren * 360 Die mit Ihnen vereinbarte Zahlungsweise sowie die Höhe Ihres Beitrags entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30Den vertraglich vereinbarten Rückkaufswert zuzüglich Überschussbeteiligung zahlen wir Ihnen aus. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.ruv.de, www.ruv.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs Wider- rufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehaltenbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Anzahl Jahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei jährlicher Prämienzahlung) bzw. 1/180 der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert Halbjahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei jährlicher, halbjährlicher, halbjährlicher Prämienzahlung) bzw. 1/90 der Vierteljahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 Prämienzahlung) bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag der Monatsprämie gemäß Tarifauskunft (bei monatlicher Prämienzahlung) multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30Versicherungs- schutz bestanden hat. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. z.B. Zinsen) herauszugeben sind.

Appears in 2 contracts

Samples: www.wgv.de, www.wgv.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich für jeden Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat, um einen Betrag in Höhe der Anzahl der Tagevon - 1/180 des halbjährlichen Beitrags, an denen Versicherungsschutz bestanden hat- 1/90 des vierteljährlichen Beitrags, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. - 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den monatlichen Beitrags und - bei einem Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.fragfina.de, www.fragfina.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz Versicherungsschutz, und der Versicherer hat wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge (Prämien zu erstattenim Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes), wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist Wider- rufsfrist beginnt. Den Teil der Prämiedes Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, von 1/360 des im Versicherungsschein ausge- wiesenen Jahresbeitrags pro Tag. Bei vereinbartem Halbjahresbeitrag handelt es sich um einen Betrag von 1/180 des im Versicherungsschein ausgewiesenen Beitrags pro Tag. Bei vereinbartem Vierteljahresbeitrag handelt es sich um einen Betrag von 1/90 bzwdes im Versicherungsschein ausgewiesenen Beitrags pro Tag. Bei vereinbartem Monatsbeitrag handelt es sich um einen Betrag von 1/30 des genannten Beitragsim Versicherungsschein ausgewiesenen Beitrags pro Tag. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. z.B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.free2move.com, www.volvocars-haendler.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz Versicherungsschutz, und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden ent- fallenden Teil der Prämien Prämie zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Anzahl im Versicherungsschein ausgewiesenen Jahresprämie pro Tag. Bei vereinbarter Halbjahresprämie handelt es sich um eine Prämie von 1/180 der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, im Versicherungsschein ausgewiesenen Prämie pro Tag. Bei vereinbarter Vierteljahresprämie handelt es sich um eine Prämie von 1/90 bzwder im Versicherungsschein ausgewiesenen Prämie pro Tag. Bei vereinbarter Monatsprämie handelt es sich um eine Prämie von 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30im Versicherungsschein ausgewiesenen Prämie pro Tag. Der Versicherer hat Ihnen zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, Widerrufs zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren zurück- zugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.deurag.de, www.deurag.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattenPrämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe Betrag, der sich wie folgt berechnet: 1/360 der Jah- resprämie (bei jährlicher Prämienzahlung) der 1/180 der Halbjahresprämie (bei halbjährlicher Prämienzahlung) oder 1/90 der Vierteljahresprämie (bei viertel- jährlicher Prämienzahlung) multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge Die Erstattung zurückzuzahlender Beträ- ge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame wirksa- me Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: rsv-bedingungen.de, www.provinzial.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattenPrämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe Betrag, der sich wie folgt berechnet: 1/360 der Jahresprämie (bei jährlicher Prämienzahlung) oder 1/180 der Halbjahresprämie (bei halbjährlicher Prämienzahlung) oder 1/90 der Vierteljahresprämie (bei vierteljährlicher Prämienzahlung) multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. zum Beispiel Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: huk-darmstadt.de, huk-darmstadt.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattendes Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämiedes Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der Anzahl der Tagefür jeden Tag, an denen dem Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicherum einen Betrag von – 1/360 des jährlichen Beitrags, halbjährlicher– 1/180 des halbjährlichen Beitrags, vierteljährlicher – 1/90 des vierteljährlichen Beitrags oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des genannten monatlichen Beitrags. Haben Die mit Ihnen vereinbarte Zahlungsweise sowie die Höhe Ihres Beitrags entnehmen Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten bitte dem Antrag und durch 30dem Versicherungsschein. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.seguradirekt.de, www.ac-k.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz und der Versicherer hat assona erstattet Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattenBeiträge, wenn Sie zugestimmt zuge- stimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämiedes Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer assona in diesem Fall einbehaltenein- behalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe Betrag, der sich wie folgt errechnet: Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert mit • 1/30 des monatlichen Gesamtbeitrags bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 Beitrags- zahlung bzw. 1/30 • 1/90 des genannten Beitragsvierteljährlichen Gesamtbeitrags bei vierteljährlicher Beitragszahlung bzw. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der • 1/180 des halbjährlichen Gesamtbeitrags bei halbjährlicher Bei- tragszahlung bzw. • 1/360 des jährlichen Gesamtbeitrags bei jährlicher Beitragszah- lung. Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestandbestanden hat, dividiert d. h. bis zum Zugang des Widerrufs, geteilt durch die ursprüngliche (vertraglich vereinbarte gesamte) Versicherungsdauer in Monaten und durch 30Tagen, multipliziert mit dem Einmalbeitrag. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Die Erstattung zurückzu- zahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur FolgeFol- ge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene gezoge- ne Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: zweirad.assona.com, zweirad.assona.com

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattener- statten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfälltent- fällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Anzahl Jahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei jährlicher Prämienzahlung) bzw. 1/180 der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert Halbjahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei jährlicher, halbjährlicher, halbjährlicher Prämienzahlung) bzw. 1/90 der Vierteljahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 Prämienzahlung) bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag der Monatsprämie gemäß Tarifauskunft (bei monatlicher Prämienzahlung) multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30Versicherungs- schutz bestanden hat. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.wgv.de, www.wgv.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz Versicherungsschutz, und der Versicherer hat Ihnen erstattet den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattendes Beitrags, wenn Sie der Kreditkarteninhaber zugestimmt habenhat, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämiedes Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, entfällt darf der Versicherer in diesem Fall einbehalteneinbe- halten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe Betrag, der sich wie folgt errechnet: Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, d. h. bis zum Zugang des Widerrufs, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des genannten Beitragsmonatlichen Gesamtbeitrages. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene emp- fangene Leistungen zurückzugewähren zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. ZinsenZin- sen) herauszugeben sind.

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Samples: ikanobank.de, ikea-finanzprodukte.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen wir er- statten den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattenBei- träge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämiedes Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe Betrag, der sich wie folgt errechnet: Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, d. h. bis zum Zugang des Widerrufs, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30monatlichen Gesamtbeitrages bei monatlicher Beitragszahlung. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Versiche- rungsbeitrag ist der Beitrittserklärung zu entnehmen. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene emp- fangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: ikanobank.de, ikea-finanzprodukte.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich in Abhängigkeit der vereinbarten Zahlungsweise (siehe Versicherungsschein) um einen Betrag in Höhe von 1/360 des Jahresbeitrags bei jährlicher Zahlungsweise bzw. 1/180 des Halbjahresbeitrags bei halbjährlicher Zahlungsweise bzw. 1/90 des Viertel- jahresbeitrags bei vierteljährlicher Zahlungsweise oder 1/30 des Monatsbeitrags bei monatlicher Zahlungsweise, multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit Den Rückkaufswert einschließlich der Anzahl Überschussanteile hat der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30Versicherer Ihnen auszuzahlen. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.helvetia.com

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattenPrämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe Betrag, der sich wie folgt berechnet: 1/360 der Jahresprämie (bei jährlicher Prämienzah- lung) oder 1/180 der Halbjahresprämie (bei halbjährlicher Prämienzahlung) oder 1/90 der Vierteljahresprämie (bei vierteljährlicher Prämienzahlung) multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: rsv-bedingungen.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Betrag, dessen Höhe anhand der folgenden Formel berechnet wird: Je nach Beitragszahlungsweise: Anzahl der Tage, 1/360 des Jahresbeitrags oder X an denen 1/180 des Halbjahresbeitrags oder Versicherungsschutz 0/00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx oder bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. hat 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Monatsbeitrags Beispiel: 12 Tage x 1/30 des Monatsbeitrags von EUR 30,00 = EUR 12,00 Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: makler.mannheimer.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs Widerrufes endet der Ihr Versicherungsschutz und der Versicherer hat wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrages, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattenWiderrufes entfällt, wenn Sie zugestimmt habenhaben (auch konkludent durch Zahlung des Beitrages), dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist Wi- derrufsfrist beginnt. Den Teil der PrämieIhres Beitrages, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs Widerrufes entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei . Dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe Betrag, der sich wie folgt berechnet: Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 x 1/360 des Jahresbeitrages bzw. 1/90 des Vierteljahresbeitrages oder 1/30 des genannten BeitragsMonatsbeitrages. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstattenWiderrufes. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der WiderrufsfristWi- derrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.adfc.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz Versicherungsschutz, und der Versicherer hat wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden entfallen- den Teil der Prämien zu erstattenPrämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Anzahl Jahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei jährlicher Prämienzahlung) bzw. 1/180 der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert Halbjahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei jährlicher, halbjährlicher, halbjährlicher Prämienzahlung) bzw. 1/90 der Vierteljahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 Prämienzahlung) bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag der Monatsprämie gemäß Tarifauskunft (bei monatlicher Prämienzahlung) multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30be- standen hat. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens spätes- tens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene gezoge- ne Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: rsv-bedingungen.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich je nach Zahlungsweise bei einem monatlichen Beitrag um einen Betrag in Höhe der Anzahl der Tage1/30, an denen Versicherungsschutz bestanden hatbei einem vierteljährli- chen Beitrag um 1/90, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. 1/30 einem halbjährigen Beitrag um 1/180 und bei einem jährlichen Beitrag um 1/360 des im Versicherschein genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30Beitrags pro Tag. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des WiderrufsWi- derrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame wirk- same Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene gezoge- ne Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.testsieger-zahnzusatzversicherung.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden entfallen- den Teil der Prämien zu erstattenPrämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der PrämiePrä- mie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert Jahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 jährlicher Prämienzahlung) bzw. 1/30 des genannten Beitrags1/180 der Halbjahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei halbjährlicher Prämienzahlung) bzw. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag 1/90 der Vierteljahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei vierteljährlicher Prämienzahlung) multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30be- standen hat. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens spätes- tens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene gezoge- ne Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: rsv-bedingungen.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang Zu- gang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien des Beitrags zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämiedes Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich entsprechend der von Ihnen gewählten Zahlungsweise um einen Betrag in Höhe der Anzahl der Tagevon 1/360 des Jahresbeitrags, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher 1/180 des Halbjahresbeitrags oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Monatsbeitrags pro Tag; der von Ihnen zu zahlende Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch und die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30Zahlungsweise sind im Versicherungsantrag unter „Gesamtbeitrag“ ausgewiesen. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens spä- testens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: ws.huvecdn.com

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz Versicherungsschutz, und der Versicherer hat wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattenPrämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der Wir berechnen Ihnen wie folgt den Beitrag für die Zeit des Versicherungsschutzes: Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bestand x 1/360 der Jahresprämie bzw. 1/30 des genannten Beitragsder Monatsprämie. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Wurde einem Versicherungsvertrag ein anderer Vertrag hinzugefügt, der Dienstleistungen des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft, so sind Sie an diesen Zusatzvertrag nicht mehr gebunden, wenn Sie hinsichtlich des Versicherungsvertrags Ihr Widerrufsrecht nach § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes wirksam ausüben; eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.

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Samples: www.easynotebooks.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien Beiträge zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämiedes Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der Anzahl der Tagefür jeden Tag, an denen dem Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicherum einen Betrag von - 1/360 des jährlichen Beitrags, halbjährlicher- 1/180 des halbjährlichen Beitrags, vierteljährlicher - 1/90 des vierteljährlichen Beitrags oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. - 1/30 des genannten monatlichen Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.. Verbraucherinformationen R+V-MietkautionsBürgschaft

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Samples: www.seguradirekt.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattenPrämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist Wider- rufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalteneinbe- halten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. Ist eine jährliche Zahlungsweise vereinbart, multipliziert bei jährlicher, errechnet sich dieser Betrag aus 1/360 der Jahresprämie. Bei halbjährlicher, vierteljährlicher viertel- jährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der sind dementsprechend die Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestandbestan- den hat, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30mit 1/180, 1/90 bzw. Der Versicherer hat zurückzuzahlende 1/30 der Halbjahres-, Vierteljahres- bzw. Monatsprämie zu multiplizieren. Die Erstattung zurückzu- zahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.sparkasse-leipzig.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat erstattet Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattendes Beitrages, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginntbe- ginnt. Den Teil der Prämiedes Beitrages, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe Betrag, der sich wie folgt berechnet: Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 hat x 1/30 des Monatsbeitrags bzw. 1/30 0/00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx bzw. 1/180 des genannten BeitragsHalbjahresbeitrags bzw. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende 1/360 des Jahresbeitrags Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: slp-vermittlerportal.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe Betrag, der sich wie folgt berechnet: 1/360 der Jahresprämie (bei jährlicher Prämienzahlung) oder 1/180 der Halbjahresprämie (bei halbjährlicher Prämienzahlung) oder 1/90 der Vierteljahresprämie (bei vierteljährlicher Prämienzahlung) multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren zurückzuge- währen und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.huk.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag des Versicherungsschutzes je nach gewünschter Zahlungsperiode um einen Betrag in Höhe der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 folgenden Betrag: 1/360 des Jahresbeitrags bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30Monatsbeitrags. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: inzmo.com

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer Ver­ sicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz Versicherungs­ schutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Anzahl Jahres­ prämie, 1/180 der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180Halbjahresprämie, 1/90 bzw. der Vierteljahresprämie oder 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30Monatsprämie pro Tag. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglichunverzüg­ lich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren zurückzugewäh­ ren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam aus­ geübt, so sind Sie auch an einem mit dem Versicherungsvertrag zusammen­ hängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt Wichtige Hinweise zur Widerrufsbelehrung Wie kommt der Vertrag zustande und wie lange sind Sie an Ihren Antrag gebunden?

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Samples: www.mecklenburgische.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattenPrämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist Widerrufs- frist beginnt. Den Teil der PrämiePrämie , der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. Ist eine jährliche Zahlungsweise vereinbart, multipliziert bei jährlicher, errechnet sich dieser Betrag aus 1/360 der Jahresprämie. Bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der sind dementsprechend die Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestandbestanden hat, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30mit 1/180, 1/90 bzw. Der Versicherer hat zurückzuzahlende 1/30 der Halbjahres-, Vierteljahres- bzw. Monatsprämie zu multiplizieren. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. ZinsenX. Xxxxxx) herauszugeben sind.

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Samples: www.sparkasse-leipzig.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattenPrämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der sich wie folgt berechnet: 1/360 der Jahresprämie (bei jährlicher Prämienzahlung) oder 1/180 der Halbjahresprämie (bei halbjährlicher Prämienzahlung) oder 1/90 der Vierteljahresprämie (bei vierteljährlicher Prämienzahlung) multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene gezo- gene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: rsv-bedingungen.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz Ihr Versicherungsschutz, und der Versicherer hat erstattet Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs Wider- rufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattendes Beitrages, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämiedes Beitrages, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe Betrag, der sich wie folgt berechnet: Anzahl der Tage, an 1/360 des Jahresbeitrages denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 x bzw. bestanden hat 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Monatsbeitrages Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene gezo- gene Nutzungen (z. z.B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: service.comfortplan.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz Versicherungsschutz, und der Versicherer hat Ihnen erstattet dem Versicherungsnehmer den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge (Prämien zu erstattenim Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes), wenn Sie der Versicherungsnehmer zugestimmt habenhat, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämiedes Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, von 1/360 des im Versicherungsschein ausgewiesenen Jahresbeitrages pro Tag. Bei vereinbartem Halbjahresbeitrag handelt es sich um einen Betrag von 1/180 des im Versicherungsschein ausgewiesenen Beitrages pro Tag. Bei vereinbartem Vierteljahresbeitrag handelt es sich um einen Betrag von 1/90 bzwdes im Versicherungsschein ausgewiesenen Beitrages pro Tag. Bei vereinbartem Monatsbeitrag handelt es sich um einen Betrag von 1/30 des genannten Beitragsim Versicherungsschein ausgewiesenen Beitrages pro Tag. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens spä- testens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: rsv-bedingungen.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/30 des Monatsbeitrages multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des genannten BeitragsDer Monatsbeitrag ist im Versicherungsschein in der Spalte „Ihr Gesamtmonatsbeitrag (inkl. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30aller versicherten Personen)“ genannt. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens spä- testens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der WiderrufsfristWider- rufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. ZinsenZin- sen) herauszugeben sind.

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Samples: www.ihre-zahnzusatzversicherung.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs Wider- rufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe Betrag, der sich errechnet durch die Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz Versicherungs- schutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 1/360 des im Versicherungsschein ausge- wiesenen Jahresbeitrages bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30Monatsbeitrages bei monatlicher Zahlungs- weise. Der Versicherer hat zurückzuzahlende zurückzuzahlen- de Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene empfan- gene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben heraus- zugeben sind.. I N F ORMAT ION EN Z U M V ER SIC H ERU NGSV ERT R A G

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Samples: www.alte-oldenburger.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz Versicherungsschutz, und der Versicherer hat wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattenPrämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert Jahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 jährlicher Prämienzahlung) bzw. 1/30 des genannten Beitrags1/180 der Halbjahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei halbjährlicher Prämienzahlung) bzw. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag 1/90 der Vierteljahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei vierteljährlicher Prämienzahlung) multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30be- standen hat. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens spätes- tens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene gezo- gene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.swu.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattener- statten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfälltent- fällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert Jahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 jährlicher Prämienzahlung) bzw. 1/30 des genannten Beitrags1/180 der Halbjahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei halbjährlicher Prämienzahlung) bzw. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag 1/90 der Vierteljahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei vierteljährlicher Prämienzahlung) multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30Versicherungs- schutz bestanden hat. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. z.B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.wgv.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden entfal­ lenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer Ver­ sicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Anzahl Jahresprämie, 1/180 der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180Halbjahresprämie, 1/90 bzw. der Vierteljahresprämie oder 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30Monatsprämie pro Tag. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang Zu­ gang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren zurück­ zugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirk­ sam ausgeübt, so sind Sie auch an einem mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhän­ gender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Wichtige Hinweise zur Widerrufsbelehrung

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Samples: www.mecklenburgische.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattenPrämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von dem im Versicherungsschein ausgewiesenen Beitrag beträgt der Anzahl der TageEinbehalt bei vereinbarter monatlicher Zahlungsweise 1/30, bei vierteljährlicher Zahlungsweise 1/90, bei halbjährlicher Zahlungsweise 1/180, bei jährlicher Zahlungsweise 1/360 für jeden Tag, an denen dem Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. z.B. Zinsen) herauszugeben sind. Ende der Widerrufsbelehrung Soweit und solange wir Sie über Ihr Widerrufsrecht nicht oder nicht ordnungsgemäß belehrt haben, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen.

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Samples: www.beamtenversicherungsexperte.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattendes Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämiedes Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um einen Betrag in Höhe der Anzahl der Tage1/360 des im Versicherungsschein unter „Beitragsberechnung“ ausgewiesen jährlichen Gesamtbeitrags. Zahlen Sie halbjährlich, an denen Versicherungsschutz bestanden hatist dies 1/180 des ausgewiesenen Gesamtbeitrags, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder Zahlungsperiode 1/90 des ausgewiesenen Gesamtbeitrags und bei monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. Zahlungsperiode 1/30 des genannten Beitragsausgewiesenen Gesamtbeitrags. Haben Zahlen Sie den hingegen einen Einmalbeitrag, entspricht der einzubehaltende Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag dem ausgewiesenen Gesamtbeitrag dividiert durch die Vertragslaufzeit in Tagen multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Wenn Sie den Beitrag bis zum Widerruf noch nicht gezahlt haben, zu erstattenführt dies dazu, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.oeffentliche.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz Versicherungsschutz, und der Versicherer hat wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden entfal­ lenden Teil der Prämien zu erstattenPrämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz Versi­ cherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert Jahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 jährlicher Prämienzahlung) bzw. 1/30 des genannten Beitrags1/180 der Halbjahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei halbjährlicher Prämienzahlung) bzw. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag 1/90 der Vierteljahresprämie gemäß Tarifauskunft (bei vierteljährlicher Prämienzahlung) multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30be­ standen hat. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens spätes­ tens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz Versicherungs­ schutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene gezo­ gene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.wgv.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz Versicherungsschutz, und der Versicherer hat wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattenBeiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämiedes Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der Anzahl der Tagefür jeden Tag, an denen dem Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicherum einen Betrag von - 1/360 des jährlichen Beitrags, halbjährlicher- 1/180 des halbjährlichen Beitrags, vierteljährlicher oder monatlicher - 1/90 des vierteljährlichen Beitrags, - 1/30 des monatlichen Beitrags. Die mit Ihnen vereinbarte Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 sowie die Höhe Ihres Beitrags entnehmen Sie bitte dem Produktinformationsblatt bzw. 1/30 des genannten Beitragsdem Versicherungsschein. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: cdn.vergleichen-und-sparen.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz Versicherungsschutz, und der Versicherer hat wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattendes Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämiedes Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der Anzahl der Tage. Dieser Beitrag entspricht für jeden Tag, an denen dem Versicherungsschutz bestanden hatbestand, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw1/360 des im Versicherungsschein ausgewiesenen jährlichen Gesamtbeitrags. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Zahlen Sie den Beitrag einmalig gezahlthalbjährlich, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tageist dies 1/180 des ausgewiesenen halbjährlichen Gesamtbeitrags, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten bei vierteljährlicher Zahlweise 1/90 des vierteljährlichen Gesamtbeitrags und durch 30bei monatlicher Zahlweise 1/30 des monatlichen Gesamt-beitrags. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Wenn Sie den Beitrag bis zum Widerruf noch nicht gezahlt haben, zu erstattenführt dies dazu, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.oeffentliche.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstattenPrämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von dem im Versicherungsschein ausgewiesenen Beitrag beträgt der Anzahl der TageEinbehalt bei vereinbarter monatlicher Zahlungsweise 1/30, bei vierteljährlicher Zahlungsweise 1/90, bei halbjährlicher Zahlungsweise 1/180, bei jährlicher Zahlungsweise 1/360 für jeden Tag, an denen dem Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. z.B. Zinsen) herauszugeben sind.sind 100 00 25/02 (12.12)

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Samples: www.pflegeversicherung-experten.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz Versicherungsschutz, und der Versicherer hat wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge (Prämien zu erstattenim Sinne des Versicherungs- vertragsgesetzes), wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämiedes Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der Anzahl der Tagevon 1/360 des im Versicherungsschein aus- gewiesenen Jahresbeitrages pro Tag. Bei vereinbartem Halbjahresbeitrag handelt es sich um einen Betrag von 1/180 des im Versicherungsschein ausgewiesenen Beitrages pro Tag, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, vereinbartem Vierteljahresbeitrag handelt es sich um einen Betrag von 1/90 bzw. des im Versicherungsschein ausgewiesenen Beitrages pro Tag und bei vereinbartem Monatsbeitrag handelt es sich um einen Betrag von 1/30 des genannten Beitragsim Versicherungsschein ausge- wiesenen Beitrages pro Tag. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren zurück- zugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: rsv-bedingungen.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien Prämie zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Anzahl im Versicherungsschein ausgewiesenen Jahresprämie pro Tag. Bei vereinbarter Halbjahresprämie handelt es sich um eine Prämie von 1/180 der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, im Versicherungsschein ausgewiesenen Prämie pro Tag. Bei vereinbarter Vierteljahresprämie handelt es sich um eine Prämie von 1/90 bzwder im Versicherungsschein ausgewie- senen Prämie pro Tag. Bei vereinbarter Monatsprämie handelt es sich um eine Prämie von 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30im Versicherungsschein ausgewiesenen Prämie pro Tag. Der Versicherer hat Ihnen zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, Widerrufs zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

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Samples: www.gfk-rechtsschutz.de

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Jahresprämie bei jährlicher Zahlungsweise bzw. 1/180 der Halbjahresprämie bei halbjährlicher Zahlungsweise, 1/90 der Vierteljahresprämie bei vierteljährlicher Zahlungsweise oder 1/30 der Monatsprämie bei monatlicher Zahlungsweise, multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt, multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.

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