Versicherungsnehmer Musterklauseln

Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer Änderungen seiner Anschrift oder seines Namens unverzüglich mitzuteilen. An die letzte, dem Versicherer bekannte Anschrift des Versicherungsnehmers gerichtete Mitteilungen, insbesondere Willenserklärungen, gelten als in dem Zeitpunkt zugegangen, in dem sie dem Versicherungsnehmer ohne die Anschrifts- oder Namensänderung bei regelmäßiger Beförderung zugegangen wären.
Versicherungsnehmer. Einzelpersonen oder Gruppe, die gemäß diesem Vertrag ordnungsgemäß versichert ist und im Folgenden als „Sie“ bezeichnet wird. Für Assistance- und Versicherungsleistungen müssen diese Personen ihren Wohnsitz in Frankreich, in den französischen DOM-ROM COM und sui generis- Gemeinschaften oder in Europa haben.
Versicherungsnehmer. Ist die Person, die unser Vertragspartner ist. Sie schließt den Vertrag mit uns ab und erhält den Versicherungsschein. Grundsätzlich betreffen den Versicherungsnehmer alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vertrag ergeben. Der Versiche- rungsnehmer kann von der Versicherten Person und dem Begünstigten aus der Versicherung ab- weichen.
Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Versi- cherung beantragt hat. Die in den Versicherungsbedin- gungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vor- rangig den Versicherungsnehmer als unseren Vertrags- partner.
Versicherungsnehmer. Die Person, die den Versicherungsvertrag mit uns, der Versicherungsgesellschaft, abschließt.
Versicherungsnehmer. Zum Versicherungsnehmer siehe ☞ AVB Abschnitt A
Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer. Mit diesen Versicherungsbedingungen wenden wir uns an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. Die sich aus den gesetzlichen Vorschriften und den Allgemeinen Bedingungen ergebenden Rechte und Pflichten gelten für den Versicherungsnehmer; einzelne Vorschriften auch für die versicherte Person.
Versicherungsnehmer. In den Persönlichen Bedingungen angegebene natürliche oder juristische Person, die die Versicherung abschließt und zur Zahlung der Prämien verpflichtet ist. Im Fall mehrerer Versicherungsnehmer handelt jede dieser Personen im Namen der anderen. Sie sind gesamtschuldnerisch sowie jeweils individuell an die Pflichten gebunden, die aus der Versicherung erwachsen, und jede Mitteilung der Gesellschaft an eine dieser Personen gilt auch als an alle anderen Versicherungsnehmer erfolgt.
Versicherungsnehmer. Versicherungsnehmer ist der Antragsteller für die Versicherung. Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt Niederlassung für Deutschland Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich Amtsgericht München HRB 120565 Hauptbevollmächtigter für Deutschland: Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Tel. 089/38109-0 Fax 089/00000-0000 xxx.xxxxxxxxx.xx
Versicherungsnehmer. Die natürliche oder juristische Person, die diesen Vertrag mit DKV Seguros unterzeichnet und mit ihrer Unterschrift bestätigt, alle in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen, sofern es sich nicht um solche handelt, die durch die versicherten Personen zu erfüllen sind.