Wertsicherung. 1. Beim Wärmepreis gemäß Pkt. VIII. handelt es sich um einen Mindestpreis. 2. Das WVU ist berechtigt, den Wärmepreis entsprechend anzupassen, wenn sich infolge einer Änderung von in den nachstehenden Formeln genannten Faktoren der zuletzt gültige Wärmepreis verändert. Wertsicherungsformel für Arbeitspreis: AP = APo x (0,20 x P/Po + 0,25 x LHI/LHIo + 0,55 xH/Ho) Wertsicherungsformel für Grundpreis: GP = GP0 x (0,15 x P/Po + 0,5 x LHI/LHIo + 0,35) Wertsicherungsformel für Messpreis: MP = MPo x LHI/LHIo AP = neuer Arbeitspreis in Euro/MWh APo = der im Wärmelieferungsvertrag eingetragene Arbeitspreis (Ausgangspreis gemäß Punkt VIII.) in Euro/MWh Bei Fernwärmeentnahme abweichend von Abschnitt III Pkt. 3 (mittlere Rücklauftemperatur in der Kundenanlage größer 50 °C) wird der angepasste Fernwärme-Arbeitspreis APoA verwendet – s. Abschnitt VIII Pkt. 1 GP = neuer Grundpreis in Euro/kW (jährlicher Preis pro kW Anschlussleistung) GP0 = der im Wärmelieferungsvertrag eingetragene Grundpreis (Ausgangspreis gemäß Punkt VIII.) in Euro/kW MP = neuer Messpreis in Euro/Monat (x12 = Jahresbeitrag) MPo = der im Wärmelieferungsvertrag eingetragenen Messpreis (Ausgangspreis gemäß Punkt VIII.) in Euro/Monat LHI = Jahresdurchschnitt des Lebenshaltungsindex des Amtes der Vorarlberger Landesregierung 2000 (Basis des Jahresdurchschnitts des Kalenderjahres 2000=100) für das dem Abrechnungsjahr vorausgegangene Kalenderjahr LHIo = 118,59 (Durchschnitt der Monate Januar - August 2009 des Lebenshaltungskostenindex des Amtes der Vorarlberger Landesregierung) P = der im Kalenderjahr, das dem Abrechnungsjahr vorausgeht, vom Amt der Vorarlberger Landesregierung erhobene durchschnittliche Preis für Heizöl extra leicht bei einer Abnahmemenge von 3.000 Liter (Vlbg. Landesdurchschnitt, Vlbg. Landesregierung, Abt. Statistik) frei Haus inkl. Zustellung und Steuern Po = Euro 1.823,92 – das ist der vom Amt der Vorarlberger Landesregierung für die Monate Januar bis Mai des Jahres 2009 erhobene durchschnittliche Preis für Heizöl extra leicht bei einer Abnahmemenge von 3.000 Liter frei Haus inkl. Zustellung und Steuern H = Energieholzindex-Österreich (Basis 1979 ist 1,00) für das Kalenderjahr, das dem Abrechnungsjahr vorausgeht, veröffentlicht von der Österreichischen Landwirtschaftskammer. Ho = 1,2615 – ca. Durchschnitt der ersten beiden Quartale 2009 für H (Energieholzindex- Österreich) 3. Die Berechnung der Kostenfaktoren erfolgt jeweils zum Stichtag 1. Jänner. Der so berechnete Wärmepreis gilt jeweils für die Zeit vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres. 4. Der Wärmepreis wird jeweils auf Hundertstel Cent pro Kilowattstunde ermittelt. Wird die Ermittlung von Kostenfaktoren seitens einer Ausgabestelle während der Dauer des Wärmeliefervertrages eingestellt, so werden die geeigneten vergleichbaren Feststellungen anderer Behörden und Stellen für die Ermittlung der jeweiligen Kostenfaktoren herangezogen. Folgender Wärmepreis, bestehend aus Arbeitspreis, Grundpreis und Messpreis gilt durch einen Vorstandsbeschluss für das Jahr 2013, sofern die Mitgliedschaft des Kunden bei der Genossenschaft gemäß Punkt VIII. 1. gegeben ist und keine Preisanpassung durch Überschreitung der mittleren Rücklauftemperatur gemäß Punkt VIII. 1. erfolgen muss: Arbeitspreis 2021: 0 MWh/a bis 500 MWh/a EUR 82,80 / MWh o. MWSt. 500 MWh/a bis 1.000 MWh/a EUR 74,52 / MWh o. MWSt. 1.000 MWh/a bis 1.500 MWh/a EUR 67,07 / MWh o. MWSt. über 1.500 MWh/a EUR 60,36 / MWh o. MWSt. Die Preisstaffeln müssen durchlaufen werden. Grundpreis für das Kalenderjahr 2021: EUR 26,00 (o. MWSt.) je kW Verrechnungsleistung (VAL) Messpreis für das Kalenderjahr 2021: EUR 150,00 (o. MWSt.) Diese durch einen Vorstandsbeschluss festgelegten Preise weichen von der Anpassung der Ausgangspreise (s. Punkt VIII.) gemäß Punkt IX. zu Gunsten des Kunden ab. Dieser einseitige Verzicht des WVU ist einmalig für das Jahr 2021 und entbindet das WVU nicht von dem Recht, die Preisanpassung in den folgenden Jahren gemäß Punkt. IX. vorzunehmen und begründet kein Recht des Kunden auf eine vergleichbare Vorgangsweise in der Zukunft.
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Sources: Wärmelieferungsvertrag
Wertsicherung. 1. Beim Wärmepreis gemäß Pkt. VIII. handelt es sich um einen Mindestpreis.
2. Das WVU ist berechtigt, den Wärmepreis entsprechend anzupassen, wenn sich infolge einer Änderung von in den nachstehenden Formeln genannten Faktoren der zuletzt gültige Wärmepreis verändert. Wertsicherungsformel für Arbeitspreis: AP = APo x (0,20 x P/Po + 0,25 x LHI/LHIo + 0,55 xH/Ho) Wertsicherungsformel für Grundpreis: GP = GP0 x (0,15 x P/Po + 0,5 x LHI/LHIo + 0,35) Wertsicherungsformel für Messpreis: MP = MPo x LHI/LHIo AP = neuer Arbeitspreis in Euro/MWh APo = der im Wärmelieferungsvertrag eingetragene Arbeitspreis (Ausgangspreis gemäß Punkt VIII.) in Euro/MWh Bei Fernwärmeentnahme abweichend von Abschnitt III Pkt. 3 (mittlere Rücklauftemperatur in der Kundenanlage größer 50 °C) wird der angepasste Fernwärme-Arbeitspreis APoA verwendet – s. Abschnitt VIII Pkt. 1 GP = neuer Grundpreis in Euro/kW (jährlicher Preis pro kW Anschlussleistung) GP0 = der im Wärmelieferungsvertrag eingetragene Grundpreis (Ausgangspreis gemäß Punkt VIII.) in Euro/kW MP = neuer Messpreis in Euro/Monat (x12 = Jahresbeitrag) MPo = der im Wärmelieferungsvertrag eingetragenen Messpreis (Ausgangspreis gemäß Punkt VIII.) in Euro/Monat LHI = Jahresdurchschnitt des Lebenshaltungsindex des Amtes der Vorarlberger Landesregierung 2000 (Basis des Jahresdurchschnitts des Kalenderjahres 2000=100) für das dem Abrechnungsjahr vorausgegangene Kalenderjahr LHIo = 118,59 (Durchschnitt der Monate Januar - August 2009 des Lebenshaltungskostenindex des Amtes der Vorarlberger Landesregierung) P = der im Kalenderjahr, das dem Abrechnungsjahr vorausgeht, vom Amt der Vorarlberger Landesregierung erhobene durchschnittliche Preis für Heizöl extra leicht bei einer Abnahmemenge von 3.000 Liter (Vlbg. Landesdurchschnitt, Vlbg. Landesregierung, Abt. Statistik) frei Haus inkl. Zustellung und Steuern Po = Euro 1.823,92 – das ist der vom Amt der Vorarlberger Landesregierung für die Monate Januar bis Mai des Jahres 2009 erhobene durchschnittliche Preis für Heizöl extra leicht bei einer Abnahmemenge von 3.000 Liter frei Haus inkl. Zustellung und Steuern H = Energieholzindex-Österreich (Basis 1979 ist 1,00) für das Kalenderjahr, das dem Abrechnungsjahr vorausgeht, veröffentlicht von der Österreichischen Landwirtschaftskammer. Ho = 1,2615 – ca. Durchschnitt der ersten beiden Quartale 2009 für H (Energieholzindex- Österreich)
3. Die Berechnung der Kostenfaktoren erfolgt jeweils zum Stichtag 1. Jänner. Der so berechnete Wärmepreis gilt jeweils für die Zeit vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres.
4. Der Wärmepreis wird jeweils auf Hundertstel Cent pro Kilowattstunde ermittelt. Wird die Ermittlung von Kostenfaktoren seitens einer Ausgabestelle während der Dauer des Wärmeliefervertrages eingestellt, so werden die geeigneten vergleichbaren Feststellungen anderer Behörden und Stellen für die Ermittlung der jeweiligen Kostenfaktoren herangezogen. Folgender Wärmepreis, bestehend aus Arbeitspreis, Grundpreis und Messpreis gilt durch einen Vorstandsbeschluss für das Jahr 2013, sofern die Mitgliedschaft des Kunden bei der Genossenschaft gemäß Punkt VIII. 1. gegeben ist und keine Preisanpassung durch Überschreitung der mittleren Rücklauftemperatur gemäß Punkt VIII. 1. erfolgen muss: Arbeitspreis 20212015: 0 MWh/a bis 500 MWh/a EUR 82,80 / MWh o. MWSt. 500 MWh/a bis 1.000 MWh/a EUR 74,52 / MWh o. MWSt. 1.000 MWh/a bis 1.500 MWh/a EUR 67,07 / MWh o. MWSt. über 1.500 MWh/a EUR 60,36 / MWh o. MWSt. Die Preisstaffeln müssen durchlaufen werden. Grundpreis für das Kalenderjahr 20212015: EUR 26,00 26,80 (o. MWSt.) je kW Verrechnungsleistung (VAL) Messpreis für das Kalenderjahr 20212015: EUR 150,00 (o. MWSt.) Diese durch einen Vorstandsbeschluss festgelegten Preise weichen von der Anpassung der Ausgangspreise (s. Punkt VIII.) gemäß Punkt IX. zu Gunsten des Kunden ab. Dieser einseitige Verzicht des WVU ist einmalig für das Jahr 2021 2015 und entbindet das WVU nicht von dem Recht, die Preisanpassung in den folgenden Jahren gemäß Punkt. IX. vorzunehmen und begründet kein Recht des Kunden auf eine vergleichbare Vorgangsweise in der Zukunft.
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Sources: Wärmelieferungsvertrag