ENTGELT VARIABEL Musterklauseln

ENTGELT VARIABEL. Wurde die Kondition »Entgelt variabel« abgeschlossen, dann erfolgt eine Anpassung des kalkulatorischen Zinsanteiles und damit des Zinsanteiles im Leasingentgelt. Als Berechnungsbasis gilt der 3-Monats-EURIBOR zum 1. ▇▇▇▇, 1. Juni, 1. September, 1. Dezember (im Fall eines Samstags, Sonn- oder Feiertags des davor liegenden letzten Bankwerktages) im Vergleich zum 3-Monats-EURIBOR zum Ersten des Monats der letzten Zinsanpassung bzw. Antragstellung. Ändert sich der 3-Monats-EURIBOR um mehr als 0,25 %-Punkte, dann erfolgt die Entgeltanpassung mit dem Monatsersten des Folgequartals. Eine Anpassung erfolgt nur, soweit die Änderung gegen- über dem letztgültigen Leasingentgelt mindestens EUR 1,– beträgt. PORSCHE ist berechtigt, den im Leasingentgelt enthaltenen kalkulatorischen Zinssatz entsprechend den Geld-, Kredit- oder Kapitalmarktverhältnissen an die für vergleichbare, neu abgeschlossene Leasinggeschäfle üblichen Sätze für Refinanzierungen anzupassen. Eine solche Anpassung kann zum Beispiel durch Erhöhungen der Einlagenzinssätze oder der von PORSCHE bei der Refinanzie- rung zu bezahlenden oder sonstigen Margen auf die Bankrate oder dieser Bankrate selbst oder der Kapitalmarktrendite oder durch kredit- und währungspolitische Maßnahmen hinsichtlich der Zahlungsbereitschafl, des Kreditvolumens oder der Mindestreserven eintreten. Ist der 3-Monats-EURIBOR negativ, so gilt in diesem Fall stattdessen ein 3-Monats-EURIBOR von null als vereinbart. Passt PORSCHE um mehr als 0,25 % Punkte an, dann erfolgt die Entgeltanpassung mit dem Monats-Ersten des Folgequartals. Eine Anpassung erfolgt, wenn die Änderung gegenüber dem letztgültigen Leasingentgelt mindestens EUR 1,– beträgt.