Welche Verpflichtungen habe ich? Musterklauseln

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.
Welche Verpflichtungen habe ich?. Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. – Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. – Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. – Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann.
Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. - Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. - Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. - Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjähr- lich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ers- ten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.
Welche Verpflichtungen habe ich?. Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Dies betrifft auch die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Rechtsschutzfällen. – Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder zum Vertrag geändert werden müssen. – Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Kostenverursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden. Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragen.
Welche Verpflichtungen habe ich?. Sie müssen alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Dies betrifft auch die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Versicherungsfällen. – Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder Vertrag geändert werden müssen. – Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden. Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragen. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Ihr Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres, 24.00 Uhr. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.
Welche Verpflichtungen habe ich?. Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Angaben zu durchgemachten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenversiche- rungsvertrag ab oder treten Sie in die gesetzliche Krankenversicherung ein, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Die Versicherung nach Tarif BAK endet insbesondere mit Ablauf des Monats, in dem die Ausbildung oder das Studium endet, die Ausbildung oder das Studium vorzeitig aufgegeben wird bzw. mehr als 6 Monate unter- brochen ist sowie mit Wegfall des Beihilfeanspruchs. Diese Beendigungsgründe müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach ihrem Eintritt mitteilen. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 des Teils I der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zu einem Säumniszuschlag und Mahnkosten führen. Unter bestimm- ten Umständen können Beitragsrückstände dazu führen, dass Ihnen nur noch Aufwendungen für Behand- lungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet werden. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Versicherung nach Tarif BAK endet jedoch spätestens mit Vollendung des 34. Le...
Welche Verpflichtungen habe ich?. Sie sind verpflichtet, uns Schadenfälle unverzüglich anzuzeigen.
Welche Verpflichtungen habe ich?. ➟ Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. ➟ Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. ➟ Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. ➟ Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen.
Welche Verpflichtungen habe ich?. ─ Sie und die versicherte Person müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten ─ Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen ─ Sie müssen uns mitteilen, wenn bei einem anderen Versicherer eine weitere Krankheitskosten-Zusatzversicherung abgeschlossen wird ─ Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind ─ Sämtliche Rechnungen und Belege sind im Original mit dem Erstattungsvermerk der gesetzlichen Krankenkasse einzureichen ─ Auf unser Verlangen hin muss sich die versicherte Person durch einen von uns beauftragten (Zahn-)Arzt untersuchen lassen. Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind von Ihnen jeweils zum Beginn des Beitragszahlungsabschnitts zu zahlen. Wenn Sie uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen, müssen Sie dafür sorgen, dass dieser Betrag auf Ihrem Konto verfügbar ist. Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag (Einlösungsbeitrag) rechtzeitig und vollständig gezahlt haben und keine Wartezeit mehr besteht. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Zudem endet der Vertrag mit Beendigung der Versicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung.
Welche Verpflichtungen habe ich?. Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. - Sie müssen uns einen Berufswechsel so bald wie möglich anzeigen, damit wir den Vertrag anpassen können. - Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und uns über den Unfall informieren. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zu- nächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie nicht kündigen.