Common use of Welche Verpflichtungen habe ich? Clause in Contracts

Welche Verpflichtungen habe ich?. Sie müssen alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Dies betrifft auch die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Versicherungsfällen. – Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder Vertrag geändert werden müssen. – Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden. Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragen. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Ihr Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres, 24.00 Uhr. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: www.wgv.de, www.wgv.de, rsv-bedingungen.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie müssen alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig beantworten. Dies betrifft auch die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Versicherungsfällen. – Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder Vertrag geändert werden müssen. – Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden. Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragenbezahlen. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich spätestens zwei Wochen nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich halbjähr- lich oder jährlich sein. Sie können den Beitrag uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten ers- ten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Ihr Hat der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahresvon mindestens einem Jahr, 24.00 Uhr. Er verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: www.xxv24.de, www.gutguenstigversichert.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Bitte zahlen Sie müssen alle Fragen die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig. Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß wahrheitsgemäße und vollständig beantwortenvollständige Angaben. Dies betrifft auch die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Versicherungsfällen. – Sprechen Wenn wir durch den Bürgschaftsgläubiger in Anspruch genommen werden, müssen Sie uns bitte anden an den Bürgschaftsgläubiger gezahlten Betrag und entstandene Kosten erstatten. Sofern Sie mit der Zahlung an den Bürgschaftsgläubiger nicht einverstanden sind, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder Vertrag geändert werden müssen. – Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar istIhre Rechte oder Ansprüche direkt gegenüber dem Bürgschaftsgläubiger geltend machen. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden. Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragen. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Der erste oder einmalige Beitrag müssen Sie unverzüglich ist sofort nach dem Erhalt Zugang des Versicherungsscheins zahlenfällig, jedoch aber nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunktvereinbarten Versicherungsbeginn. Wann Die Beiträge können Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich seinzahlen. Sie können den Beitrag überweisen oder uns auch ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen zum vereinbarten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat Ihr Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres, 24.00 Uhr. Er von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Jahr. Ausnahme: Sie oder wir kündigen den VertragVertrag fristgemäß und der Bürgschaftsgläubiger hat uns von der Bürgschaftshaftung befreit.

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Samples: www.seguradirekt.de, kautionsfrei.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie müssen alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig beantworten. Dies betrifft auch die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Versicherungsfällen. – Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder Vertrag geändert werden müssen. – Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden. Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragenbezahlen. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich spätestens zwei Wochen nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich halbjäh r- lich oder jährlich sein. Sie können den Beitrag uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten ers- ten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Ihr Hat der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahresvon mindestens einem Jahr, 24.00 Uhr. Er verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: www.asspario.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Sie müssen alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Dies betrifft Soll eine andere Person versichert werden, ist auch diese für die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen wahrheitsgemäße und Versicherungsfällenvollständige Beantwortung verantwortlich. – Sprechen Die Versicherungsbeiträge müssen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder Vertrag geändert werden müssenrechtzeitig und vollständig bezahlen. – Nach einem Unfall müssen Sie müssen oder die versicherte Person sofort einen Arzt aufsuchen und uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt Unfall informieren. – Kosten verursachende Maßnahmen In der Unfallversicherung müssen Sie mit uns abstimmeneinen Berufswechsel oder den einer versicherten Person so bald wie möglich anzeigen, soweit dies für Sie zumutbar istdamit wir den Vertrag anpassen können. – Im Rahmen der Invaliditäts-Zusatzversicherung von Kindern müssen Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung im Leistungsfall so gering schnell wie möglich gehalten werden. Hierzu sollten Sie einen Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt beantragen und uns oder Ihren Rechtsanwalt befragendarüber informieren. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlichmonat- lich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Ihr Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres, 24.00 Uhr. Er verlängert sich automatisch um jeweils je- weils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Zudem erlischt die Invaliditäts-Zusatzversicherung von Kindern automatisch, wenn der Hauptvertrag endet.

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Samples: www.wgv.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Bitte machen Sie müssen alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß wahrheitsgemäße und vollständig beantworten. Dies betrifft auch die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Versicherungsfällenvollständige Angaben. – Sprechen Teilen Sie uns bitte mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. – Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. – Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder Vertrag geändert werden müssengegen Sie noch keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht worden sind. – Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmensind verpflichtet, soweit dies für Sie zumutbar ist. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering weit wie möglich gehalten werdenden Schaden abzuwenden bzw. Hierzu sollten Sie zu mindern und uns oder Ihren Rechtsanwalt befragendurch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein Ver- sicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren weitere Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Ihr Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres, 24.00 Uhr. Er verlängert sich automatisch um jeweils je- weils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: www.wgv.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen unter anderem folgende Pflichten: - Sie müssen alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Dies betrifft - Sie sind verpflichtet, Änderungen zum versicherten Risiko unverzüglich mitzuteilen. - Besondere gefahrdrohende Umstände sind bei Aufforderung von Ihnen zu beseitigen. - Sie müssen jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen, auch die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Versicherungsfällen. – Sprechen Sie uns bitte andann, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder Vertrag geändert werden müssengegen Sie noch keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Gebotene und Ihnen mögliche Maßnahmen zur Abwendung und Minderung des Schadens sind zu ergreifen. Gleichzeitig unterstützen Sie müssen uns durch wahrheitsgemäße und Ihren Anwalt vollständig vollständige Schadenberichte während der Schadenermittlung und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informierenSchadenregulierung. – Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden. Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragen. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie unverzüglich innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, sind die Beiträge vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich seinzu entrichten. Sie können den Beitrag die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuzieheneine Bankeinzugsermächtigung erteilen. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit dem Zeitpunkt der Zahlung. Hat Ihr Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres, 24.00 Uhr. Er von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: www.aig.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Sie müssen alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Dies betrifft auch die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Versicherungsfällen. – Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder Vertrag geändert werden müssen. – Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden. Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragen. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein Ver- sicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlichmonat- lich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Ihr Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres, 24.00 Uhr. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: www.wgv.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen zum Beispiel folgende Pflichten: - Sie müssen alle Fragen im Versicherungsantrag Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Dies betrifft auch die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Versicherungsfällen. – Sprechen - Im Versicherungsfall müssen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder Vertrag geändert werden müssenvollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. - Sie müssen uns einen Berufswechsel so bald wie möglich anzeigen, damit wir den Vertrag anpassen können. - Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß uns über den Sachverhalt Unfall informieren. – Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden. Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragen. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Die Beiträge ziehen wir vereinbarungsgemäß per SEPA-Lastschriftverfahren ein. Bitte sorgen Sie unverzüglich nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunktdaher immer für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Wann Sie wir den ersten und die weiteren Beiträge zahlen müssenBeitrage einziehen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das Die Zahlungsweise können Sie ebenfalls Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Diese kann, in Abhängigkeit der Annahmerichtlinien, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich seinvereinbart werden. Sie können den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie wir den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig Beitrag ordnungsgemäß einziehen konnten und vollständig gezahlt habenForderung ausgeglichen ist. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahresvon mindestens einem Jahr, 24.00 Uhr. Er verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr)Jahr, außer Sie oder wir kündigen haben den VertragVertrag gekündigt.

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Samples: www.reisepolice.com

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie müssen alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß wahrheitsgemäße und vollständig beantwortenvollständige Angaben. Dies betrifft auch die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Versicherungsfällen. – Sprechen - Teilen Sie uns bitte mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder Vertrag geändert werden müssengegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmensind verpflichtet, soweit dies für Sie zumutbar ist. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering weit wie möglich gehalten werdenden Schaden abzuwenden bzw. Hierzu sollten Sie zu mindern und uns oder Ihren Rechtsanwalt befragen. €€ durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und –regulierung zu unterstützen Wann und wie zahle ich? Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie unverzüglich spätestens zwei Wochen nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres, 24.00 Uhr. Er von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Jahr. Ausnahme: Sie oder wir kündigen haben den VertragVertrag gekündigt.

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Samples: www.aig.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Bitte machen Sie müssen alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß wahrheitsgemäße und vollständig beantworten. Dies betrifft auch die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Versicherungsfällenvollständige Angaben. – Sprechen Teilen Sie uns bitte mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. – Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. – Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder Vertrag geändert werden müssengegen Sie noch keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht worden sind. – Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmensind verpflichtet, soweit dies für Sie zumutbar ist. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering weit wie möglich gehalten werdenden Schaden abzuwenden bzw. Hierzu sollten Sie zu mindern und uns oder Ihren Rechtsanwalt befragendurch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren weitere Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Ihr Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres, 24.00 Uhr. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: www.wgv.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Sie müssen alle Fragen Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß Versicherungsantrag; • zur Mitteilung, ob und vollständig beantwortenin welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat; • zur rechtzeitigen und vollständigen Bezahlung der Versicherungsbeiträge; • zur unverzüglichen Anzeige jedes Schadenfalls, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind; • zur Abwendung bzw. Dies betrifft auch die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen Minderung von Schäden und Versicherungsfällenzu unserer Unterstützung durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung. – Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder Vertrag geändert werden müssen. – Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden. Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragen. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich spätestens zwei Wochen nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im können Sie dem Versicherungsschein genanntentnehmen. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich halbjähr- lich oder jährlich sein. Sie können den Beitrag uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. (SEPA-Lastschriftmandat) Wann beginnt und wann endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag Bei- trag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres, 24.00 Uhr. Er von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Jahr. Ausnahme: Sie oder wir kündigen haben den VertragVertrag gekündigt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag zum Ende des dritten Jahres kündigen.

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Samples: www.hav.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie müssen alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig beantworten. Dies betrifft auch die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Versicherungsfällen. – Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder Vertrag geändert werden müssen. – Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden. Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragenbezahlen. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich spätestens zwei Wochen nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich halbjähr- lich oder jährlich sein. Sie können den Beitrag uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Ihr Hat der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahresvon mindestens einem Jahr, 24.00 Uhr. Er verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: www.diebayerische.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. - Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn angegeben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen. Sie müssen alle Fragen uns daher mitteilen, ob und welche Änderungen dieser Umstände gegenüber Ihren ursprünglichen Angaben im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworteneingetreten sind. Dies betrifft auch die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Versicherungsfällen. – Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder Vertrag geändert werden müssen. – - Sie müssen vor und im Schadenfall mitwirken, insbesondere indem Sie den Schaden vermeiden, die Schadenkosten gering halten, uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß erteilen und Ihren Anwalt vollständig uns Nachweise erbringen, damit wir prüfen können, ob und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informierenin welcher Höhe wir leisten. – Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden. Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragen. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich sofort nach dem Erhalt Abschluss des Versicherungsscheins Versicherungsvertrages zahlen, jedoch nicht . Folgebeiträge müssen Sie zum Monats- ersten vor dem im Versicherungsschein angegebenen ZeitpunktBeginn des neuen Versicherungsjahres zahlen. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich über das Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat). Sie müssen für eine ausreichende Deckung sorgen. Wann beginnt und endet die Deckung? Den Beginn Ihres Versicherungsvertrages entnehmen Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genanntIhrer Versicherungspolice. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig Die Versicherung läuft ein Jahr und vollständig gezahlt haben. Ihr Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres, 24.00 Uhr. Er verlängert sich automatisch jeweils um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr)Jahr, außer Sie oder wir kündigen den VertragVersicherungsvertrag. Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele Reisen im Jahr bis maximal sechs Monate. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig bezahlt haben.

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Samples: www.europ-assistance.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie müssen alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig beantworten. Dies betrifft auch die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Versicherungsfällen. – Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder Vertrag geändert werden müssen. – Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden. Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragenbezahlen. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich spätestens zwei Wochen nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich halbjähr- lich oder jährlich sein. Sie können den Beitrag uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Ihr Hat der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahresvon mindestens einem Jahr, 24.00 Uhr. Er verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: www.diebayerische.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen unter anderem folgende Pflichten: - Sie müssen alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Dies betrifft - Sie sind verpflichtet, Änderungen zum versicherten Risiko unverzüglich mitzuteilen. - Besondere gefahrdrohende Umstände sind bei Aufforderung von Ihnen zu beseitigen. - Sie müssen jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen, auch die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen dann, wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Gebotene und VersicherungsfällenIhnen mögliche Maßnahmen zur Abwendung und Minderung des Schadens sind zu ergreifen. – Sprechen Gleichzeitig unterstützen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder Vertrag geändert werden müssendurch wahrheitsgemäße und vollständige Schadenberichte während der Schadenermittlung und Schadenregulierung. – Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden. Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragen. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie unverzüglich spätestens zwei Wochen nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit dem Zeitpunkt der Zahlung. Hat Ihr Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahresvon mindestens einem Jahr, 24.00 Uhr. Er so verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: www.aig.de