Common use of Welche Verpflichtungen habe ich? Clause in Contracts

Welche Verpflichtungen habe ich?. Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Angaben zu durchgemachten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenversiche- rungsvertrag ab oder treten Sie in die gesetzliche Krankenversicherung ein, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Die Versicherung nach Tarif BAK endet insbesondere mit Ablauf des Monats, in dem die Ausbildung oder das Studium endet, die Ausbildung oder das Studium vorzeitig aufgegeben wird bzw. mehr als 6 Monate unter- brochen ist sowie mit Wegfall des Beihilfeanspruchs. Diese Beendigungsgründe müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach ihrem Eintritt mitteilen. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 des Teils I der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zu einem Säumniszuschlag und Mahnkosten führen. Unter bestimm- ten Umständen können Beitragsrückstände dazu führen, dass Ihnen nur noch Aufwendungen für Behand- lungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet werden. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Versicherung nach Tarif BAK endet jedoch spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres oder wenn die Höchstversicherungsdauer von 60 Monaten erreicht ist. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, der Versicherungsschutz wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt.

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Welche Verpflichtungen habe ich?. Vor Vertragsschluss führen wir wird eine Gesundheitsprüfung durchGesundheitsprü- fung durchgeführt. Daher müssen Sie alle von uns vom Versicherer geforderten Angaben zu durchgemachten durchge- machten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen Er- krankungen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortenbe- antworten. – Schließen Sie - Wird eine Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 1, 2, 3, 4 oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenversiche- rungsvertrag ab oder treten Sie in die gesetzliche Krankenversicherung ein5 ärztlich festgestellt, sind Sie verpflichtetverpflich- tet, uns von das Gutachten der anderen Versicherung Pflegepflichtversicherung einzureichen. Dies ist die Grundlage für die Zah- lung des vereinbarten Pflegetagegeldes. - Der Wegfall und jede Minderung der Pflegebedürf- tigkeit ist unverzüglich zu unterrichtenanzuzeigen. – Die Versicherung nach Tarif BAK endet insbesondere mit Ablauf des Monats, in dem die Ausbildung oder das Studium endet, die Ausbildung oder das Studium vorzeitig aufgegeben wird bzw. mehr als 6 Monate unter- brochen ist sowie mit Wegfall des Beihilfeanspruchs. Diese Beendigungsgründe müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach ihrem Eintritt mitteilen. – - Auf Verlangen müssen Sie uns während dem Versicherer wäh- rend der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich erforder- lich ist. – Wenn - Sofern es Ihnen möglich ist, haben Sie im Leis- tungsfall die Verpflichtung, die Pflegebedürftigkeit zu mindern und alle Handlungen zu unterlassen, die dies verhindern. - Eine Verletzung Ihrer Verpflichtungen kann dazu führen, dass die Leistungspflicht des Versicherers entfällt. - Für mitversicherte Personen gilt das entspre- chend. - Der Versicherungsschutz beginnt zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt. Dieser ist im Versi- cherungsschein ausgewiesen. - Wartezeiten gibt es in diesem Tarif keine. - Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich le- benslang. Diese Versicherung ist weder befristet noch kann der Versicherer ordentlich kündigen. - Der Versicherungsschutz endet jedoch, wenn die versicherte Person stirbt. - Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Kalenderjahres kündigen. Hier- bei gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. - Die Kündigung muss mindestens in Textform (z.B. eMail) erfolgen. Kündigen Sie nicht nur für sich Ihre Postanschrift ändertselbst, müssen Sie dies unverzüglich mitteilendie Kenntnis der mitversicher- ten Personen von der Kündigung nachweisen. Andernfalls - Erhöhen sich die Beiträge, können Nachteile entstehenSie die Versi- cherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündi- gen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 des Teils I der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung. Wann und wie zahle ich? – - Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1Jahresbeitrag, der aber in Mo- natsraten jeweils zum Ersten eines Monats be- zahlt werden kann. eines jeden Monats Die Raten sind monatlich im Voraus fällig. - Den 1. ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zu einem Säumniszuschlag und Mahnkosten führen. Unter bestimm- ten Umständen können Beitragsrückstände dazu führen, dass Ihnen nur noch Aufwendungen für Behand- lungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet werden. – Sie können uns ermächtigen, die - Die Beiträge von Ihrem Konto mittels werden idealerweise per SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählenLast- schrifteinzug bezahlt. Die Beiträge müssen können auch auf das in der Police angegebene Konto überwie- sen werden. - Besteht mindestens Pflegegrad 3, erhalten Sie an eine Beitragsfreistellung für die von uns zu bezeichnende Stelle entrichtenbetroffene versi- cherte Person. Wann beginnt und endet Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft Stand: 01.07.2019, SAP-Nr: 336919, 06.2019 Es gelten die Deckung? AVB/EPV-VT Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Versicherung nach Tarif BAK endet jedoch spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres oder wenn Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Höchstversicherungsdauer von 60 Monaten erreicht ist. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie ergänzende Pflegekrankenversicherung (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“Unisex). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, der Versicherungsschutz wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt.

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Welche Verpflichtungen habe ich?. Vor Vertragsschluss führen wir Nachfolgend finden Sie eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Angaben zu durchgemachten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenversiche- rungsvertrag ab oder treten Sie in die gesetzliche Krankenversicherung einAufstellung der wichtigsten Verpflichtungen, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Die Versicherung nach Tarif BAK endet insbesondere mit Ablauf des Monats, in dem die Ausbildung oder das Studium endet, die Ausbildung oder das Studium vorzeitig aufgegeben wird bzw. mehr als 6 Monate unter- brochen ist sowie mit Wegfall des Beihilfeanspruchs. Diese Beendigungsgründe müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach ihrem Eintritt mitteilen. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere vollständige Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 Vertragsunterlagen Zu Vertragsbeginn: – Wahrheitsgemäße und 10 des Teils I vollständige Angaben im Versicherungsantrag Während der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen für die Krankheitskosten- Vertragsdauer: – Rechtzeitige und Krankenhaustagegeldvollständige Zahlung der Versicherungsbeiträge – Keine Vornahme einer Gefahrerhöhung und keine Genehmigung einer Gefahrerhöhung durch Dritte nach Antragstellung ohne unsere vorherige Zustimmung. Unverzügliche Information über dennoch vorgenommene oder gestattete Gefahrerhöhungen unmittelbar nach Kenntniserlangung – Unverzügliche Information über Änderung von Anschrift, E-Versicherung. Mail-Adresse, Telefonnummer – Wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung etwaiger Rückfragen (Fragebogen) während der Vertragslaufzeit Im Schadensfall: – Vollständige und wahrheitsgemäße Information – Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen, um den Schaden gering zu halten Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag Die einmalige oder erste Prämie ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig und unverzüglich zu zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können Die Folge-Prämien sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Versicherungsschein 14 Tage nach Zugang der jeweiligen Prämienrechnung zur Zahlung fällig und ebenfalls jeweils unverzüglich zu einem Säumniszuschlag und Mahnkosten führenzahlen. Unter bestimm- ten Umständen können Beitragsrückstände dazu führen, dass Ihnen nur noch Aufwendungen für Behand- lungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet werden. – Sie können die Prämie direkt an uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die zahlen oder von uns zu bezeichnende Stelle entrichtenper Lastschrift einziehen lassen. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Versicherung nach Tarif BAK endet jedoch spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres oder wenn die Höchstversicherungsdauer von 60 Monaten erreicht ist. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“)? - Ordentliche Kündigung: mit 1-monatiger Frist zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode - Kündigung im Schadensfall: beide Parteien können im Schadensfall (bis zum Ablauf von 1 Monat nach Entschädigung oder Ablehnung) kündigen. Wir können Gibt es Deckungsbeschränkungen? Neben den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn in dem vorausgehenden Abschnitt dargestellten Ausschlüssen bestehen die wichtigsten Deckungsbeschränkungen aus den folgenden Punkten. Vollständige Informationen hierzu entnehmen Sie oder bitte den Vertragsunterlagen: ! ! ! Die Versicherungsleistungen je Versicherungsfall und für die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, der Versicherungsschutz wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt.Summe aller Versicherungsfälle sind auf die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme beschränkt

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Samples: www.telefonicainsurance.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Vor Vertragsschluss führen wir wird eine Gesundheitsprüfung durchdurchgeführt. Daher müssen Sie alle von uns vom Versicherer geforderten Angaben zu durchgemachten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen wahrheitsgemäß wahrheits­ gemäß und vollständig beantworten. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenversiche- rungsvertrag ab oder treten Sie in die gesetzliche Krankenversicherung ein, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Die Versicherung nach Tarif BAK endet insbesondere mit Ablauf des Monats, in dem die Ausbildung oder das Studium endet, die Ausbildung oder das Studium vorzeitig aufgegeben wird bzw. mehr als 6 Monate unter- brochen ist sowie mit Wegfall des Beihilfeanspruchs. Diese Beendigungsgründe müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach ihrem Eintritt mitteilen. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 des Teils I der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung. Wann und wie zahle ich? beantworten – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag Jahresbeitrag und kann in gleichen monatlichen Beitragsraten gezahlt werden. Der Jahresbeitrag ist zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres zu entrichten. Beitragsraten sind am 1. Ersten eines jeden Monats fällig. fällig – Den 1. ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlenSie, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. , unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein ausgezeichneten Zeit­ punkt des Versicherungsbeginns – Verspätete Beitragszahlungen können zu einem Säumniszuschlag Mahnkosten und Mahnkosten führen. Unter bestimm- ten Umständen können Beitragsrückstände dazu führen, dass Ihnen nur noch Aufwendungen für Behand- lungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet werden. dem Verlust des Versicherungsschutzes führen Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns vom Versicherer zu bezeichnende Stelle entrichten. entrichten – Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes der Versicherungsschutz beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. Versicherungsvertrages Der Vertrag Die Anwartschaftsversicherung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Versicherung nach Tarif BAK endet jedoch spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres oder wenn die Höchstversicherungsdauer von 60 Monaten erreicht ist. für einen begrenzten Zeitraum abgeschlossen – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigendarüber hinaus mit dem Ende des Versicherungsverhältnisses nach diesem Tarif, beispielsweise wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich stirbt oder grob fahrlässig nicht nachkommenihren Wohnsitz bzw. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort Aufenthalt in einen Staat außerhalb des EU/EWR­Raumes verlegt – Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen. Hierbei gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten – Erhöhen sich die Beiträge, können Sie Ihren Vertrag innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der EUÄnderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich kündigen – Weiterhin können Sie zum Zeitpunkt des Wegfalls des Anspruchs auf Heilfürsorge oder unentgeltliche truppenärztliche Versorgung mit einer Frist von einem Monat sowie nach Wegfall des Anspruchs auf Heilfürsorge oder unentgeltliche truppenärztliche Versorgung zum Ende eines jeden Monats, mit einer Frist von einem Monat, kündigen Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz im Tarif YO1. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten Ihres Krankenversicherungsvertrags erhalten Sie von uns in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, bestehend aus den Musterbedingungen MB/KK 2009 und dem Tarif YO1, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Während der Zeit des Europäischen Wirtschaftsraums Optionstarifs YO1 ruht die Leistungspflicht des Versicherers. Diese lebt erst mit Wahrnehmung des Options­ rechtes auf. Ihre genauen versicherten Leistungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbe­ dingungen für den Tarif YO1. 🞫 Dieser Tarif beinhaltet keinen Anspruch auf Erstattungen von Krankheitskosten Es besteht kein Optionsrecht auf Tarife, für die keine Versicherungsfähigkeit besteht oder der Schweiz legendie für den Neuzugang geschlossen sind. Es sei dennhandelt sich um einen Optionstarif, mit dem Recht, ohne erneute Risikoprüfung und ohne Wartezeiten in eine Krankheits­ kostenzusatzversicherung sowie in eine Krankentagegeldversicherung zu wechseln, soweit in diesen Tarifen Versicherungs­ fähigkeit besteht und die Tarife für den Neuzugang geöffnet sind. Nach Umwandlung richtet sich der Versicherungsschutz wird nach den Versicherungsbedingungen des aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetztder Option abgeschlossenen Tarifs.

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Samples: www.bundeswehr-ratgeber.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Vor Vertragsschluss führen wir wird eine Gesundheitsprüfung durchGesundheitsprü- fung durchgeführt. Daher müssen Sie alle von uns vom Versicherer geforderten Angaben zu durchgemachten durchge- machten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen Er- krankungen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortenbe- antworten. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenversiche- rungsvertrag ab oder treten Sie in die gesetzliche Krankenversicherung ein, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Die Versicherung nach Tarif BAK endet insbesondere mit Ablauf des Monats, in dem die Ausbildung oder das Studium endet, die Ausbildung oder das Studium vorzeitig aufgegeben wird bzw. mehr als 6 Monate unter- brochen ist sowie mit Wegfall des Beihilfeanspruchs. Diese Beendigungsgründe müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach ihrem Eintritt mitteilen. – - Auf Verlangen müssen Sie uns während dem Versicherer wäh- rend der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich erforder- lich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, - Das Ende der Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie dies dem Versiche- rer unverzüglich mitteilenanzeigen. Andernfalls können Nachteile entstehen- Im Versicherungsfall sind Sie auf Verlangen des Versicherers zudem zur Mitwirkung und zur Min- derung des Schadens verpflichtet. Das Gleiche - Eine Verletzung Ihrer Verpflichtungen kann dazu führen, dass die Leistungspflicht des Versicherers entfällt. - Für mitversicherte Personen gilt bei Namensänderungdas entspre- chend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 des Teils I der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung. Wann und wie zahle ich? – - Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1Jahresbeitrag, der aber in Mo- natsraten jeweils zum Ersten eines Monats be- zahlt werden kann. eines jeden Monats Die Raten sind monatlich im Voraus fällig. - Den 1. ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zu einem Säumniszuschlag und Mahnkosten führen. Unter bestimm- ten Umständen können Beitragsrückstände dazu führen, dass Ihnen nur noch Aufwendungen für Behand- lungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet werden. – Sie können uns ermächtigen, die - Die Beiträge von Ihrem Konto mittels werden idealerweise per SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählenLast- schrifteinzug bezahlt. Die Beiträge müssen Sie an die von uns können auch auf das in der Police angegebene Konto überwie- sen werden. - Der Versicherungsschutz beginnt zu bezeichnende Stelle entrichtendem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes Dieser ist im Versicherungsschein angegebenVersi- cherungsschein ausgewiesen. Versicherungsbeginn - Wartezeiten gibt es in diesem Tarif keine. - Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich le- benslang. Diese Versicherung ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertragsweder befristet noch kann der Versicherer ordentlich kündigen. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Versicherung nach Tarif BAK endet jedoch spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres oder wenn die Höchstversicherungsdauer von 60 Monaten erreicht ist. – - Der Versicherungsschutz endet jedoch o wenn die Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung endet. o bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Wegzug der versicherten Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EUEuropäischen Union oder des Abkommens über den Europäischen Wirt- schaftsraum o wenn die versicherte Person stirbt - Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von zwei Jahren kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjah- res gekündigt werden. - Die Kündigung muss mindestens in Textform (z.B. eMail) erfolgen. Kündigen Sie nicht nur für sich selbst, des Europäischen Wirtschaftsraums oder müssen Sie die Kenntnis der Schweiz legenmitversicher- ten Personen von der Kündigung nachweisen. Es sei denn- Erhöhen sich die Beiträge, können Sie die Versi- cherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherungsschutz wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt.Änderungsmitteilung außerordentlich kündi- gen. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – Union Krankenversicherung Tarif NaturPRIVAT Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft Stand: 01.01.2019, SAP-Nr: 331409, 04.2019

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Samples: www.heilpraktikerzusatz-versicherung.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von sind verpflichtet – uns geforderten Angaben zu durchgemachten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenversiche- rungsvertrag ab oder treten Sie in die gesetzliche Krankenversicherung ein, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung den Schaden im Online-Portal zusammen mit den notwendigen Dokumenten unverzüglich zu unterrichten. melden; Die Versicherung sollten fehlende Dokumente vom uns nachgefordert werden, so sind diese unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Tarif BAK endet insbesondere der Forderung, zu übermitteln; – uns den Beleg über den Kauf der versicherten Sache in Kopie und auf Verlangen im Original zu übersenden; – einen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung verursachten Versicherungsfall unver- züglich einer Polizeidienststelle mit Ablauf des Monatseiner detaillierten Schadenschilderung (mit Informationen zu Meldedatum, in dem die Ausbildung oder das Studium endetgestohlenem Gerät mit Hersteller, die Ausbildung oder das Studium vorzeitig aufgegeben wird Typ und IMEI- bzw. mehr als 6 Monate unter- brochen ist sowie mit Wegfall Serien- Nummer, Tatort, Tatzeit und Tathergang, falls bekannt) anzuzeigen und uns auf Verlangen eine Kopie der Anzeige bei der Polizei und das Aktenzeichen zu übermitteln; – im Falle eines Versicherungsfalls aufgrund Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung die SIM-Karte unverzüglich zu sperren und uns einen Nachweis über die Sperrung zukommen zu lassen (z. B. schriftliche Bestätigung des BeihilfeanspruchsAnbieters); – nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens zu sorgen und dabei unsere Weisungen oder Weisungen unserer Beauftragten zu befolgen. Diese Beendigungsgründe müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach ihrem Eintritt mitteilenAufzählung ist nicht abschließend. – Auf Verlangen müssen Sie uns während Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen Verpflichtungen entnehmen Sie bitte dem § 11 der allgemeinen Versicherungsbedingungen für den §§ 9 S-Mobilgeräteschutz (GAVB-SMG-2G-01/20). Ihr Versicherungsschutz ist eine Zusatzleistung bzw. ein Mehrwert-Zukaufpaket zum jeweiligen Konto- oder Kreditkartenvertrag, den Sie mit einem Kreditinstitut abgeschlossen haben, das dem Gruppenversicherungs- vertrag zum S-Mobilgeräteschutz zwischen der Deutschen Assistance-Versicherung AG und 10 des Teils I der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG beigetreten ist. Ihr Versicherungsschutz ist regelmäßig mit der Kontogebühr bzw. der Gebühr für die Krankheitskosten- und KrankenhaustagegeldKreditkarte bzw. mit der Gebühr für das Mehrwert-Versicherung. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zu einem Säumniszuschlag und Mahnkosten führen. Unter bestimm- ten Umständen können Beitragsrückstände dazu führen, dass Ihnen nur noch Aufwendungen für Behand- lungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet werden. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossenZukaufpaket abgegolten. Die Versicherung nach Tarif BAK endet jedoch spätestens beginnt mit Vollendung des 34Zustandekommen eines wirksamen Konto- oder Kreditkartenvertrages bzw. Lebensjahres oder wenn die Höchstversicherungsdauer von 60 Monaten erreicht eines Mehrwert-Zukaufpakets zwischen Ihnen und Ihrem Kreditinstitut, das dem Gruppenversicherungs- vertrag zum S-Mobilgeräteschutz zwischen der Deutschen Assistance Versicherung AG und der S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG beigetreten ist. Der Versicherungsschutz besteht einen Monat ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Registrierung Ihres Kommunikationsgeräts (Wartezeit). Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigenautomatisch, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder sobald eine versicherte Person den Wohnsitz Sache älter als drei Jahre ist. Die Versicherung endet bei Beendigung Ihres Xxxxxx oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EUKreditkartenvertrages, des Europäischen Wirtschaftsraums Mehrwert-Zukauf- pakets, des Gruppenversicherungsversicherungsvertrages zum S-Mobilgeräteschutz zwischen der Deutschen Assistance Versicherung und der S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG oder der Schweiz legen. Es sei denn, der Versicherungsschutz wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetztdem Ausscheiden Ihres Kredit- institutes aus diesem Gruppenversicherungsvertrag.

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Samples: www.sparkasse-hochschwarzwald.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Angaben Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert be- arbeiten zu durchgemachten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenversiche- rungsvertrag ab oder treten Sie in die gesetzliche Krankenversicherung einkönnen, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Es kann im Einzelfall z. B. erforder- lich sein, dass Sie verpflichtet, uns Ihre Behandelnden von der anderen Versicherung unverzüglich Schweigepflicht entbinden, damit wir die benötig- ten Informationen einholen können. Zudem sind der Beginn und das Ende der Auslandsreise durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. - Die Höhe des zu unterrichtenzahlenden Beitrags ist abhängig vom gewählten Tarif. – Die Versicherung nach Tarif BAK endet insbesondere mit Ablauf des Monats, in dem die Ausbildung oder das Studium endet, die Ausbildung oder das Studium vorzeitig aufgegeben wird bzw. mehr als 6 Monate unter- brochen ist sowie mit Wegfall des Beihilfeanspruchs. Diese Beendigungsgründe müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach ihrem Eintritt mitteilen. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 des Teils I der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung. Wann und wie zahle ich? – - Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zu einem Säumniszuschlag und Mahnkosten führen. Unter bestimm- ten Umständen können Beitragsrückstände dazu führen, dass Ihnen nur noch Aufwendungen für Behand- lungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie wird wunschweise monatlich oder einmalig gemäß der vereinbarten Zahlungsart bei Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet werden. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge Fälligkeit von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehenabgebucht. Alternativ können Sie als Zahlungsweise - Die Versicherung gilt für den in der Versiche- rungsbestätigung genannten Zeitraum. Erfolgen Anmeldung und Zahlung vor Reiseantritt, beginnt der Versicherungsschutz mit Verlassen des Hei- matlandes. Erfolgen Anmeldung und Zahlung bis zu einem Monat nach Reiseantritt, beginnt der Versicherungsschutz frühestens am Tag, an dem uns Anmeldung und Beitragszahlung zugehen. - Die Versicherung endet automatisch zum verein- barten Zeitpunkt, spätestens mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes. Ist die Überweisung wählenRückreise bei Ver- sicherungsende aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich die Leistungspflicht, bis eine Rückreise möglich ist. Die Beiträge müssen Sie an - Für Versicherungsfälle, die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der vor Beginn des Versicherungsschutzes Versi- cherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht ge- leistet. - Die Höchstversicherungsdauer beträgt 2 Jahre. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Auslandsversicherung: PROTRIP-WORLD ! Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzel- nen Leistungen (vgl. „Was ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Versicherung nach Tarif BAK endet jedoch spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres oder wenn die Höchstversicherungsdauer von 60 Monaten erreicht ist. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigenversichert?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, der Versicherungsschutz wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt) kön- nen Ihnen Eigenanteile entstehen.

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Samples: www.reisepolice.com

Welche Verpflichtungen habe ich?. Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Ihre Angaben zu durchgemachten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen sind wahrheitsgemäß und vollständig beantwortenzu machen. Versicherungsprämien sind rechtzeitig und vollständig zu zahlen. Informieren Sie uns, wenn sich eine Änderung Ihrer ursprünglichen Angaben oder später während der Laufzeit des Vertrages ergeben. Zeigen Sie uns jeden Schadenfall schnellstmöglich an. Halten Sie den Schaden so gering wie möglich, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Folgen Sie unseren Weisungen zur Aufklärung des Schadenereignisses. Schildern Sie den Schaden wahrheitsgemäß und vollständig. Unvollständige oder unrichtige Angaben können sich nachteilig auf den Versicherungsschutz auswirken. Diese Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte unserer PlusGarantie - Einmalprämie - bietet Ihnen einen ersten Überblick (keine vollständige Darstellung). Umfassende Informationen zu dem Produkt Schließen sogenannte Vertragsbestimmungen – sind in den Versicherungsunterlagen (Vertragserklärungen [Angebot/Antrag], Versicherungsschein, zusätzliche Vereinbarungen, Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen) enthalten. Beachten Sie bitte, dass dieser Überblick weder eine Beratung durch Ihre/n Ansprechpartner/in vor Ort noch ein Lesen der Vertragsbestimmungen ersetzt. ! Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Innere Unruhen und dergleichen ! Kernenergie, nukleare Strahlung oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenversiche- rungsvertrag ab oder treten Sie in die gesetzliche Krankenversicherung einradioaktive Substanzen ! Verlieren, sind Sie verpflichtetStehen, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Die Versicherung nach Tarif BAK endet insbesondere mit Ablauf des Monats, in dem die Ausbildung oder das Studium endetund Liegenlassen ! Bekannte Mängel ! Einsatz einer reparaturbedürftigen Sache ! Kosmetische Schäden, die Ausbildung oder das Studium vorzeitig aufgegeben wird bzw. mehr als 6 Monate unter- brochen ist sowie mit Wegfall nicht die Funktion des Beihilfeanspruchs. Diese Beendigungsgründe müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach ihrem Eintritt mitteilen. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilenGerätes beeinflussen (Xxxxxxx, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändertXxxxxx, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 des Teils I der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlenBeulen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zu einem Säumniszuschlag und Mahnkosten führen. Unter bestimm- ten Umständen können Beitragsrückstände dazu führenLackierungen, dass Ihnen nur noch Aufwendungen für Behand- lungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet werden. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Versicherung nach Tarif BAK endet jedoch spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres oder wenn die Höchstversicherungsdauer von 60 Monaten erreicht ist. – dekorative Ausstattungen usw.) Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch nach Ablauf der festgelegten Vertragslaufzeit oder im Totalschadenfall mit der Übergabe eines Tauschgeräts an Sie. Er endet auch, sofern Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“)Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Um welche Art der Versicherung handelt es sich? PlusGarantie - Einmalprämie - Versichert sind die Geräte der Positionen im Kaufbeleg, auf die sich die im Kaufbeleg ausgewiesenen Versicherungen beziehen während der vereinbarten Garantiezeit. Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigenleisten Entschädigung für Schäden durch Produktions- und/oder Materialfehler, wenn Sie die über die gesetzliche Gewährleistung oder die versicherte Person den während Herstellergarantie hinausgehen; für Abnutzung und Verschleiß der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommenOriginal-Akkus, sofern diese weniger als 50 % der ursprünglichen Kapazität speichern können; Der Versicherungswert entspricht dem Kaufpreis (inkl. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, der Versicherungsschutz wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetztMwSt.).

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Welche Verpflichtungen habe ich?. Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durchDie im Antrag gestellten Fragen, insbesondere zum Gesundheitszustand, sind von besonderer Bedeutung für das Zustandekommen des Vertrages. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Angaben zu durchgemachten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen sind verpflichtet, die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortenzu beantwor- ten. – Schließen › Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem abgeschlos- senen Krankentagegeld (Versicherungsleistung), wobei das versicherte Krankentagegeld das aus der beruflichen Tätigkeit erzielte Nettoeinkommen nicht übersteigen darf. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie uns deshalb Minde- rungen Ihres Nettoeinkommens unverzüglich anzeigen. › Falls Sie eine weitere Versicherung mit Anspruch auf Krankentagegeld abschließen oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenversiche- rungsvertrag ab oder treten bestehende erhö- hen möchten, beachten Sie in bitte, dass dies unserer Einwil- ligung bedarf. › Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu EV144 5.18 Es handelt sich um eine Krankentagegeldversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung einden Verdienstausfall absichert. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Private Krankenversicherung: KT-Plus können, sind Sie verpflichtetwir auf die Mitwirkung unserer Versicherten angewiesen. Besonders wichtig ist, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Die Versicherung nach Tarif BAK endet insbesondere mit Ablauf des Monats, in dem die Ausbildung oder das Studium endet, die Ausbildung oder das Studium vorzeitig aufgegeben wird bzw. mehr als 6 Monate unter- brochen ist sowie mit Wegfall des Beihilfeanspruchs. Diese Beendigungsgründe müssen dass Sie uns die ärzt- lich festgestellte Arbeitsunfähigkeit nachweisen, und zwar den Beginn der Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 2 Monaten nach ihrem Eintritt mitteilender Karenz- zeit, das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit einmal pro Woche und das Ende der Arbeitsunfähigkeit. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 des Teils I der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. Ersten eines jeden Monats fällig. Den 1. ersten Beitrag müssen Sie Sie, sofern nicht etwas ande- res vereinbart wurde, unverzüglich nach Ablauf von 2 zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. › Der Beitrag ist bis zum Ende des Versicherungsschutzes zu zahlen. › Verspätete Beitragszahlungen können zu einem Säumniszuschlag Mahnkosten und Mahnkosten zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Unter bestimm- ten Umständen können Beitragsrückstände dazu führen, dass Ihnen nur noch Aufwendungen für Behand- lungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet werden. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann › Der Versicherungsschutz beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist mit dem im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist Versiche- rungsschein genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss Ab- schluss des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages (Zugang des Versi- cherungsscheins) und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. › Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungs- schutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. › Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Versicherung nach Tarif BAK endet jedoch spätestens mit Vollendung Bitte beachten Sie: Bestimmte Ereignisse wie z.B. Berufsunfä- higkeit, Rentenbezug, Wegfall der Versicherungsfähigkeit durch Aufgabe der Berufstätigkeit führen zum Ende des 34. Lebensjahres oder wenn die Höchstversicherungsdauer von 60 Monaten erreicht ist. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, der Versicherungsschutz wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetztVersicherungsverhältnisses.

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Welche Verpflichtungen habe ich?. Vor Vertragsschluss führen wir wird eine Gesundheitsprüfung durchGesundheitsprü- fung durchgeführt. Daher müssen Sie alle von uns vom Versicherer geforderten Angaben zu durchgemachten durchge- machten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen Er- krankungen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortenbe- antworten. – Schließen Sie - Wird eine Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 1, 2, 3, 4 oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenversiche- rungsvertrag ab oder treten Sie in die gesetzliche Krankenversicherung ein5 ärztlich festgestellt, sind Sie verpflichtetverpflich- tet, uns von das Gutachten der anderen Versicherung Pflegepflichtversicherung einzureichen. Dies ist die Grundlage für die Zah- lung des vereinbarten Pflegetagegeldes. - Der Wegfall und jede Minderung der Pflegebedürf- tigkeit ist unverzüglich zu unterrichtenanzuzeigen. – Die Versicherung nach Tarif BAK endet insbesondere mit Ablauf des Monats, in dem die Ausbildung oder das Studium endet, die Ausbildung oder das Studium vorzeitig aufgegeben wird bzw. mehr als 6 Monate unter- brochen ist sowie mit Wegfall des Beihilfeanspruchs. Diese Beendigungsgründe müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach ihrem Eintritt mitteilen. – - Auf Verlangen müssen Sie uns während dem Versicherer wäh- rend der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich erforder- lich ist. – Wenn - Sofern es Ihnen möglich ist, haben Sie im Leis- tungsfall die Verpflichtung, die Pflegebedürftigkeit zu mindern und alle Handlungen zu unterlassen, die dies verhindern. - Eine Verletzung Ihrer Verpflichtungen kann dazu führen, dass die Leistungspflicht des Versicherers entfällt. - Für mitversicherte Personen gilt das entspre- chend. - Der Versicherungsschutz beginnt zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt. Dieser ist im Versi- cherungsschein ausgewiesen. - Wartezeiten gibt es in diesem Tarif keine. - Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich le- benslang. Diese Versicherung ist weder befristet noch kann der Versicherer ordentlich kündigen. - Der Versicherungsschutz endet jedoch, wenn die versicherte Person stirbt. - Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Kalenderjahres kündigen. Hier- bei gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. - Die Kündigung muss mindestens in Textform (z.B. eMail) erfolgen. Kündigen Sie nicht nur für sich Ihre Postanschrift ändertselbst, müssen Sie dies unverzüglich mitteilendie Kenntnis der mitversicher- ten Personen von der Kündigung nachweisen. Andernfalls - Erhöhen sich die Beiträge, können Nachteile entstehenSie die Versi- cherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündi- gen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 des Teils I der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung. Wann und wie zahle ich? – - Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1Jahresbeitrag, der aber in Mo- natsraten jeweils zum Ersten eines Monats be- zahlt werden kann. eines jeden Monats Die Raten sind monatlich im Voraus fällig. - Den 1. ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zu einem Säumniszuschlag und Mahnkosten führen. Unter bestimm- ten Umständen können Beitragsrückstände dazu führen, dass Ihnen nur noch Aufwendungen für Behand- lungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet werden. – Sie können uns ermächtigen, die - Die Beiträge von Ihrem Konto mittels werden idealerweise per SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählenLast- schrifteinzug bezahlt. Die Beiträge müssen können auch auf das in der Police angegebene Konto überwie- sen werden. - Besteht mindestens Pflegegrad 3, erhalten Sie an eine Beitragsfreistellung für die von uns zu bezeichnende Stelle entrichtenbetroffene versi- cherte Person. Wann beginnt und endet Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft Stand: 01.07.2017, SAP-Nr.: 336908, 07.2017 Es gelten die Deckung? AVB/EPV-VT Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Versicherung nach Tarif BAK endet jedoch spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres oder wenn Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Höchstversicherungsdauer von 60 Monaten erreicht ist. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie ergänzende Pflegekrankenversicherung (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“Unisex). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, der Versicherungsschutz wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt.

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Welche Verpflichtungen habe ich?. Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durchWenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, ergeben sich für Sie einige Verpflichtungen, denen Sie nachkommen müssen. Daher Unter anderem müssen Sie − in der Reise-Rücktrittversicherung unverzüglich die Reise stornieren sowie uns jede sachdienliche Auskunft erteilen und ggf. Attes- te zum Nachweis von Krankheiten vorlegen − so weit wie möglich, den Schaden gering halten. − alle von uns geforderten Angaben zu durchgemachten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen Auskünfte zum Schadenfall wahrheitsgemäß und vollständig beantwortenmachen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenversiche- rungsvertrag ab oder treten Sie in die gesetzliche Krankenversicherung ein, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Die Versicherung nach Tarif BAK endet insbesondere mit Ablauf des Monats, in dem die Ausbildung oder das Studium endet, die Ausbildung oder das Studium vorzeitig aufgegeben wird bzw. mehr als 6 Monate unter- brochen ist sowie mit Wegfall des Beihilfeanspruchs. Diese Beendigungsgründe müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach ihrem Eintritt mitteilen. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 des Teils I der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung. Wann − Xxxx und wie zahle ich? – Der Beitrag Die Prämie ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats sofort bei Vertragsabschluss fällig. – Den 1Sie zahlen gemäß Ihrer bei Vertragsabschluss gewählten Zahlungsart. Beitrag müssen Ob und wann Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlenweitere Prämien zahlen müssen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurdeist im Versicherungsschein genannt. – Verspätete Beitragszahlungen können zu einem Säumniszuschlag und Mahnkosten führen. Unter bestimm- ten Umständen können Beitragsrückstände dazu führen, dass Ihnen nur noch Aufwendungen für Behand- lungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet werden. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegebenVersicherungsschutz beginnt in der Reise-Rücktrittsversicherung mit dem Vertragsabschluss. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des VersicherungsvertragsEr endet sobald sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten oder sobald der Versicherungsfall eintritt. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die − In der Reiseabbruch-Versicherung nach Tarif BAK beginnt der Versicherungsschutz sobald sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten und endet jedoch zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit Vollendung des 34Beendigung der Reise. Lebensjahres oder wenn die Höchstversicherungsdauer von 60 Monaten erreicht ist. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“)? Ihr Vertrag endet mit der Beendigung Ihrer Reise, spätestens zum vereinbarten Versicherungsende. Ein besonderes Kündigungs- recht ist nicht vorgesehen. Reise-Rücktritt und Reiseabbruch Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung VB-RKS 2018 (T-D) Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigensind die HanseMerkur Reiseversicherung AG mit Sitz in Hamburg. Sie sind unser Vertragspartner, der sogenannte Versicherungsnehmer, wenn Sie oder den Versicherungsvertrag mit uns abschließen. Wenn Sie sich selbst versichert haben, sind Sie gleichzeitig auch der Versicherte. Sie können auch andere Personen (mit-)versichert haben. Diese bezeichnen wir ebenfalls in diesen Versicherungsbedingungen mit „Sie“. Für eine leichtere Lesbarkeit verwenden wir in der Regel die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommenmännliche Form. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, der Versicherungsschutz wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetztGemeint ist damit immer auch die weibliche Form.

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Welche Verpflichtungen habe ich?. Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher − Ist Ihr versichertes E-Bike nicht in Betrieb, müssen Sie alle von uns geforderten Angaben zu durchgemachten oder bestehenden Beschwerden zum Schutz vor Abhandenkommen den Sicherheitsmodus über die entsprechende App aktivieren: Der Diebstahlschutz wird scharfgestellt und Erkrankungen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortender Antrieb des Connected-Bikes deaktiviert. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei − Das E-Bike ist zusätzlich mit dem entsprechenden Sicherheitsschloss an einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenversiche- rungsvertrag ab oder treten Sie in die gesetzliche Krankenversicherung einfesten, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichtenim Boden verankerten Gegenstand anzuschließen. – Die Versicherung nach Tarif BAK endet insbesondere Das E-Bike muss immer mit Ablauf des Monats, in dem die Ausbildung oder das Studium endet, die Ausbildung oder das Studium vorzeitig aufgegeben wird bzw. mehr als 6 Monate unter- brochen ist sowie mit Wegfall des Beihilfeanspruchseinem Sicherheitsschloss abgesperrt werden. Diese Beendigungsgründe Pflicht entfällt, wenn das E-Bike unter Verschluss aufbewahrt wird. − Sie müssen Sie uns einen Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Monaten nach ihrem Eintritt mitteilen14 Tagen, bei assona melden. – Auf Verlangen müssen Sie uns während Dabei sind die Kaufbelege des versicherten E-Bikes und der Vertragslaufzeit verwendeten Sicherheitsschlösser vorzulegen. − Soweit möglich ist assona jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder Versicherungsfalls, der Leistungspflicht und ihres Umfangs oder des Leistungsumfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändertDabei sind alle Belege beizubringen, deren Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann. − Schäden bzw. ein Abhandenkommen durch strafbare Handlungen - auch im Ausland - (z. B. Sachbeschädigung, Diebstahl) müssen Sie unverzüglich bei einer Polizeidienststelle anzeigen. Die polizeiliche Bestätigung der Anzeige ist assona vorzulegen. − Soweit für das versicherte E-Bike anderweitig Versicherungsschutz (z. B. Hausratversicherung) besteht, müssen Sie assona alle Ihnen über den anderen Vertrag bekannten Informationen geben. − Veräußern oder verschenken Sie Ihr versichertes E-Bike, müssen Sie dies assona unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 des Teils I der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zu einem Säumniszuschlag und Mahnkosten führen. Unter bestimm- ten Umständen können Beitragsrückstände dazu führen, dass Ihnen nur noch Aufwendungen für Behand- lungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet werden. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Versicherung nach Tarif BAK endet jedoch spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres oder wenn die Höchstversicherungsdauer von 60 Monaten erreicht ist. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, der Versicherungsschutz wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt.

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Samples: zweirad.assona.com

Welche Verpflichtungen habe ich?. Vor Vertragsschluss führen wir wird eine Gesundheitsprüfung durchGesundheitsprü- fung durchgeführt. Daher müssen Sie alle von uns vom Versicherer geforderten Angaben zu durchgemachten durchge- machten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen Er- krankungen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortenbe- antworten. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenversiche- rungsvertrag ab oder treten Sie in die gesetzliche Krankenversicherung ein, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Die Versicherung nach Tarif BAK endet insbesondere mit Ablauf des Monats, in dem die Ausbildung oder das Studium endet, die Ausbildung oder das Studium vorzeitig aufgegeben wird bzw. mehr als 6 Monate unter- brochen ist sowie mit Wegfall des Beihilfeanspruchs. Diese Beendigungsgründe müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach ihrem Eintritt mitteilen. – - Auf Verlangen müssen Sie uns während dem Versicherer wäh- rend der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich erforder- lich ist. – Wenn - Das Ende der Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie dem Versiche- rer unverzüglich anzeigen. - Im Versicherungsfall sind Sie auf Verlangen des Versicherers zudem zur Mitwirkung und zur Min- derung des Schadens verpflichtet. - Eine Verletzung Ihrer Verpflichtungen kann dazu führen, dass die Leistungspflicht des Versicherers entfällt. - Für mitversicherte Personen gilt das entspre- chend. - Der Versicherungsschutz beginnt zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt. Dieser ist im Versi- cherungsschein ausgewiesen. - Wartezeiten gibt es in diesem Tarif keine. - Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich le- benslang. Diese Versicherung ist weder befristet noch kann der Versicherer ordentlich kündigen. - Der Versicherungsschutz endet jedoch o wenn die Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung endet. o bei Wegzug der versicherten Person in einen Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Abkommens über den Europäischen Wirt- schaftsraum o wenn die versicherte Person stirbt - Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von zwei Jahren kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjah- res gekündigt werden. - Die Kündigung muss mindestens in Textform (z.B. eMail) erfolgen. Kündigen Sie nicht nur für sich Ihre Postanschrift ändertselbst, müssen Sie dies unverzüglich mitteilendie Kenntnis der mitversicher- ten Personen von der Kündigung nachweisen. Andernfalls - Erhöhen sich die Beiträge, können Nachteile entstehenSie die Versi- cherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündi- gen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 des Teils I der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung. Wann und wie zahle ich? – - Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1Jahresbeitrag, der aber in Mo- natsraten jeweils zum Ersten eines Monats be- zahlt werden kann. eines jeden Monats Die Raten sind monatlich im Voraus fällig. - Den 1. ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zu einem Säumniszuschlag und Mahnkosten führen. Unter bestimm- ten Umständen können Beitragsrückstände dazu führen, dass Ihnen nur noch Aufwendungen für Behand- lungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet werden. – Sie können uns ermächtigen, die - Die Beiträge von Ihrem Konto mittels werden idealerweise per SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählenLast- schrifteinzug bezahlt. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. – Der Vertrag wird können auch auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Versicherung nach Tarif BAK endet jedoch spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres oder wenn die Höchstversicherungsdauer von 60 Monaten erreicht ist. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während das in der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, der Versicherungsschutz wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetztPolice angegebene Konto überwie- sen werden.

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Samples: www.optimal-absichern.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Vor Vertragsschluss führen wir wird eine Gesundheitsprüfung durchGesundheitsprü- fung durchgeführt. Daher müssen Sie alle von uns vom Versicherer geforderten Angaben zu durchgemachten durchge- machten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen Er- krankungen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortenbe- antworten. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenversiche- rungsvertrag ab oder treten Sie in die gesetzliche Krankenversicherung ein, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Die Versicherung nach Tarif BAK endet insbesondere mit Ablauf des Monats, in dem die Ausbildung oder das Studium endet, die Ausbildung oder das Studium vorzeitig aufgegeben wird bzw. mehr als 6 Monate unter- brochen ist sowie mit Wegfall des Beihilfeanspruchs. Diese Beendigungsgründe müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach ihrem Eintritt mitteilen. – - Auf Verlangen müssen Sie uns während dem Versicherer wäh- rend der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich erforder- lich ist. – Wenn - Das Ende der Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie dem Versiche- rer unverzüglich anzeigen. - Im Versicherungsfall sind Sie auf Verlangen des Versicherers zudem zur Mitwirkung und zur Min- derung des Schadens verpflichtet. - Eine Verletzung Ihrer Verpflichtungen kann dazu führen, dass die Leistungspflicht des Versicherers entfällt. - Für mitversicherte Personen gilt das entspre- chend. - Der Versicherungsschutz beginnt zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt. Dieser ist im Versi- cherungsschein ausgewiesen. - Wartezeiten gibt es in diesem Tarif keine. - Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich le- benslang. Diese Versicherung ist weder befristet noch kann der Versicherer ordentlich kündigen. - Der Versicherungsschutz endet jedoch o wenn die Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung endet. o bei Wegzug der versicherten Person in einen Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Abkommens über den Europäischen Wirt- schaftsraum o wenn die versicherte Person stirbt - Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von zwei Jahren kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjah- res gekündigt werden. - Die Kündigung muss mindestens in Textform (z.B. eMail) erfolgen. Kündigen Sie nicht nur für sich Ihre Postanschrift ändertselbst, müssen Sie dies unverzüglich mitteilendie Kenntnis der mitversicher- ten Personen von der Kündigung nachweisen. Andernfalls - Erhöhen sich die Beiträge, können Nachteile entstehenSie die Versi- cherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündi- gen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 des Teils I der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung. Wann und wie zahle ich? – - Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1Jahresbeitrag, der aber in Mo- natsraten jeweils zum Ersten eines Monats be- zahlt werden kann. eines jeden Monats Die Raten sind monatlich im Voraus fällig. - Den 1. ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zu einem Säumniszuschlag und Mahnkosten führen. Unter bestimm- ten Umständen können Beitragsrückstände dazu führen, dass Ihnen nur noch Aufwendungen für Behand- lungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet werden. – Sie können uns ermächtigen, die - Die Beiträge von Ihrem Konto mittels werden idealerweise per SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählenLast- schrifteinzug bezahlt. Die Beiträge müssen Sie an können auch auf das in der Police angegebene Konto überwie- sen werden. Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft Stand: 01.01.2016, SAP-Nr.: 335508, 04.2016 Es gelten die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt AVB/VT – Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Versicherung nach Tarif BAK endet jedoch spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres oder wenn die Höchstversicherungsdauer von 60 Monaten erreicht ist. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie Krankenhaustagegeldversicherung (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“Unisex). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, der Versicherungsschutz wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt.

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Welche Verpflichtungen habe ich?. Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durchEs bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. Daher müssen - Teilen Sie alle uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. - Es ist möglich, dass Sie von uns geforderten Angaben aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu durchgemachten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortenbeseitigen. – Schließen - Zeigen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenversiche- rungsvertrag ab oder treten uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie in die gesetzliche Krankenversicherung ein, noch keine Schadenersatzansprü- che geltend gemacht worden sind. - Sie sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Die Versicherung nach Tarif BAK endet insbesondere mit Ablauf des Monats, in dem die Ausbildung oder das Studium endet, die Ausbildung oder das Studium vorzeitig aufgegeben wird so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. mehr als 6 Monate unter- brochen ist sowie mit Wegfall des Beihilfeanspruchs. Diese Beendigungsgründe müssen Sie zu mindern und uns innerhalb von 2 Monaten nach ihrem Eintritt mitteilen. – Auf Verlangen müssen Sie uns während durch wahr- heitsgemäße Schadenberichte bei der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht Schadenermittlung und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 des Teils I der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung-regulierung zu unterstützen. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – - Den 1. ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zahlen. - Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Zugang des Versicherungsscheins zahlenVereinbarung zwischen uns kann das monatlich, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurdevierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. – Verspätete Beitragszahlungen können zu einem Säumniszuschlag und Mahnkosten führen. Unter bestimm- ten Umständen können Beitragsrückstände dazu führen, dass Ihnen nur noch Aufwendungen für Behand- lungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet werden. – Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge den Beitrag von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? - Der Beginn des Versicherungsschutzes ist Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenangegebenen Zeitpunkt. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. - Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. - Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag zum Ende des drit- ten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Abschluss Ende des Versicherungsvertragsdritten Jahres zugehen. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Versicherung nach Tarif BAK endet jedoch spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres oder wenn die Höchstversicherungsdauer von 60 Monaten erreicht ist. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir ? - Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist ebenso wie wir zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen, wenn . Das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit geschehen. - Sie oder die versicherte Person den während wir können auch kündigen z. B. nach einem Versicherungsfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos - etwa durch endgültiges Abschaffen Ihres Hundes. Dann endet der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb Vertrag schon vor Ablauf der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, der Versicherungsschutz wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetztvereinbarten Dauer.

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Welche Verpflichtungen habe ich?. Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durchDie im Antrag gestellten Fragen, insbesondere zum Gesundheitszustand, sind von besonderer Bedeutung für das Zustandekommen des Vertrages. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Angaben zu durchgemachten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen sind verpflichtet, die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortenzu beantwor- ten. – Schließen Sie oder › Wird für eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenversiche- rungsvertrag ab oder treten Sie in die gesetzliche Krankenversicherung eineine Krankheitskostenversicherung abge- schlossen, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung Ver- sicherung unverzüglich zu unterrichten. – Die › Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, sind wir auf die Mitwirkung unserer Versicherten angewiesen. Es kann im Einzelfall z.B. erforderlich sein, dass die versicherte Person ihre Behandelnden von der Schweigepflicht entbindet, damit wir die benötigten Infor- mationen einholen können. Darüber hinaus kann es eben- falls erforderlich sein, dass Sie sich durch einen von uns beauftragten Arzt untersuchen lassen. jeden Versicherungsjahres kündigen, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer von zwei Versicherungsjahren. Hierbei gilt eine Kündigungs- frist von drei Monaten. › Erhöhen sich die Beiträge, können Sie Ihren Vertrag innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Ände- rungsmitteilung außerordentlich kündigen. › Endet Ihre Versicherung in der GKV, so endet damit auch die Versicherung nach diesem Tarif BAK endet insbesondere mit Ablauf des Monats, in dem die Ausbildung oder das Studium endet, die Ausbildung oder das Studium vorzeitig aufgegeben wird bzw(Wegfall der Versiche- rungsfähigkeit). mehr als 6 Monate unter- brochen Der Wegfall der Versicherungsfähigkeit ist sowie mit Wegfall des Beihilfeanspruchs. Diese Beendigungsgründe müssen Sie uns innerhalb von 2 zwei Monaten nach ihrem Eintritt mitteilenanzuzeigen und nachzu- weisen. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 des Teils I der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung. Wann und wie zahle ich? – Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Private Krankenversicherung: StarterPlus › Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. Ersten eines jeden Monats fällig. Den 1. ersten Beitrag müssen Sie Sie, sofern nicht etwas ande- res vereinbart wurde, unverzüglich nach Ablauf von 2 zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. › Der Beitrag ist bis zum Ende des Versicherungsschutzes zu zahlen. › Verspätete Beitragszahlungen können zu einem Säumniszuschlag Mahnkosten und Mahnkosten zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Unter bestimm- ten Umständen können Beitragsrückstände dazu führen, dass Ihnen nur noch Aufwendungen für Behand- lungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet werden. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann › Der Versicherungsschutz beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist mit dem im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist Versiche- rungsschein genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss Ab- schluss des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages (Zugang des Versi- cherungsscheins) und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. › Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungs- schutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. › Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Versicherung nach Tarif BAK endet jedoch spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres oder wenn die Höchstversicherungsdauer von 60 Monaten erreicht ist. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, der Versicherungsschutz wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt.

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Welche Verpflichtungen habe ich?. Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Angaben Im Rahmen des Vertragsschlusses sind die Antragsfragen nach bestem Wissen sorgfältig, vollständig und richtig zu durchgemachten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Schließen Während der Vertragslaufzeit haben Sie oder eine versicherte Person bei einem uns etwa den Abschluss einer weiteren Versicherer einen Krankheitskostenversiche- rungsvertrag ab oder treten Sie in die gesetzliche Krankenversicherung ein, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Krankheitskosten-Versicherung unverzüglich anzuzeigen. Bei Eintritt des Versicherungsfalls haben Sie unter anderem alle erforderlichen Auskünfte zu unterrichten. – Die Versicherung nach Tarif BAK endet insbesondere mit Ablauf des Monats, in dem die Ausbildung oder das Studium endet, die Ausbildung oder das Studium vorzeitig aufgegeben wird bzw. mehr als 6 Monate unter- brochen ist sowie mit Wegfall des Beihilfeanspruchs. Diese Beendigungsgründe müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach ihrem Eintritt mitteilen. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung Fest- stellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändertFer- ner hat die versicherte Person möglichst für die Minderung des Schadens zu sorgen. Sie sind verpflichtet, müssen Sie dies unverzüglich mitteilendie Beiträge vollständig und rechtzeitig zu zahlen. Andernfalls Bei Verzug können Nachteile entstehenIhnen Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden. Das Gleiche gilt bei NamensänderungDiese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Informationen Ausführungen enthalten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter § 9. Produktinformation 3 Der Beitrag wird jeweils zum Ersten eines Monats fällig. Die erste Beitragsrate wird sofort nach Zugang des Versiche- rungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Die Beitragszahlung endet zum Vertrags- ende. Einzelheiten enthalten die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter § 8. Folgen unterbliebener oder verspäteter Zahlung: Wenn Sie den Erstbeitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Außerdem werden wir dann im Versicherungsfall nicht leisten. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie von uns eine Mahnung, in der wir Ihnen eine 2-mona- tige Zahlungsfrist setzen. Tritt nach Fristablauf der Versicherungsfall ein und sind Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung des Beitrags in Verzug, so entfällt Ihr Versicherungsschutz. Außerdem können wir bei fortdauerndem Zahlungsverzug nach Fristablauf den Vertrag kündigen. Einzelheiten enthalten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter § 8. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf der Wartezeiten. Es gilt eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten. Einzelheiten zum Beginn des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte den §§ 9 2 und 10 des Teils I 3 der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-VersicherungVersiche- rungsbedingungen. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zu einem Säumniszuschlag und Mahnkosten führen. Unter bestimm- ten Umständen können Beitragsrückstände dazu führen, dass Ihnen nur noch Aufwendungen für Behand- lungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet werden. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Versicherung nach Tarif BAK endet jedoch spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres oder wenn die Höchstversicherungsdauer von 60 Monaten erreicht ist. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses, zum Beispiel aufgrund Kündigung durch oder Wegfall der Versicherungsfähigkeit. Einzelheiten zum Ende der Versicherung finden Sie (siehe auch „Wie kann ich in den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen§§ 7, wenn Sie oder die versicherte Person den während 13, 14 und 15 der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, der Versicherungsschutz wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetztAllgemeinen Versicherungsbedingungen.

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Welche Verpflichtungen habe ich?. Vor Vertragsschluss führen wir wird eine Gesundheitsprüfung durchGesundheitsprü- fung durchgeführt. Daher müssen Sie alle von uns vom Versi- cherer geforderten Angaben zu durchgemachten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen Erkrankun- gen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortenbeantwortet werden. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenversiche- rungsvertrag ab oder treten Sie in die gesetzliche Krankenversicherung ein, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Die Versicherung nach Tarif BAK endet insbesondere mit Ablauf des Monats, in dem die Ausbildung oder das Studium endet, die Ausbildung oder das Studium vorzeitig aufgegeben wird bzw. mehr als 6 Monate unter- brochen ist sowie mit Wegfall des Beihilfeanspruchs. Diese Beendigungsgründe müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach ihrem Eintritt mitteilen. – - Auf Verlangen müssen Sie uns muss dem Versicherer während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilenerteilt werden, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn - Im Versicherungsfall besteht die Verpflichtung, bei der Minderung des Schadens mitzuwirken. - Das Ende der Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung muss dem Versicherer un- verzüglich angezeigt werden. - Eine Verletzung der Verpflichtungen kann dazu führen, dass die Leistungspflicht des Versicherers entfällt. - Für mitversicherte Personen gilt das entspre- chend. - Der Versicherungsschutz beginnt zu dem verein- barten Zeitpunkt. Dieser ist im Versicherungs- schein ausgewiesen. - Wartezeiten gibt es in diesem Tarif keine. - Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich le- benslang. Diese Versicherung ist weder befristet noch kann der Versicherer ordentlich kündigen. - Der Versicherungsschutz endet o wenn die Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung endet, o bei Verlegung des Wohnsitzes der versicherten Person in ein Land, das nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirt- schaftsraum ist, o wenn die versicherte Person stirbt. - Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von zwei Jahren kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjah- res gekündigt werden. - Die Kündigung muss mindestens in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen. Die Kenntnis der mitversicherten Personen von der Kündigung muss nachgewiesen werden. - Erhöhen sich Ihre Postanschrift ändertdie Beiträge, müssen Sie dies unverzüglich mitteilenkann die Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Än- derungsmitteilung außerordentlich gekündigt wer- den. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 des Teils I der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung. Wann und wie zahle ich? – - Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1Jahresbeitrag, der aber in Mo- natsraten jeweils zum Ersten eines Monats be- zahlt werden kann. eines jeden Monats Die Raten sind monatlich im Voraus fällig. – Den 1. - Der erste Beitrag müssen Sie muss unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zu einem Säumniszuschlag und Mahnkosten führen. Unter bestimm- ten Umständen können Beitragsrückstände dazu führen, dass Ihnen nur noch Aufwendungen für Behand- lungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet gezahlt werden. – Sie können uns ermächtigen, die - Die Beiträge von Ihrem Konto mittels werden idealerweise per SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählenLast- schrifteinzug bezahlt. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichtenkönnen auch auf das in der Police angegebene Konto überwie- sen werden. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Versicherung nach Tarif BAK endet jedoch spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres oder wenn die Höchstversicherungsdauer von 60 Monaten erreicht ist. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, der Versicherungsschutz wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt.Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft

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Welche Verpflichtungen habe ich?. Vor Vertragsschluss führen wir wird eine Gesundheitsprüfung durchGesundheitsprü- fung durchgeführt. Daher müssen Sie alle von uns vom Versicherer geforderten Angaben zu durchgemachten durchge- machten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen Er- krankungen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortenbe- antworten. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenversiche- rungsvertrag ab oder treten Sie in die gesetzliche Krankenversicherung ein, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Die Versicherung nach Tarif BAK endet insbesondere mit Ablauf des Monats, in dem die Ausbildung oder das Studium endet, die Ausbildung oder das Studium vorzeitig aufgegeben wird bzw. mehr als 6 Monate unter- brochen ist sowie mit Wegfall des Beihilfeanspruchs. Diese Beendigungsgründe müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach ihrem Eintritt mitteilen. – - Auf Verlangen müssen Sie uns während dem Versicherer wäh- rend der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich erforder- lich ist. – Wenn - Das Ende der Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie dem Versiche- rer unverzüglich anzeigen. - Im Versicherungsfall sind Sie auf Verlangen des Versicherers zudem zur Mitwirkung und zur Min- derung des Schadens verpflichtet. - Eine Verletzung Ihrer Verpflichtungen kann dazu führen, dass die Leistungspflicht des Versicherers entfällt. - Für mitversicherte Personen gilt das entspre- chend. Wann beginnt und wann endet die Deckung? - Der Versicherungsschutz beginnt zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt. Dieser ist im Versi- cherungsschein ausgewiesen. - Wartezeiten gibt es in diesem Tarif keine. - Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich le- benslang. Diese Versicherung ist weder befristet noch kann der Versicherer ordentlich kündigen. - Der Versicherungsschutz endet jedoch o wenn die Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung endet. o bei Wegzug der versicherten Person in einen Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Abkommens über den Europäischen Wirt- schaftsraum o wenn die versicherte Person stirbt Wie kann ich den Vertrag kündi- gen? - Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von zwei Jahren kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjah- res gekündigt werden. - Die Kündigung muss mindestens in Textform (z.B. eMail) erfolgen. Kündigen Sie nicht nur für sich Ihre Postanschrift ändertselbst, müssen Sie dies unverzüglich mitteilendie Kenntnis der mitversicher- ten Personen von der Kündigung nachweisen. Andernfalls - Erhöhen sich die Beiträge, können Nachteile entstehenSie die Versi- cherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündi- gen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 des Teils I der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – Union Krankenversicherung Tarif ZahnPRIVAT Wann und wie zahle ich? - Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1Jahresbeitrag, der aber in Mo- natsraten jeweils zum Ersten eines Monats be- zahlt werden kann. eines jeden Monats Die Raten sind monatlich im Voraus fällig. - Den 1. ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zu einem Säumniszuschlag und Mahnkosten führen. Unter bestimm- ten Umständen können Beitragsrückstände dazu führen, dass Ihnen nur noch Aufwendungen für Behand- lungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet werden. – Sie können uns ermächtigen, die - Die Beiträge von Ihrem Konto mittels werden idealerweise per SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählenLast- schrifteinzug bezahlt. Die Beiträge müssen Sie an können auch auf das in der Police angegebene Konto überwie- sen werden. Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft Tarife ZahnPRIVAT Ergänzungsversicherung für gesetzlich Krankenversicherte Stand: 01.01.2016, SAP-Nr.: 335508, 04.2016 Es gelten die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt AVB/VT – Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Versicherung nach Tarif BAK endet jedoch spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres oder wenn die Höchstversicherungsdauer von 60 Monaten erreicht ist. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie Krankenhaustagegeldversicherung (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“Unisex). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, der Versicherungsschutz wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt.

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Welche Verpflichtungen habe ich?. Vor Vertragsschluss führen wir wird eine Gesundheitsprüfung durchdurchgeführt. Daher müssen Sie alle von uns vom Versicherer geforderten Angaben zu durchgemachten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen wahrheitsgemäß wahrheits- gemäß und vollständig beantworten. beantworten Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenversiche- rungsvertrag ab oder treten Sie in Während der Laufzeit des Tarifs besteht die gesetzliche Krankenversicherung einVerpflichtung, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Die Versicherung nach Tarif BAK endet insbesondere mit Ablauf des Monats, in dem die Ausbildung oder das Studium endet, die Ausbildung oder das Studium vorzeitig aufgegeben wird bzw. mehr als 6 Monate unter- brochen ist sowie mit Wegfall des Beihilfeanspruchs. Diese Beendigungsgründe müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach ihrem Eintritt mitteilen. den Abschluss weiterer Krankenversicherungen anzuzeigen – Auf Verlangen müssen Sie uns dem Versicherer während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. ist Wenn Auf Verlangen sind Sie verpflichtet, sich Ihre Postanschrift ändert, müssen durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt untersuchen zu lassen – Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 des Teils I der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen haben nach Möglichkeit für die Krankheitskosten- Minderung des Schadens zu sorgen und Krankenhaustagegeld-Versicherung. Wann und wie zahle ich? alle Handlungen zu unter- lassen, die der Genesung hinderlich sind – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag Jahresbeitrag und kann in gleichen monatlichen Beitragsraten gezahlt werden. Der Jahresbeitrag ist zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres zu entrichten. Beitragsraten sind am 1. Ersten eines jeden Monats fällig. fällig – Den 1. ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlenSie, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. , unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein ausgezeichneten Zeit- punkt des Versicherungsbeginns – Verspätete Beitragszahlungen können zu einem Säumniszuschlag Mahnkosten und Mahnkosten führen. Unter bestimm- ten Umständen können Beitragsrückstände dazu führen, dass Ihnen nur noch Aufwendungen für Behand- lungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet werden. dem Verlust des Versicherungsschutzes führen Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns vom Versicherer zu bezeichnende Stelle entrichten. entrichten – Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes der Versicherungsschutz beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. Versicherungsvertrages – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Versicherung nach Tarif BAK endet jedoch spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres oder wenn die Höchstversicherungsdauer von 60 Monaten erreicht ist. geschlossen – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigenmit dem Ende des Versicherungsverhältnisses nach diesem Tarif, beispielsweise wenn Sie oder die versicherte Person den während stirbt, aus der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich GKV ausscheidet oder grob fahrlässig nicht nachkommenihren Wohnsitz bzw. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort Aufenthalt in einen Staat außerhalb des EU/EWR-Raumes verlegt – Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der EUvereinbarten Vertragsdauer von 2 Jahren, kündigen. Hierbei gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten – Erhöhen sich die Beiträge, können Sie Ihren Vertrag innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Europäischen Wirtschaftsraums oder Wirksamwerdens der Schweiz legen. Es sei denn, der Versicherungsschutz wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt.Änderung außerordentlich kündigen

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