Common use of Welche Verpflichtungen habe ich? Clause in Contracts

Welche Verpflichtungen habe ich?. ─ Sie und die versicherte Person müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten ─ Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen ─ Sie müssen uns mitteilen, wenn bei einem anderen Versicherer eine weitere Krankheitskosten-Zusatzversicherung abgeschlossen wird ─ Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind ─ Sämtliche Rechnungen und Belege sind im Original mit dem Erstattungsvermerk der gesetzlichen Krankenkasse einzureichen ─ Auf unser Verlangen hin muss sich die versicherte Person durch einen von uns beauftragten (Zahn-)Arzt untersuchen lassen. Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind von Ihnen jeweils zum Beginn des Beitragszahlungsabschnitts zu zahlen. Wenn Sie uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen, müssen Sie dafür sorgen, dass dieser Betrag auf Ihrem Konto verfügbar ist. Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag (Einlösungsbeitrag) rechtzeitig und vollständig gezahlt haben und keine Wartezeit mehr besteht. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Zudem endet der Vertrag mit Beendigung der Versicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung.

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Welche Verpflichtungen habe ich?. Das Leistungsversprechen, das wir Ihnen geben, setzt voraus, dass wir Ihren Antrag sorgfältig prüfen können. Nur so ist sichergestellt, dass die kalkulierten Beiträge auch richtig bemessen sind. Deshalb ist es notwendig, dass Sie und die versicherte Person müssen alle Fragen bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung (im Antragsformular wahrheitsgemäß Regelfall mit Unterschrift des Antrages) die durch uns gestellten Fragen nach bestem Wissen sorgfältig, vollständig und vollständig beantworten ─ Die Versicherungsbeiträge müssen wahrheitsge- mäß beantworten. – Bitte teilen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen ─ Sie müssen uns mitteilen, wenn das Bestehen einer weiteren Krankenversicherung - auch einer gesetzlichen - bei einem anderen weiteren Versicherer eine weitere Krankheitskosten-Zusatzversicherung abgeschlossen wird ─ Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Minderung mit. – Bei Eintritt des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassenVersicherungsfalls erteilen Sie uns bitte jede Auskunft, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Genesung hinderlich sind ─ Sämtliche Rechnungen Leistungspflicht des Versicherers und Belege sind im Original mit dem Erstattungsvermerk ihres Umfangs erforderlich ist. – Die Nichtbeachtung dieser Pflichten kann für Sie schwerwiegende Konsequenzen haben. Je nach Schwere der gesetzlichen Krankenkasse einzureichen ─ Auf unser Verlangen hin muss sich die versicherte Person durch einen von Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns beauftragten (Zahn-)Arzt untersuchen lassenauch vom Vertrag lösen. Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags Versicherungsvertrages zu zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind von Ihnen jeweils zum Beginn des Beitragszahlungsabschnitts zu zahlen. Wenn Sie uns ermächtigenvereinbarten, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen, müssen Sie dafür sorgen, dass dieser Betrag auf Ihrem Konto verfügbar ist. Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegebenangegebenen Beginn der Versicherung. Voraussetzung – Sie können zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. – Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Beitrag jeweils am Monatsersten fällig. – Im Allgemeinen gilt das Lastschriftverfahren. Sie können uns den Beitrag aber auch überweisen. – Bitte beachten Sie, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag (Einlösungsbeitrag) rechtzeitig die Nichtzahlung von Beiträgen zum Verlust des Versicherungsschutzes sowie zur Beendigung des Vertrages füh- ren kann. – Der Versicherungsschutz beginnt zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und vollständig gezahlt haben und keine Wartezeit mehr bestehtnicht vor Ablauf evtl. Die Versicherung Wartezeiten. – Das Versicherungsverhältnis ist grundsätzlich unbefristet, es gilt für die zunächst vereinbarte Dauereine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren. Wenn nicht anders vereinbart, – Der Vertrag verlängert sie sich danach automatisch stillschweigend jeweils um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie sofern er nicht kündigenbedingungsgemäß gekündigt wird. Zudem – Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – im Regelfall mit der Vertrag mit Beendigung der Versicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungdes Versicherungsverhält- nisses.

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Welche Verpflichtungen habe ich?. ─ Sie und die versicherte Person müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten ─ Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen ─ Sie müssen uns mitteileneinen Berufswechsel so bald wie möglich anzeigen, wenn bei damit wir prüfen können, ob eine Anpassung des Vertrages erforderlich ist ─ Nach einem anderen Versicherer eine weitere Krankheitskosten-Zusatzversicherung abgeschlossen wird ─ Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind ─ Sämtliche Rechnungen und Belege sind im Original mit dem Erstattungsvermerk der gesetzlichen Krankenkasse einzureichen ─ Auf unser Verlangen hin muss sich Versicherungsfall müssen Sie oder die versicherte Person durch unverzüglich einen Arzt hinzuziehen und uns unterrichten ─ Todesfälle sind uns innerhalb von uns beauftragten (Zahn-)Arzt untersuchen lassen21 Tagen zu melden. Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind von Ihnen jeweils zum Beginn des Beitragszahlungsabschnitts zu zahlen. Wenn Sie uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen, müssen Sie dafür sorgen, dass dieser Betrag auf Ihrem Konto verfügbar ist. Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag (Einlösungsbeitrag) rechtzeitig und vollständig gezahlt haben und keine Wartezeit mehr bestehthaben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie nicht kündigen. Zudem Bei einer Vertragsdauer von unter einem Jahr endet der Vertrag ohne Kündigung mit Beendigung dem Ablauf der Versicherung in der deutschen gesetzlichen KrankenversicherungVertragsdauer.

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Welche Verpflichtungen habe ich?. Sie müssen alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Soll eine andere Person versichert werden, ist auch diese für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung verantwortlich. – Schließen Sie oder eine andere versicherte Person eine weitere Krankenzusatzversicherung der von Ihnen gewählten Versicherungsart bei einem anderen Versicherer ab, müssen Sie uns das mitteilen. – Sie müssen die Beendigung Ihrer Versicherung oder die einer anderen versicherten Person bei einer deutschen gesetz­ lichen Krankenversicherung mitteilen. – Sie und die versicherte Person müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten ─ Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen ─ Sie müssen uns mitteilensind dazu verpflichtet, wenn bei einem anderen Versicherer eine weitere Krankheitskosten-Zusatzversicherung abgeschlossen wird ─ Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind ─ Sämtliche Rechnungen sind. €€ Wann und Belege sind im Original mit dem Erstattungsvermerk der gesetzlichen Krankenkasse einzureichen ─ Auf unser Verlangen hin muss sich die versicherte Person durch einen von uns beauftragten (Zahn-)Arzt untersuchen lassen. Der erste wie zahle ich? Den ersten Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist müssen Sie unverzüglich nach Abschluss dem Erhalt des Vertrags zu Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind von Ihnen jeweils zum Beginn des Beitragszahlungsabschnitts zu zahlen. Wenn Sie uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen, müssen Sie dafür sorgen, dass dieser Betrag auf Ihrem Konto verfügbar ist. Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegebenangegebenen Zeitpunkt. Die weiteren Beiträge müssen Sie monatlich zum Ersten eines jeden Monats zahlen. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto, damit wir den Beitrag einziehen können. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, nicht jedoch vor Ablauf verein­ barter Wartezeiten. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag (Einlösungsbeitrag) rechtzeitig und vollständig gezahlt haben und keine Wartezeit mehr bestehthaben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte DauerIhr Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. Wenn nicht anders vereinbartdes folgenden Kalenderjahres, 24.00 Uhr. Er verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres JahrJahr (Verlängerungsjahr), wenn außer Sie kündigen den Vertrag. Ist eine Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit nicht kündigenmehr gegeben, erlischt die Krankenzusatzversicherung zum Ende des Monats, in dem diese weggefallen ist. Zudem endet der Vertrag mit Beendigung der Versicherung Eine Voraussetzung ist z.B., dass Sie in der deutschen einer gesetzlichen KrankenversicherungKrankenversicherung versichert sind.

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Welche Verpflichtungen habe ich?. Die im Antrag gestellten Fragen, insbesondere zum Gesundheitszustand, sind von besonderer Bedeutung für das Zustandekommen des Vertrages. Sie sind verpflichtet, die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantwor- ten. › Wird für eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer eine Krankheitskostenversicherung abge- schlossen, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Ver- sicherung unverzüglich zu unterrichten. › Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, sind wir auf die Mitwirkung unserer Versicherten angewiesen. Es kann im Einzelfall z.B. erforderlich sein, dass die versicherte Person müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten ─ Die Versicherungsbeiträge müssen ihre Behandelnden von der Schweigepflicht entbindet, damit wir die benötigten Infor- mationen einholen können. Darüber hinaus kann es eben- falls erforderlich sein, dass Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen ─ Sie müssen uns mitteilen, wenn bei einem anderen Versicherer eine weitere Krankheitskosten-Zusatzversicherung abgeschlossen wird ─ Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind ─ Sämtliche Rechnungen und Belege sind im Original mit dem Erstattungsvermerk der gesetzlichen Krankenkasse einzureichen ─ Auf unser Verlangen hin muss sich die versicherte Person durch einen von uns beauftragten (Zahn-)Arzt Arzt untersuchen lassen. Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist ein Monatsbeitrag und am Ersten eines jeden Monats fällig. › Den ersten Beitrag müssen Sie, sofern nicht etwas ande- res vereinbart wurde, unverzüglich nach Abschluss Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Vertrags Versicherungsscheins zahlen. EV152 3.18 Es handelt sich um eine Krankheitskostenzusatzversicherung zur Ergänzung des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes bei zahnärztlicher Behandlung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Private Krankenversicherung: DentalTop › Der Beitrag ist bis zum Ende des Versicherungsschutzes zu zahlen. › Verspätete Beitragszahlungen können zu Mahnkosten und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. › Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versiche- rungsschein genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten VersicherungsbeginnAb- schluss des Versicherungsvertrages (Zugang des Versi- cherungsscheins) und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind von Ihnen jeweils zum › Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Beitragszahlungsabschnitts zu zahlenVersicherungs- schutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Wenn Sie uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen, müssen Sie dafür sorgen, dass dieser Betrag › Der Vertrag wird auf Ihrem Konto verfügbar ist. Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag (Einlösungsbeitrag) rechtzeitig und vollständig gezahlt haben und keine Wartezeit mehr besteht. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Zudem endet der Vertrag mit Beendigung der Versicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungunbestimmte Zeit geschlossen.

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Welche Verpflichtungen habe ich?. Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, ergeben sich für Sie einige Verpflichtungen, denen Sie nachkommen müssen. Unter anderem müssen Sie − unverzüglich die Reise stornieren sowie uns jede sachdienliche Auskunft erteilen und die versicherte Person müssen Atteste zum Nachweis von Krankheiten vorle- gen − alle Fragen im Antragsformular Auskünfte zum Schadenfall wahrheitsgemäß und vollständig beantworten ─ machen − Xxxx und wie zahle ich? Die Versicherungsbeiträge müssen Prämie ist sofort bei Vertragsabschluss fällig. Sie rechtzeitig zahlen gemäß Ihrer bei Vertragsabschluss gewählten Zahlungsart. Ob und vollständig bezahlen ─ wann Sie müssen uns mitteilen, wenn bei einem anderen Versicherer eine weitere Krankheitskosten-Zusatzversicherung abgeschlossen wird ─ Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind ─ Sämtliche Rechnungen und Belege sind im Original mit dem Erstattungsvermerk der gesetzlichen Krankenkasse einzureichen ─ Auf unser Verlangen hin muss sich die versicherte Person durch einen von uns beauftragten (Zahn-)Arzt untersuchen lassen. Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind von Ihnen jeweils zum Beginn des Beitragszahlungsabschnitts zu zahlen. Wenn Sie uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen, müssen Sie dafür sorgen, dass dieser Betrag auf Ihrem Konto verfügbar ist. Wann die Versicherung beginntPrämien zahlen müssen, ist im Versicherungsschein angegebengenannt. Voraussetzung ist, dass Sie − Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Vertragsabschluss und endet sobald sie das gebuchte und versicherte Ver- kehrsmittel oder Objekt betreten. − Wie kann ich den ersten Versicherungsbeitrag (Einlösungsbeitrag) rechtzeitig und vollständig gezahlt haben und keine Wartezeit mehr bestehtVertrag kündigen? Die Reise-Rücktrittsversicherung endet mit dem Reisebeginn. Die Versicherung gilt Ein besonderes Kündigungsrecht ist nicht vorgesehen. Versicherungsbedingungen für die zunächst vereinbarte DauerReiseversicherung VB-RKS 2021 (T-D) Wir sind die HanseMerkur Reiseversicherung AG mit Sitz in Hamburg. Wenn nicht anders vereinbartSie sind unser Vertragspartner, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahrder sogenannte Versicherungsnehmer, wenn Sie nicht kündigenden Versicherungsvertrag mit uns abschließen. Zudem endet Wenn Sie sich selbst versichert haben, sind Sie gleichzeitig auch der Vertrag Versicherte. Sie können auch andere Personen (mit-)versichert haben. Diese bezeichnen wir ebenfalls in diesen Versicherungsbedingungen mit Beendigung der Versicherung „Sie“. Für eine leichtere Lesbarkeit verwenden wir in der deutschen gesetzlichen KrankenversicherungRegel die männliche Form. Gemeint ist damit immer auch die weibliche Form.

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Samples: www.ruf.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. ─ Sie und die versicherte Person müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten ─ Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen ─ Sie müssen uns mitteilen, wenn bei einem anderen Versicherer eine weitere Krankheitskosten-Zusatzversicherung abgeschlossen wird ─ Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind ─ Sämtliche Rechnungen und Belege sind im Original mit dem Erstattungsvermerk der gesetzlichen Krankenkasse einzureichen ─ Auf unser Verlangen hin muss sich die versicherte Person durch einen von uns beauftragten (Zahn-)Arzt untersuchen lassen. Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten Versicherungsbeginn. Alle Wann Sie die weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind von Ihnen jeweils zum Beginn des Beitragszahlungsabschnitts zu zahlenzahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Wenn Sie uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen, müssen Sie dafür sorgen, dass dieser Betrag auf Ihrem Konto verfügbar ist. Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag (Einlösungsbeitrag) rechtzeitig und vollständig gezahlt haben und keine Wartezeit mehr besteht. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Zudem endet der Vertrag mit Beendigung der Versicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung.

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Samples: www.testsiegertarife.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Die im Antrag gestellten Fragen, insbesondere zum Gesundheitszustand, sind von besonderer Bedeutung für das Zustandekommen des Vertrages. Sie sind verpflichtet, die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantwor- ten. › Wird für eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer eine Krankheitskostenversicherung abge- schlossen, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Ver- sicherung unverzüglich zu unterrichten. › Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, sind wir auf die Mitwirkung unserer Versicherten angewiesen. Es kann im Einzelfall z.B. erforderlich sein, dass die versicherte Person müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten ─ Die Versicherungsbeiträge müssen ihre Behandelnden von der Schweigepflicht entbindet, damit wir die benötigten Infor- mationen einholen können. Darüber hinaus kann es eben- falls erforderlich sein, dass Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen ─ Sie müssen uns mitteilen, wenn bei einem anderen Versicherer eine weitere Krankheitskosten-Zusatzversicherung abgeschlossen wird ─ Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind ─ Sämtliche Rechnungen und Belege sind im Original mit dem Erstattungsvermerk der gesetzlichen Krankenkasse einzureichen ─ Auf unser Verlangen hin muss sich die versicherte Person durch einen von uns beauftragten (Zahn-)Arzt Arzt untersuchen lassen. Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist ein Monatsbeitrag und am Ersten eines jeden Monats fällig. › Den ersten Beitrag müssen Sie, sofern nicht etwas ande- res vereinbart wurde, unverzüglich nach Abschluss Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Vertrags Versicherungsscheins zahlen. › Der Beitrag ist bis zum Ende des Versicherungsschutzes zu zahlen. EV192 3.18 Es handelt sich um eine Krankheitskostenzusatzversicherung zur Ergänzung des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes bei zahnärztlicher Behandlung. Tarif Pro kann ausschließlich in Verbindung mit einem Tarif der Envivas abgeschlossen werden, der Aufwendungen für Zahnersatz erstattet. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Private Krankenversicherung: Pro › Verspätete Beitragszahlungen können zu Mahnkosten und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. › Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versiche- rungsschein genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten VersicherungsbeginnAb- schluss des Versicherungsvertrages (Zugang des Versi- cherungsscheins) und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind von Ihnen jeweils zum › Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Beitragszahlungsabschnitts zu zahlenVersicherungs- schutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Wenn Sie uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen, müssen Sie dafür sorgen, dass dieser Betrag › Der Vertrag wird auf Ihrem Konto verfügbar ist. Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag (Einlösungsbeitrag) rechtzeitig und vollständig gezahlt haben und keine Wartezeit mehr besteht. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Zudem endet der Vertrag mit Beendigung der Versicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungunbestimmte Zeit geschlossen.

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