Common use of Welche Verpflichtungen habe ich? Clause in Contracts

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. - Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. - Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. - Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjähr- lich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ers- ten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: www.asspario.de, www.diebayerische.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständig beantwortenvollständige Angaben machen. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. - Im Versicherungsfall • Sie müssen uns einen Berufswechsel so schnell wie möglich anzeigen, damit wir den Vertrag anpassen können. • Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen gebenüber den Unfall informieren. - Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. - Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag Die erste oder einmalige Prämie müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge Prämien zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjähr- lich halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge Prämien überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge Prämien von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ers- ten Versicherungsbeitrag die erste Versicherungs- prämie rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat Andernfalls beginnt der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Versicherungsschutz mit der Zahlung. Die Versicherung gilt zunächst für ein Jahr. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert er sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr)Jahr, außer wenn Sie oder wir kündigen den Vertragnicht kündigen.

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Samples: www.ideal-versicherung.de, www.ideal-versicherung.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. - Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. - Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. - Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjähr- lich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ers- ten ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: www.xxv24.de, www.diebayerische.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständig beantwortenvollständige Angaben machen. - Die Versicherungsbeiträge Versicherungsprämien müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. - Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. - Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. - Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kannkann (z. B. Umzug). €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag Die erste oder einmalige Prämie müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge Prämien zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjähr- lich halbjährlich oder jährlich sein. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren. Bei jährlicher Zahlweise können Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehenPrämie auch überweisen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ers- ten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig die erste Versicherungs- prämie gezahlt haben. Hat Anderenfalls beginnt der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Versicherungsschutz mit der Zahlung. Die Versicherung gilt zunächst für ein Jahr. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert er sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr)Jahr, außer wenn Sie oder wir kündigen den Vertragsie nicht kündigen.

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Samples: www.ideal-versicherung.de, www.ideal-versicherung.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Sie müssen alle Fragen im Antragsformular Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. - Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. - Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. - Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. gegebenenfalls angepasst werden kann. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen unverzüglich nach Erhalt Zugang des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Ver­ sicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlichmonat­ lich, vierteljährlich, halbjähr- lich halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ers- ten ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Ihr Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens einem Jahrbis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres, 24.00 Uhr. Er verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: www.wgv.de, www.wgv.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise zum Beispiel folgende PflichtenVerpflichtungen: - Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. - Die Versicherungsbeiträge müssen − Sprechen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlenuns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder zum Vertrag geändert werden müs- sen. - Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. - geben − Sie müssen die Kosten uns einen Fahrzeugwechsel unverzüglich unter Angabe des Schadens gering haltenneuen amtlichen Kennzeichens anzei- gen. - Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjähr- lich halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Bitte beachten Sie, dass eine monatliche Zahlweise nur möglich ist, wenn wir den Beitrag von ihrem Konto abbuchen. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ers- ten ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, Die Versicherung gilt für den zunächst vereinbarten Zeitraum. Sie verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: esv-schwenger.de, kunden.interlloyd.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. - Die die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlenzahlen. - I– Bitte machen Sie im Versicherungsfall müssen Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. – Setzen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen gebensich nicht unter dem Einfluss von Xxxxxxx oder Drogen ans Steuer. - Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. - Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kannjeden Schadenfall rechtzeitig anzeigen. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen unverzüglich nach Erhalt Zugang des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjähr- lich halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ers- ten ersten oder einmaligen Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Der Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens einem Jahrbis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres, 24.00 Uhr. Er verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: www.wgv.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Sie müssen alle Fragen im Antragsformular Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. - Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. - Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. - Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechendies mitteilen, damit der Vertrag ggf. gegebenenfalls angepasst werden kann. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen unverzüglich nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Ver­ sicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren weitere Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjähr- lich halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ers- ten ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Ihr Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens einem Jahrbis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres, 24.00 Uhr. Er verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: www.wgv.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Sie müssen alle Fragen im Antragsformular Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, auch die Fragen zu früheren Wohngebäudeverträgen und früheren Versicherungsfällen. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. - Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. - Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. - Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechendies mit- teilen, damit der Vertrag ggf. gegebenenfalls angepasst werden kann. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen unverzüglich nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren weitere Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjähr- lich halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ers- ten ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Ihr Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens einem Jahrbis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres, 24.00 Uhr. Er verlängert er sich automatisch um jeweils je- weils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: www.wgv.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. - Die die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlenzahlen. - I– Bitte machen Sie im Versicherungsfall müssen Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. – Setzen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen gebensich nicht unter dem Einfluss von Xxxxxxx oder Drogen ans Steuer. - Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. - Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kannjeden Schadenfall rechtzeitig anzeigen. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen unverzüglich nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjähr- lich halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ers- ten ersten oder einmali- gen Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Haben wir Ihnen vorläufigen Versicherungsschutz gewährt, geht dieser in den endgültigen Versicherungsschutz über, sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben. Der Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres. Er verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: www.swu.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Sie müssen müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. - Die Versicherungsbeiträge müssen müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. - Im Versicherungsfall müssen Sie müssen uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. - Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. - Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprecheneinen Berufswechsel so bald wie möglich anzeigen, damit der wir den Vertrag ggfanpassen können. angepasst werden kann– Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und uns über den Unfall informieren. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssengezahlt werden müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjähr- lich oder jährlich seinteilen wir Ihnen mit. Sie können uns die Beiträge überweisen überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge sie von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunktangegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ers- ten Versicherungsbeitrag ersten Versicherungs- beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem JahrDie Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert er sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr)Jahr, außer wenn Sie oder wir kündigen sie nicht kündigen. Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 75. Lebensjahr vollendet, besteht Versicherungs- schutz zu den Vertragvereinbarten Versicherungssummen. Eine Vertragsweiterführung erfolgt dann zu veränderten Konditionen.

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Samples: Antrag Gruppen Unfallversicherung Forstliche Zusammenschlüsse Und Verbände

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Sie müssen alle Fragen im Antragsformular Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlenzahlen. - Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. - Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. - Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechendies mitteilen, damit der Vertrag ggf. gegebenenfalls angepasst werden kann. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen unverzüglich nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren weitere Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjähr- lich halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ers- ten ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Ihr Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens einem Jahrbis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres, 24.00 Uhr. Er verlängert er sich automatisch um jeweils je­ weils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: www.wgv.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. - Die die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlenzahlen. - I– Bitte machen Sie im Versicherungsfall müssen Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. – Setzen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen gebensich nicht unter dem Einfluss von Xxxxxxx oder Drogen ans Steuer. - Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. - Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kannjeden Schadenfall rechtzeitig anzeigen. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen unverzüglich nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlichmonat- lich, vierteljährlich, halbjähr- lich halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ers- ten ersten oder einmaligen Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Haben wir Ihnen vorläufigen Versicherungsschutz gewährt, geht dieser in den endgültigen Versicherungsschutz über, sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben. Der Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres. Er verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: www.wgv.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. - Die die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlenzahlen. - I– Bitte machen Sie im Versicherungsfall müssen Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. – Setzen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen gebensich nicht unter dem Einfluss von Xxxxxxx oder Drogen ans Steuer. - Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. - Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kannjeden Schadenfall rechtzeitig anzeigen. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen unverzüglich nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlichviertel- jährlich, vierteljährlich, halbjähr- lich halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ers- ten ersten oder einmaligen Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Haben wir Ihnen vorläufigen Versicherungsschutz gewährt, geht dieser in den endgültigen Versicherungsschutz über, sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben. Der Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres. Er verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres wei- teres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: www.wgv.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Sie und die versicherte Person müssen alle Fragen im Antragsformular Antrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. - Im Versicherungsfall – Nach einem Unfall müssen Sie oder die versicherte Person sofort einen Arzt aufsuchen und uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen gebenüber den Unfall informieren. - Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. - Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wenn Sie mit uns einen späteren Versicherungsbeginn vereinbart haben, wird der Versicherungsbeitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist teilen wir Ihnen im Versicherungsschein genanntmit. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjähr- lich halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ers- ten ersten oder einmaligen Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Andernfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Bei einer Vertragsdauer von unter einem Jahr endet der Versicherungsschutz ohne Kündigung mit dem vereinbarten Versicherungsablauf. Hat der Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Jahr. Ausnahme: Sie oder wir kündigen haben den VertragVertrag gekündigt.

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Samples: www.triathlondeutschland.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. - Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. - Sie müssen die Kosten des Schadens gering haltenuns einen Berufswechsel sobald wie möglich anzeigen, damit wir den Vertrag anpassen können. - Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, • Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann. €€ Wann über den Unfall informieren Xxxx und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, müssen ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjähr- lich halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ers- ten ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versiche- rungsschutz mit der vollständigen Zahlung. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem 1 Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: dema-makler.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Sie müssen alle Fragen im Antragsformular Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. - Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. - Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. - Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechendies mitteilen, damit der Vertrag ggf. Ver­ trag gegebenenfalls angepasst werden kann. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen unverzüglich nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren weitere Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjähr- lich halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ers- ten Versicherungsbeitrag ersten Versicherungs­ beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Ihr Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens einem Jahrbis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres, 24.00 Uhr. Er verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: www.wgv.de

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Sie müssen alle Fragen im Antragsformular Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. - − Sie müssen uns jeden Versicherungsfall rechtzeitig anzeigen. − Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. - Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. - Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen unverzüglich nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren weitere Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjähr- lich halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ers- ten ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Ihr Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens einem Jahrbis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres, 24.00 Uhr. Er verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

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Samples: www.wgv.de