Vertragsschluss / Lieferbeginn Musterklauseln

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind.
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Lition Energie GmbH in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) er- folgt sind.
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Verbrauch erheblich abweicht, ist dies angemessen zu berücksich- tigen. Ist die Messstelle des Kunden mit einem intelligenten Mess- Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Liefer- beginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnah- men (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belie- ferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Das Vertragsverhältnis kommt durch die Vertragsbestätigung der Stadtwerke Energie in Textform (per E-Mail) gegenüber dem Kunden unter Angabe des Lieferbeginns zustande. Dieser hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert die Stadtwerke Energie hierzu ausdrücklich auf. Die Stadtwerke Ener- gie werden den Kunden unverzüglich (spätestens 14 Tage) nach Eingang des Auftrags zur Lieferung in Textform informieren, ob und zu welchem Termin die Lieferung voraussichtlich erfolgen kann.
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Gaslieferungsvertrag kommt durch Bestätigung der Stadtwerke Ah- len GmbH (im Folgenden Stadtwerke) in Textform unter Angabe des vo- raussichtlichen Lieferbeginns zustande. Ein Vertragsschluss kann nur erfolgen, wenn der Kunde Haushaltskunde i.S.d. § 3 Nr.22 EnWG ist.
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Stadtwerke Ratingen GmbH, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx kommt durch Bestätigung der SWR in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, erfolgt eine Belieferung nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist, es sei denn, der Kunde fordert die SWR hierzu ausdrücklich auf.
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1 Das Angebot der Stadtwerke Baden-Baden/Vertrieb – nachstehend SWBAD genannt - in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freiblei- bend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. Eine Be- lieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert die SWBAD hierzu ausdrücklich auf.
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Das Angebot des STADTWERKS AM SEE in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.