Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht 3.1.1 aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- gebenen Risiken des Versicherungsnehmers, 3.1.2 aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungs- schein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen 3.1.3 aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziffer 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇▇▇ 21 kündigen.
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Sources: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für KFZ Dienstleistungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
3.1.1 (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- gebenen Nach- trägen angegebenen Risiken des VersicherungsnehmersVersicherungsneh- mers,
3.1.2 (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungs- schein Versi- cherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigenversicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Ver- sicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
3.1.3 (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (VorsorgeversicherungVorsorge- versicherung) und die in Ziffer Ziff. 4 näher geregelt sind.
3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen Erhö- hungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender bestehen- der oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇▇▇ . 21 kündigen.
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Sources: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement
Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
3.1.1 aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- gebenen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,
3.1.2 aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungs- schein Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigenversicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahr- zeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs- vorsorgepflicht unterliegen,
3.1.3 aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung des Versi- cherungsvertrages neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziffer 4 näher geregelt sind.
3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag Versicherungsvertrag jedoch unter den Voraussetzungen Vorausset- zungen von ▇▇▇▇▇▇ 21 kündigen.
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Sources: Produktinformationsblatt, Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblatt
Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche HaftpflichtHaft- pflicht
3.1.1 (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- gebenen Nachträ- gen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,
3.1.2 (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungs- schein Versiche- rungsschein und seinen Nachträgen angegebenen RisikenRi- siken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigenversicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unter- liegen,
3.1.3 (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (VorsorgeversicherungVorsorge- versicherung) und die in Ziffer 4 näher geregelt sind.
3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen Erhöhun- gen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇▇▇ 21 kündigen.
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Sources: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
3.1.1 aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- gebenen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,
3.1.2 aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungs- schein Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigenversicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu- gen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorge- pflicht unterliegen,
3.1.3 aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung des Versiche- rungsvertrages neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziffer 4 näher geregelt sind.
3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag Versicherungsvertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇▇▇ 21 kündigen.
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Sources: Versicherungsbedingungen
Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
3.1.1 aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- gebenen angege- benen Risiken des Versicherungsnehmers,
3.1.2 aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungs- schein Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken Ri- siken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigenversicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
3.1.3 aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziffer Zif- fer 4 näher geregelt sind.
3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer neu- er Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter un- ter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇▇▇ 21 kündigen.
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Sources: Versicherungsvertrag
Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst in den Grenzen der vertraglichen Vereinbarungen die gesetzliche Haftpflicht
3.1.1 (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- gebenen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,
3.1.2 (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungs- schein Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen RisikenRisi- ken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigenversicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterlie- gen,
3.1.3 (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (VorsorgeversicherungVorsorge- versicherung) und die in Ziffer Ziff. 4 näher geregelt sind.
3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender beste- hender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen Voraussetzun- gen von ▇▇▇▇▇▇ . 21 kündigen.
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Sources: Haftpflichtversicherung
Versichertes Risiko. 3.1 3.1. Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
3.1.1 (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- gebenen angegebenen Risiken des VersicherungsnehmersVersiche rungsnehmers,
3.1.2 (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungs- schein Versi cherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risikenangege be▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigenversicherungspflichtigen Kraft- oder Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder De ckungs-vorsorgepflicht unterliegen,
3.1.3 (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziffer Ziff. 4 näher geregelt ge regelt sind.
3.2 3.2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen Er- höhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Zi▇▇▇▇▇▇ . 21 kündigen.
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Sources: Bauherrenhaftpflichtversicherung
Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
3.1.1 (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- gebenen angegebe- nen Risiken des Versicherungsnehmers,, 21003459 (09.17) C 1.20.214
3.1.2 (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungs- schein Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigenversicherungspflichti- gen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risi- ken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterlie- gen,
3.1.3 (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziffer Ziff. 4 näher geregelt sind.
3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇▇▇ . 21 kündigen.
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Sources: Haftpflichtversicherung
Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
3.1.1 aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- gebenen Nachtr‰gen angegebe- nen Risiken des Versicherungsnehmers,
3.1.2 aus Erhöhungen Erhˆhungen oder Erweiterungen der im Versicherungs- schein Versicherungsschein und seinen Nachträgen Nachtr‰gen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken Ri- siken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigenversicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
3.1.3 aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziffer 4 näher n‰her geregelt sind.
3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen Erhˆhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇▇▇ 21 kündigen.
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Sources: Jagd Versicherung
Versichertes Risiko. 3.1 3.1. Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
3.1.1 3.1.1. aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- gebenen angege- benen Risiken des Versicherungsnehmers,
3.1.2 3.1.2. aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungs- schein Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigenversicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versi- cherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
3.1.3 3.1.3. aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Teil B Ziffer 4 4. näher geregelt sind.
3.2 3.2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇▇▇ 21 Teil B Ziffer 18. kündigen.
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Sources: Tierhalterhaftpflichtversicherung
Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
3.1.1 (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- gebenen angegebenen Risiken des VersicherungsnehmersVersiche- rungsnehmers,
3.1.2 (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungs- schein Versiche-rungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigenversiche- rungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versiche- rungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
3.1.3 (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziffer Ziff. 4 näher geregelt sind.
3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇▇▇ . 21 kündigen.
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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung (Ahb) – Privat
Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
3.1.1 (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- gebenen an- gegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,;
3.1.2 (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungs- schein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigenver- sicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder De- ckungsvorsorgepflicht unterliegen;
3.1.3 (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss Ab- schluss der Versicherung neu entstehen (VorsorgeversicherungVorsorgeversiche- rung) und die in Ziffer Ziff. 4 näher geregelt sind.
3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass Er- lass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇▇▇ . 21 kündigen.
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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
3.1.1 1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- gebenen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,;
3.1.2 2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungs- schein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Gebrauch Führen von versicherungspflichtigenversicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Ver- sicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
3.1.3 3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss Ab- schluss der Versicherung neu entstehen (VorsorgeversicherungVorsorgever- sicherung) und die in Ziffer 4 näher geregelt sind.
3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇▇▇ 21 kündigen.
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Sources: Bedingungen Und Vereinbarungen Für Private Haftpflichtversicherungsrisiken
Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche HaftpflichtHaft- pflicht
3.1.1 (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange- gebenen Nachträ- gen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,
3.1.2 (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungs- schein Versiche- rungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigenversicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasser- fahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versiche- rungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
3.1.3 (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (VorsorgeversicherungVorsorgeversi- cherung) und die in Ziffer 4 näher geregelt sind.
3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen Erhöhun- gen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇▇▇ 21 kündigen.
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