Versicherte Risiken Musterklauseln
Versicherte Risiken. Unter Vorbehalt der im nachstehenden Artikel 7.1.5.2 vorgesehenen Ausschlüsse deckt die Gesellschaft ohne Anwendung der Selbstbeteiligung die Schäden, die direkt verursacht werden durch: ◼ Personen, die an Streiks, Aufruhren, Volksbewegungen, Aussperrungen oder Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen, ◼ jeden Terrorist oder jede Person, die ein politisches Ziel verfolgt.
Versicherte Risiken. 2.1 Versichert ist auch das Haftungsrisiko jedes einzelnen Crewmit- gliedes des Versicherungsnehmers. Eingeschlossen sind im Rahmen des Vertrages auch berechtigte Haftpflichtansprüche der Crewmit- glieder untereinander bei Personenschäden und Sachschäden. Für jeden Haftpflicht-schadenfall beträgt der Selbstbehalt € 150,-.
Versicherte Risiken. Versichert ist - im Rahmen der dem Vertrag zu Grunde liegenden Allgemei- nen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) (der Ausschluss gemäß Ziff. 7.10 b) AHB gilt nicht) und der folgenden Bestim- mun- gen - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als aus den Gefahren des täglichen Lebens - mit Ausnahme der Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes), einer verantwortli- chen Betätigung in Vereinigungen aller Art oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung -, insbesondere als Familien- und Haushaltungsvorstand (z. B. aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige); als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen; als Inhaber - einer oder mehrerer im Inland gelegener Wohnungen (bei Wohnungseigen- tum als Sondereigentümer) - einschließlich Ferienwohnung -, - bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtansprüche der Gemein- schaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschafts- eigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Mitei- gentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum -, - eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses, - eines im Inland gelegenen Wochenendhauses, sofern sie vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken ver- wendet werden, einschließlich der zugehörigen Garagen und Gärten sowie eines Schrebergartens. Hierbei ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht - aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen); - aus der Vermietung von bis zu 3 Einzel-/Doppelgaragen sowie von einzel- nen Wohnräumen - nicht jedoch von Räumen zu gewerblichen Zwecken und Wohnungen -; - aus dem Miteigentum an zum Einfamilienhaus gehörenden Gemeinschafts- anlagen (z. B. gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Wäsche- trockenplätze, Garagenhöfe, Abstellplätze für Müllbehälter); - aus dem Besitz/Eigentum einer Fotovoltaikanlage (nicht Verkauf/Verwer- tung der Energie); - aus der Lagerung von Flüssiggas (ausschließlich Propan, Butan oder Gemischen von beiden Flüssiggasen), sofern das Gesamtfassungsvermögen der Tanks insgesamt 3.000 l/kg nicht übersteigt; - als Bauherr von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von Euro 50.000,00 je Bauvorhaben. Wenn dieser Betrag überschritten wird, entfällt die Mitversi- cherung. Es gelten dann d...
Versicherte Risiken. Versichert ist entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen (Ziffer III.1 und III.2) sowie den sonstigen Regelungen des Vertrages Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens.
1. Sie haben Versicherungsschutz:
1.1. als Privatperson;
1.2. als Aufsichtsperson über minderjährige Kinder;
1.3. als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen – nicht jedoch Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden;
1.4. als Arbeitgeber der in Ihrem Privathaushalt beschäftigten Personen;
1.5. bei der Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit, außer bei öffentlichen/hoheitlichen Ehrenämtern sowie wirtschaftlichen/sozialen Ehrenämtern mit beruflichem Charakter;
1.6. als Haus- bzw. Wohnungs- und Grundstückseigentümer für die selbst genutzten Objekte an den im Versicherungsschein genannten Versicherungsadressen (Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung), soweit sich diese nicht außerhalb der geographischen Grenzen Europas befinden.
Versicherte Risiken. Diese Bestleistungsgarantie erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht der Versicherten als Privat- person/en (A1-1).
Versicherte Risiken. Versicherungsschutz besteht für die folgenden, abschließend aufgezählten Risiken:
2.1.1. Schadenersatzrecht Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, soweit diese aus der bestimmungsgemäßen Verwendung des versicherten Fahrzeuges sowie auf Grund eines Verkehrsunfalles als Insasse eines Fahrzeuges, als Fußgänger oder als Radfahrer entstehen.
Versicherte Risiken. (1) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Anlagen, Betriebseinrichtungen, Tätigkeiten auf eigenen oder fremden Grundstücken, sofern sie nicht unter die Ziff. 5 fallen.
(2) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandhaltung und Wartung von Anlagen gemäß Ziff. 5 oder Teilen, die ersichtlich für derartige Anlagen bestimmt sind, wenn der Versicherungsnehmer nicht selbst Inhaber der Anlagen ist (Umweltregressrisiko).
(3) Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls werden unter den in Ziff. 7 genannten Voraussetzungen durch den Versicherer ersetzt, sofern Regressansprüche des Inhabers der Anlage gegen den Versicherungsnehmer bestehen können.
(4) Versichert ist – abweichend von Ziff. 5 (1) (WHG-Anlagen) – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden (Fässer, Kanister, Dosen, Flaschen, etc.) mit einem Fassungsvermögen bis 250 Liter je Einzelgebinde und einer Gesamtlagermenge bis 3.000 Liter. Ebenso Heizöl-Tanks für den Eigenbedarf bis 30.000 Liter Gesamtmenge.
Versicherte Risiken eigene Veranstaltungen, Spiele, Wanderungen, Freizeiten - Ferienprogramme, Spielmobilaktionen (ohne Kfz-Risiko) inkl. der Bereitstellung von Spielgeräten - Betreuung von Kindern, Schülern und Jugendlichen - Verleih von Kleinspiel- und Sportgeräten (nicht Eventsportgeräte oder Land- und Wasserfahrzeuge) - nicht organisierter Verbandssport, mit Ausnahme von Boxen, Schießen (auch Bogenschießen), Rad-, Ski- oder Seifenkistenrennen, Tauchsport oder Risikosportarten wie z.B. Rafting, Freeclimbing, Canyoning, Bungee-Jumping oder besonders risikoreiche erlebnispädagogische Maßnahmen (z.B. Abseilaktionen, Burmabrücken, Höhlenübernachtungen, Flaschentauchen etc.) – die Mitversicherung dieser Risiken kann auf Anfrage erfolgen. - Veranstaltungen bis max. 1.000 Besucher (Kinderzirkus, Theater, Musikveranstaltungen etc.) - Besitz und Betrieb von • Kinderspielplätzen • Freizeitstätten, Jugendhäusern, -zentren, -räumen u.ä. • Geschäftsstellen, Büros, Verwaltungen, Informations- und Beratungsstellen • Nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen bis 20 km/h • Photovoltaikanlagen auf eigenen Vereinsgrundstücken inkl. Einspeisung ins öffentliche Netz - Großveranstaltungen/Veranstaltungen über 1.000 Besucher - Regelmäßiger Gastronomiebetrieb (Aus- oder Abgabe von Getränken und/oder Speisen) - Betrieb und Besitz von Übernachtungshäusern, Selbstversorgerhäusern, Zeltplätze etc. - Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden während Betriebspraktika - Besitz und Betrieb von Eventsport- und Spielgeräten jeder Art (z.B. Kletterwände, Hüpfburg, Skateboardanlagen, etc.) - Schäden infolge Teilnahme an oder Vorbereitung zu Rad-, Ski- oder Seifenkistenrennen, an Box- oder Ringkämpfen, Tauchsport und anderen erlebnispädagogischen Maßnahmen - Bogenschießen, Luftgewehr- oder Kleinkaliberschießen, Luftfahrtrisiken wie Ballonfahrten, Segelfliegen etc. - Verleih von Eventsportgeräten, Land- und Wasserfahrzeugen (Fahrräder, Boote etc.) - Haftpflicht für Segel- und Motorboote - Parkplatzrisiko Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aus - Schäden gegenüber Dritten durch fahrlässiges Verschulden der mitversicherten Personen (Vorstand, Mitarbeiter, Mitglieder, Beauftragte, z.T. auch Teilnehmer) in Ihrer Tätigkeit für die versicherte Einrichtung / den versicherten Maßnahmenträger - Schadenersatzansprüchen bei Verletzung der Aufsichtspflicht anlässlich der Betreuung von Minderjährigen durch die mitversicherten Betreuer und bei Verletzung d...
Versicherte Risiken. Örtliche Geltung Versicherungs- summe Karenzfrist1)
a) Vertragsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Handwerkern, Dienstleistern, Lieferanten aus Werkvertrag, Auftrag und weiteren obligationenrechtlichen Verträgen über nicht bewilligungspflichtige Unterhaltsarbeiten oder Umbauten der Liegenschaften. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
b) Bauvertragsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Handwerkern und Dienstleistern aus Werkvertrag, Auftrag und weiteren obligationenrechtlichen Verträgen über bewilligungspflichtige An- oder Umbauten der Liegenschaften bis zu einer Gesamtbausumme von CHF 200'000.-. CH/FL CHF 150‘000.- 90 Tage Örtliche Geltung Versicherungs- summe Karenzfrist1)
c) Mietrecht Vertragliche Streitigkeiten mit ▇▇▇▇▇▇▇ und Pächtern aus Miet- und Pachtvertrag. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
d) Stockwerkeigentumsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern aus dem Stockwerkeigentumsvertrag über die gemeinschaftlichen Kosten und Lasten sowie die räumliche Ausscheidung und Wertquoten. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
e) Arbeitsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Arbeitnehmern, die für die Pflege, Unterhalt oder Verwaltung der Liegenschaften angestellt sind, aus Arbeitsvertrag. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
f) Grundeigentümerrecht Streitigkeiten wegen dem Umfang und der Abgrenzungen der Liegenschaften. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
g) Nachbarrecht Streitigkeiten wegen Immissionen oder Emissionen, wegen Grenzabständen oder der Höhe von Pflanzen, bezüglich der Grenzen zwischen Grundstücken sowie deren Abschrankungen. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
h) Dienstbarkeiten und Grundlasten Streitigkeiten wegen im Grundbuch eingetragener Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie wegen Notwegrecht. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
i) Baueinsprachen gegen Nachbarn Einsprachen gegen Baugesuche der Nachbarn. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
j) Baueinsprachen der Nachbarn Einsprachen eines Nachbarn gegen ein Baugesuch des Versicherten für An- oder Umbauten der Liegenschaft bis zu einer Gesamtbausumme von CHF 200'000.-. CH/FL CHF 150‘000.- 90 Tage
k) Enteignungsrecht Streitigkeiten infolge Enteignung oder Eigentumsbeschränkungen, die Enteignungen gleichkommen. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
l) Versicherungsrecht Streitigkeiten mit Versicherungen aus Versicherungsrecht. CH/FL CHF 600‘000.- keine
m) Ausservertragliches Haftpflichtrecht Streitigkeiten mit Haftpflichtverantwortlichen über Schadenersatzansprüche, welche ausschliesslich auf ausservertraglichen Haftpflichtnormen beruhen und d...
Versicherte Risiken. Versicherungsschutz besteht für Cyber-Schäden im Rahmen des versicherten Geschäftsbetriebs über den Baustein • A.1. „Cyber- und Daten- Eigenschaden“, sowie über die optionalen Bausteine • A.2. „Cyber-Betriebsunterbrechung“, • A.3. „Cyber-Erpressung“, • A.4. „Cyber-Kreditkartenschaden“, • A.5. „Cyber-Vertrauensschaden“, • A.6. „Cyber-Haftpflicht“, sofern diese im Versicherungsschein als vereinbart gekennzeichnet sind. Es gilt die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Es gelten die im Versicherungsschein genannten Selbstbehalte, mindestens jedoch 1.000 EUR je Schadensfall.
