Common use of Versichertes Risiko Clause in Contracts

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) 1 aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) 2 aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,; (3) 3 aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff4. 4 näher geregelt sind. 3.2 4 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇13. 21 kündigen.

Appears in 6 contracts

Sources: Versicherungsbedingungen Zur Condor Haftpflichtpolice, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,; (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,; (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. Ziffer 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. ▇▇ 21 kündigen.

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Sources: Insurance Information Sheet, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung (Ahb), Belehrung Über Die Folgen Einer Anzeigepflichtverletzung

Versichertes Risiko. 3.1 3.1. Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen angege- benen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken Ri- siken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 3.2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen angegebe- nen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen versicherungspflichti- gen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige RisikenRisi- ken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegenunterlie- gen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass Erlaß neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Haftpflichtversicherung Für Die Land Und Forstwirtschaft, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) , aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) ; aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff4. 4 näher geregelt sind. 3.2 . Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇13. 21 kündigen.

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Sources: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung, Versicherungsbedingungen

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen angege- benen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken Ri- siken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten versi- cherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer RechtsvorschriftenRechts- vorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen Voraus- setzungen von ▇▇▇▇Ziff. 21 kündigen.

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Sources: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) 3.1.1 aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) 3.1.2 aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) 3.1.3 aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. Ziffer 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. ▇▇ 21 kündigen.

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Sources: Insurance Terms and Conditions, Haftpflichtversicherung, Bauherren Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) 3.1.1 aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) 3.1.2 aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) 3.1.3 aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Bauleistungs Und Bauherrenhaftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,; (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-Kraft- , Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,; (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. Ziffer 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. ▇▇ 21 kündigen.

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Sources: Haftpflichtversicherung Gegen Personen Und Sachschäden Für Reiseveranstalter, Bedingungen Für Die Regress Versicherung, Reisehaftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Versicherungsbedingungen Für Die Motorsportversicherung (Haftpflicht Und Unfall), Versicherungsbedingungen Für Die Motorsportversicherung (Haftpflicht Und Unfall)

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des der Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. § 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. § 21 kündigen.

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Sources: Gewässerschaden Haftpflichtversicherung, Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein Versicherungs- schein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- versiche- rungspflichtigen Kraft- oder Wasserfahrzeugen Luftfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen Er- höhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Charter Insurance Terms and Conditions, Charter Insurance Terms and Conditions

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein Versicherungs- schein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- versiche- rungspflichtigen Kraft- oder Wasserfahrzeugen Luftfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss Ab- schluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen Erhöhun- gen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung, Verbraucherinformation Für Versicherungen

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen Wasser- fahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (VorsorgeversicherungVorsorgeversi- cherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigenkün- digen.

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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten ver- sicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer RechtsvorschriftenRechtsvor- schriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen Voraussetzun- gen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Versicherungsbedingungen, Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche HaftpflichtHaLpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-KraL-, Luft- LuL- oder Wasserfahrzeugen Wasser- fahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (VorsorgeversicherungVorsorgeversiche- rung) und die in Ziff. Ziffer 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer RechtsvorschriftenRechtsvorschriLen. Der Versicherer Die ARAG kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. ▇▇ 21 kündigen.

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Sources: Versicherungsbedingungen

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein Versicherungs- schein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen ver- sicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (VorsorgeversicherungVorsorgeversi- cherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag Ver- trag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) 3.1.1 aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) 3.1.2 aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen Wasserfahrzeu- gen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht Deckungsvorsor- gepflicht unterliegen, (3) 3.1.3 aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung Versiche- rung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. Ziffer 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. ▇▇ 21 kündigen.

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Sources: Versicherungsbedingungen

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- Versi- cherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer RechtsvorschriftenRechts- vorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Gewerbliche Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und in seinen Nachträgen angegebenen angege- benen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken Ri- siken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in ZiffNr. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇Nr. 21 20 kündigen.

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Sources: Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- Versi- cherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Privat Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,; (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- Versi- cherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,; (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. Ziffer 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. ▇▇ 21 kündigen.

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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des VersicherungsnehmersVersiche- rungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen versiche- rungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- Versi- cherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,unterliegen,‌‌ (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen entste- hen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen angegebe- nen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen versicherungspflichti- gen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige RisikenRisi- ken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegenunterlie- gen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht De- ckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇Nr. 21 kündigen.

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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche HaftpflichtHaft- pflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen Nach- trägen angegebenen Risiken des VersicherungsnehmersVersicherungs- nehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein Versiche- rungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (VorsorgeversicherungVorsorge- versicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen Er- höhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender beste- hender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer Ver- sicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen Voraus- setzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Insurance Contract

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, Versiche- rungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen ange- gebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen versicherungspflich- tigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, , (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung Än- derung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Privathaftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) 3.1.1 aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) 3.1.2 aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen Nachträ- gen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) 3.1.3 aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. Ziffer 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. ▇▇ 21 kündigen.

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Sources: Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegenunter- liegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Insurance Agreement

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken Risi- ken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) , aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-Kraft­, Luft- Luft­ oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- Versicherungs­ oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) , aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos Ri­ sikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer Ver­ sicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigenkündi­ gen.

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Sources: Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,; (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen Wasserfahrzeu- gen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht Deckungsvorsor- gepflicht unterliegen,; (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos Risi- kos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer Versi- cherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇Ziff. 21 kündigen.

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Sources: Rahmenabkommen

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des VersicherungsnehmersVersicherungs- nehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen angegebe- nen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht De- ckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung (Ahb)

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1a) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2b) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- Kraft- oder Wasserfahrzeugen Luftfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3c) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in ZiffNr. 4 näher geregelt sind. 3.2 . Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇Nr. 21 kündigen.

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Sources: Privathaftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) 3.1.1 aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) 3.1.2 aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) 3.1.3 aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos Ri- sikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer Ver- sicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇Ziff. 21 kündigenkündi- gen.

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Sources: Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen angege- benen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein Versicherungs- schein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Haftpflicht Versicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen Wasser- fahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht Deckungs- vorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung Versi- cherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt gere- gelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.. 7002011185

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Sources: Kundeninformation Zur Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des VersicherungsnehmersVersicherungs- nehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein Versi- cherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (VorsorgeversicherungVorsorge- versicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender be-stehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Jahres Reiseschutzbrief

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen angegebe- nen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen versicherungspflichti- gen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige RisikenRisi- ken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegenunterlie- gen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten ver- sicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer RechtsvorschriftenRechts- vorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen Voraus- setzungen von ▇▇▇▇Ziff. 21 kündigen.

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Sources: Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 C.3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des VersicherungsnehmersVersiche- rungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen ange- gebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, ; Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 C.3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigenRechts- vorschriften.

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Sources: Reiseversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen ange- gebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein Versicherungs- schein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen versiche- rungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht Deckungsvorsor- gepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten ver- sicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) . aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) . aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,; (3) . aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 4. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 13 kündigen.

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Sources: Insurance Policy

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche HaftpflichtHaft- pflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein Versicherungs- schein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen versiche- rungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht Deckungsvor- sorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss Ab- schluss der Versicherung neu entstehen (VorsorgeversicherungVorsorgeversiche- rung) und die in Ziff. Ziffer 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen Erhöhun- gen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. ▇▇ 21 kündigen.

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Sources: Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1a) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2b) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- Kraft- oder Wasserfahrzeugen Luftfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3c) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in ZiffNr. 4 näher geregelt sind. 3.2 . Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇Nr. 21 kündigen.

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Sources: Privathaftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht: (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen versicherungs- pflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des VersicherungsnehmersRisiken, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein Versicherungs- schein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen Wasserfahrzeu- gen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer Sie nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. Ziffer 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann Wir können den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. ▇▇ 21 kündigen.

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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Bernhard Assekuranz Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) . aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) . aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,; (3) . aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff4. 4 näher geregelt sind. 3.2 4. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇13. 21 kündigen.

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Sources: Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht Haftpflicht (1) aus 1)aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, , (2) aus 2)aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen Nachträ- gen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, , (3) aus 3)aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 kündigen.

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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung (Ahb)

Versichertes Risiko. 3.1 1.2.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen Versiche- rungsschein angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken Ri- siken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen versiche- rungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss Ab- schluss der Versicherung neu entstehen (VorsorgeversicherungVorsorgeversi- cherung) und die in Ziff. 4 Ziffer 1.4 näher geregelt sind. 3.2 1.2.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen Erhöhun- gen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von ▇▇▇▇. 21 ▇▇ 1.12 kündigen.

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Sources: Business Insurance Terms and Conditions