Versicherte. Versichert sind: E2.1 Versicherungsnehmer Natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft, Körper- schaft oder Anstalt, die in der Police als Versicherungsnehmer aufgeführt ist. Ist der Versicherungsnehmer eine Personengesellschaft (wie Kol- lektivgesellschaft), Gemeinschaft zu gesamter Hand (wie Erbenge- meinschaft) oder hat er die Versicherung für Rechnung Dritter abgeschlossen, so sind ihm in Rechten und Pflichten gleichgestellt die Gesellschafter, die Angehörigen der Gemeinschaft zu gesam- ter Hand bzw. die übrigen Personen, auf welche die Versicherung lautet. E2.2 Vertreter des Versicherungsnehmers Die aktuellen und ehemaligen Vertreter des Versicherungsnehmers sowie die mit der Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes betrauten Personen aus ihren Tätigkeiten für den versicherten Betrieb. E2.3 Arbeitnehmer und Hilfspersonen Die aktuellen und ehemaligen Arbeitnehmer und übrigen Hilfsper- sonen des Versicherungsnehmers im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten für den versicherten Betrieb. Nicht versichert bleiben Regress- und Ausgleichsansprüche Dritter; Nicht versichert ist die Haftpflicht von Unternehmen und selbstän- digen Berufsleuten, deren sich der Versicherungsnehmer bedient (wie Subunternehmer). Versichert bleiben gegen einen Versicherten erhobene Ansprüche aus Schäden, die solche Unternehmen und Berufsleute verursa- chen. E2.4 Dritte als Grundstückeigentümer Die Grundstückeigentümer, wenn der Versicherte nur Eigentümer des Gebäudes, nicht aber des Grundstückes ist (Baurecht).
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Sources: Insurance Agreement, Haftpflichtversicherung
Versicherte. Versichert sind: E2.1 Versicherungsnehmer Natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft, Körper- schaft oder Anstalt, die in der Police als Versicherungsnehmer aufgeführt ist. Ist der Versicherungsnehmer eine Personengesellschaft (wie Kol- lektivgesellschaft)Personengesellschaft, Gemeinschaft Ge- meinschaft zu gesamter Hand (wie Erbenge- meinschaft) oder hat er die Versicherung für Rechnung Dritter abgeschlossen, so sind ihm in Rechten und Pflichten gleichgestellt die Gesellschafter, die Angehörigen der Gemeinschaft zu gesam- ter gesamter Hand bzw. die übrigen Personen, auf welche die Versicherung lautet. ; E2.2 Vertreter des Versicherungsnehmers Die aktuellen und ehemaligen Vertreter des Versicherungsnehmers sowie die mit der Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes betrauten Personen aus ihren Tätigkeiten für den versicherten Betrieb.
E2.3 Arbeitnehmer und Hilfspersonen Die aktuellen und ehemaligen Arbeitnehmer und übrigen Hilfsper- sonen des Versicherungsnehmers im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten für den versicherten Betrieb. Nicht versichert bleiben jedoch Regress- und Ausgleichsansprüche Dritter; Nicht versichert ist jedoch die Haftpflicht von Unternehmen und selbstän- digen selbständigen Berufsleuten, deren sich der Versicherungsnehmer bedient (bedient, wie Subunternehmer). Versichert bleiben gegen einen Versicherten erhobene Ansprüche aus Schäden, die solche Unternehmen und Berufsleute verursa- chen.
E2.4 Dritte als Grundstückeigentümer Die Grundstückeigentümer, wenn der Versicherte nur Eigentümer des Gebäudes, nicht aber des Grundstückes ist (Baurecht).
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Sources: Insurance Policy