Common use of Versicherte Risiken Clause in Contracts

Versicherte Risiken. eigene Veranstaltungen, Spiele, Wanderungen, Freizeiten - Ferienprogramme, Spielmobilaktionen (ohne Kfz-Risiko) inkl. der Bereitstellung von Spielgeräten - Betreuung von Kindern, Schülern und Jugendlichen - Verleih von Kleinspiel- und Sportgeräten (nicht Eventsportgeräte oder Land- und Wasserfahrzeuge) - nicht organisierter Verbandssport, mit Ausnahme von Boxen, Schießen (auch Bogenschießen), Rad-, Ski- oder Seifenkistenrennen, Tauchsport oder Risikosportarten wie z.B. Rafting, Freeclimbing, Canyoning, Bungee-Jumping oder besonders risikoreiche erlebnispädagogische Maßnahmen (z.B. Abseilaktionen, Burmabrücken, Höhlenübernachtungen, Flaschentauchen etc.) – die Mitversicherung dieser Risiken kann auf Anfrage erfolgen. - Veranstaltungen bis max. 1.000 Besucher (Kinderzirkus, Theater, Musikveranstaltungen etc.) - Besitz und Betrieb von • Kinderspielplätzen • Freizeitstätten, Jugendhäusern, -zentren, -räumen u.ä. • Geschäftsstellen, Büros, Verwaltungen, Informations- und Beratungsstellen • Nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen bis 20 km/h • Photovoltaikanlagen auf eigenen Vereinsgrundstücken inkl. Einspeisung ins öffentliche Netz - Großveranstaltungen/Veranstaltungen über 1.000 Besucher - Regelmäßiger Gastronomiebetrieb (Aus- oder Abgabe von Getränken und/oder Speisen) - Betrieb und Besitz von Übernachtungshäusern, Selbstversorgerhäusern, Zeltplätze etc. - Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden während Betriebspraktika - Besitz und Betrieb von Eventsport- und Spielgeräten jeder Art (z.B. Kletterwände, Hüpfburg, Skateboardanlagen, etc.) - Schäden infolge Teilnahme an oder Vorbereitung zu Rad-, Ski- oder Seifenkistenrennen, an Box- oder Ringkämpfen, Tauchsport und anderen erlebnispädagogischen Maßnahmen - Bogenschießen, Luftgewehr- oder Kleinkaliberschießen, Luftfahrtrisiken wie Ballonfahrten, Segelfliegen etc. - Verleih von Eventsportgeräten, Land- und Wasserfahrzeugen (Fahrräder, Boote etc.) - Haftpflicht für Segel- und Motorboote - Parkplatzrisiko Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aus - Schäden gegenüber Dritten durch fahrlässiges Verschulden der mitversicherten Personen (Vorstand, Mitarbeiter, Mitglieder, Beauftragte, z.T. auch Teilnehmer) in Ihrer Tätigkeit für die versicherte Einrichtung / den versicherten Maßnahmenträger - Schadenersatzansprüchen bei Verletzung der Aufsichtspflicht anlässlich der Betreuung von Minderjährigen durch die mitversicherten Betreuer und bei Verletzung der Sorgfaltspflicht gegenüber Dritten bei der Auswahl der Betreuer durch den Vorstand - Dem gelegentlichen Gastronomie-Risiko (Kochen und Verpflegung im Ferien- oder Zeltlager, in Selbstversorgerhäusern, in Koch- und Back-kursen u. ä.) - Bei geschlossenen Veranstaltungen: Schäden durch Teilnehmer, Besucher oder Gäste der Veranstaltung - Schäden mitversicherter Organisationen oder Personen untereinander (nur wenn die Organisationen separat genannt und prämienmäßig erfasst werden) - Mitglieder- und Besucherhabe auf dem Vereinsgrundstück und bei Veranstaltungen - Mietsachschäden: Mitversichert sind Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen (Immobilien) und auch an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen (gilt aber nicht für Kfz) - Eigentum, Miete, Pacht und Nutznießung von Grundstücken, Gebäuden, Sälen und Räumlichkeiten (z.B. Verkehrssicherungspflicht, Räum- und Streupflicht) bis zu einem Bruttojahresmietwert von ▇▇▇.▇▇▇ € - Der Eigenschaft als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von ▇.▇▇▇.▇▇▇€ - Be- und Entladeschäden an fremden Kraftfahrzeugen - Tätigkeitsschäden (nicht bei Betriebspraktika, dies muss separat vereinbart werden) - Ansprüche aus Benachteiligungen (AGG-Risiken) Vom Versicherer übernommen werden die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Befriedigung berechtigter Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

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Sources: Haftpflichtversicherung

Versicherte Risiken. eigene Veranstaltungengekündigt zum durch Ärzte-Kombination ⒶⓋⒸ i n k l u s i v e ⓅⓋⒸⒷ Ärzte-Kombi (Berufs-, SpielePrivat-, WanderungenVerkehrs-, Freizeiten - Ferienprogramme, Spielmobilaktionen Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz) als Anschlussdeckung zum Gruppen-Rechtsschutz- vertrag des BDA. Die über den Gruppen-Rechtsschutzvertrag des BDA versicherten Leistungen sind ausgeschlossen. Mitversichert gilt der Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz (ohne Kfzaußer Streitigkeiten mit berufsständischen Einrichtungen) sowie telefonische Erstberatung bei Urheberrechtsverstößen 194 € Extravorteil Anstellungsvertrags-Risiko) inkl. der Bereitstellung von Spielgeräten - Betreuung von Kindern, Schülern und Jugendlichen - Verleih von Kleinspiel- und Sportgeräten (nicht Eventsportgeräte oder Land- und Wasserfahrzeuge) - nicht organisierter Verbandssport, mit Ausnahme von Boxen, Schießen (auch Bogenschießen), Rad-, Ski- oder Seifenkistenrennen, Tauchsport oder Risikosportarten wie z.B. Rafting, Freeclimbing, Canyoning, Bungee-Jumping oder besonders risikoreiche erlebnispädagogische Maßnahmen (z.B. Abseilaktionen, Burmabrücken, Höhlenübernachtungen, Flaschentauchen etcRechtsschutz für Organe ab gerichtlicher Geltendmachung ja nein Zuschlag p. a.: 200 € Versicherungssumme: ▇.) – die Mitversicherung dieser Risiken kann auf Anfrage erfolgen. - Veranstaltungen bis max. 1.000 Besucher (Kinderzirkus, Theater, Musikveranstaltungen etc.) - Besitz und Betrieb von • Kinderspielplätzen • Freizeitstätten, Jugendhäusern, -zentren, -räumen u.ä. • Geschäftsstellen, Büros, Verwaltungen, Informations- und Beratungsstellen • Nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen bis 20 km/h • Photovoltaikanlagen auf eigenen Vereinsgrundstücken inkl. Einspeisung ins öffentliche Netz - Großveranstaltungen/Veranstaltungen über 1.000 Besucher - Regelmäßiger Gastronomiebetrieb (Aus- oder Abgabe von Getränken und/oder Speisen) - Betrieb und Besitz von Übernachtungshäusern, Selbstversorgerhäusern, Zeltplätze etc. - Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden während Betriebspraktika - Besitz und Betrieb von Eventsport- und Spielgeräten jeder Art (z.B. Kletterwände, Hüpfburg, Skateboardanlagen, etc.) - Schäden infolge Teilnahme an oder Vorbereitung zu Rad-, Ski- oder Seifenkistenrennen, an Box- oder Ringkämpfen, Tauchsport und anderen erlebnispädagogischen Maßnahmen - Bogenschießen, Luftgewehr- oder Kleinkaliberschießen, Luftfahrtrisiken wie Ballonfahrten, Segelfliegen etc. - Verleih von Eventsportgeräten, Land- und Wasserfahrzeugen (Fahrräder, Boote etc.) - Haftpflicht für Segel- und Motorboote - Parkplatzrisiko Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aus - Schäden gegenüber Dritten durch fahrlässiges Verschulden der mitversicherten Personen (Vorstand, Mitarbeiter, Mitglieder, Beauftragte, z.T. auch Teilnehmer) in Ihrer Tätigkeit für die versicherte Einrichtung / den versicherten Maßnahmenträger - Schadenersatzansprüchen bei Verletzung der Aufsichtspflicht anlässlich der Betreuung von Minderjährigen durch die mitversicherten Betreuer und bei Verletzung der Sorgfaltspflicht gegenüber Dritten bei der Auswahl der Betreuer durch den Vorstand - Dem gelegentlichen Gastronomie-Risiko (Kochen und Verpflegung im Ferien- oder Zeltlager, in Selbstversorgerhäusern, in Koch- und Back-kursen u. ä.) - Bei geschlossenen Veranstaltungen: Schäden durch Teilnehmer, Besucher oder Gäste der Veranstaltung - Schäden mitversicherter Organisationen oder Personen untereinander (nur wenn die Organisationen separat genannt und prämienmäßig erfasst werden) - Mitglieder- und Besucherhabe auf dem Vereinsgrundstück und bei Veranstaltungen - Mietsachschäden: Mitversichert sind Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen (Immobilien) und auch an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen (gilt aber nicht für Kfz) - Eigentum, Miete, Pacht und Nutznießung von Grundstücken, Gebäuden, Sälen und Räumlichkeiten (z.B. Verkehrssicherungspflicht, Räum- und Streupflicht) bis zu einem Bruttojahresmietwert von ▇▇▇.▇▇▇ € - Der Eigenschaft als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten Selbstbeteiligung wird hierfür nicht angerechnet Rechtsschutz für vermietete Wohneinheiten p. a. je 133,60 € Anzahl der WE € Genaue Anschrift dieser: Versichert gilt Vertrags-Rechtsschutz für die gerichtliche Geltendmachung aus freiberuflichen Tätigkeiten resultierender Liquidationen bis zu einer Bausumme von ▇.▇▇▇.▇▇- Be- jährlich. Wenn nein, üben Sie sonstige ärztliche Tätigkeiten freiberuflich aus (z. B. Praxisvertretung, Notarztdienste, gutachterliche Tätigkeiten usw.) Ich werde honorarärztlich tätig Mitversicherung des Sozialrechtsschutzes ab Widerspruchsverfahren und Entladeschäden an fremden Kraftfahrzeugen - Tätigkeitsschäden Wettbewerbs-RS (aktiv + passiv) gewünscht Ich plane meine eigene Niederlassung in den nächsten 2 Jahren Wenn ja, voraussichtlich am Selbstbeteiligung 150 € ja ja ja Zuschlag: 50 € ja nein nein nein nein 224 € jährlich halbjährlich (+ 3 %) vierteljährlich (+ 5 %) Beginn frühestens am Tage nach Eingang des Antrages bei der zuständigen ÖRAG-Landesdirektion (Eingangsstempel), 0.00 Uhr. Dauer bis zum 1. Januar des Folgejahres und weiter auf ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Vertragsdauer stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn nicht bei Betriebspraktika, dies muss separat vereinbart werdendem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist. für angestellte Ärzte ■ Einzugsermächtigung/SEPA Lastschriftmandat Zwecks Erteilung eines gültigen SEPA-Mandates teile ich Ihnen meine Bankverbindung wie folgt mit: Kontoinhaber Kreditinstitut BIC/SWIFT IBAN (bitte in 4er-Blöcken eintragen) - Ansprüche aus Benachteiligungen (AGGIch/wir bitte(n) um Zusendung eines gültigen SEPA-Risiken) Vom Versicherer übernommen werden Mandatsformulars mit separater Post. Bitte beachten Sie die Prüfung der HaftpflichtfrageEinwilligungserklärungen zum Datenschutz, die Befriedigung berechtigter Ansprüche Hinweise zum Versicherungsverhältnis und die Abwehr unberechtigter AnsprücheWiderspruchsrecht im folgenden Text. Diese Angaben werden mit Ihrer Unterschrift Vertragsbestandteil.

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Sources: Anschlussdeckung Zum Gruppen Rechtsschutzvertrag

Versicherte Risiken. eigene Eigene Veranstaltungen, z.B. geführte Wanderungen, Freizeiten, Spiele, Wanderungengesellige Zusammenkünfte, Freizeiten Fahrten und Reisen - FerienprogrammeKurse, Spielmobilaktionen Seminare, Lehrgänge, Ausbildungen (ohne Kfz-Risiko) inkl. der Bereitstellung von Spielgeräten - Betreuung von Kindern, Schülern und Jugendlichen - Verleih von Kleinspiel- und Sportgeräten (nicht Eventsportgeräte oder Land- und Wasserfahrzeuge) - nicht organisierter Verbandssport, mit Ausnahme von Boxen, Schießen (auch BogenschießenPraktika in Betrieben), Rad-Vorträge - Tagungen, Ski- oder SeifenkistenrennenSitzungen, Tauchsport oder Risikosportarten wie z.B. RaftingFortbildungsmaßnahmen, Freeclimbing, Canyoning, Bungee-Jumping oder besonders risikoreiche erlebnispädagogische Maßnahmen (z.B. Abseilaktionen, Burmabrücken, Höhlenübernachtungen, Flaschentauchen etc.) – die Mitversicherung dieser Risiken kann auf Anfrage erfolgen. - Veranstaltungen bis max. 1.000 Besucher (Kinderzirkus, Theater, Musikveranstaltungen etc.) - Besitz und Betrieb von • Kinderspielplätzen • Freizeitstätten, Jugendhäusern, -zentren, -räumen u.ä. • Geschäftsstellen, Büros, Verwaltungen, Informations- und Beratungsstellen • Nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen bis 20 km/h • Photovoltaikanlagen auf eigenen Vereinsgrundstücken inkl. Einspeisung ins öffentliche Netz - Großveranstaltungen/Veranstaltungen über 1.000 Besucher - Regelmäßiger Gastronomiebetrieb (Aus- oder Abgabe von Getränken und/oder Speisen) - Betrieb und Besitz von Übernachtungshäusern, Selbstversorgerhäusern, Zeltplätze etc. - Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden während Betriebspraktika - Besitz und Betrieb von Eventsport- und Spielgeräten jeder Art (z.B. Kletterwände, Hüpfburg, Skateboardanlagen, etc.) - Schäden infolge Teilnahme an oder Vorbereitung zu Rad-, Ski- oder Seifenkistenrennen, an Box- oder Ringkämpfen, Tauchsport und anderen erlebnispädagogischen Maßnahmen - Bogenschießen, Luftgewehr- oder Kleinkaliberschießen, Luftfahrtrisiken wie Ballonfahrten, Segelfliegen etc. - Verleih von Eventsportgeräten, Land- und Wasserfahrzeugen (Fahrräder, Boote etc.) - Haftpflicht für Segel- und Motorboote - Parkplatzrisiko Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aus Informationsveranstaltungen - Schäden gegenüber Dritten (z.B. Teilnehmer der Wanderungen, Kursteilnehmer) durch eigenes fahrlässiges Verschulden der mitversicherten oder dem mitversicherter Personen (Vorstand, Mitarbeiter, Mitglieder, Beauftragte, z.T. auch TeilnehmerB. durch falsche Anweisungen) in Ihrer Tätigkeit für die versicherte Einrichtung / den versicherten Maßnahmenträger - Schadenersatzansprüchen Schadenersatzansprüche bei Verletzung der Aufsichtspflicht anlässlich der Betreuung an und durch Minderjährige - Tätigkeitsschäden (einschließlich Be- und Entladeschäden sowie Leitungsschäden), auch an Sa- chen des Versicherungsnehmers - Eigentum, Miete, Pacht und Nutznießung von Minderjährigen durch die mitversicherten Betreuer Grundstücken, Gebäuden, Sälen und bei Verletzung der Sorgfaltspflicht gegenüber Dritten bei der Auswahl der Betreuer durch den Vorstand Räumlichkeiten (z.B. Verkehrssicherungs- sowie Streu- und Räumpflicht) - Dem gelegentlichen Mietsachschäden: Schäden an Gebäuden und Räumen, gemieteten oder geliehenen (unentgeltlich überlassenen) beweglichen Sachen (gilt nicht für Kfz) - Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten inkl. Folgeschäden (Folgeschäden bis 300.000 EUR) - Gelegentliches Gastronomie-Risiko (Kochen und Verpflegung im Ferien- oder Zeltlager, in Selbstversorgerhäusern, in Koch- und Back-kursen u. ä.Backkursen, Verköstigung u.ä.) - Bei geschlossenen Veranstaltungen: Schäden durch Teilnehmer, Besucher oder Gäste der Veranstaltung Internet-Risiken - Schäden mitversicherter Organisationen oder Personen untereinander (nur wenn die Organisationen separat genannt und prämienmäßig erfasst werden) - Mitglieder- und Besucherhabe auf dem Vereinsgrundstück und bei Veranstaltungen - Mietsachschäden: Mitversichert sind Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen (Immobilien) und auch an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen (gilt aber nicht für Kfz) - Eigentum, Miete, Pacht und Nutznießung von Grundstücken, Gebäuden, Sälen und Räumlichkeiten Wasserfahrzeuge (z.B. VerkehrssicherungspflichtNutzung Ruderboote und Kanus) - vertraglich übernommene Haftungen, Räum- und Streupflichtsoweit diese über die gesetzliche hinausgehen (z.B. als Reiseveranstalter nach dem Reisevertragsrecht §651a BGB) bis zu einem Bruttojahresmietwert - Schadenersatzansprüche der mitversicherten Mitarbeiter und/ oder Personen gegen den Dienstherrn - Schäden durch Vorsatz oder mutwillige Beschädigung - Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen von ▇▇▇.▇▇▇ * Wanderungen ohne Zuhilfenahme der Hände und technischer Sicherungsmittel - Der Eigenschaft als Bauherr Schäden durch den Gebrauch von Luft-, Kraft- oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von ▇Wasserfahrzeugen (ausgenommen Ruderboote und Kanus)! Hierunter fällt nicht nur das Fahren bzw. Führen und Halten, sondern auch das Ein- und Aussteigen. - Glasbruchschäden, wenn sich der Versicherungsnehmer selbst dagegen versichern kann (z.B. durch eine Glasversicherung in den eigenen Räumlichkeiten, Büros, etc.▇▇▇.▇▇▇€ ) - Be- Schäden an Leasinggeräten bzw. Geräten und Entladeschäden an fremden Kraftfahrzeugen - Tätigkeitsschäden Anlagen, die ständig zur Nutzung überlassen wurden (nicht bei Betriebspraktika, dies muss separat vereinbart können über eine Elektronikversicherung abgesichert werden) - Ansprüche aus Benachteiligungen (AGG-Risiken) Vom Versicherer übernommen werden die Prüfung der HaftpflichtfrageWeltgeltung, außer in Kriegsgebieten. Die namentlich genannten Wanderführer, die Befriedigung berechtigter Ansprüche sich zur Versicherung beim Wanderverbandes Bayern e.V. angemeldet haben. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Gebietsverein des Deutschen Wanderverbandes bzw. beim Wanderverband Bayern und der Nachweis der DWV-Wanderführer®/-in Ausbildung (für absolvierte Ausbildungen ab 2010). Wichtig: Bei Angeboten von z.B. Mountainbike-Touren, Aqua Walking Kursen, Gesundheitswanderung usw. muss die Abwehr unberechtigter AnsprücheAusbildungsleitung die entsprechenden Qualifikationen des jeweiligen Ressorts nachweisen können.

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Sources: Berufshaftpflichtversicherung

Versicherte Risiken. eigene VeranstaltungenWir versichern Ihr Gebäude – soweit vereinbart – gegen Schäden durch Feuer, SpieleLeitungswasser, WanderungenGlasbruch und Naturgefahren. Naturgefahren sind Sturm, Freizeiten - FerienprogrammeHagel und – soweit vereinbart – Weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Spielmobilaktionen Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch). Näheres hierzu finden Sie in Abschnitt A §§ 1 bis 5 WEZ. Im Schadenfall ersetzen wir Ihnen den ortsüblichen Neubauwert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Abschnitt A §§ 11 und 12 WEZ. Neben dem reinen Baukörper Ihres Gebäudes sind auch verschiedene Einbauten (ohne Kfz-Risikoz.B. fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizung) inklversichert. der Bereitstellung von Spielgeräten - Betreuung von Kindern, Schülern Bestimmtes Zubehör (z.B. außen am Gebäude angebrachte Antennen- und Jugendlichen - Verleih von Kleinspiel- und Sportgeräten (nicht Eventsportgeräte oder Land- und WasserfahrzeugeBeleuchtungsanlagen) - nicht organisierter Verbandssport, mit Ausnahme von Boxen, Schießen (auch Bogenschießen), Rad-, Ski- oder Seifenkistenrennen, Tauchsport oder Risikosportarten gilt mitversichert. Glei- ches gilt für weitere Grundstücksbestandteile wie z.B. RaftingHundehütten, FreeclimbingEinfriedungen, CanyoningMüllbehälterboxen. Bitte vergessen Sie nicht, Bungee-Jumping oder besonders risikoreiche erlebnispädagogische Maßnahmen (z.B. Abseilaktionenim Versicherungsantrag Nebengebäude und Garagen anzugeben, Burmabrückendamit diese vom Versicherungsschutz erfasst werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Abschnitt A § 6 WEZ. Bitte beachten Sie, Höhlenübernachtungen, Flaschentauchen etc.) – die Mitversicherung dieser Risiken kann auf Anfrage erfolgen. - Veranstaltungen bis max. 1.000 Besucher (Kinderzirkus, Theater, Musikveranstaltungen etc.) - Besitz und Betrieb von • Kinderspielplätzen • Freizeitstätten, Jugendhäusern, -zentren, -räumen u.ä. • Geschäftsstellen, Büros, Verwaltungen, Informations- und Beratungsstellen • Nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen bis 20 km/h • Photovoltaikanlagen auf eigenen Vereinsgrundstücken inkl. Einspeisung ins öffentliche Netz - Großveranstaltungen/Veranstaltungen über 1.000 Besucher - Regelmäßiger Gastronomiebetrieb (Aus- oder Abgabe von Getränken und/oder Speisen) - Betrieb und Besitz von Übernachtungshäusern, Selbstversorgerhäusern, Zeltplätze etc. - Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden während Betriebspraktika - Besitz und Betrieb von Eventsport- und Spielgeräten jeder Art (z.B. Kletterwände, Hüpfburg, Skateboardanlagen, etc.) - Schäden infolge Teilnahme an oder Vorbereitung zu Rad-, Ski- oder Seifenkistenrennen, an Box- oder Ringkämpfen, Tauchsport und anderen erlebnispädagogischen Maßnahmen - Bogenschießen, Luftgewehr- oder Kleinkaliberschießen, Luftfahrtrisiken wie Ballonfahrten, Segelfliegen etc. - Verleih von Eventsportgeräten, Land- und Wasserfahrzeugen (Fahrräder, Boote etc.) - Haftpflicht für Segel- und Motorboote - Parkplatzrisiko Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aus - Schäden gegenüber Dritten durch fahrlässiges Verschulden der mitversicherten Personen (Vorstand, Mitarbeiter, Mitglieder, Beauftragte, z.T. auch Teilnehmer) in Ihrer Tätigkeit dass für die versicherte Einrichtung / den versicherten Maßnahmenträger - Schadenersatzansprüchen bei Verletzung der Aufsichtspflicht anlässlich der Betreuung von Minderjährigen durch Berechnung des Beitrags unter anderem die mitversicherten Betreuer und bei Verletzung der Sorgfaltspflicht gegenüber Dritten bei der Auswahl der Betreuer durch den Vorstand - Dem gelegentlichen Gastronomie-Risiko (Kochen und Verpflegung im Ferien- oder Zeltlager, Einstufung in Selbstversorgerhäusern, die Gebäudealtersstaffel maßgebend ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Koch- und Back-kursen u. ä.) - Bei geschlossenen Veranstaltungen: Schäden durch Teilnehmer, Besucher oder Gäste der Veranstaltung - Schäden mitversicherter Organisationen oder Personen untereinander (nur wenn die Organisationen separat genannt und prämienmäßig erfasst werden) - Mitglieder- und Besucherhabe auf dem Vereinsgrundstück und bei Veranstaltungen - Mietsachschäden: Mitversichert sind Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen (Immobilien) und auch an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen (gilt aber nicht für Kfz) - Eigentum, Miete, Pacht und Nutznießung von Grundstücken, Gebäuden, Sälen und Räumlichkeiten (z.B. Verkehrssicherungspflicht, Räum- und Streupflicht) bis zu einem Bruttojahresmietwert von ▇▇▇Abschnitt A § 11 WEZ.▇▇▇ € - Der Eigenschaft als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von ▇.▇▇▇.▇▇▇€ - Be- und Entladeschäden an fremden Kraftfahrzeugen - Tätigkeitsschäden (nicht bei Betriebspraktika, dies muss separat vereinbart werden) - Ansprüche aus Benachteiligungen (AGG-Risiken) Vom Versicherer übernommen werden die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Befriedigung berechtigter Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

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Sources: Wohngebäudeversicherung