Common use of Versicherte Risiken Clause in Contracts

Versicherte Risiken. Örtliche Geltung Versicherungs- summe Karenzfrist1) a) Vertragsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Handwerkern, Dienstleistern, Lieferanten aus Werkvertrag, Auftrag und weiteren obligationenrechtlichen Verträgen über nicht bewilligungspflichtige Unterhaltsarbeiten oder Umbauten der Liegenschaften. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage b) Bauvertragsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Handwerkern und Dienstleistern aus Werkvertrag, Auftrag und weiteren obligationenrechtlichen Verträgen über bewilligungspflichtige An- oder Umbauten der Liegenschaften bis zu einer Gesamtbausumme von CHF 200'000.-. CH/FL CHF 150‘000.- 90 Tage Örtliche Geltung Versicherungs- summe Karenzfrist1) c) Mietrecht Vertragliche Streitigkeiten mit ▇▇▇▇▇▇▇ und Pächtern aus Miet- und Pachtvertrag. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage d) Stockwerkeigentumsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern aus dem Stockwerkeigentumsvertrag über die gemeinschaftlichen Kosten und Lasten sowie die räumliche Ausscheidung und Wertquoten. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage e) Arbeitsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Arbeitnehmern, die für die Pflege, Unterhalt oder Verwaltung der Liegenschaften angestellt sind, aus Arbeitsvertrag. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage f) Grundeigentümerrecht Streitigkeiten wegen dem Umfang und der Abgrenzungen der Liegenschaften. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage g) Nachbarrecht Streitigkeiten wegen Immissionen oder Emissionen, wegen Grenzabständen oder der Höhe von Pflanzen, bezüglich der Grenzen zwischen Grundstücken sowie deren Abschrankungen. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage h) Dienstbarkeiten und Grundlasten Streitigkeiten wegen im Grundbuch eingetragener Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie wegen Notwegrecht. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage i) Baueinsprachen gegen Nachbarn Einsprachen gegen Baugesuche der Nachbarn. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage j) Baueinsprachen der Nachbarn Einsprachen eines Nachbarn gegen ein Baugesuch des Versicherten für An- oder Umbauten der Liegenschaft bis zu einer Gesamtbausumme von CHF 200'000.-. CH/FL CHF 150‘000.- 90 Tage k) Enteignungsrecht Streitigkeiten infolge Enteignung oder Eigentumsbeschränkungen, die Enteignungen gleichkommen. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage l) Versicherungsrecht Streitigkeiten mit Versicherungen aus Versicherungsrecht. CH/FL CHF 600‘000.- keine m) Ausservertragliches Haftpflichtrecht Streitigkeiten mit Haftpflichtverantwortlichen über Schadenersatzansprüche, welche ausschliesslich auf ausservertraglichen Haftpflichtnormen beruhen und damit verbundene Strafverfahren. CH/FL CHF 600‘000.- keine n) Opferhilfe Streitigkeiten mit Behörden über Ansprüche aus dem schweizerischen Opferhilfegesetz. CH/FL CHF 600‘000.- keine o) Strafrecht und verwaltungsrechtliche Sanktionen Straf- und Administrativverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Vorschriften. Straf- und Administrativverfahren wegen angeblicher vorsätzlicher Verletzung von Vorschriften, wenn der Versicherte durch rechtskräftigen Entscheid vollumfänglich freigesprochen wird oder wenn das Bestehen von Notwehr, Notstand oder Berufspflicht festgestellt wird (ausgeschlossen ist die Einstellung des Verfahrens oder der Freispruch infolge Verjährung, Schuldunfähigkeit, verminderte Schuldfähigkeit sowie beim Rückzug der gegenseitigen Strafanträge aus irgendeinem Grund). CH/FL CHF 600‘000.- keine p) Rechtsauskünfte Telefonische Rechtsauskünfte durch die CAP2). CH/FL keine keine 1) Die Karenzfrist entfällt bei einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang sowie für Streitigkeiten aus Verträgen, die nach Inkrafttreten des Versicherungsvertrages abgeschlossen worden sind. 2) Telefonische Rechtsauskünfte werden auch für Angelegenheiten, die vor Vertragsabschluss entstanden sind, gewährt.

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Sources: Allgemeine Bedingungen (Ab) Immobilienrechtsschutz

Versicherte Risiken. Örtliche Geltung Versicherungs- summe Karenzfrist1) a) Vertragsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Handwerkern, Dienstleistern, Lieferanten aus Werkvertrag, Auftrag und weiteren obligationenrechtlichen Verträgen über nicht bewilligungspflichtige Unterhaltsarbeiten oder Umbauten der Liegenschaften. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage b) Bauvertragsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Handwerkern und Dienstleistern aus Werkvertrag, Auftrag und weiteren obligationenrechtlichen Verträgen über bewilligungspflichtige An- oder Umbauten der Liegenschaften bis zu einer Gesamtbausumme von CHF 200'000.-. CH/FL CHF 150‘000.- 90 Tage Örtliche Geltung Versicherungs- summe Karenzfrist1)Tage c) Mietrecht Vertragliche Streitigkeiten mit ▇▇▇▇▇▇▇ und Pächtern aus Miet- und Pachtvertrag. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage d) Stockwerkeigentumsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern aus dem Stockwerkeigentumsvertrag über die gemeinschaftlichen Kosten und Lasten sowie die räumliche Ausscheidung und Wertquoten. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage e) Arbeitsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Arbeitnehmern, die für die Pflege, Unterhalt oder Verwaltung der Liegenschaften angestellt sind, aus Arbeitsvertrag. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage f) Grundeigentümerrecht Streitigkeiten wegen dem Umfang und der Abgrenzungen der Liegenschaften. CH/FL CHF 600‘000.- 600‘000.-- 90 Tage g) Nachbarrecht Streitigkeiten wegen Immissionen oder Emissionen, wegen Grenzabständen oder der Höhe von Pflanzen, bezüglich der Grenzen zwischen Grundstücken sowie deren Abschrankungen. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage h) Dienstbarkeiten und Grundlasten Streitigkeiten wegen im Grundbuch eingetragener Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie wegen Notwegrecht. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage i) Baueinsprachen gegen Nachbarn Einsprachen gegen Baugesuche der Nachbarn. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage j) Baueinsprachen der Nachbarn Einsprachen eines Nachbarn gegen ein Baugesuch des Versicherten für An- oder Umbauten der Liegenschaft bis zu einer Gesamtbausumme von CHF 200'000.-. CH/FL CHF 150‘000.- 90 Tage k) Enteignungsrecht Streitigkeiten infolge Enteignung oder Eigentumsbeschränkungen, die Enteignungen gleichkommen. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage l) Versicherungsrecht Streitigkeiten mit Versicherungen aus Versicherungsrecht. CH/FL CHF 600‘000.- keinekeine Örtliche Geltung Versicherungs- summe Karenzfrist1) m) Ausservertragliches Haftpflichtrecht Streitigkeiten mit Haftpflichtverantwortlichen über Schadenersatzansprüche, welche ausschliesslich auf ausservertraglichen Haftpflichtnormen beruhen und damit verbundene Strafverfahren. CH/FL CHF 600‘000.- keine n) Opferhilfe Streitigkeiten mit Behörden über Ansprüche aus dem schweizerischen Opferhilfegesetz. CH/FL CHF 600‘000.- keine o) Strafrecht und verwaltungsrechtliche Sanktionen Straf- und Administrativverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Vorschriften. Straf- und Administrativverfahren wegen angeblicher vorsätzlicher Verletzung von Vorschriften, wenn der Versicherte durch rechtskräftigen Entscheid vollumfänglich freigesprochen wird oder wenn das Bestehen von Notwehr, Notstand oder Berufspflicht festgestellt wird (ausgeschlossen ist die Einstellung des Verfahrens oder der Freispruch infolge Verjährung, Schuldunfähigkeit, verminderte Schuldfähigkeit sowie beim Rückzug der gegenseitigen Strafanträge aus irgendeinem Grund). CH/FL CHF 600‘000.- keine p) Rechtsauskünfte Telefonische Rechtsauskünfte durch die CAP2). CH/FL keine keine 1) Die Karenzfrist entfällt bei einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang sowie für Streitigkeiten aus Verträgen, die nach Inkrafttreten des Versicherungsvertrages abgeschlossen worden sind. 2) Telefonische Rechtsauskünfte werden auch für Angelegenheiten, die vor Vertragsabschluss entstanden sind, gewährt.

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Sources: Allgemeine Bedingungen (Ab) Immobilienrechtsschutz

Versicherte Risiken. Örtliche Geltung Geltung1) Versicherungs- summe Karenzfrist1Karenzfrist2) a) Vertragsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Handwerkern, Dienstleistern, Lieferanten aus Werkvertrag, Auftrag und weiteren obligationenrechtlichen Verträgen über nicht bewilligungspflichtige Unterhaltsarbeiten oder Umbauten der Liegenschaften. CH/FL Fahrzeugsvertragsrecht Europa CHF 600‘000.- 90 Tage b) Bauvertragsrecht Tage Vertragliche Streitigkeiten mit Handwerkern und Dienstleistern aus Werkvertrag, Auftrag und weiteren obligationenrechtlichen Verträgen über bewilligungspflichtige An- oder Umbauten der Liegenschaften bis zu einer Gesamtbausumme von CHF 200'000.-. CH/FL Streitigkeiten: Welt CHF 150‘000.- 90 Tage Örtliche Geltung Versicherungs- summe Karenzfrist1) c- mit Verkäufern und Käufern aus Kauf- und Tauschvertrag, mit Entlehnern und Verleihern aus Gebrauchleihevertrag, mit Handwerkern aus Werkvertrag, mit Leasinggebern aus Leasingvertrag, mit Vermietern aus Mietvertrag, mit Aufbewahrern aus Hinterlegungsvertrag über Motorfahrzeuge und -schiffe. - mit Vermietern aus Mietvertrag über Garagen, Ab- oder Einstellplätze für Motorfahrzeuge und -schiffe. b) Mietrecht Vertragliche Streitigkeiten mit ▇▇▇▇▇▇▇ und Pächtern aus Miet- und Pachtvertrag. CH/FL Versicherungsrecht Europa CHF 600‘000.- 90 Tage d) Stockwerkeigentumsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern aus dem Stockwerkeigentumsvertrag über die gemeinschaftlichen Kosten und Lasten sowie die räumliche Ausscheidung und Wertquoten. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage e) Arbeitsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Arbeitnehmern, die für die Pflege, Unterhalt oder Verwaltung der Liegenschaften angestellt sind, aus Arbeitsvertrag. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage f) Grundeigentümerrecht Streitigkeiten wegen dem Umfang und der Abgrenzungen der Liegenschaften. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage g) Nachbarrecht Streitigkeiten wegen Immissionen oder Emissionen, wegen Grenzabständen oder der Höhe von Pflanzen, bezüglich der Grenzen zwischen Grundstücken sowie deren Abschrankungen. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage h) Dienstbarkeiten und Grundlasten Streitigkeiten wegen im Grundbuch eingetragener Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie wegen Notwegrecht. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage i) Baueinsprachen gegen Nachbarn Einsprachen gegen Baugesuche der Nachbarn. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage j) Baueinsprachen der Nachbarn Einsprachen eines Nachbarn gegen ein Baugesuch des Versicherten für An- oder Umbauten der Liegenschaft bis zu einer Gesamtbausumme von CHF 200'000.-. CH/FL CHF 150‘000.- 90 Tage k) Enteignungsrecht Streitigkeiten infolge Enteignung oder Eigentumsbeschränkungen, die Enteignungen gleichkommen. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage l) Versicherungsrecht keine Streitigkeiten mit Versicherungen aus Versicherungsrecht. CH/FL Welt CHF 150‘000.- keine c) Patientenrecht Europa CHF 600‘000.- keine m90 Tage Streitigkeiten mit Medizinalpersonen und -institutionen aus Patientenrecht. Welt CHF 150‘000.- 90 Tage d) Ausservertragliches Haftpflichtrecht Europa CHF 600‘000.- keine Streitigkeiten mit Haftpflichtverantwortlichen über Schadenersatzansprüche, Welt CHF 150‘000.- keine welche ausschliesslich auf ausservertraglichen Haftpflichtnormen beruhen und damit verbundene Strafverfahren. e) Opferhilfe CH/FL CHF 600‘000.- keine n) Opferhilfe keine Streitigkeiten mit Behörden über Ansprüche aus dem schweizerischen Opferhilfegesetz. CH/FL CHF 600‘000.- keine oÖrtliche Geltung1) Strafrecht und verwaltungsrechtliche Sanktionen Straf- und Administrativverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Vorschriften. Straf- und Administrativverfahren wegen angeblicher vorsätzlicher Verletzung von Vorschriften, wenn der Versicherte durch rechtskräftigen Entscheid vollumfänglich freigesprochen wird oder wenn das Bestehen von Notwehr, Notstand oder Berufspflicht festgestellt wird (ausgeschlossen ist die Einstellung des Verfahrens oder der Freispruch infolge Verjährung, Schuldunfähigkeit, verminderte Schuldfähigkeit sowie beim Rückzug der gegenseitigen Strafanträge aus irgendeinem GrundVersicherungs- summe Karenzfrist2). CH/FL CHF 600‘000.- keine p) Rechtsauskünfte Telefonische Rechtsauskünfte durch die CAP2). CH/FL keine keine 1) Die Karenzfrist entfällt bei einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang sowie für Streitigkeiten aus Verträgen, die nach Inkrafttreten des Versicherungsvertrages abgeschlossen worden sind. 2) Telefonische Rechtsauskünfte werden auch für Angelegenheiten, die vor Vertragsabschluss entstanden sind, gewährt.

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Sources: Insurance Agreement

Versicherte Risiken. Örtliche Geltung Versicherungs- summe Karenzfrist1) a) Vertragsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Handwerkern, Dienstleistern, Lieferanten aus Werkvertrag, Auftrag und weiteren obligationenrechtlichen Verträgen über nicht bewilligungspflichtige Unterhaltsarbeiten oder Umbauten der LiegenschaftenGrundstücke. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage b) Bauvertragsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Handwerkern und Dienstleistern aus Werkvertrag, Auftrag und weiteren obligationenrechtlichen Verträgen über bewilligungspflichtige An- oder Umbauten der Liegenschaften bis zu einer Gesamtbausumme von CHF 200'000.-. CH/FL CHF 150‘000.- 90 Tage Örtliche Geltung Versicherungs- summe Karenzfrist1) c) Mietrecht Vertragliche Streitigkeiten mit ▇▇▇▇▇▇▇ und Pächtern aus Miet- und Pachtvertrag. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage dc) Stockwerkeigentumsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern aus dem Stockwerkeigentumsvertrag über die gemeinschaftlichen Kosten und Lasten sowie die räumliche Ausscheidung und Wertquoten. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage ed) Arbeitsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Arbeitnehmern, die für die Pflege, Unterhalt oder Verwaltung der Liegenschaften Grundstücke angestellt sind, aus Arbeitsvertrag. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage fe) Grundeigentümerrecht Streitigkeiten wegen dem Umfang und der Abgrenzungen der LiegenschaftenGrundstücke. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage gf) Nachbarrecht Streitigkeiten wegen Immissionen oder Emissionen, wegen Grenzabständen oder der Höhe von Pflanzen, bezüglich der Grenzen zwischen Grundstücken sowie deren Abschrankungen. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage hg) Dienstbarkeiten und Grundlasten Streitigkeiten wegen im Grundbuch eingetragener Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie wegen Notwegrecht. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage ih) Baueinsprachen gegen Nachbarn Einsprachen gegen Baugesuche der Nachbarn. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage j) Baueinsprachen der Nachbarn Einsprachen eines Nachbarn gegen ein Baugesuch des Versicherten für An- oder Umbauten der Liegenschaft bis zu einer Gesamtbausumme von CHF 200'000.-. CH/FL CHF 150‘000.- 90 Tage k) Enteignungsrecht Streitigkeiten infolge Enteignung oder Eigentumsbeschränkungen, die Enteignungen gleichkommen. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage l) Versicherungsrecht Streitigkeiten mit Versicherungen aus Versicherungsrecht. CH/FL CHF 600‘000.- keine m) Ausservertragliches Haftpflichtrecht Streitigkeiten mit Haftpflichtverantwortlichen über Schadenersatzansprüche, welche ausschliesslich auf ausservertraglichen Haftpflichtnormen beruhen und damit verbundene Strafverfahren. CH/FL CHF 600‘000.- keine n) Opferhilfe Streitigkeiten mit Behörden über Ansprüche aus dem schweizerischen Opferhilfegesetz. CH/FL CHF 600‘000.- keine o) Strafrecht und verwaltungsrechtliche Sanktionen Straf- und Administrativverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Vorschriften. Straf- und Administrativverfahren wegen angeblicher vorsätzlicher Verletzung von Vorschriften, wenn der Versicherte durch rechtskräftigen Entscheid vollumfänglich freigesprochen wird oder wenn das Bestehen von Notwehr, Notstand oder Berufspflicht festgestellt wird (ausgeschlossen ist die Einstellung des Verfahrens oder der Freispruch infolge Verjährung, Schuldunfähigkeit, verminderte Schuldfähigkeit sowie beim Rückzug der gegenseitigen Strafanträge aus irgendeinem Grund). CH/FL CHF 600‘000.- keine p) Rechtsauskünfte Telefonische Rechtsauskünfte durch die CAP2). CH/FL keine keine 1) Die Karenzfrist entfällt bei einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang sowie für Streitigkeiten aus Verträgen, die nach Inkrafttreten des Versicherungsvertrages abgeschlossen worden sind. 2) Telefonische Rechtsauskünfte werden auch für Angelegenheiten, die vor Vertragsabschluss entstanden sind, gewährt.

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Sources: Allgemeine Bedingungen (Ab) Immobilienrechtsschutz