Fehlende Deckung Musterklauseln

Fehlende Deckung. Z 66. (1) Das Kreditinstitut darf die Ausführung von Wertpapiergeschäften ganz oder teilweise unterlassen, wenn keine entsprechende Deckung vorhanden ist.
Fehlende Deckung. (1) Die Bank darf die Ausführung von Wertpapiergeschäften ganz oder teilweise unterlassen, wenn keine entsprechende Deckung am Verrechnungskonto vorhanden ist.
Fehlende Deckung. E. Fehlende Deckung
Fehlende Deckung. Z.64 (1) Das Kreditinstitut darf die Ausführung von Wertpapiergeschäften ganz oder teilweise unterlassen, wenn keine entsprechende Deckung vorhanden ist. (2) Das Kreditinstitut ist jedoch berechtigt, solche Wertpapiergeschäfte auszuführen, sofern ihm nicht erkennbar ist, dass der Kunde die Durchführung des Auftrages nur bei Deckung wünscht. (3) Schafft der Kunde trotz Aufforderung keine Deckung an, so ist das Kreditinstitut berechtigt, auf Rechnung des Kunden zum bestmöglichen Kurs ein Glattstellungsgeschäft abzuschließen. F.
Fehlende Deckung. Das Kreditinstitut darf die Ausführung von Wertpapier-
Fehlende Deckung. E. Insufficient coverage
Fehlende Deckung. Z 66. (1) Das Kreditinstitut darf die Ausführung von Wertpapiergeschäften ganz oder teilweise unterlassen, wenn keine entsprechende Deckung vorhanden ist. (2) Das Kreditinstitut ist jedoch berechtigt, solche Wertpapiergeschäfte auszuführen, sofern ihm nicht erkennbar ist, dass der Kunde die Durchführung des Auftrages nur bei Deckung wünscht. (3) Schafft der Kunde trotz Aufforderung keine Deckung an, so ist das Kreditinstitut berechtigt, auf Rechnung des Kunden zum bestmöglichen Kurs ein Glattstellungsgeschäft abzuschließen. Z 66. (1) Das Kreditinstitut darf die Ausführung von Wertpapiergeschäften ganz oder teilweise unterlassen, wenn keine Deckung am Verrechnungskonto vorhanden ist. (2) Das Kreditinstitut ist jedoch berechtigt, solche Wertpapiergeschäfte auszuführen, sofern ihm nicht erkennbar ist, dass der Kunde die Durchführung des Auftrages nur bei Deckung am Verrechnungskonto wünscht. (3) Hat das Kreditinstitut gemäß Abs 2 ein Wertpapiergeschäft ohne vorhandene Deckung am Verrechnungskonto ausgeführt und schafft der Kunde trotz Aufforderung keine Deckung am Verrechnungskonto an, so ist das Kreditinstitut berechtigt, auf Rechnung des Kunden zum bestmöglichen Kurs zu verkaufen oder ein Glattstellungsgeschäft (das ist ein gegenläufiges Geschäft, das zur Deckung des durch das Kundengeschäft entstandenen Verlustes dient) abzuschließen. II.
Fehlende Deckung. ID: EXT_BCH16D/04.18
Fehlende Deckung. Z. 70. (1) Die Bank darf die Ausführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten ganz oder teilweise unterlassen, wenn keine entsprechende Deckung vorhanden ist.
Fehlende Deckung. Die AEK Bank ist nicht verpflichtet, die Deckung von Aufträgen durch Kontoguthaben oder Depotbestän- de bei deren Annahme zu überprüfen. Im Falle einer Unterdeckung kann die AEK Bank den Kunden auf- fordern, die Deckung innert angemessener Frist si- cherzustellen. Andernfalls ist die AEK Bank berech- tigt, Positionen ohne Weiteres auf Rechnung und Risiko des Kunden glattzustellen.