Common use of Verpackung Clause in Contracts

Verpackung. 4.1 Dem Versender obliegt die ausschließliche Verantwortung für die Innen- und Außenverpackung. Die Beförderung erfordert eine Verpackung, die das Gut auch vor Beanspruchungen durch automatische Sortieranlagen und mechanischen Umschlag (Fallhöhe auf Kante, Ecke oder Seite aus ca. 80 cm) sowie erforderlichenfalls vor unterschiedlichen klimatischen Bedingungen schützt und einen Zugriff auf den Inhalt ohne Spurenhinterlassung nicht zulässt. Der Versender muss prüfen ob eine Handels-/Verkaufsverpackung diesen Anforderungen entspricht.

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Verpackung. 4.1 Dem Versender obliegt die ausschließliche Verantwortung für die Innen- und Außenverpackung. Die Beförderung erfordert eine Verpackung, die das Gut auch vor Beanspruchungen durch automatische Sortieranlagen und mechanischen Umschlag (Fallhöhe auf Kante, Ecke oder Seite aus ca. 80 cm) sowie erforderlichenfalls vor unterschiedlichen klimatischen Bedingungen schützt und einen Zugriff auf den Inhalt ohne Spurenhinterlassung nicht zulässt. Der Versender muss prüfen ob hat sicherzustellen, dass eine Handels-/Verkaufsverpackung diesen Anforderungen entspricht.

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Verpackung. 4.1 9.1. Dem Versender Absender obliegt die ausschließliche Verantwortung für die Innen- und Außenverpackung. Die Beförderung Beför- derung erfordert eine Verpackung, die das Gut auch vor Beanspruchungen Beanspruchung durch automatische Sortieranlagen und mechanischen Umschlag (Fallhöhe auf Kante, Ecke oder Seite aus ca. 80 80cm) sowie erforderlichenfalls vor unterschiedlichen unter- schiedlichen klimatischen Bedingungen schützt und einen Zugriff auf den Inhalt ohne Spurenhinterlassung nicht zulässt. Der Versender Absender muss prüfen prüfen, ob eine Handels-/Verkaufsverpackung diesen Anforderungen entspricht.

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Verpackung. 4.1 Dem Versender obliegt die ausschließliche Verantwortung für die Innen- und Außenverpackung. Die Beförderung erfordert eine Verpackung, die das Gut auch vor Beanspruchungen durch automatische Sortieranlagen und mechanischen Umschlag (Fallhöhe auf Kante, Ecke oder Seite aus ca. 80 cm) sowie erforderlichenfalls vor unterschiedlichen klimatischen Bedingungen schützt und einen Zugriff auf den Inhalt ohne Spurenhinterlassung nicht 02/2018 Seite 1 von 5 zulässt. Der Versender muss prüfen prüfen, ob eine Handels-/Verkaufsverpackung Handels- /Verkaufsverpackung diesen Anforderungen entspricht.

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Verpackung. 4.1 Dem Versender obliegt die ausschließliche Verantwortung für die Innen- und Außenverpackung. Die Beförderung erfordert eine Verpackung, die das Gut auch vor Beanspruchungen durch automatische Sortieranlagen und mechanischen Umschlag (Fallhöhe auf Kante, Ecke oder Seite aus ca. 80 cm) sowie erforderlichenfalls vor unterschiedlichen klimatischen Bedingungen schützt und einen Zugriff auf den Inhalt ohne Spurenhinterlassung nicht zulässt. Der Versender muss prüfen prüfen, ob eine Handels-/Verkaufsverpackung Handels- /Verkaufsverpackung diesen Anforderungen entspricht.

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