Lieferpapiere Musterklauseln

Lieferpapiere. Jeder Sendung ist ein Lieferschein im Doppel beizulegen. Auf Rechnungen, Lieferscheinen, Frachtbriefen und Korrespondenzen sind Referenzen und Bestellnummern unbedingt anzugeben. Ebenfalls ist auf allen Rechnungen der zolltechnische Ursprung der Ware anzugeben. Wir behalten uns vor, Sendungen ohne Lieferscheine oder Referenzen auf Kosten des Lieferanten zu retournieren.
Lieferpapiere. Die Lieferpapiere werden von ARAYMOND INDUSTRIAL dem Spediteur beim Versand zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch des Kunden kann ARAYMOND INDUSTRIAL eine Kopie der Lieferpapiere zur Verfügung stellen. Die Standard-Lieferpapiere entsprechen der Odette-Empfehlung.
Lieferpapiere. Xxxxx Sendungen ist ein Lieferschein und eine Packliste beizufügen sowie eine Packliste per E-Mail (Excel) dem Besteller zuzuleiten. Die vorbereitenden Dokumente stellt der Besteller in Form einer Datei zur Verfügung. Alle Versandpapiere sowie alle im Zusammenhang mit dem Liefervertrag stehenden Schriftstücke müssen neben der Artikelbezeichnung die Material-, Bestell- und Fertigungs-Nummer des Bestellers (soweit dem Lieferanten mitgeteilt), die Positions-Nr. der Bestellung, das Bestell-Datum, die Mengen sowie die Art der Verpackung enthalten. Der Lieferant haftet für die Folgen unrichtiger Frachtbriefdeklarationen.
Lieferpapiere. Jeder Lieferung ist ein ausführlicher Lieferschein mit Projekt- und Bestellungsre- ferenz, Packliste und Verpackungsdatum beizufügen. Dieses Lieferpapier kann dem Lieferanten bei Direktlieferungen auch von uns abgeben werden – in diesem Fall wären lieferanteneigene Lieferpapiere einzubehalten (gilt nicht für Transport- und Abladeanweisungen).
Lieferpapiere. Unter dem Begriff „Lieferpapiere“ sind die in dieser Ziffer 2.4. und die in den Versandinstruktionen aufgeführten Unterlagen zu verstehen, sowie alle zusätzlichen Warenbegleitpapiere, die nach den jeweiligen Export- und Importbestimmungen für eine störungsfreie Lieferung bis zum Einsatzort erforderlich sind. Die Lieferpapiere sind gemäß den Bestimmungen der Konsulats- und Mustervorschriften, herausgegeben von der Handelskammer Hamburg, zu erstellen, sofern nichts Abweichendes dazu in den Versandinstruktionen vorgegeben ist. Die Lieferpapiere müssen vom AN in der Anzahl und der in den Versandinstruktionen angegebenen Sprache zum erforderlichen Zeitpunkt, in jedem Fall aber rechtzeitig vor dem Versand der Ware, zur Verfügung gestellt werden. Die Packliste muss neben der AG-Auftragsnummer für jedes Packstück spezifizierte Inhaltsangaben, das Brutto- und Nettogewicht sowie die vollständige Markierung enthalten. Eine zusätzliche Ausfertigung der Liste ist jedem Packstück beizugeben. Für die Zollabfertigung im Bestimmungsland wird eine sogenannte Sonderrechnung (Proformarechnung für Zollzwecke im Empfangsland) benötigt. Sie ist durch den AN wie eine Rechnung für ein handelsübliches Exportgeschäft anzufertigen und muss je nach Bestimmungsland ggf. auch beglaubigt und/oder legalisiert sein. Soweit eine Pre-Shipment Inspektion (gemäß den Bestimmungen der Konsulats- und Mustervorschriften) erforderlich ist, beauftragt die AG diese bei der entsprechenden Prüfgesellschaft und trägt deren Kosten. Alle hiermit verbundenen internen Aufwände auf Seiten des AN sind durch diesen selbst zu tragen.
Lieferpapiere. Der Auftragnehmer hat der Lieferung die üblichen Lieferpapiere beizufügen, insbesondere einen Lieferschein, der Angaben über die nach dem Auftrag zu liefernde Ware (Artikelbezeichnung, Artikelnummer und Anzahl), die Bestellnummer des Auftraggebers sowie das Bestell-, Ausstellungs- und Lieferdatum enthält. Fehlt der Lieferschein oder enthält dieser nicht die vorgenannten Angaben, ist der Auftraggeber zur Verweigerung der Annahme berechtigt und sind Verzögerungen in der Bearbeitung nicht vom Auftraggeber zu vertreten.
Lieferpapiere. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der folgende Informationen enthält: • Bestellnummer in Klarschrift und als Barcode (Code 39) • Lieferscheinnummer in Klarschrift • Artikelnummer, Bezeichnung und Index in Klarschrift • Stückzahl in Klarschrift und als Barcode (Code 39) • Anzahl der Verpackungseinheiten und Behälter in Klarschrift • Bruttogewicht, Nettogewicht in Klarschrift Sämtliche Reklamationen hinsichtlich Transport und Verpackung werden schriftlich erfasst und an den Lieferanten kommuniziert. Bei einem Transportschaden werden die Anlieferdokumente des Spediteurs mit schriftlichem Vermerk
Lieferpapiere. Bei der Lieferung muss unsere Bestellnummer, Artikelnummer, Zeichnungsnummer inkl. Änderungsstand auf allen Lieferpapieren (Lieferschein, Rechnung, Zertifikate, Prüfprotokolle, Fertigungsnachweise,…) angeführt werden. Optional kann auch die Führung einer Chargennummer gefordert sein. Wenn dadurch der Bearbeitungsstand nicht vollständig beschrieben werden kann, müssen Kopien vom Schriftverkehr, Telefax, Gesprächsnotizen, Skizzen usw. zum Nachweis der Absprache mitgeliefert werden. Lieferpapiere (exklusive Rechnung) und Ware sind gleichzeitig anzuliefern. Rechnungen können wir nur elektronisch als .pdf akzeptieren, diese müssen demnach nicht an der Ware angebracht sein.
Lieferpapiere. Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen die Bestellnummer von SMP anzugeben; unterlässt er dies, so sind Verzögerungen in der Bearbeitung nicht von SMP zu vertreten.
Lieferpapiere. Jeder Sendung ist ein Lieferschein beizulegen. Auf Rechnungen, Lieferscheinen, Frachtbriefen und Korrespondenzen sind Referenzen und Bestellnummern unbedingt anzugeben. Ebenfalls ist auf allen Rechnungen der zolltechnische Ursprung der Ware anzugeben. Wir behalten uns vor, Sendungen ohne Lieferscheine oder Referenzen auf Kosten des Lieferanten zu retournieren.