Verpackung Musterklauseln
Verpackung. Die Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten des Unternehmers verpackt. Leihverpackungen sind vom Vertragspartner unverzüglich zu entleeren und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben – vom Unternehmer frachtfrei. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden.
Verpackung. 4.1 Mangels abweichender Vereinbarung
a) verstehen sich die angegebenen Preise ohne Verpackung;
b) erfolgt die Verpackung in handelsüblicher Weise, um unter normalen Transportbedingungen Beschädigungen der Ware auf dem Weg zu dem festgelegten Bestimmungsort zu vermeiden, auf Kosten des Käufers und wird nur über Vereinbarung zurückgenommen.
Verpackung. Die Verpackung wird vom Lieferanten besonders in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Ist sie jedoch als Eigentum des Lieferanten bezeichnet worden, muss sie vom Besteller franko an den Abgangsort zurückgeschickt werden.
Verpackung. 2.1. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wird die Ware LKW-verpackt geliefert. Die Verpackung werden wir nach unserer Erfahrung und unter Ausschluss jeder Haftung ausführen bzw. auswählen. Sie dient dem Schutz der Ware während des Transportes und der Be- und Entladung, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetzt. Bei einer Lagerung der Ware schützt diese nicht vor Witterungseinflüssen. Die Bildung von Schwitzwasser innerhalb des durch die Verpackung umhüllten Raumes ist aufgrund der Funktion der Verpackung nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Schäden an der Ware muss deshalb die Lagerung bis zum Einbau / der Verwendung durch den Kunden in Abhängigkeit von ihrer Dauer und den am Ort der Lagerung spezifischen klimatischen Verhältnisse fachgerecht, d.h. geschützt und gegebenenfalls durchlüftet erfolgen.
2.2. Für die Verpackung auf Paletten werden pauschal folgende Kosten zusätzlich berechnet: EUR-Palette: 10,- €/Stück, Spezialpalette bis 2m Länge: 23,- €/Stück, Spezialpalette über 2 bis 6m: 50,- €/Stück
2.3. Paletten und Verpackungsmittel (Folie, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Meldungen bei und Gebührenzahlungen an gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssysteme gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
2.4. Bei Selbstabholung durch den Kunden in unserem Werk in Dřísy ist ein Austausch / die Rückgabe von EUR-Paletten möglich.
Verpackung. Ausführung der Leistungen
Verpackung. Verpackungen sind aus umweltverträglichen und die stoffliche Verwertung nicht belastenden Materialien herzustellen. Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermeiden, dass Verpackungen
1. nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz des Füllgutes notwendige Maß beschränkt werden,
Verpackung. Bei Lieferung von Flaschenwein wird die Ware in handelsüblicher Weise verpackt. Leihverpackungen sind vom Käufer zu entleeren und unverzüglich in einwandfreiem Zustand zurückzugeben - vom Unternehmer frachtfrei. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden.
Verpackung. Die Verpackung ist Teil des Verkaufspreises und wird nicht zurückgenommen, ausgenommen, ihre Rückgabe an Axpo sei vereinbart. In diesem Fall ist die Verpackung vom Besteller franko an den Abgangsort zurückzusen- den.
Verpackung. 3.1. Es ist so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. Verpackungsmaterialien sind nur in dem für die Erreichung dieses Zwecks erforderlichen Umfang zu verwenden. Die Rücknahmeverpflichtung für die Verpackung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es dürfen nur umweltfreundliche, einfach trenn- und recylebare Verpackungsmaterialien zum Einsatz gelangen.
3.2. Die Kosten der Verpackung sind im Preis eingeschlossen. Verpackungskosten werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Verpackung. 4.1 Dem Versender obliegt die ausschließliche Verantwortung für die Innen- und Außenverpackung. Die Beförderung erfordert eine Verpackung, die das Gut auch vor Beanspruchungen durch automatische Sortieranlagen und mechanischen Umschlag (Fallhöhe auf Kante, Ecke oder Seite aus ca. 80 cm) sowie erforderlichenfalls vor unterschiedlichen klimatischen Bedingungen schützt und einen Zugriff auf den Inhalt ohne Spurenhinterlassung nicht zulässt. Der Versender muss prüfen ob eine Handels-/Verkaufsverpackung diesen Anforderungen entspricht.
4.2 Aufdrucke auf der Verpackung, wie z. B. die Hinweise „Vorsicht Glas“ oder „oben/unten“ können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Sie entlasten den Versender nicht von der Verwendung einer den Anforderungen der Ziffer 4.1 entsprechenden Transportverpackung.
4.3 Der Versender hat die unter ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ /verpackung-fuer-paket- versand/ aufgeführten Hinweise für eine transportsichere Verpackung zu beachten.
