Verpackung. 2.1. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wird die Ware LKW-verpackt geliefert. Die Verpackung werden wir nach unserer Erfahrung und unter Ausschluss jeder Haftung ausführen bzw. auswählen. Sie dient dem Schutz der Ware während des Transportes und der Be- und Entladung, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetzt. Bei einer Lagerung der Ware schützt diese nicht vor Witterungseinflüssen. Die Bildung von Schwitzwasser innerhalb des durch die Verpackung umhüllten Raumes ist aufgrund der Funktion der Verpackung nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Schäden an der Ware muss deshalb die Lagerung bis zum Einbau / der Verwendung durch den Kunden in Abhängigkeit von ihrer Dauer und den am Ort der Lagerung spezifischen klimatischen Verhältnisse fachgerecht, d.h. geschützt und gegebenenfalls durchlüftet erfolgen. 2.2. Für die Verpackung auf Paletten werden pauschal folgende Kosten zusätzlich berechnet: EUR-Palette: 10,- €/Stück, Spezialpalette bis 2m Länge: 23,- €/Stück, Spezialpalette über 2 bis 6m: 50,- €/Stück 2.3. Paletten und Verpackungsmittel (Folie, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Meldungen bei und Gebührenzahlungen an gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssysteme gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. 2.4. Bei Selbstabholung durch den Kunden in unserem Werk in Dřísy ist ein Austausch / die Rückgabe von EUR-Paletten möglich.
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Verpackung. 2.1. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wird die Ware LKW-verpackt geliefert1. Die Verpackung werden wir nach unserer Erfahrung und unter Ausschluss jeder Haftung ausführen bzw. auswählen. Sie dient dem Schutz der Ware während des Transportes wird gesondert berechnet.
2. Soweit vom Verkäufer gemäß Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird, ist der Käufer verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Soweit der Be- und EntladungKäufer mit dem Verkäufer vereinbart, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetztgegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichten, ist er verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet.
3. Bei einer Lagerung der Ware schützt diese nicht vor WitterungseinflüssenMehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Bildung Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer innerhalb von Schwitzwasser innerhalb des durch 14 Tagen in Textform anzuzeigen und die Verpackung umhüllten Raumes bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist aufgrund der Funktion Verkäufer berechtigt, ab der 2. Woche für jede Woche 20 % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) als Gebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Schäden an der Ware muss deshalb in Rechnung zu stellen, die Lagerung bis zum Einbau / der Verwendung durch den Kunden in Abhängigkeit von ihrer Dauer und den am Ort der Lagerung spezifischen klimatischen Verhältnisse fachgerecht, d.h. geschützt und gegebenenfalls durchlüftet erfolgensofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird.
2.24. Kabeltrommeln, die Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen -insbesondere gemäß den jeweiligen KTG- Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln- geliefert. Diese Bedingungen können unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇- spulen/ueberlassungsbedingungen.html auf der KTG- Website eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabeltrommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Käufer, soweit sie auf ihn entfallen, zu übernehmen hat.
5. Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die Verpackung auf Paletten werden pauschal folgende Kosten zusätzlich berechnet: EUR-Palette: 10,- €/Stückvon der KTG hergestellt werden, Spezialpalette bis 2gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziff. VI. 2 Satz 1 gilt im Länge: 23,- €/Stück, Spezialpalette über 2 bis 6m: 50,- €/Stück
2.3. Paletten und Verpackungsmittel (Folie, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Meldungen bei und Gebührenzahlungen an gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssysteme gehen ausschließlich zu Lasten des Kundenletztgenannten Fall entsprechend.
2.4. Bei Selbstabholung durch den Kunden in unserem Werk in Dřísy ist ein Austausch / die Rückgabe von EUR-Paletten möglich.
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Sources: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Verpackung. 2.1Der Lieferant garantiert, dass die Verpackung, in der er die Produkte anliefert, unbedenklich für die Verwendung mit Lebensmitteln ist und ihm eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung so- wie eine Spezifikation des Verpackungsmittelherstellers vorliegen, die jederzeit von der lehmann na- tur GmbH eingesehen werden können. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbartWeiter sichert der Lieferant zu, wird die Ware LKW-verpackt geliefert. Die Verpackung werden wir nach unserer Erfahrung und unter Ausschluss jeder Haftung ausführen Lizenzentgelte für mit „grünem Punkt“ oder vergleichbaren Zeichen versehene Verpackungen ordnungsgemäß an den Systembetreiber bzw. auswählenLizenzgeber abgeführt zu haben. Sie dient Im Fall einer DSD Gebührenzahlung übersendet der Lieferant an die lehmann natur GmbH als Anlage eine von Ihm unterzeichnete Bestätigung darüber, dass die Gebühren unter der ange- gebenen Kundennummer an das Duale System Deutschland abgeführt werden. Der Lieferant stellt sicher, dass alle geltenden EU-Verordnungen zu Verpackungen und Kennzeich- nung eingehalten werden (Los-Kennzeichnungs VO (LKV), Lebensmittel-Informations VO (LMIV) und ggf. die Fertigpackungs VO), insbesondere auch dass jeder Kolli/Karton/Packung eine Los-Nr. trägt. Zudem stellt er weiter sicher, dass alle direkt mit dem Schutz Lebensmittel in Verbindung kommenden Verpackungsmaterialien für den Direktkontakt mit dem verpackten Lebensmittel geeignet sind. Es gelten insbesondere die Verordnungen: (EG) Nr. 1935/2004, (EU) Nr. 10/2011, Bedarfsgegenstände- verordnung (BedGstV), RICHTLINIE 2002/72/EG in der Ware während jeweils konsolidierten Fassung, aktuelle Veröf- fentlichungen des Transportes Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Auf Verlangen hat der Lieferant den Nachweis über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sowie aktuelle Migrationsuntersu- chungen vorzulegen. Der Lieferant sichert zu, dass ein System zur Rückverfolgbarkeit von Verpackungsmitteln existiert (VO 1935/2004) und das alle gelieferten Waren und deren Packmittel der Be- europäischen Richtlinie 94/62 EG über Verpackungen und Entladung, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetzt. Bei einer Lagerung der Ware schützt diese nicht vor Witterungseinflüssen. Die Bildung von Schwitzwasser innerhalb des durch die Verpackung umhüllten Raumes ist aufgrund der Funktion der Verpackung nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Schäden an der Ware muss deshalb die Lagerung bis zum Einbau / der Verwendung durch den Kunden in Abhängigkeit von ihrer Dauer und den am Ort der Lagerung spezifischen klimatischen Verhältnisse fachgerecht, d.h. geschützt und gegebenenfalls durchlüftet erfolgenVerpackungsabfälle entsprechen.
2.2. Für die Verpackung auf Paletten werden pauschal folgende Kosten zusätzlich berechnet: EUR-Palette: 10,- €/Stück, Spezialpalette bis 2m Länge: 23,- €/Stück, Spezialpalette über 2 bis 6m: 50,- €/Stück
2.3. Paletten und Verpackungsmittel (Folie, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Meldungen bei und Gebührenzahlungen an gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssysteme gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
2.4. Bei Selbstabholung durch den Kunden in unserem Werk in Dřísy ist ein Austausch / die Rückgabe von EUR-Paletten möglich.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Verpackung. 2.16.1 Die Verpackung wird gesondert berechnet.
6.2 Soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird, ist der Käufer verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsor- gungsunternehmen zu übergeben. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart, wird gegen die Ware LKWGewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichten, ist er verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet.
6.3 Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Unterbleibt die Rückgabe, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 5. Woche den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen.
6.4 Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-verpackt Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln - geliefert. Die Verpackung werden wir nach unserer Erfahrung und unter Ausschluss jeder Haftung ausführen Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können dem Käufer auf Anforderung zugesandt bzw. auswählenunter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇-▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇-▇▇▇▇▇-▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ auf der KTG- Website eingesehen werden. Sie dient dem Schutz Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabel- trommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Ware während des Transportes und der Be- und EntladungKäufer, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetzt. Bei einer Lagerung der Ware schützt diese nicht vor Witterungseinflüssen. Die Bildung von Schwitzwasser innerhalb des durch die Verpackung umhüllten Raumes ist aufgrund der Funktion der Verpackung nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Schäden an der Ware muss deshalb die Lagerung bis zum Einbau / der Verwendung durch den Kunden in Abhängigkeit von ihrer Dauer und den am Ort der Lagerung spezifischen klimatischen Verhältnisse fachgerechtsoweit sie auf ihn entfallen, d.h. geschützt und gegebenenfalls durchlüftet erfolgenzu übernehmen hat.
2.26.5 Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. Für die Verpackung auf Paletten werden pauschal folgende Kosten zusätzlich berechnet: EUR-Palette: 10,- €/Stück, Spezialpalette bis 2ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziff. 6.2 Satz 1 gilt im Länge: 23,- €/Stück, Spezialpalette über 2 bis 6m: 50,- €/Stück
2.3. Paletten und Verpackungsmittel (Folie, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Meldungen bei und Gebührenzahlungen an gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssysteme gehen ausschließlich zu Lasten des Kundenletztgenannten Fall entsprechend.
2.4. Bei Selbstabholung durch den Kunden in unserem Werk in Dřísy ist ein Austausch / die Rückgabe von EUR-Paletten möglich.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Verpackung. 2.16.1 Die Verpackung wird gesondert berechnet.
6.2 Soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird, ist der Käufer verpflichtet, das Verpackungs- material bereitzuhalten und dem Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart, wird gegen die Ware LKWGewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichten, ist er verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet.
6.3 Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche 5% des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Gebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird.
6.4 Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-verpackt Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln - geliefert. Die Verpackung werden wir nach unserer Erfahrung und unter Ausschluss jeder Haftung ausführen Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können dem Käufer auf Anforderung zugesandt bzw. auswählenunter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ auf der KTG- Website eingesehen werden. Sie dient dem Schutz Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabeltrommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Ware während des Transportes und der Be- und EntladungKäufer, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetzt. Bei einer Lagerung der Ware schützt diese nicht vor Witterungseinflüssen. Die Bildung von Schwitzwasser innerhalb des durch die Verpackung umhüllten Raumes ist aufgrund der Funktion der Verpackung nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Schäden an der Ware muss deshalb die Lagerung bis zum Einbau / der Verwendung durch den Kunden in Abhängigkeit von ihrer Dauer und den am Ort der Lagerung spezifischen klimatischen Verhältnisse fachgerechtsoweit sie auf ihn entfallen, d.h. geschützt und gegebenenfalls durchlüftet erfolgenzu übernehmen hat.
2.26.5 Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. Für die Verpackung auf Paletten werden pauschal folgende Kosten zusätzlich berechnet: EUR-Palette: 10,- €/Stück, Spezialpalette bis 2ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziff. 6.2 Satz 1 gilt im Länge: 23,- €/Stück, Spezialpalette über 2 bis 6m: 50,- €/Stück
2.3. Paletten und Verpackungsmittel (Folie, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Meldungen bei und Gebührenzahlungen an gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssysteme gehen ausschließlich zu Lasten des Kundenletztgenannten Fall entsprechend.
2.4. Bei Selbstabholung durch den Kunden in unserem Werk in Dřísy ist ein Austausch / die Rückgabe von EUR-Paletten möglich.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Verpackung. 2.1Verpackungsmaterial kann uns der Lieferant nur in dem Umfang berechnen, den wir ihm schriftlich genehmigt haben. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbartWird das Verpackungs- material von uns zurückgegeben, wird muss Gutschrift im vollen Umfang der Berechnung erfolgen. Wir behalten uns das Recht vor, Vorschriften über die Ware LKWVerpackung, die ▇▇▇▇ des Transportmittels, -weges sowie über die Transportversicherung zu machen. Auftragsbestätigungen sind in 1-verpackt geliefert. Die Verpackung werden wir nach unserer Erfahrung facher, und unter Ausschluss jeder Haftung ausführen bzw. auswählenRechnungen in 2-facher Ausfertigung mit separater Post an uns zu versenden. Sie dient dem Schutz dürfen nicht der Ware während des Transportes und der Be- und Entladung, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetztbeigelegt werden. Bei einer Lagerung Lieferscheine müssen der Ware schützt beigelegt werden. Alle diese nicht vor WitterungseinflüssenDokumente sind neben der genauen Bezeichnung des Lieferumfanges nach Artikel, Art und Menge insbesondere unter Angabe unserer Bestellnummer und Projektnummer anzugeben. Die Bildung In der Auftragsbestätigung müssen die Preise für Verpackung und Fracht ausgewiesen sein. Direkte Lieferungen auf Baustellen oder an unsere Kunden sind grundsätzlich neutral unter unserem Namen durchzuführen. Bereits exportgerecht verpackte Lieferungen werden von Schwitzwasser innerhalb des durch uns nur auf äußerliche Schäden hin geprüft. Für den richtigen Inhalt, Menge, Qualität, Verpackung etc. ist der Lieferant verantwortlich. TECHTORY Automation GmbH Geschäftsführer Bankverbindungen BLZ Konto-Nr. IBAN ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, Volksbank in der Ortenau 664 900 00 2 413 302 ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ Sparkasse Hanauerland 664 518 62 129 694 ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Telefon +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇-▇ Amtsgericht Freiburg Commerzbank Offenburg 664 400 84 452 520 000 ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Wir bestimmen im Einzelfall den Versandweg und erforderlichenfalls auch den Spediteur oder Frachtführer für die Verpackung umhüllten Raumes ist aufgrund von uns bestellte Ware. Stellen wir dem Lieferanten die Versandart frei, hat er diejenige mit der Funktion der Verpackung nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Schäden an der Ware muss deshalb die Lagerung bis zum Einbau / der Verwendung durch den Kunden in Abhängigkeit von ihrer Dauer größten Liefersicherheit, Schnelligkeit und den am Ort günstigsten Kosten zu wählen. Verstößt der Lagerung spezifischen klimatischen Verhältnisse fachgerechtLieferant gegen unsere Vorschriften, d.hhat er die möglicherweise daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen. geschützt Wir sind berechtigt, die Mehrkosten, sofern sie gegen uns gerichtet werden, von der Rechnung des Lieferanten abzuziehen. Erhält der Lieferant von uns zum Zwecke der Durchführung des Auftrages Werkzeuge, Prüfmittel, Unterlagen, Pläne, Muster, Zeichnungen, Datenträger etc., ist er verpflichtet, diese mit jeder erforderlichen Sorgfalt und gegebenenfalls durchlüftet erfolgenVertraulichkeit zu behandeln. Er darf sie Dritten nur zum vertragsmäßigen Gebrauch zugänglich machen. Verstößt der Lieferant gegen diese Auflagen und entsteht uns daraus ein Schaden, ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Der Lieferant hat die ihm überlassenen Unterlagen, Werkzeuge, Prüfmittel, etc.
2.2, nach unseren Weisungen zu behandeln und sie, benötigt er sie nicht mehr, an uns ohne Einschränkungen zurückzugeben. Für die Verpackung auf Paletten werden pauschal folgende Kosten zusätzlich berechnet: EUR-Palette: 10,- €/StückEr hat an diesen Werkzeugen, Spezialpalette bis 2m Länge: 23,- €/StückPrüfmitteln, Spezialpalette über 2 bis 6m: 50,- €/Stück
2.3Unterlagen etc. Paletten und Verpackungsmittel (Foliekein, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Meldungen bei und Gebührenzahlungen an gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssysteme gehen ausschließlich zu Lasten des Kundenwie immer geartetes Zurückbehaltungsrecht.
2.4. Bei Selbstabholung durch den Kunden in unserem Werk in Dřísy ist ein Austausch / die Rückgabe von EUR-Paletten möglich.
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Sources: Einkaufsbedingungen
Verpackung. 2.16.1 Die Verpackung wird gesondert berechnet.
6.2 Soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird, ist der Käufer verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart, wird gegen die Ware LKWGewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichten, ist er verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet.
6.3 Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche ... % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Gebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird.
6.4 Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-verpackt Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln - geliefert. Die Verpackung werden wir nach unserer Erfahrung und unter Ausschluss jeder Haftung ausführen Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können dem Käufer auf Anforderung zugesandt bzw. auswählenunter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ auf der KTG- Website eingesehen werden. Sie dient dem Schutz Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabeltrommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Ware während des Transportes und der Be- und EntladungKäufer, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetzt. Bei einer Lagerung der Ware schützt diese nicht vor Witterungseinflüssen. Die Bildung von Schwitzwasser innerhalb des durch die Verpackung umhüllten Raumes ist aufgrund der Funktion der Verpackung nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Schäden an der Ware muss deshalb die Lagerung bis zum Einbau / der Verwendung durch den Kunden in Abhängigkeit von ihrer Dauer und den am Ort der Lagerung spezifischen klimatischen Verhältnisse fachgerechtsoweit sie auf ihn entfallen, d.h. geschützt und gegebenenfalls durchlüftet erfolgenzu übernehmen hat.
2.26.5 Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. Für die Verpackung auf Paletten werden pauschal folgende Kosten zusätzlich berechnet: EUR-Palette: 10,- €/Stück, Spezialpalette bis 2ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziff. 6.2 Satz 1 gilt im Länge: 23,- €/Stück, Spezialpalette über 2 bis 6m: 50,- €/Stück
2.3. Paletten und Verpackungsmittel (Folie, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Meldungen bei und Gebührenzahlungen an gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssysteme gehen ausschließlich zu Lasten des Kundenletztgenannten Fall entsprechend.
2.4. Bei Selbstabholung durch den Kunden in unserem Werk in Dřísy ist ein Austausch / die Rückgabe von EUR-Paletten möglich.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Verpackung. 2.1. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wird die Ware LKW-verpackt geliefert5.1. Die Verpackung wird besonders berechnet.
5.2. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen, soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird. Der Käufer ist in diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Soweit der Verkäufer mit dem Käufer vereinbart, dass dieser gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht verzichtet, ist dieser verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den Vorschriften der Verpackungsverordnung gewährleistet.
5.3. Mehrwegverpackungen werden wir dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche ... % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach unserer Erfahrung Mahnung als Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und unter Ausschluss jeder Haftung ausführen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt im Übrigen folgendes: Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen – insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln – geliefert. Diese liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, bzw. auswählenwerden auf Anforderung zugesandt. Sie dient dem Schutz Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabeltrommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Ware während des Transportes und der Be- und EntladungKäufer, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetzt. Bei einer Lagerung der Ware schützt diese nicht vor Witterungseinflüssen. Die Bildung von Schwitzwasser innerhalb des durch die Verpackung umhüllten Raumes ist aufgrund der Funktion der Verpackung nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Schäden an der Ware muss deshalb die Lagerung bis zum Einbau / der Verwendung durch den Kunden in Abhängigkeit von ihrer Dauer und den am Ort der Lagerung spezifischen klimatischen Verhältnisse fachgerechtsoweit sie auf ihn entfallen, d.h. geschützt und gegebenenfalls durchlüftet erfolgenzu übernehmen hat.
2.2. Für die Verpackung auf Paletten werden pauschal folgende Kosten zusätzlich berechnet: EUR-Palette: 10,- €/Stück, Spezialpalette bis 2m Länge: 23,- €/Stück, Spezialpalette über 2 bis 6m: 50,- €/Stück
2.3. Paletten und Verpackungsmittel (Folie, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Meldungen bei und Gebührenzahlungen an gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssysteme gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
2.4. Bei Selbstabholung durch den Kunden in unserem Werk in Dřísy ist ein Austausch / die Rückgabe von EUR-Paletten möglich.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verpackung. 2.1(1) Die Verpackung wird gesondert berechnet.
(2) Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen, soweit von dem Unternehmen gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Entsorgung ein geeignetes Ent- sorgungsunternehmen eingeschaltet wird. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich das Unternehmen mit dem Kunden vereinbart, wird dass dieser gegen die Ware LKWGewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht verzichtet, ist dieser verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsor- gung gemäß den Vorschriften der Verpackungsverordnung gewähr- leistet.
(3) Mehrwegverpackungen werden dem Kunden nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Un- ternehmen vom Kunden innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzei- gen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt dies, ist das Un- ternehmen berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche 20 % des An- schaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpa- ckung gleich in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zah- lung fällig wird.
(4) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-verpackt rechtlichen Sondervermögen gilt im Übrigen fol- gendes: Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG (KTG), Köln, oder anderer Dritter stehen, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen – insbe- sondere gemäß den jeweils gültigen KTG-Bedingungen für die Über- lassung von Kabel- und Seilspulen – geliefert. Die Verpackung Diese Bedingungen können auf der Homepage der KTG unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/ down-load.html eingesehen und abgerufen werden. Auf schriftliche Anforderung werden wir nach unserer Erfahrung und unter Ausschluss jeder Haftung ausführen bzwdie KTG-Bedingungen auch zugesandt. auswählen. Sie dient dem Schutz Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Ware während des Transportes und der Be- und EntladungKunde, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetzt. Bei einer Lagerung der Ware schützt diese nicht vor Witterungseinflüssen. Die Bildung von Schwitzwasser innerhalb des durch die Verpackung umhüllten Raumes ist aufgrund der Funktion der Verpackung nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Schäden an der Ware muss deshalb die Lagerung bis zum Einbau / der Verwendung durch den Kunden in Abhängigkeit von ihrer Dauer und den am Ort der Lagerung spezifischen klimatischen Verhältnisse fachgerechtso- weit sie auf ihn entfallen, d.h. geschützt und gegebenenfalls durchlüftet erfolgen.
2.2zu übernehmen hat. Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die Verpackung auf Paletten werden pauschal folgende Kosten zusätzlich berechnet: EUR-Palette: 10,- €/Stückvon der KTG hergestellt werden, Spezialpalette bis 2m Länge: 23,- €/Stückgelten insoweit die Bedingungen der KTG, Spezialpalette über soweit nicht gegenüber dem Kunden gemäß der Verpackungs- verordnung in ihrer gültigen Fassung eine darüber hinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziffer 6.2. Satz 1 und 2 bis 6m: 50,- €/Stück
2.3. Paletten und Verpackungsmittel (Folie, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Meldungen bei und Gebührenzahlungen an gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssysteme gehen ausschließlich zu Lasten des Kundengelten entspre- chend.
2.4. Bei Selbstabholung durch den Kunden in unserem Werk in Dřísy ist ein Austausch / die Rückgabe von EUR-Paletten möglich.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verpackung. 2.16.1 Die Verpackung wird gesondert berechnet.
6.2 Soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird, ist der Käufer verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsor- gungsunternehmen zu übergeben. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart, wird gegen die Ware LKWGewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichten, ist er verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet.
6.3 Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-verpackt Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln - geliefert. Die Verpackung werden wir nach unserer Erfahrung und unter Ausschluss jeder Haftung ausführen Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können dem Käufer auf Anforderung zugesandt bzw. auswählenunter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ auf der KTG- Website eingesehen werden. Sie dient dem Schutz Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabel- trommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Ware während des Transportes und der Be- und EntladungKäufer, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetzt. Bei einer Lagerung der Ware schützt diese nicht vor Witterungseinflüssen. Die Bildung von Schwitzwasser innerhalb des durch die Verpackung umhüllten Raumes ist aufgrund der Funktion der Verpackung nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Schäden an der Ware muss deshalb die Lagerung bis zum Einbau / der Verwendung durch den Kunden in Abhängigkeit von ihrer Dauer und den am Ort der Lagerung spezifischen klimatischen Verhältnisse fachgerechtsoweit sie auf ihn entfallen, d.h. geschützt und gegebenenfalls durchlüftet erfolgenzu übernehmen hat.
2.26.4 Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. Für die Verpackung auf Paletten werden pauschal folgende Kosten zusätzlich berechnet: EUR-Palette: 10,- €/Stück, Spezialpalette bis 2ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziff. 6.2 Satz 1 gilt im Länge: 23,- €/Stück, Spezialpalette über 2 bis 6m: 50,- €/Stück
2.3. Paletten und Verpackungsmittel (Folie, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Meldungen bei und Gebührenzahlungen an gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssysteme gehen ausschließlich zu Lasten des Kundenletztgenannten Fall entsprechend.
2.4. Bei Selbstabholung durch den Kunden in unserem Werk in Dřísy ist ein Austausch / die Rückgabe von EUR-Paletten möglich.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Verpackung. 2.1Die Verpackung wird von Trendelkamp besonders in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Soweit Ist sie jedoch als Eigentum von Trendelkamp bezeichnet worden, muss sie vom Besteller franko an den Abgangsort zurückgeschickt werden.
10.1. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Absendung der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.
10.2. Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die Trendelkamp nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
11.1. Besondere Wünsche betreffend Versand, Transport und Versicherung sind Trendelkamp rechtzeitig bekannt zu geben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferungen oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.
11.2. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller.
12.1. Trendelkamp wird die Lieferungen und Leistungen soweit üblich vor Versand prüfen. Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen, sind diese besonders zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen.
12.2. Der Besteller hat die Lieferungen und Leistungen innerhalb angemessener Frist zu prüfen und Trendelkamp eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.
12.3. Trendelkamp hat die ihr gemäß Ziffer 12.2 mitgeteilten Mängel so rasch als möglich zu beheben, und der Besteller hat ihr hierzu Gelegenheit zu geben. Nach der Mängelbehebung findet auf Begehren des Bestellers oder von Trendelkamp eine Abnahmeprüfung gemäß Ziffer 12.4 statt.
12.4. Die Durchführung einer Abnahmeprüfung sowie die Festlegung der dafür geltenden Bedingungen bedürfen - vorbehaltlich Ziffer 12.3 – einer besonderen Vereinbarung. Vorbehaltlich anderweitiger Abrede gilt folgendes: - Trendelkamp hat den Besteller so rechtzeitig von der Durchführung der Abnahmeprüfung zu verständigen, dass dieser oder sein Vertreter daran teilnehmen kann. - Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das vom Besteller und Trendelkamp oder von ihren Vertretern zu unterzeichnen ist. Darin wird festgehalten, dass die Abnahme erfolgt ist oder dass sie nur unter Vorbehalt erfolgte oder dass der Besteller die Annahme verweigert. In den beiden letzteren Fällen sind die geltend gemachten Mängel einzeln in das Protokoll aufzunehmen. - Wegen geringfügiger Mängel, insbesondere solcher, die die Funktionstüchtigkeit der Lieferungen oder Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigen, darf der Besteller die Annahme und die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls nicht verweigern. Solche Mängel sind von Trendelkamp unverzüglich zu beheben. - Bei erheblichen Abweichungen vom Vertrag oder schwerwiegenden Mängeln hat der Besteller Trendelkamp Gelegenheit zu geben, diese innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu beheben. Alsdann findet eine weitere Abnahmeprüfung statt. Zeigen sich bei dieser wiederum erhebliche Abweichungen vom Vertrag oder Schwerwiegende Mängel, kann der Besteller im Fall, dass die Vertragsparteien diesbezüglich eine Preisminderung, Entschädigungszahlung oder sonstige Leistungen vereinbart haben, diese von Trendelkamp verlangen. Sind jedoch die bei dieser Prüfung zutage tretenden Mängel oder Abweichungen derart schwerwiegend, dass sie nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden können und die Lieferungen und Leistungen zum bekannt gegebenen Zweck nicht oder nur in erheblich vermindertem Maße brauchbar sind, hat der Besteller das Recht, die Annahme des mangelhaften Teils zu verweigern oder, wenn ihm eine Teilannahme wirtschaftlich unzumutbar ist, vom Vertrag zurückzutreten. Trendelkamp kann nur dazu verpflichtet werden, die Beträge zurückzuerstatten, die ihr für die vom Rücktritt betroffenen Teile bezahlt worden sind.
12.5. Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, - wenn die Abnahmeprüfung aus Gründen, die Trendelkamp nicht zu vertreten hat, am vorgesehenen Termin nicht durchgeführt werden kann; - wenn der Besteller die Annahme verweigert, ohne dazu berechtigt zu sein; - wenn der Besteller sich weigert, ein gemäß Ziffer 12.4 aufgesetztes Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen; - sobald der Besteller Lieferungen oder Leistungen von Trendelkamp nutzt.
12.6. Wegen Mängel irgendwelcher Art an Lieferungen oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche außer den in Ziffer 12.4 sowie Ziffer 13 (Gewährleistung, Haftung für Mängel) ausdrücklich anders schriftlich genannten.
13.1. Gewährleistungsfrist (Garantiefrist) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferungen ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferungen und Leistungen oder, soweit Trendelkamp auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand, Abnahme oder Montage aus Gründen verzögert, die Trendelkamp nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatzlieferung oder Reparatur, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für die Lieferungen. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäß Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Maßnahmen zur Schadensminderung trifft und Trendelkamp Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
13.2. Haftung für Mängel in Material, Konstruktion und Ausführung Trendelkamp verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers alle Teile der Lieferungen von Trendelkamp, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach ihrer ▇▇▇▇ auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum von Trendelkamp. Trendelkamp trägt die in ihrem Werk anfallenden Kosten der Nachbesserung. Ist die Nachbesserung nicht im Werk von Trendelkamp möglich, werden die damit verbundenen Kosten, soweit sie die üblichen Transport-, Personal-, Reise- und Aufenthaltskosten sowie die Kosten für den Ein- und Ausbau der defekten Teile übersteigen, vom Besteller getragen.
13.3. Haftung für zugesicherte Eigenschaften Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung oder in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Ist eine Abnahmeprüfung vereinbart, wird gilt die Ware LKW-verpackt geliefertZusicherung als erfüllt, wenn der Nachweis der betreffenden Eigenschaften anlässlich dieser Prüfung erbracht worden ist. Die Verpackung werden wir Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Besteller zunächst Anspruch auf unverzügliche Nachbesserung durch Trendelkamp. Hierzu hat der Besteller Trendelkamp die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren und eine Nachfrist zu setzen. Gelingt diese Nachbesserung auch nach unserer Erfahrung wiederholtem Nachbesserungsversuch nicht oder nur teilweise, hat der Besteller Anspruch auf die für diesen Fall vereinbarte Entschädigung oder, sofern eine solche Vereinbarung nicht getroffen wurde, auf eine angemessene Herabsetzung des Preises. Ist der Mangel derart schwerwiegend, dass die Lieferungen oder Leistungen zum bekannt gegebenen Zweck nicht brauchbar sind und unter Ausschluss jeder Haftung ausführen bzwist Trendelkamp nicht in der Lage, diesen Mangel zu beheben, hat der Besteller das Recht, die Annahme des mangelhaften Teils zu verweigern oder, wenn ihm eine Teilannahme wirtschaftlich unzumutbar ist, vom Vertrag zurückzutreten. auswählen. Sie dient dem Schutz der Ware während des Transportes und der Be- und EntladungTrendelkamp kann nur dazu verpflichtet werden, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetzt. Bei einer Lagerung der Ware schützt diese nicht vor Witterungseinflüssen. Die Bildung von Schwitzwasser innerhalb des durch die Verpackung umhüllten Raumes ist aufgrund der Funktion der Verpackung nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Schäden an der Ware muss deshalb Beträge zurückzuerstatten, die Lagerung bis zum Einbau / der Verwendung durch den Kunden in Abhängigkeit von ihrer Dauer und den am Ort der Lagerung spezifischen klimatischen Verhältnisse fachgerecht, d.h. geschützt und gegebenenfalls durchlüftet erfolgenihr für die vom Rücktritt betroffenen Teile bezahlt worden sind.
2.2. Für die Verpackung auf Paletten werden pauschal folgende Kosten zusätzlich berechnet: EUR-Palette: 10,- €/Stück, Spezialpalette bis 2m Länge: 23,- €/Stück, Spezialpalette über 2 bis 6m: 50,- €/Stück
2.3. Paletten und Verpackungsmittel (Folie, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Meldungen bei und Gebührenzahlungen an gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssysteme gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
2.4. Bei Selbstabholung durch den Kunden in unserem Werk in Dřísy ist ein Austausch / die Rückgabe von EUR-Paletten möglich.
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Verpackung. 2.1Verpackungsmaterial kann uns der Lieferant nur in dem Umfang berechnen, den wir ihm schriftlich genehmigt haben. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbartWird das Verpackungs- material von uns zurückgegeben, wird muss Gutschrift im vollen Umfang der Berechnung erfolgen. Wir behalten uns das Recht vor, Vorschriften über die Ware LKWVerpackung, die ▇▇▇▇ des Transportmittels, -weges sowie über die Transportversicherung zu machen. Auftragsbestätigungen sind in 1-verpackt geliefert. Die Verpackung werden wir nach unserer Erfahrung facher, und unter Ausschluss jeder Haftung ausführen bzw. auswählenRechnungen in 2-facher Ausfertigung mit separater Post an uns zu versenden. Sie dient dem Schutz dürfen nicht der Ware während des Transportes und der Be- und Entladung, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetztbeigelegt werden. Bei einer Lagerung Lieferscheine müssen der Ware schützt beigelegt werden. Alle diese nicht vor WitterungseinflüssenDokumente sind neben der genauen Bezeichnung des Lieferumfanges nach Artikel, Art und Menge insbesondere unter Angabe unserer Bestellnummer und Projektnummer anzugeben. Die Bildung In der Auftragsbestätigung müssen die Preise für Verpackung und Fracht ausgewiesen sein. Direkte Lieferungen auf Baustellen oder an unsere Kunden sind grundsätzlich neutral unter unserem Namen durchzuführen. Bereits exportgerecht verpackte Lieferungen werden von Schwitzwasser innerhalb des durch uns nur auf äußerliche Schäden hin geprüft. Für den richtigen Inhalt, Menge, Qualität, Verpackung etc. ist der Lieferant verantwortlich. prukon GmbH ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Telefon +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇-▇ Telefax +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇ ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇ Geschäftsführer ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Amtsgericht Freiburg Bankverbindungen Volksbank in der Ortenau Commerzbank Offenburg IBAN ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ BIC ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Wir bestimmen im Einzelfall den Versandweg und erforderlichenfalls auch den Spediteur oder Frachtführer für die Verpackung umhüllten Raumes ist aufgrund von uns bestellte Ware. Stellen wir dem Lieferanten die Versandart frei, hat er diejenige mit der Funktion der Verpackung nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Schäden an der Ware muss deshalb die Lagerung bis zum Einbau / der Verwendung durch den Kunden in Abhängigkeit von ihrer Dauer größten Liefersicherheit, Schnelligkeit und den am Ort günstigsten Kosten zu wählen. Verstößt der Lagerung spezifischen klimatischen Verhältnisse fachgerechtLieferant gegen unsere Vorschriften, d.hhat er die möglicherweise daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen. geschützt Wir sind berechtigt, die Mehrkosten, sofern sie gegen uns gerichtet werden, von der Rechnung des Lieferanten abzuziehen. Erhält der Lieferant von uns zum Zwecke der Durchführung des Auftrages Werkzeuge, Prüfmittel, Unterlagen, Pläne, Muster, Zeichnungen, Datenträger etc., ist er verpflichtet, diese mit jeder erforderlichen Sorgfalt und gegebenenfalls durchlüftet erfolgenVertraulichkeit zu behandeln. Er darf sie Dritten nur zum vertragsmäßigen Gebrauch zugänglich machen. Verstößt der Lieferant gegen diese Auflagen und entsteht uns daraus ein Schaden, ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Der Lieferant hat die ihm überlassenen Unterlagen, Werkzeuge, Prüfmittel, etc.
2.2, nach unseren Weisungen zu behandeln und sie, benötigt er sie nicht mehr, an uns ohne Einschränkungen zurückzugeben. Für die Verpackung auf Paletten werden pauschal folgende Kosten zusätzlich berechnet: EUR-Palette: 10,- €/StückEr hat an diesen Werkzeugen, Spezialpalette bis 2m Länge: 23,- €/StückPrüfmitteln, Spezialpalette über 2 bis 6m: 50,- €/Stück
2.3Unterlagen etc. Paletten und Verpackungsmittel (Foliekein, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Meldungen bei und Gebührenzahlungen an gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssysteme gehen ausschließlich zu Lasten des Kundenwie immer geartetes Zurückbehaltungsrecht.
2.4. Bei Selbstabholung durch den Kunden in unserem Werk in Dřísy ist ein Austausch / die Rückgabe von EUR-Paletten möglich.
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Sources: Einkaufsbedingungen
Verpackung. 2.16.1 Die Verpackung wird gesondert berechnet.
6.2 Soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird, ist der Käufer verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsor- gungsunternehmen zu übergeben. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart, wird gegen die Ware LKWGewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichten, ist er verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet.
6.3 Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche ...3 % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Gebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird.
6.4 Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-verpackt Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln - geliefert. Die Verpackung werden wir nach unserer Erfahrung und unter Ausschluss jeder Haftung ausführen Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können dem Käufer auf Anforderung zugesandt bzw. auswählenunter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ auf der KTG- Website eingesehen werden. Sie dient dem Schutz Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabel- trommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Ware während des Transportes und der Be- und EntladungKäufer, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetzt. Bei einer Lagerung der Ware schützt diese nicht vor Witterungseinflüssen. Die Bildung von Schwitzwasser innerhalb des durch die Verpackung umhüllten Raumes ist aufgrund der Funktion der Verpackung nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Schäden an der Ware muss deshalb die Lagerung bis zum Einbau / der Verwendung durch den Kunden in Abhängigkeit von ihrer Dauer und den am Ort der Lagerung spezifischen klimatischen Verhältnisse fachgerechtsoweit sie auf ihn entfallen, d.h. geschützt und gegebenenfalls durchlüftet erfolgenzu übernehmen hat.
2.26.5 Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. Für die Verpackung auf Paletten werden pauschal folgende Kosten zusätzlich berechnet: EUR-Palette: 10,- €/Stück, Spezialpalette bis 2ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziff. 6.2 Satz 1 gilt im Länge: 23,- €/Stück, Spezialpalette über 2 bis 6m: 50,- €/Stück
2.3. Paletten und Verpackungsmittel (Folie, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Meldungen bei und Gebührenzahlungen an gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssysteme gehen ausschließlich zu Lasten des Kundenletztgenannten Fall entsprechend.
2.4. Bei Selbstabholung durch den Kunden in unserem Werk in Dřísy ist ein Austausch / die Rückgabe von EUR-Paletten möglich.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Verpackung. 2.11. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, Im Rahmen der Lieferung wird die Ware LKW-verpackt geliefertvon Hendrix Fruit & Vegetables B.V. verpackt. Zur Verpackung gehören unter anderem auch Paletten und Kisten. Falls Hendrix Fruit & Vegetables B.V. diesbezüglich Pfandgelder in Rechnung stellt, dann gilt, dass die Verpackung gegen den bei Rückgabe gültigen Rechnungspreis zurück genommen wird. Im Fall von Lieferung in Fremdwährung gilt, dass die Verpackung zum Lieferzeitpunkt gültigen Kurs zurückgenommen wird. Für den Erhalt der zurückgegebenen Verpackung kann eventuell diesbezüglich eine feste Kostenvergütung gemäß geltender Regelung in Rechnung gestellt werden. Der Gegenpartei kann auf Anfrage eine Kopie dieser Regelung zugestellt werden.
2. Die Verpackung, welche die Gegenpartei, zu liefern wünscht, ist in der Art sauber und frisch zu halten, dass sie ohne weitere Handlungen seitens ▇▇▇▇▇▇▇ Fruit & Vegetables B.V. zur Anwendung für frische, essbare Gartenbauprodukte geeignet ist.
3. Falls die Rückgabe der Verpackung werden wir nach unserer Erfahrung und unter Ausschluss jeder Haftung ausführen bzw. auswählen. Sie dient dem Schutz der Ware während des Transportes und der Be- und Entladungmit eigenen Transportmitteln von Hendrix Fruit & Vegetables B.V. stattfinden soll, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetzt. Bei einer Lagerung der Ware schützt diese nicht vor Witterungseinflüssen. Die Bildung von Schwitzwasser innerhalb des durch hat die Gegenpartei dafür zu sorgen, dass die Verpackung umhüllten Raumes ist aufgrund der Funktion der Verpackung nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Schäden an der Ware muss deshalb die Lagerung bis sortenrein zum Einbau / der Verwendung durch den Kunden in Abhängigkeit von ihrer Dauer und den am Ort der Lagerung spezifischen klimatischen Verhältnisse fachgerecht, d.h. geschützt und gegebenenfalls durchlüftet erfolgenTransport bereit steht.
2.24. Für Nicht durch ▇▇▇▇▇▇▇ Fruit & Vegetables B.V. gelieferte Verpackung wird nur dann zurück genommen, wenn ▇▇▇▇▇▇▇ Fruit & Vegetables B.V. diese Produkte in ihrem Sortiment führt und die Verpackung auf Paletten werden pauschal folgende Kosten zusätzlich berechnet: EUR-Palette: 10,- €/Stück, Spezialpalette bis 2m Länge: 23,- €/Stück, Spezialpalette über 2 bis 6m: 50,- €/Stück
2.3. Paletten und Verpackungsmittel (Folie, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Meldungen bei und Gebührenzahlungen an gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssysteme gehen ausschließlich zu Lasten des Kundenin gutem Zustand ist.
2.4. Bei Selbstabholung durch den Kunden in unserem Werk in Dřísy ist ein Austausch / die Rückgabe von EUR-Paletten möglich.
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Sources: General Terms and Conditions of Sale
Verpackung. 2.16.1 Die Verpackung wird gesondert berechnet.
6.2 Soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen einge- schaltet wird, ist der Käufer verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungsun- ternehmen zu übergeben. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart, wird gegen die Ware LKWGewährung einer Ent- sorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichten, ist er verpflichtet, die gebrauchten Verpa- ckungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung ge- mäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet.
6.3 Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Ver- packungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche 4% des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Gebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird.
6.4 Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-verpackt Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln - geliefert. Die Verpackung werden wir nach unserer Erfahrung und Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können unter Ausschluss jeder Haftung ausführen www.ka- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ eingesehen werden, bzw. auswählendem Käufer auf Anforderung zugesandt werden. Sie dient dem Schutz Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabeltrommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Ware während des Transportes und der Be- und EntladungKäufer, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetzt. Bei einer Lagerung der Ware schützt diese nicht vor Witterungseinflüssen. Die Bildung von Schwitzwasser innerhalb des durch die Verpackung umhüllten Raumes ist aufgrund der Funktion der Verpackung nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Schäden an der Ware muss deshalb die Lagerung bis zum Einbau / der Verwendung durch den Kunden in Abhängigkeit von ihrer Dauer und den am Ort der Lagerung spezifischen klimatischen Verhältnisse fachgerechtsoweit sie auf ihn entfallen, d.h. geschützt und gegebenenfalls durchlüftet erfolgenzu über- nehmen hat.
2.26.5 Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. Für die Verpackung auf Paletten werden pauschal folgende Kosten zusätzlich berechnet: EUR-Palette: 10,- €/Stück, Spezialpalette bis 2ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziff. 6.2 Satz 1 gilt im Länge: 23,- €/Stück, Spezialpalette über 2 bis 6m: 50,- €/Stück
2.3. Paletten und Verpackungsmittel (Folie, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Meldungen bei und Gebührenzahlungen an gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssysteme gehen ausschließlich zu Lasten des Kundenletztgenannten Fall entsprechend.
2.4. Bei Selbstabholung durch den Kunden in unserem Werk in Dřísy ist ein Austausch / die Rückgabe von EUR-Paletten möglich.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Verpackung. 2.16.1 Die Verpackung wird gesondert berechnet.
6.2 Soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird, ist der Käufer verpflichtet, das Verpackungs- material bereitzuhalten und dem Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart, wird gegen die Ware LKWGewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichten, ist er verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet.
6.3 Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche 25 % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Gebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird.
6.4 Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-verpackt Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln - geliefert. Die Verpackung werden wir nach unserer Erfahrung und unter Ausschluss jeder Haftung ausführen Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können dem Käufer auf Anforderung zugesandt bzw. auswählenunter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ auf der KTG- Website eingesehen werden. Sie dient dem Schutz Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabeltrommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Ware während des Transportes und der Be- und EntladungKäufer, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetzt. Bei einer Lagerung der Ware schützt diese nicht vor Witterungseinflüssen. Die Bildung von Schwitzwasser innerhalb des durch die Verpackung umhüllten Raumes ist aufgrund der Funktion der Verpackung nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Schäden an der Ware muss deshalb die Lagerung bis zum Einbau / der Verwendung durch den Kunden in Abhängigkeit von ihrer Dauer und den am Ort der Lagerung spezifischen klimatischen Verhältnisse fachgerechtsoweit sie auf ihn entfallen, d.h. geschützt und gegebenenfalls durchlüftet erfolgenzu übernehmen hat.
2.26.5 Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. Für die Verpackung auf Paletten werden pauschal folgende Kosten zusätzlich berechnet: EUR-Palette: 10,- €/Stück, Spezialpalette bis 2ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziff. 6.2 Satz 1 gilt im Länge: 23,- €/Stück, Spezialpalette über 2 bis 6m: 50,- €/Stück
2.3. Paletten und Verpackungsmittel (Folie, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Meldungen bei und Gebührenzahlungen an gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssysteme gehen ausschließlich zu Lasten des Kundenletztgenannten Fall entsprechend.
2.4. Bei Selbstabholung durch den Kunden in unserem Werk in Dřísy ist ein Austausch / die Rückgabe von EUR-Paletten möglich.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Verpackung. 2.16.1 Die Verpackung wird gesondert berechnet.
6.2 Soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird, ist der Käufer verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungs- unternehmen zu übergeben. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart, wird gegen die Ware LKWGewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichten, ist er verpflichtet, die gebrauchten Ver- packungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung ge- mäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet.
6.3 Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Ver- packungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche 25 % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Gebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird.
6.4 Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-verpackt Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln - geliefert. Die Verpackung werden wir nach unserer Erfahrung und unter Ausschluss jeder Haftung ausführen Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können dem Käufer auf Anforderung zugesandt bzw. auswählenunter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ auf der KTG- Website eingesehen werden. Sie dient dem Schutz Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabeltrom- meln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Ware während des Transportes und der Be- und EntladungKäufer, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetzt. Bei einer Lagerung der Ware schützt diese nicht vor Witterungseinflüssen. Die Bildung von Schwitzwasser innerhalb des durch die Verpackung umhüllten Raumes ist aufgrund der Funktion der Verpackung nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Schäden an der Ware muss deshalb die Lagerung bis zum Einbau / der Verwendung durch den Kunden in Abhängigkeit von ihrer Dauer und den am Ort der Lagerung spezifischen klimatischen Verhältnisse fachgerechtsoweit sie auf ihn entfallen, d.h. geschützt und gegebenenfalls durchlüftet erfolgenzu übernehmen hat.
2.26.5 Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. Für die Verpackung auf Paletten werden pauschal folgende Kosten zusätzlich berechnet: EUR-Palette: 10,- €/Stück, Spezialpalette bis 2ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziff. 6.2 Satz 1 gilt im Länge: 23,- €/Stück, Spezialpalette über 2 bis 6m: 50,- €/Stück
2.3. Paletten und Verpackungsmittel (Folie, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Meldungen bei und Gebührenzahlungen an gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssysteme gehen ausschließlich zu Lasten des Kundenletztgenannten Fall entsprechend.
2.4. Bei Selbstabholung durch den Kunden in unserem Werk in Dřísy ist ein Austausch / die Rückgabe von EUR-Paletten möglich.
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Sources: General Terms and Conditions of Sale
Verpackung. 2.1(1) Die Verpackung wird gesondert berechnet.
(2) Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen, soweit von dem Unternehmen gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gem. Verpa- ckungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunter- nehmen eingeschaltet wird. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungsunter- nehmen zu übergeben. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich das Unternehmen mit dem Kunden vereinbart, wird dass dieser gegen die Ware LKWGewährung einer Entsorgungskos- tenpauschale auf sein Rückgaberecht verzichtet, ist dieser verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsun- ternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den Vorschriften der Verpackungsverordnung gewährleistet.
(3) Mehrwegverpackungen werden dem Kunden nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Un- ternehmen vom Kunden innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzei- gen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt dies, ist das Un- ternehmen berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche 20 % des An- schaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpa- ckung gleich in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zah- lung fällig wird.
(4) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-verpackt rechtlichen Sondervermögen gilt im Übrigen fol- gendes: Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG (KTG), Köln, oder anderer Dritter stehen, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen – insbe- sondere gemäß den jeweils gültigen KTG-Bedingungen für die Über- lassung von Kabel- und Seilspulen – geliefert. Die Verpackung Diese Bedingungen können auf der Homepage der KTG unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/ down-load.html eingesehen und abgerufen werden. Auf schriftliche Anforderung werden wir nach unserer Erfahrung und unter Ausschluss jeder Haftung ausführen die KTG-Bedingungen auch zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Kunde, so- weit sie auf ihn entfallen, zu übernehmen hat. Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Kunden gemäß der Verpackungs- verordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. auswählenab dem 01.01.2019 gem. Sie dient dem Schutz der Ware während des Transportes Verpackungsgesetz eine darüber hinausgehende Rücknahme erfor- derlich ist. Ziffer 6.2. Satz 1 und der Be- und Entladung, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetzt. Bei einer Lagerung der Ware schützt diese nicht vor Witterungseinflüssen. Die Bildung von Schwitzwasser innerhalb des durch die Verpackung umhüllten Raumes ist aufgrund der Funktion der Verpackung nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Schäden an der Ware muss deshalb die Lagerung bis zum Einbau / der Verwendung durch den Kunden in Abhängigkeit von ihrer Dauer und den am Ort der Lagerung spezifischen klimatischen Verhältnisse fachgerecht, d.h. geschützt und gegebenenfalls durchlüftet erfolgen2 gelten entsprechend.
2.2. Für die Verpackung auf Paletten werden pauschal folgende Kosten zusätzlich berechnet: EUR-Palette: 10,- €/Stück, Spezialpalette bis 2m Länge: 23,- €/Stück, Spezialpalette über 2 bis 6m: 50,- €/Stück
2.3. Paletten und Verpackungsmittel (Folie, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Meldungen bei und Gebührenzahlungen an gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssysteme gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
2.4. Bei Selbstabholung durch den Kunden in unserem Werk in Dřísy ist ein Austausch / die Rückgabe von EUR-Paletten möglich.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verpackung. 2.1. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wird die Ware LKW-verpackt geliefert5.1. Die Verpackung wird besonders berechnet.
5.2. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen, soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird. Der Käufer ist in diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Soweit der Verkäufer mit dem Käufer vereinbart, dass dieser gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht verzichtet, ist dieser verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den Vorschriften der Verpackungsverordnung gewährleistet.
5.3. Mehrwegverpackungen werden wir dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche 20 % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach unserer Erfahrung Mahnung als Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und unter Ausschluss jeder Haftung ausführen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt im übrigen folgendes: Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen – insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln – geliefert. Diese liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, bzw. auswählenwerden auf Anforderung zugesandt. Sie dient dem Schutz Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabeltrommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Ware während des Transportes und der Be- und EntladungKäufer, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetzt. Bei einer Lagerung der Ware schützt diese nicht vor Witterungseinflüssen. Die Bildung von Schwitzwasser innerhalb des durch die Verpackung umhüllten Raumes ist aufgrund der Funktion der Verpackung nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Schäden an der Ware muss deshalb die Lagerung bis zum Einbau / der Verwendung durch den Kunden in Abhängigkeit von ihrer Dauer und den am Ort der Lagerung spezifischen klimatischen Verhältnisse fachgerechtsoweit sie auf ihn entfallen, d.h. geschützt und gegebenenfalls durchlüftet erfolgenzu übernehmen hat.
2.2. Für die Verpackung auf Paletten werden pauschal folgende Kosten zusätzlich berechnet: EUR-Palette: 10,- €/Stück, Spezialpalette bis 2m Länge: 23,- €/Stück, Spezialpalette über 2 bis 6m: 50,- €/Stück
2.3. Paletten und Verpackungsmittel (Folie, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Meldungen bei und Gebührenzahlungen an gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssysteme gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
2.4. Bei Selbstabholung durch den Kunden in unserem Werk in Dřísy ist ein Austausch / die Rückgabe von EUR-Paletten möglich.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Verpackung. 2.1. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart6.1 Die Lieferung erfolgt üblicherweise inklusive Herstellerverpackung und, wird die Ware LKW-verpackt geliefertfalls erforderlich, mit zusätzlicher Verpackung gegen gesonderte Berechnung. Die Verpackung werden wir Rückgabe von Verpackungen im Rahmen gesetzlicher Regelungen ist nur nach unserer Erfahrung und unter Ausschluss jeder Haftung ausführen bzwvorheriger Rücksprache mit uns möglich.
6.2 Sofern unsere Lieferungen in Leihgebinden erfolgen, sind diese spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Eintreffen beim Käufer in entleertem (tropffrei, rieselfrei, spachtelrein), einwandfreiem Zustand an uns zu retournieren. auswählen. Sie dient dem Schutz der Ware während des Transportes und der Be- und Entladung, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetzt. Bei einer Lagerung der Ware schützt diese nicht vor WitterungseinflüssenDer Rücktransport ist vorher mit uns abzustimmen. Die Bildung von Schwitzwasser innerhalb Kosten des durch die Verpackung umhüllten Raumes ist aufgrund der Funktion der Verpackung nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Schäden an der Ware muss deshalb die Lagerung bis zum Einbau / der Verwendung durch den Kunden in Abhängigkeit von ihrer Dauer und den am Ort der Lagerung spezifischen klimatischen Verhältnisse fachgerecht, d.h. geschützt und gegebenenfalls durchlüftet erfolgen.
2.2. Für die Verpackung auf Paletten werden pauschal folgende Kosten zusätzlich berechnet: EUR-Palette: 10,- €/Stück, Spezialpalette bis 2m Länge: 23,- €/Stück, Spezialpalette über 2 bis 6m: 50,- €/Stück
2.3. Paletten und Verpackungsmittel (Folie, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Meldungen bei und Gebührenzahlungen an gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssysteme Rücktransports gehen ausschließlich zu Lasten des KundenKäufers.
2.46.3 Kommt der Käufer den unter 6.2 genannten Verpflichtungen nicht fristgemäß nach, sind wir berechtigt, für die über 4 Wochen hinausgehende Zeit eine angemessene Gebühr zu berechnen und nach erfolgloser Fristsetzung zur Rückgabe unter Anrechnung der vorgenannten Gebühr den Wiederbeschaffungspreis zu verlangen.
6.4 Die angebrachten Kennzeichen dürfen nicht entfernt werden. Bei Selbstabholung durch den Kunden Leihverpackung darf nicht vertauscht und nicht mit anderem Gut befüllt werden. Für Wertminderungen, Vertauschen und Verlust haftet der Käufer ohne Rücksicht auf Verschulden. Maßgebend ist der Eingangsbefund in unserem Werk Betrieb. Eine Verwendung als Lagerbehälter oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig, soweit dies nicht vorher vereinbart worden ist.
6.5 Rückgabeort von nicht leihweise überlassenen und nicht systempflichtigen Verpackungen gemäß § 15 Abs. 1 S. 4 Verpackungsgesetz i.d.F.v. 3.7.2021 bzw. in Dřísy der jeweils aktuellen Fassung ist ein Austausch / die das Lager des Verkäufers ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇. Die Rückgabe von EUR-Paletten möglichder nicht systempflichtigen Verpackungen erfolgt auf Kosten des Käufers.
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Sources: Sales Contracts
Verpackung. 2.11. Soweit Mehrfachverpackungen bleiben Eigentum von ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Germany und dürfen vom Vertragspartner nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wird für andere als die Ware LKW-verpackt geliefert. Die Verpackung werden wir nach unserer Erfahrung und unter Ausschluss jeder Haftung ausführen bzw. auswählen. Sie dient dem Schutz der Ware während des Transportes und der Be- und Entladung, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetzt. Bei einer Lagerung der Ware schützt diese nicht vor Witterungseinflüssen. Die Bildung von Schwitzwasser innerhalb des durch die Verpackung umhüllten Raumes ist aufgrund der Funktion der Verpackung nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Schäden an der Ware muss deshalb die Lagerung bis zum Einbau / der Verwendung durch den Kunden in Abhängigkeit von ihrer Dauer und den am Ort der Lagerung spezifischen klimatischen Verhältnisse fachgerecht, d.h. geschützt und gegebenenfalls durchlüftet erfolgenvereinbarten Zwecke verwendet werden.
2.22. Für ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Germany wird dem Vertragspartner mitteilen, ob dieser die Verpackung auf Paletten seine Kosten zurücksenden muss oder diese von ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Germany abgeholt wird.
3. ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Germany ist berechtigt, dem Vertragspartner eine Gebühr für Verpackungen zu berechnen. Wird die Verpackung, für die eine Gebühr berechnet wurde, binnen der zwischen den Parteien vereinbarten Frist frachtfrei in ordnungsgemäßem Zustand an ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Germany zurückgesandt, erstattet ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Germany die für die Verpackung gezahlte Gebühr oder verrechnet diese nach eigener ▇▇▇▇ mit der zu entrichtenden Gebühr für die Verpackung der folgenden Lieferungen. ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Germany ist berechtigt, von der zu erstattenden Gebühr bis zu 10 % an Bearbeitungskosten abzuziehen.
4. Ist eine Mehrwegverpackung beschädigt, unvollständig oder zerstört, so haftet der Vertragspartner für diesen Schaden. ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Germany wird den Schadensersatzanspruch mit der gezahlten Gebühr verrechnen. Ist der Schaden höher als die gezahlte Gebühr, so ist ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Germany nicht zur Rücknahme der beschädigten Verpackung verpflichtet. ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Germany ist in diesem Falle berechtigt, die Kosten für eine Neubeschaffung dieser Verpackung abzüglich der bereits gezahlten Gebühr zu berechnen.
5. Die Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung für Verpackungen zum einmaligen Gebrauch trägt der Vertragspartner. Er ist zur Durchführung der ordnungsgemäßen Entsorgung in eigener Verantwortung verpflichtet.
6. ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Germany übernimmt die Verantwortung für die Gültigkeit von Bescheinigungen und Zertifikaten betreffend die Zulässigkeit von Verpackungen zur Einfuhr in einzelne Staaten, beispielsweise hinsichtlich der Durchführung von Maßnahmen zu Sterilisierung und Schädlingsbekämpfung, nur soweit vertraglich vereinbart und nur zum Lieferzeitpunkt. Sollten Bescheinigungen oder Zertifikate durch Zeitablauf ungültig werden pauschal folgende Kosten zusätzlich berechnet: EUR-Palette: 10,- €/Stückoder sich die einschlägigen Bestimmungen ändern, Spezialpalette bis 2m Länge: 23,- €/Stück, Spezialpalette über 2 bis 6m: 50,- €/Stück
2.3. Paletten und Verpackungsmittel (Folie, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch so fällt dies in den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Meldungen bei und Gebührenzahlungen an gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssysteme gehen ausschließlich zu Lasten Risikobereich des Kunden.
2.4. Bei Selbstabholung durch den Kunden in unserem Werk in Dřísy ist ein Austausch / die Rückgabe von EUR-Paletten möglich.
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Sources: Sales Contracts