Vergütung Zahlungsfristen Für Systemserviceleistungen Musterklauseln

Vergütung Zahlungsfristen Für Systemserviceleistungen. Vergütung Der Systemservice ist (bei fester Laufzeit) insgesamt mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil für den Systemservice am Pauschalfestpreis* beträgt   Euro2. Die gesonderte Vergütung für den Systemservice insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal   Euro. Die gesonderte monatliche Vergütung für den Systemservice beträgt pauschal   Euro. Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für das Gesamtsystem wird eine abweichende monatliche Vergütung in Höhe von pauschal   Euro vereinbart. Die Vergütung für die Systemserviceleistungen gemäß Nummer(n)   (hier die relevanten Nummer(n) aus Nummer 5.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. 3. Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats) quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats) jährlich (zahlbar bis zum  ) einmalig zum   gemäß Anlage Nr.   Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen Teleservice* Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr.  .
Vergütung Zahlungsfristen Für Systemserviceleistungen. (entfällt)
Vergütung Zahlungsfristen Für Systemserviceleistungen