Bereitstellung der Individualsoftware Musterklauseln

Bereitstellung der Individualsoftware. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Individualsoftware* wie folgt zur Verfügung: gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: Kennzeichnung: . gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. in folgender Form: . gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. wie in Anlage Nr. beschrieben.
Bereitstellung der Individualsoftware. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Individualsoftware* wie folgt zur Verfügung: gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: Kennzeichnung: . gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. in folgender Form: . gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. 1,2 und 3 wie in Anlage Nr. 1 beschrieben. Wenn und soweit sich nicht ausdrücklich etwas Abweichendes aus anderen Bestimmungen dieses Vertrags, der Leistungsbeschreibung und/oder den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines Ge- samtsystems (EVB-IT System-AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung ergibt, gilt: Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber im Hinblick auf sämtliche vom Auftragnehmer erstellte Arbeits- ergebnisse und Leistungen einschließlich der dazu gehörenden Dokumente (auch elektronische Doku- mente), Unterlagen, Skizzen, Entwürfe, Bilder, Dokumentationen, den Quellcode und die Vertragssoftware das ausschließliche und inhaltlich, räumlich sowie zeitlich unbeschränkte Recht ein, sämtliche vom Auftrag- nehmer erstellte Arbeitsergebnisse und Leistungen einschließlich der dazu gehörenden Dokumente (auch elektronische Dokumente), Unterlagen, Skizzen, Entwürfe, Bilder, Dokumentationen, den Quellcode und die Vertragssoftware in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere diese in allen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie Dritten Sublizenzen zur Ver- wendung sämtlicher Arbeitsergebnisse und Leistungen jedweden Umfangs einzuräumen. Diese Rechtege- währung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an sämtliche vorge- nannten Arbeitsergebnisse und Leistungen ab deren jeweiliger Entstehung, insbesondere auch sämtliche Rechte an der von dem Auftragnehmer geschaffenen Benutzeroberfläche („look and feel“), das Online- und Internet-Recht sowie das Recht zur Verfügungstellung auf Abruf („on demand“-Recht). Eingeräumt wird auch das Recht zur Bearbeitung, Umgestaltung, Änderung und Neu- und Weiterentwicklung sämtliche vorgenann- ter Arbeitsergebnisse und Leistungen und der Veröffentlichung der dann vorhandenen Version. Der Auftraggeber soll in die Lage versetzt werden, jedes Arbeitsergebnis zu jedem erdenklichen, bei Ver- tragsschluss bekannten sowie noch unbekannten Zweck zu nutzen und zu verwerten. Erfasst ist auch das Recht des Auftraggebers, ohne Zustimmung des Auftragnehmers Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen. Die Rechteübertragung ist unwiderruflich. Dem Auftragnehmer obliegt es sicherzuste...
Bereitstellung der Individualsoftware. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Individualsoftware* wie folgt zur Verfügung: gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: Kennzeichnung: . gemäß Nummer 4.5.1, lfd. Nr. 1, 2 und 3 in folgender Form: per upload in komprimierter Form auf den ftp-Server xxx://xxxxxxxxx.xx.xxxx.xx; Nutzerpasswort siehe Anlage Nr. 6 (Protokoll der Verhand- lung) gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. wie in Anlage Nr. beschrieben.