Verfahrensart Musterklauseln

Verfahrensart. Verhandlungsverfahren
Verfahrensart. IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren.
Verfahrensart. IV.1.1) Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren. Gründe für die Xxxx des beschleunigten Verfahrens: Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland. — Beschleunigung investiver Maßnahmen durch Vereinfachung des Vergaberechtes. AZ: B15-8163.6/1, 27.1.2009.
Verfahrensart. IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Verfahrensart. 2.1.1 Wählt der AG nicht ausdrücklich eine andere Verfahrensart, unterliegt der Beschaffungsvorgang des AG den vergaberechtlichen Bestimmungen der Direktvergabe mit oder ohne vorherige Bekanntmachung sowie diesen Allgemeinen Angebotsbedingungen.
Verfahrensart. Es handelt sich um eine öffentliche Ausschreibung.
Verfahrensart. Offenes Verfahren. Das Verfahren wird aufgrund der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 25. November 1994 / 15. Xxxx 2001 sowie dem Gesetz Nr. 733 über die öffentlichen Beschaffungen und der Verordnung Nr. 734 zum Gesetz über die öffentlichen Beschaffungen der systematischen Rechtssammlung des Kantons Luzern durchgeführt.
Verfahrensart. Offenes Verfahren Die Vergabestelle (Bauherr) macht darauf aufmerksam, dass für einen neuen, gleichartigen Auftrag, welcher sich auf den Grundauftrag des vorliegenden Objekts bezieht, gemäss § 8 Abs. 3i SubmD ein freihändiges Vergabeverfahren angewendet werden kann.
Verfahrensart. Der Bebauungsplan 4-62 schafft die planungsrechtliche Grundlage für eine Be- bauung des Grundstücks. Er wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung ge- mäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren (§ 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB) aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 1 BauGB kann ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbar- machung von Flächen, die Nachverdichtung und andere Maßnahmen der Innen- entwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Damit wird an die Bodenschutzklausel in § 1a Abs. 2 BauGB angeknüpft. Bebauungspläne der Innenentwicklung sind daher abzugrenzen von Bebau- ungsplänen, die gezielt Flächen außerhalb der Ortslagen einer Bebauung zu- führen. Somit werden solche Planungen durch den Bebauungsplan der Innenentwick- lung erfasst, die der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und dem Umbau vorhandener Ortsteile dienen. Diese Formulierung nimmt Bezug auf § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB. Die Entwicklung des Gebietes zwischen Gutenbergstraße und Spreeufer ist eine Maßnahme der Innenentwicklung i. S. des § 13a Abs. 1 BauGB. Der Geltungs- bereich des Bebauungsplanentwurfs 4-62 liegt in einem zusammenhängenden Siedlungsbereich. Es erfolgt keine Ausweitung des bestehenden Siedlungskör- pers in den Außenbereich. Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarma- chung von Flächen und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Durch die Festset- zung urbaner Gebiete wird auch die Schaffung von dringend benötigtem Wohn- raum ermöglicht. Als Maßnahme der Innenentwicklung wird mit dem Bebau- ungsplan das Ziel verfolgt, die städtebauliche Entwicklung und die gegenwärtig untergenutzten, teils brachgelegenen Flächen durch die Überplanung und die Anwendung des aktuellen Planungsrechts zu sichern. Die Innenentwicklung wird durch die Nachverdichtung der aktuell brachliegend bzw. nur extensiv genutzten Flächen gestärkt. Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB die Vor- schriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Danach wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Um- weltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Auch kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Hingegen werden die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 wie auch die Behördenbete...