Vergabeverfahren Musterklauseln
Vergabeverfahren. Art. 16 1 Die ▇▇▇▇ des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auf- trag einen Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen an.
Vergabeverfahren. 1. Die Beschaffungsstellen vergeben ihre öffentlichen Aufträge durch offene oder selektive Vergabeverfahren entsprechend ihren nationalen Verfahren, im Einklang mit diesem Kapitel und auf nichtdiskriminierende Art und Weise.
2. Für die Zwecke dieses Kapitels:
(a) sind offene Vergabeverfahren solche Verfahren, bei denen jeder interessierte Lieferant ein Angebot abgeben kann;
(b) sind selektive Vergabeverfahren solche Verfahren, bei denen in Überein- stimmung mit Artikel 55 und anderen relevanten Bestimmungen dieses Kapi- tels nur Lieferanten, welche die von den Beschaffungsstellen aufgestellten Qualifikationsanforderungen erfüllen, aufgefordert werden, ein Angebot zu unterbreiten.
3. In besonderen Fällen und nur unter den in Artikel 56 festgelegten Bedingungen können die Beschaffungsstellen ein anderes Verfahren als das in Absatz 1 erwähnte offene oder selektive Verfahren wählen; in diesem Falle können die Beschaffungs- stellen sich dafür entscheiden, keine Bekanntgabe des beabsichtigten Auftrags zu veröffentlichen, sondern sich an Lieferanten ihrer ▇▇▇▇ zu wenden und mit einem oder mehreren dieser Lieferanten über die Auftragsbedingungen zu verhandeln.
4. Die Beschaffungsstellen behandeln die Angebote vertraulich. Sie geben insbe- sondere keine Informationen in der Absicht weiter, bestimmten Teilnehmern dazu zu verhelfen, ihre Angebote an das Niveau anderer Teilnehmer anzupassen.
Vergabeverfahren. Die Stadt führt für die Vergabe der Grundstücke bzw. der Erbbaurechte jeweils ein Vergabeverfahren durch, in dem die finanziellen Vorgaben durch dieses Programm festgelegt sind. Das Vergabeverfahren erfolgt in Form eines Konzeptauswahlverfahrens auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: • Wohnungskaufpreis pro m² Wohnfläche (inklusive aller Nebenleistungen) • Architekturkonzept • ökologische Nachhaltigkeit • Behindertenfreundlichkeit • Besonderheiten (altengerechtes Wohnen, Mehrgenerationenwohnen, genossenschaftlicher Wohnungsbau usw.) Vom Antragsteller ist daher für das jeweilige Wohnbaugrundstück ein Bebauungskonzept vorzulegen, in dem folgende Merkmale beschrieben sind: • Freiflächenplan mit der Darstellung der Überbauung des Grundstückes und der Ausnutzung des Grundstückes, unter Beachtung der Grenzen des Landesentwicklungsplans 2017 (Entwurf, Grundsatz 3.2-3), • Kubatur des Gebäudes mit Ansichten, bis in der Regel maximal 4 Vollgeschosse und 13 m Traufhöhe, • Beispielhafte Wohnungsgrundrisse und eine Auflistung der insgesamt geplanten Wohnungen mit Wohnungsgrößen, • Aussagen zum energetischen Standard und darüber wie dieser erreicht werden soll, • Aussagen zur geplanten Energie- und Wärmeversorgung des Gebäudes, • Aussagen zur Behindertenfreundlichkeit der Wohnungen, • besondere Leistungen, • Sicherung der Tarifbindung der bauausführenden Unternehmen (General- und Subunternehmen) durch den Erwerber im Kaufvertrag. Über die Vergabe der Grundstücke bzw. der Erbbaurechte entscheidet der Hauptausschuss für Finanzen und Stadtentwicklung der Stadt Maintal.
Vergabeverfahren. Bei der Vergabe für die Verpflegungsleistung handelt es sich um einen dienststellenspezifi- schen Fachbedarf, dessen Beschaffung grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Be- darfsstelle – hier das Referat für Bildung und Sport (RBS) – fällt. Die Vergabestelle 1 wird je- doch als Dienstleisterin vom RBS beauftragt, das Ausschreibungsverfahren und die Auftrags- vergabe durchzuführen. Die Erstellung der Vergabeunterlagen erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem RBS und der Vergabestelle 1. Der Vertrag mit den Verpflegungslieferanten soll vorerst ab 01.10.2022 auf 12 Monate ge- schlossen werden (Ende zum 30.09.2023) mit einem Jahr Verlängerungsoption (Ende 30.09.2024). Er hat eine Mindestlaufzeit von 12 und Höchstlaufzeit von 24 Monaten. Die Kom- bination aus einem Jahr Festlaufzeit und einer Verlängerungsoption um ein Jahr stellt die Ver- zahnung von Effizienzüberlegungen (durch potentiell längere Vertragslaufzeit ist ggf. seltener ein stadt- wie bieterseitig aufwändiges Vergabeverfahren erforderlich) und etwaigen Flexibili- tätserfordernissen dar. Da der geschätzte Auftragswert den Schwellenwert von 215.000 Euro netto übersteigt, wird die Leistung EU-weit ausgeschrieben. Die Leistung wird in einem offenen Verfahren gemäß § 15 Vergabeverordnung ausgeschrieben. Die Bekanntmachung der Aus- schreibung erfolgt im Anschluss an die Beschlussfassung durch den Stadtrat im E-Vergabe- System.
Vergabeverfahren. 6.1. Die Personalabteilung teilt bis spätestens 1. Juli den Fakultäten, Zentralen Einrich- tungen und Abteilungen die Zahl der Vergabemöglichkeiten zum Stichtag 1. Juni des Vergabejahres mit. Teamprämien belasten das Vergabekontingent mit der den Team- mitgliedern entsprechenden Kopfzahl. Sie fordert die Professuren, Einrichtungen und Abteilungen auf, die Anträge für Leistungsprämien und Sonderzahlungen bis spätes- tens 15. September der Leitung der Fakultät (bei Professuren) beziehungsweise der Personalabteilung zuzuleiten. Der Zeitraum für die Leistungsbewertung beginnt zum 1. September des Vorjahres und endet zum 31. August des aktuellen Jahres.
6.2. Die verantwortlichen Vorgesetzten bewerten die Leistungen. Welche Kriterien sie her- anziehen, liegt in ihrem Ermessen. Die Anlage listet beispielhaft Kriterien zur Beurtei- lung einer besonderen Leistung auf. Die schlüssige Begründung soll maximal eine Seite umfassen.
6.3. Die Leitungen der Fakultäten, Zentralen Einrichtungen und Abteilungen übermitteln die
Vergabeverfahren. Vorbereiten und Mitwirken bei den Verfahren zur Vergabe der Leistungen an fachlich Beteiligte, sowie für bau- und labortechnische Untersuchungen.
1.4.3.1 Unterstützen des Auftragebers in EU-weiten Verfahren (VOF) Folgende Leistungen sind zu erbringen: – Ermitteln der Auftragswerte, Erstellen der Bekanntmachungstexte für das Amtsblatt der EU und der nationalen Ausschreibungsblätter, Erstellen der Bewerbungsbögen, – Auswerten der Bewerbungen nach festgelegter Auswahlmatrix (1. Verfahrenstufe) und Vorschlag von Bewerbern für die 2. Verfahrensstufe, – Vorbereiten, Teilnehmen und Mitwirken an den Verhandlungsgesprächen, – Auswerten der Verhandlungsgespräche nach festgelegter Zuschlagsmatrix, – Erstellen von Vergabevorschlägen auf der Grundlage nachvollziehbarer Bewertungsvorschläge, z.B. Punktebewertung mit ausführlicher Begründung, – Erstellen des Vergabevermerks sowie der lnformationsschreiben nach den Vergabevorschriften , Erstellen der Vergabebekanntmachung). Unterstützen des Auftragebers bei Nachprüfungsverfahren (Vergabekammern und weiterer Instanzen).
Vergabeverfahren. Die Ausschreibungen sind so zu fassen, dass Bewerber - im Falle von Nr. 5.1.1 sich in der Geheimschutzbetreuung des BMWi befinden müssen oder bereit sind, sich in diese auf Antrag des Auftraggebers aufnehmen zu lassen, - im Falle von Nr. 5.1.2 zu erklären haben, dass sie überprüftes Personal zur Verfügung stellen können oder das erforderliche Personal bereit ist, sich einer Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zu unterziehen.
Vergabeverfahren. Das Komitee prüft den Antrag nach dem Kriterium der wirtschaftlichen Bedürftigkeit. Zur Feststellung der persönlichen Motivation muss das Komitee den/die Antragsteller/in zu einem Gespräch einladen. Über Art und Höhe der Förderung fällt das Komitee einen Beschluss. In der Regel werden maximal 200,-€ monatlich bewilligt.
Vergabeverfahren. Die Vergabe wird im Rahmen eines Offenen Verfahrens durchgeführt.
Vergabeverfahren. ▪ Offenes Verfahren. Ein einstufiges Vergabeverfahren. Jeder Marktteilnehmer hat das Recht, als Reaktion auf eine Ausschreibung ein Angebot abzugeben. ▪ Nicht-offenes Verfahren. Der Aufruf zum Wettbewerb erfolgt in zwei Stufen:
1. Die erste Phase umfasst die Anmeldung und Interessenbekundung, damit potenzielle Bewerber eingeladen werden können. Ein detaillierter Fragebogen (bezogen auf das Anforderungsniveau in Bezug auf fachliche, technische und finanzielle Expertise und Kapazität) sowie die Qualifikations- und Auswahlkriterien für die potenziellen Wettbewerber werden veröffentlicht. Der Auftraggeber gibt in der Benachrichtigung über die Teilnahme die Mindestzahl und - falls erforderlich - die Höchstzahl der Bewerber an, die für die zweite Stufe ausgewählt werden sollen.
2. In der zweiten Stufe werden nur die Bieter, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, zur Teilnahme eingeladen. Neben der Ausschreibung werden die zur Vervollständigung erforderlichen Ausschreibungsunterlagen sowie eine Kopie des Vertrages, zur Unterzeichnung durch den Ausschreibungsgewinner, beigefügt. ▪ Wettbewerblicher Dialog. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, dass mehr Flexibilität im Vergabeprozess ermöglicht. Es wird in komplexen Verträgen genutzt, z.B. bei öffentlich-privaten Partnerschaften (Public Private Partnerships PPP). Das Verfahren umfasst drei Stufen:
1. Vorlage des Antrags auf Teilnahme und Auswahl der Kandidaten unter Beachtung der Eignungs- und Auswahlkriterien.
2. Ein Dialog mit den ausgewählten Kandidaten, um die optimale Lösung/optimalen Lösungen zu ermitteln, die den Erfordernissen der Vergabebehörde entsprechen. Der Dialog kann mehrere aufeinanderfolgende Phasen umfassen, wodurch sich die Anzahl der diskutierten Lösungen und Themen verringert. Sobald die besten Lösungen gefunden sind, wird eine Mindestanzahl von Bewerbern (mindestens drei) benachrichtigt und zur Abgabe ihrer finalen Angebote aufgefordert.
3. Endgültige Angebotsabgabe durch die verbliebenen Kandidaten nach dem Dialog und der Bewertung anhand der Zuschlagskriterien und der weiteren festgelegten Bewertungsfaktoren. ▪ Wettbewerbsorientierte Verhandlung. Dieses Verfahren umfasst meist zwei obligatorische Stufen:
1. Veröffentlichung einer Teilnahmebenachrichtigung und der Kriterien zur Qualifikation und Auswahl der Kandidaten.
2. Aufforderung an mindestens drei Bewerber, die in der vorherigen Phase ausgewählt wurden, erste Angebote einzureichen, die die festgelegten Mindestbedingungen erfüll...
