Eignungskriterien Musterklauseln
Eignungskriterien. 1 Der Auftraggeber legt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunter- lagen die Kriterien zur Eignung des Anbieters abschliessend fest. Die Kriterien müssen im Hinblick auf das Beschaffungsvorhaben objektiv erforderlich und überprüfbar sein.
2 Die Eignungskriterien können insbesondere die fachliche, finanzielle, wirtschaftliche, technische und organisatorische Leistungsfähigkeit sowie die Erfahrung des Anbieters betreffen.
3 Der Auftraggeber gibt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunter- lagen bekannt, zu welchem Zeitpunkt welche Nachweise einzureichen sind.
4 Er darf nicht zur Bedingung machen, dass der Anbieter bereits einen oder mehrere öffentliche Aufträge eines dieser Vereinbarung unterstellten Auftragge- bers erhalten hat.
Eignungskriterien. 1 Der Auftraggeber legt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen die Krite- rien zur Eignung des Anbieters abschliessend fest. Die Kriterien müssen im Hinblick auf das Beschaffungsvorhaben objektiv erforderlich und überprüfbar sein.
2 Die Eignungskriterien können insbesondere die fachliche, finanzielle, wirtschaftliche, techni- sche und organisatorische Leistungsfähigkeit sowie die Erfahrung des Anbieters betreffen.
3 Der Auftraggeber gibt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt, zu welchem Zeitpunkt welche Nachweise einzureichen sind.
4 Er darf nicht zur Bedingung machen, dass der Anbieter bereits einen oder mehrere öffentli- che Aufträge eines dieser Vereinbarung unterstellten Auftraggebers erhalten hat.
Eignungskriterien. Mit Einreichung des Teilnahmeantrages ist die Eignung des Bieters nachzuweisen. Dies ge- schieht auf der Basis folgender Eignungskriterien:
Eignungskriterien a) Muss-Eignungskriterien (JA/NEIN), beziehen sich auf den Anbieter um sicherzustellen, dass der Anbieter die fachliche, technische, finanzielle, organisatorische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hat, und die Ausführung des Auftrags in jeder Hinsicht gewährleisten kann, werden Eignungskriterien aufgestellt und die dafür erforderlichen Nachweise in der Ausschreibung bekannt gegeben. Wenn der geforderte Nachweis nicht erbracht wird respektive das verlangte Eignungskriterium nicht vollständig erfüllt ist, wird die Offerte nicht weiter beurteilt.
b) Im selektiven Verfahren (zweistufig) mit Teilnehmerbeschränkung können Eignungskriterien sowohl Musskriterien (JA/NEIN) als auch in Kombination mit bewertbaren/gewichteten Eignungskriterien sein. Es ist nicht erlaubt, markteinschränkende, diskriminierende Kriterien zu formulieren.
Eignungskriterien. 6.1 Allgemeines Der Bieter muss für die Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistung geeignet sein. Geeignet sind Bieter, die befugt, technisch, finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig sowie zuverlässig sind. Die Leistungsfähigkeit (siehe Punkt 6.3 bis 6.5) und Zuverlässigkeit (siehe Punkt 6.6) müssen spätestens zum Ende der Angebotsfrist vorliegen, ansonsten wird das Angebot ausgeschieden. Die Eignung ist durch Vorlage der in diesen Ausschreibungsbedingungen beschriebenen Urkunden (Nachweise, Bescheinigungen, etc.) nachzuweisen und zu belegen. Sämtliche Nachweise sind in deutscher Sprache in Kopie beizulegen. Soweit sie nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind diese in beglaubigter deutscher Übersetzung ebenfalls in Kopie vorzulegen. Die MVG behält sich vor, gegebenenfalls die Vorlage von Nachweisen im Original nachzufordern. setzen. Das Ausstellungsdatum des Nachweises kann grundsätzlich auch nach Ende der Angebotsfrist liegen. Die nachzuweisenden Umstände müssen jedoch bereits zum Ende der Angebotsfrist vorgelegen sein. Die Nichtvorlage innerhalb der gesetzten Nachfrist stellt jedoch einen Ausscheidensgrund gemäß § 69 Abs. 1 Z. 4 BVergGKonz 2018 dar. Sind die als Nachweis geforderten amtlichen Dokumente in Österreich nicht erhältlich, können gleichwertige Dokumente einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde aus einem anderen Staat vorgelegt werden.
Eignungskriterien. Die Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind (vgl. §§ 122 Abs. 1 GWB). Die Kriterien der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und das Fehlen von Ausschlussgründen sind wie folgt zu belegen: • Angaben (Name, Rechtsform, Anschrift) zum Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft sowie Erklärung, welche Leistungen von welchem Bieterge- meinschaftsmitglied übernommen werden (Formblatt B-A1); • Erklärung zur Vertretungsberechtigung und zur gesamtschuldnerischen Haftung der Bietergemeinschaftsmitglieder, soweit zutreffend (Formblatt B-A2); • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien i. S. d. §§ 123 und 124 GWB (Formblatt B-A3); • Eigenerklärung über eventuelle Einträge im Gewerbezentralregister für den Bieter oder die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die geschäftsführenden na- türlichen Personen (Formblatt B-A4); • Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer sowie ggf. deren Nachunternehmer (soweit zutreffend) (Formblatt B-A5). Die Nachunternehmer müssen ebenfalls die Eigenerklärungen zu Formblatt B-A3 und Formblatt B-A4 sowie einen Handels- registerauszug (Formblatt B-A6) abgeben; • Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder eines vergleichbaren internationalen Dokumentes (nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend) (Formblatt B-A6); • Nachweis der Erlaubnis für die Tätigkeit als Versicherungsmakler oder Versiche- rungsberater, soweit eine solche Erlaubnis für die Tätigkeit als Versicherungsmakler oder Versicherungsberater am Sitz des Bieters gesetzlich vorgeschrieben ist (Kopie ausreichend) (Formblatt B-A7); • Eigenerklärung über mindestens zwei (2) festangestellte Mitarbeiter zur Erfas- sung, Meldung und Abwicklung sowie Unterstützung im Rahmen von Versiche- rungsfällen (Claim- Handling-Services), von denen mindestens ein (1) Mitarbei- ter deutschsprachig ist, sowie darüber, dass diese Mitarbeiter oder deren Vorgän- ger in den letzten drei (3) Jahren mindestens einen Großschaden in Deutschland betreut haben (Formblatt B- A8). Als Großschaden gilt ein Schaden mit einer gel- tend gemachten Schadenssumme von über 10 Mio. EUR; • Eigenerklärung, dass mindestens eine (1) Niederlassung in den USA zur Betreu- ung und Platzierung von Lokalpolicen und Betreuung von lokalen Schadensfäl- len mit mindestens zwei (2) festangestellten Mitarbeitern besteht (Formblatt B - A9); die Niederlassung in den USA kann auch durch einen Nach- unternehmer g...
Eignungskriterien. Nr. Kriterien
1 Referenzen Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leis- tungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden Ausschreibung insbesondere gegeben, bei Erfahrungen in der Neu- und Weiterentwicklung von Projekten im Bereich Kommunikations- und Informationssicherheit oder von Verschlüsselungs- und Signatursystemen und deren Komponenten. Die genannten Referenzen müssen insbesondere die Fähigkeit der beteiligten Unternehmen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung sowie die Ausarbeitung und Umsetzung innovativer Lösun- gen belegen. Im Wege der Referenzen ist daher nachzuweisen, dass die beteiligten Unternehmen bereits Erfahrungen in den folgenden Erfahrungsbereichen gesammelt haben: 1. Entwicklung von Open-Source-Software (OSS) für die Betriebssysteme Linux oder Windows 2. Erstellung von Konzepten im Bereich der IT-Sicherheitskomponenten und -systeme 3. Erfahrungen im Bereich der IT-Sicherheit, insbesondere Schutz vor Angriffen von Dritten 4. Erfahrung in der Umsetzung und Implementierung von Kryptoalgorithmen und -protokol- len, insbesondere unter Berücksichtigung angemessener Gegenmaßnahmen gegen Seiten- kanalattacken beziehungsweise Protokollangriffen 5. Umsetzung/Realisierung eines innovativen Test- oder Pilotbetriebs 6. Behandlung von Sicherheitslücken in Standards oder Software-Komponenten Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden Punkte ein: • Auftraggeber inkl. Fachbereich • (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit • Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich • Dauer • Auftragsvolumen Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten pro Referenzprojekt nicht überschreiten. Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt. Mindestanforderungen: Für jeden Erfahrungsbereich (Nr. 1 bis 6) ist mindestens eine geeignete Referenz vorzulegen, wobei eine Referenz den Nachweis für mehrere Erfahrungsbereiche darstellen kann.
Eignungskriterien. 1.25.1 Wird vom Auftragnehmer zum Nachweis der Eignung die Vorlage von Urkunden verlangt, dürfen diese nicht älter als 3 (drei) Monate sein. Können die geforderten Urkunden nicht beigebracht werden, sind gleichwertige Bescheinigungen einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, eines Notars oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Herkunftslandes des Auftragnehmers vorzulegen. Dem BKH Kufstein ist es vorbehalten, im Bedarfsfall zusätzliche Nachweise anzufordern.
Eignungskriterien. Der Emittent der primären US-Notierung des Wertpapiers muss ausschließlich am Nasdaq Global Select Market oder am Nasdaq Global Market notiert sein.
Eignungskriterien. Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
