Umweltschutz Musterklauseln

Umweltschutz. Der Aussteller ist verpflichtet, sich umwelt- gerecht zu verhalten. Er hat hierbei auch die den Aussteller-Service-Unterlagen beige- fügten Umweltrichtlinien der Messe Berlin zu beachten.
Umweltschutz. (§ 4 Absatz 7 Nummer 5) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungs- betrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho- nenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer um- weltschonenden Entsorgung zuführen
Umweltschutz. Der ORGANISATOR anerkennt und erklärt sich damit einverstanden, dass der Respekt gegenüber der Umwelt einen wichtigen Aspekt im Rahmen der Organi- sation und der Durchführung der VERANSTALTUNG darstellt. Er hat die ihm gemäss dem vorliegenden VERTRAG zufallenden Aufgaben unter angemesse- ner Berücksichtigung des Aspekts der nachhaltigen Entwicklung, unter Einhal- tung der geltenden Umweltgesetze und – wenn und wo immer möglich – im Sinne des Umweltschutzes zu erfüllen.
Umweltschutz. Die gesetzlichen Normen und Standards zum Umweltschutz werden beachtet und eingehalten.
Umweltschutz. Jeder Auftragnehmer ist verpflichtet, anfallende Abfälle entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Sondermüll, Bauschutt sowie andere Abfallfraktionen sind getrennt und unter Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften zu lagern. Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Projektleiters (DAW). Bei Verstößen behält sich DAW vor, anfallende Mehrkosten bei der Abfallentsorgung dem Auftragnehmer zu belasten. Die Gesetzeskonformität der Abfallentsorgung ist durch geeignete Unterlagen (z.B. Entsorgungsnachweis) gegenüber dem Projektleiter (DAW) zu belegen. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur gesetzeskonformen Verwertung / Beseitigung der Abfälle nicht nach, behält sich XXX vor, diese auf Kosten des Auftragnehmers zu veranlassen. Sollten bei der Abwicklung eines Auftrages die zu beseitigenden Materialien nicht den im Auftrag abgesprochenen Kriterien entsprechen, so ist unverzüglich der Projektleiter (DAW) zu benachrichtigen. Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen / Gefahrstoffen sind die einschlägigen Rechts- vorschriften einzuhalten und der Umgang ist DAW und/oder dessen Beauftragtem zu melden. Havarien sowie das Eindringen in das Erdreich und/oder in die Kanalisation sind sofort dem Projektleiter (DAW) und/oder dessen Beauftragtem zu melden. Bei Gefahr in Verzug ist sofort über den bekannten Notruf Hilfe herbeizurufen, bzw. gemäß Alarmplan des Standortes (Anlage 5 – Verhalten im Notfall) zu handeln. Das Einbringen von flüssigen oder festen Stoffen in das Erdreich sowie in die Kanalnetze ist verboten. Abwässer aus Reinigungsvorgängen sind aufzufangen und vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Projektleiter (DAW) zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung behält sich DAW die Schadensbeseitigung zu Lasten des Auftragnehmers vor.
Umweltschutz. (§ 4 Abs.3 VOB/B)
Umweltschutz. (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelas- tungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitra- gen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil- dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt- schutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt- schonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Lfd. Nr. Teil des Ausbildungs- berufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Position vermittelt 1. – 18. Monat 19. – 24. Monat
Umweltschutz. 16.1 Der AN verpflichtet sich, die Nachhaltigkeitspolitik der TNG zu unterstützen, welche unter xxx.xxxxxxxxxx.xx aufzufinden sind und dem AN auf Nachfrage auch von TNG übersandt werden.
Umweltschutz. 5 Pflanzenschutzmittel, Dünger 9 1 Radio, Lärmbelästigung , Ruhezeiten, Verbrennungsmotoren 9 2 Überlassen des Gartens an Dritte, Pflege an Dritte 10 3 Kleintierhaltung, Hunde, Bienen 10 4 Handwerk, Gewerbe 10 5 Schusswaffen 10 6 Befahren der Anlage mit KFZ, Parkplätze 10 7 Besucher 10