Teilverzug Musterklauseln

Teilverzug. Bei Erfüllung einer Gesamtleistung in Teilleistungen ist die Vertragsstrafe nur für jene Teil- leistungen zu berechnen, mit denen der AN in Verzug ist.
Teilverzug. Betrifft der Verzug oder die Schlechterfüllung eine Teillieferung oder Teilleistung, so ist die Vertragsstrafe nur für jene Teillieferung oder Teilleistung zu berechnen, mit der der AN in Verzug ist, vorausgesetzt, es handelt sich um eine selbständige Teillieferung bzw. Teilleistung. Wurde die Vertragsstrafe nach der gesamten Auftragssumme oder nach dem Gesamtpreis ermittelt, so ist sie im Fall des Teilverzuges anteilig zu ermitteln.