Leistung Musterklauseln
Leistung. Kann das versicherte Kind aufgrund des Unfalles nicht am Schulunterricht teilnehmen, erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für Nachhilfeunterricht für max. 100 Schultage bis zu 35 EUR pro ausgefallenen Schultag ab dem 21. Ausgefallenem Schultag. Die Kosten werden auch zusätzlich zu einer Krankenhaustagegeldleistung erstattet. Der Anspruch auf Zahlung des Nachhilfegeldes besteht für das versicherte Kind bis zum 18. Lebensjahr.
Leistung. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG („EnBW“) stellt dem Kunden mit EnBW DSL einen Internetzugang auf Basis der ADSL-Technologie (Asymmetrical Digital Subscriber Line) zur Verfügung. Die Dienstleistung be- steht aus der Bereitstellung der Datenanbindung inklusive IP-Dienstleistung (IPv4) zur Übermittlung von IP-Paketen vom und zum Internet (Flatrate) bzw. zur Anbindung eines IP-kompatiblen Kundennetzwerks („LAN“). EnBW DSL kann in vielen Städten und Ortschaften realisiert werden. Die Verfügbarkeit muss für jeden gewünschten Kundenstandort individuell geprüft und durch EnBW be- stätigt werden. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn EnBW dem Kunden nicht nur die geografische Ver- fügbarkeit der gewünschten Anbindung mitteilt, sondern wenn der Auftrag durch EnBW verbindlich bestätigt wurde.
Leistung. Wir übernehmen die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen im Rahmen der Versicherungssummen und der Deckungsbausteine wie unter Punkt 1.2 ausgeführt. Die Versicherungssumme für die Privathaftpflicht ersicherung steht Ihnen je Versicherungsperiode einmal zur Verfügung. Versicherungssumme, Deckung sowie Sublimits für einzelne Deckungsbausteine entnehmen Sie bitte diesen Be- sonderen Bedingungen für die Privathaftpflicht ersicherung.
Leistung. Bei einem versicherten Schaden erhalten Sie von uns Neuwertersatz, vorausgesetzt die Reparatur, der Austausch oder die Wiederbeschaffung der versicherten Sache wird tatsächlich durchgeführt; andernfalls wird der Zeitwert ersetzt. Nicht ersetzt werden Kosten für die quantitative und qualitative Erweiterung beziehungsweise Ver- besserung. Sofern nicht anders in der Polizze vorgesehen, gelten für unsere Leistungen nachfolgende Sublimits je Versiche- rungsperiode. Diese sind in der Versicherungssumme beinhaltet und erhöhen diese nicht. Schmuck gesamt EUR 5.000 Schusswaffen gesamt EUR 5.000 Ruder- und Segelboote mit einer maximalen Länge von 3,5m gesamt EUR 5.000 Anhänger und nichtmotorisierte Pferdetransportboxen mit einer EUR 5.000 je Anhänger / maximalen Länge von 3,5m Pferdetransportbox Quad Bikes, motorisierte Kinderfahrzeuge und Miniaturfahrzeuge EUR 5.000 je Fahrzeug Versicherungssumme, Deckung sowie Sublimits für einzelne Deckungsbausteine entnehmen Sie bitte Ihrer Polizze. Vor Auszahlung von Ersatzleistungen bringen wir den vereinbarten Selbstbehalt in Abzug. Wir behalten uns das Recht vor, dass versicherte Gegenstände in unser Eigentum übergehen, nachdem wir die volle Ersatzleistung unter Abzug des Selbstbehaltes erbracht haben.
Leistung. 5.1. Leistungsfristen sind freibleibend; sie beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Leistungsfrist ist jedenfalls eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk des Verkäufers verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde bzw mit der Leistungsausführung binnen Frist begonnen wurde. Die Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.
5.2. Kann der bereitgestellte Liefergegenstand aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht an den Kunden geliefert werden, so gilt die Lieferung bei Meldung der Versandbereitschaft als rechtswirksam ausgeführt. Die vereinbarten Zahlungen werden entsprechend fällig; in einem solchen Fall gehen die Kosten der Einlagerung, Bewachung, Versicherung udgl. zu Lasten des Kunden.
5.3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.
5.4. Die Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht termingerecht nachkommt, insbesondere: wenn die Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet werden; wenn der Kunde die für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig beibringt, ihm zur Genehmigung vorgelegte Zeichnungen und Pläne nicht termingerecht freigibt oder notwendige Auftragsspezifikationen nicht vornimmt. wenn kundenseitig beizustellende Teile oder Unterlagen zum schriftlich vom Verkäufer bekannt gegebenen Zeitpunkt nicht zur Verfügung stehen; wenn der Kunde vertraglich vereinbarte Unterstützung und Leistung nicht erbringt. wenn behördliche und etwa für den Betrieb von Anlagen erforderliche Genehmigungen Dritter oder Lizenzen nicht rechtzeitig von Kunden erwirkt oder beschafft wurden.
5.5. Die Leistungsfrist und sonstige Vertragsverpflichtungen des Verkäufers verschieben sich bei Eintritt höherer Gewalt um die Dauer der höheren Gewalt. Höhere Gewalt gibt dem Kunden nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn die Beendigung des Zustandes nicht abzusehen ist. Als höhere Gewalt gelten außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Vertragsparteien liegende, unvorhersehbare Ereignisse. Das sind z. B. Überschwemmung, Erdbeben, Krieg oder Regierungsanordnungen, Betriebsstörungen, unbeeinflussbare Verzögerungen in den Anlieferungen durch Unterlieferanten sowie jedes Ereignis, das die Fortsetzung der Produktion unmöglich oder nur unter erheblich höheren Kosten möglich macht. Der Verkäufer hat den Kunden binnen angemessener Frist über das Vorliegen und die voraus...
Leistung. Abgehende Gespräche in Fest- und Mobilfunknetze € 3,99 / Minute
Leistung. Versterben beide versicherte Elternteile innerhalb von zwei Jahren aufgrund desselben Unfallereignisses und hat mindestens ein bezugsberechtigtes Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, so verdoppeln sich in Ergänzung zu Ziffer 2.6.2 AUB die Versicherungssummen der Eltern bei einer vereinbarten Todesfallleistung.
Leistung. Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird innerhalb von fünf Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, gemäß Ziffer 2.5 AUB gezahlt, längstens jedoch für 1.250 Tage insgesamt. Das Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl an Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 250 Tage.
Leistung. Die folgenden, innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall entstehenden Kosten übernehmen wir bis zur Höhe von 10.000 EUR, sofern die Maßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sind und ein Invaliditätsgrad gemäß Ziffer 2.1 und Ziffer 3 der AUB ohne Berücksichtigung der Progression in Höhe von mindestens 50% entstanden ist: • behindertengerechter Umbau des Pkw der versicherten Person, • behindertengerechter Umbau der Wohnung oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, • Prothesen und Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl), künstliche Organe und Organtransplantationen. Die Erstattung der Kosten für künstliche Organe und Organtransplantationen erfolgt unter der Voraussetzung, dass wir eine Neufeststellung der Invalidität in Verlängerung der Frist nach Ziffer 9.4 AUB noch bis zu einem Jahr nach der Operation verlangen können. • Schulungs- und Prüfungsgebühren für staatlich anerkannte Umschulungsmaßnahmen, • Blindenhund.
Leistung. Wir zahlen nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall im Sinne von Ziffer 1 AUB eine Kurkostenbeihilfe bis zur Höhe von 5.000 EUR, wenn die versicherte Person innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, • wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen, • eine medizinisch notwendige Kur von mindestens drei Wochen Dauer durchgeführt hat.
