Teilnehmerzahl Musterklauseln

Teilnehmerzahl. Die Bestätigung durch den Trainingsanbieter steht immer unter dem Vorbehalt, dass die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Die Teilnehmerzahl ist zur Sicherung des Lernerfolgs aus didaktischen und räumlichen Gründen begrenzt. - Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
Teilnehmerzahl. Die Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus dem Schulungsangebot. Bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl bei Anmeldeschluss (Ziff. 4.1.1) ist QFS nach Ziff. 4.1.5.3 berechtigt, die Schulung zu stornieren.
Teilnehmerzahl. 6.1. Bei der kommunizierten Teilnehmerzahl handelt es sich um vorsichtige Schätzungen, die nicht Vertragsbestandteil werden. Die tatsächliche Teilnehmerzahl wird nicht garantiert.
Teilnehmerzahl. Eine verbindliche Teilnehmerzahl (aufgeteilt in Erwachsene ab 12 Jahre, Kinder unter 12 Jahre und Kleinkinder unter 3 Jahre muss uns bis spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich übermittelt worden sein. Eine Änderung der verbindlichen Teilnehmerzahl muss spätestens 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin ebenfalls schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke/Tagungspauschalen in Rechnung gestellt. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl wird nur bis max. 5 Erwachsene akzeptiert. Bei Veranstaltungen mit vorab bestelltem Buffet, wird mindestens die 7 Tage vorab verbindlich gemeldete Personenzahl abgerechnet.
Teilnehmerzahl. Der Xxxx verpflichtet sich, dem Restaurant die verbindliche Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung spätestens 2 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Bei späteren Abweichungen der vom Xxxx genannten Teilnehmerzahl gegenüber der endgültigen Teilnehmerzahl gilt: • Bis 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl. • Mehr als 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Die Abweichung wird mit (höchstens) 5% berücksichtigt. • Bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl erfolgt – unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit – die Abrechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl.
Teilnehmerzahl. Eine Änderung der Teilnehmerzahl für gemeinsame Essen oder Pausen, muss spätestens 24 Stunden vor Beginn des Anlasses erfolgen. Andernfalls wird mindestens die bestellte Anzahl Gedecke in Rechnung gestellt.
Teilnehmerzahl. Die Seminare werden in der Regel erst ab fünf Teilnehmern durchgeführt. Die maximale Teilnehmerzahl für alle von uns angebotenen Seminare liegt bei zwanzig Teilnehmern. Ausnahmen sind nicht immer vermeidbar und berechtigen nicht zu Preisnachlass.
Teilnehmerzahl. Die Personenzahl, welche dem Pullman Basel Europe bis 3 Tage vor Anlass von Seiten des Veranstalters gemeldet wird, ist verbindlich. Bei Veranstaltungen ab 50 Personen ist 7 Tage vor Anlass die Personenzahl bekannt zu geben. Bei weniger Teilnehmenden als angegeben wird die im Voraus gemeldete Personenzahl mit den vereinbarten Leistungen zu 100% in Rechnung gestellt. Bei Veranstaltungen ab 30 Personen tolerieren wir eine Abweichung nach unten von 5% der gemeldeten Teilnehmerzahl. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die effektive Teilnehmerzahl verrechnet.
Teilnehmerzahl. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nur vor Veranstaltungsbeginn eingegangene Zahlungen der Teilnahmegebühr berechtigen zur Teilnahme.
Teilnehmerzahl. Wir wissen Sie können sich als Gastgeber nie wirklich darauf verlassen, dass alle Ihre angemeldeten Gäste auch kommen. Auf der anderen Seite bleiben nicht überschaubare Kosten für eingeplante Fachkräfte und bestellte Lebensmittel. Daher bitten wir Sie uns bis spätestens 7-Tage vor der Veranstaltung alle Änderungen der Teilnehmeranzahl mitzuteilen. Die uns bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung vorliegende Personenzahl ist Berechnungsgrundlage. Aus Kulanz ermöglichen wir am Tag der Veranstaltung eine bis zu 5% weitere Abweichung der eingeplanten Teilnehmer (jedoch mindestens 30 Personen bei allen Büffets). Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 20 % ist das Brauhaus berechtigt die bestätigten Räume zu tauschen, soweit geeignete und zumutbare kleinere Räume oder Sitzplätze vorhanden sind. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 50% ist das Brauhaus berechtigt die Stornierungsbedingungen geltend zu machen. Unser Tipp: Handelt es sich bei Ihrer Veranstaltung um Einzelzahler? Bleiben Sie auf der sicheren Seite und kassieren Sie den Büffet- oder Menüpreis vorab ab. So haben Sie zur gleichen Zeit einen sicheren überblick über die anzumeldende Gästeanzahl.