Technische Hinweise Musterklauseln

Technische Hinweise. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere: – Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten – Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren – Außenanstriche (z.B. Fenster) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.
Technische Hinweise. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits an den eingebauten Bauteilen in der Regel Wartungsarbeiten durchzuführen sind. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.
Technische Hinweise. Wenn Sie eine E-Mail-Beratung wünschen, können Sie Ihre Anfrage im ersten Bestellschritt stellen. Dabei können Sie diese ändern oder auch wieder löschen. Im zweiten Bestellschritt haben Sie die Kontaktdaten, die Angabe eines Passwortes sowie die Zahlungsweise anzugeben. Pflichtangaben sind mit einem Sternchen gekennzeichnet. Nach Eingabe Ihrer Daten und Auswahl der Zahlungsart gelangen Sie über den Button „Weiter zu Schritt 3“ zur Bestellseite, auf der Sie Ihre Eingaben nochmals überprüfen können. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“ schließen Sie den Bestellvorgang ab. Der Vorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browserfensters abbrechen. Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V., vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Xxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxx (Xxxxx), Tel: (0000) 00 000 00 Fax: (0000) 00 000 00
Technische Hinweise. Bei der Einsichtnahme werden nur Datenverarbeitungssysteme verwendet, welche die BGE zur Verfügung stellt. Gleiches gilt für Vervielfältigungen, die ebenfalls nur mit BGE-Geräten erfol- gen dürfen. Um dies zu gewährleisten, wird bei den Geräten zur Einsichtnahme in elektronische Unterlagen die Internetverbindung einschließlich Mailmöglichkeiten abgeriegelt. Sofern um Übermittlung auf elektronischem Wege gebeten wird, kann die BGE auch auf ggf. zu diesem Zeitpunkt bereits getätigte Veröffentlichung der Unterlage hinweisen. Peine, 25.02.2019 Xxxxxxx Xxxxxx Xx. Xxxx Xxxxxx Anlage 1 zur Verfahrensvereinbarung über Akteneinsichtnahmen gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 StandAG zwischen NBG und BGE mbH vom 25.02.2019 Bevollmächtigung eines Gutachters/einer Gutachterin bzw. einer Vertrauensperson und Vereinbarung über die Verschwiegenheit Die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums bevollmächtigen den/die folgende/n Gutach- ter*in bzw. die folgende Vertrauensperson zur Einsicht in Akten und Unterlagen der Bundesge- sellschaft für Endlagerung mbH (BGE) - als Vorhabenträgerin im Standortauswahlverfahren - gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 Standortauswahlgesetz (StandAG): Titel, Name: Institution: Straße: PLZ, Ort: Tel.: E-Mail: Zeitraum der Bevollmächtigung: Umfang der Bevollmächtigung: Hinweis: Die Bevollmächtigung kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen, durch das NBG wi- derrufen werden. Der/die o. g. Bevollmächtigte bzw. die o. g. Vertrauensperson ist darüber belehrt worden, dass ihm/ihr gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 StandAG ein vollumfängliches Akteneinsichtsrecht zusteht. Die Akten und Unterlagen der Vorhabenträgerin enthalten Informationen, über die Verschwiegen- heit zu wahren ist. Zum einen bestehen an Unterlagen Rechte Dritter. Dabei handelt es sich im Einzelnen um: • personenbezogene Daten, • Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Zudem kann auch der Schutz anderer verfassungsrechtlich geschützter Güter eine Offenbarung nur unter der Voraussetzung der Verschwiegenheitsverpflichtung begründen. Der/die Bevollmächtigte verpflichtet sich dazu, die Informationen, an welchen Rechte Dritter in dem genannten Umfang bestehen oder wenn durch eine Veröffentlichung verfassungsrechtlich Anlage 1 zur Verfahrensvereinbarung über Akteneinsichtnahmen gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 StandAG zwischen NBG und BGE mbH vom 25.02.2019 geschützter Güter verletzt werden würden, nicht an andere Personen weiterzugeben, zu veröf- fentlichen oder für eigene Z...
Technische Hinweise. Wir sind zu technischer Hilfestellung oder Erteilung von technischen Hinweisen nicht verpflichtet. Ratschläge betreffend die Einsatzvorbereitung der Ware, die wir mündlich, schriftlich oder durch Tests ab- geben, geschehen nach bestem Wissen und Gewissen; sie haben gleichwohl - auch im Verhältnis zu Dritten - nicht bindenden Charakter. Anwendbarkeits-, Verwendungs- und Eignungsrisiko gehen allein zu Lasten des Bestellers.
Technische Hinweise. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere: Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten. Außenanstriche (z. B. Haustüren) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe, Maserung und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere) liegen und üblich sind.
Technische Hinweise. 8.1 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere:
Technische Hinweise. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere: Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und warten, Außenanstriche (z. X. Xxxxxxx) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen. Um Folgeschäden zu vermeiden, empfehlen wir mechanische Beeinträchtigungen unverzüglich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
Technische Hinweise. 5.1 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbei- ten durchzuführen sind, insbesondere:
Technische Hinweise. Bei den ausgestellten Motorrädern oder anderen Fahr- zeugen in den Hallen müssen die Kraftstofftanks leer sein. Die Deckel sollten verschließbar sein. Nicht verschließbare Tanks können auch mit anderen Hilfsmitteln (Klebeband o. ä.) so verschlossen werden, dass sie von Unbefugten nicht ohne weiteres geöffnet werden können. Zusätzlich ist pro Aussteller mit Motorrädern oder anderen Fahrzeugen ein Feuerlöscher Pflicht. Kostenpflichtige Anmietung und Lieferung: hier bei der Fa. Wania +Baarfuss GmbH & Co. KG über das Ausstellerbestellscheinheft ist möglich.