Technische Dokumentation Musterklauseln

Technische Dokumentation. (1) Der Kleinfeuerung muß eine deutschsprachige schriftliche technische Dokumentation beigegeben sein, in der jedenfalls angegeben ist:
Technische Dokumentation. Der Lieferung ist eine ausführliche technische Dokumentation, die die Montage- Betriebs- und Wartungsanleitungen, Schaltpl‰ne, Schnittzeichnungen, Ersatzteillisten, Sicherheitshinweise usw. umfasst, beizuschlieflen. Bei Vertragsabschlufl wird vereinbart in welcher Sprache die Dokumentation auszufertigen ist. Liegt die Dokumentation bei Auslieferung noch nicht vor, so kann keine Zahlungsfreigabe erfolgen. Es kann in diesem Fall zus‰tzlich vereinbart werden, dass die Dokumentation innerhalb einer Nachfrist beizubringen ist. Für die Qualit‰t der Dokumentation haftet der Vertragspartner.
Technische Dokumentation. Für jede angefangene Woche Verspätung in der Auslieferung der festgelegten technischen Dokumentation zahlt der Lieferant 0,5 % des Gesamtauftragswertes, insgesamt höchstens jedoch 5 % des Gesamtauftrags- wertes.
Technische Dokumentation. 4.1 Die von BRUSA zu liefernden Waren und / oder die von BRUSA zu erbringenden Dienstleistungen sind in dem Vertrag oder in der Bestätigung von BRUSA abschließend aufgeführt (einschließlich Anlagen oder Unterlagen, die durch Bezugnahme, z. B. unter Bezugnahme auf die offizielle Webseite von BRUSA, in diese Bestätigung aufgenommen wurden).
Technische Dokumentation. 6.1 Unterlagen aller Art, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, wie Muster, Zeichnungen, Modelle und der- gleichen, bleiben unser Eigentum; sie dürfen nicht für andere als die vertraglichen Zwecke verwendet, ver- vielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind uns ohne besondere Auffor- derung zurückzusenden, wenn sie zur Erledigung des Auftrags nicht mehr benötigt werden. Für Ge- xxxxx, Xxxxxxx und sonstige Gussformen gelten be- sondere Vereinbarungen.
Technische Dokumentation. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Lieferung die aktuelle Dokumentation mitzuliefern, die für die Wartungsebene 1 und die einwandfreie Funktion des Materials erforderlich ist. Diese Dokumentation ist in Französisch abgefasst und wird ohne Mehrkosten bereitgestellt.
Technische Dokumentation. Aus der technischen Dokumentation muss hervorgehen, dass die Maschine den Anforderungen der oben genannten Vorschriften entspricht. Sie muss die Planung, die Herstellung und den Betrieb der Maschine umfassen, soweit dies für die Zwecke der Konformitätsbewertung erforderlich ist. Die technische Dokumentation muss in einer oder mehreren Amtssprachen der Europäischen Union abgefasst sein, mit Ausnahme der Gebrauchsanleitung.
Technische Dokumentation. Der Besteller wird rechtzeitig die in seinem Besitz befindliche aktuelle technische Dokumentation (zum Beispiel Zeichnungen, Beschreibungen, Tabellen/Grafiken und Anweisungen) zur Verfügung stellen, die für die Durchführung der Serviceleistungen relevant ist und stellt deren Vollständigkeit und Fehlerfreiheit sicher.
Technische Dokumentation. Vom AN sind alle, für eine eigenständig durchführbare technische Betriebsführung (samt Wartung und Instandhaltung) der gelieferten Anlagen, notwendigen Unterlagen zur tech- nischen Dokumentation bereits im Vorfeld der Angebotslegung in elektronischer Form bereitzustellen. Diese umfasst insbesondere: - Bedienungsanleitung (für Medizinprodukte in deutscher Sprache) - Wartungs- und Reparaturanleitung inkl. Checklisten - Schaltpläne / Aufbaupläne - Ersatzteillisten - Hygiene-/Aufbereitungshinweise - Sicherheitsdatenblätter, falls zutreffend - CE-Konformitätserklärung / CE-IVD Der AN hat auch alle Nutzungsrechte und Informationen (bspw. „Service Code“, etc.), die für eine optimale und eigenständige technische Betriebsführung (samt Wartung bzw. In- standhaltung) der Leistungsteile durch den AG selbst notwendig sind, zu übergeben.
Technische Dokumentation. (1) Die technische Dokumentation gemäß Anlage <C> ist spätestens einen Monat nach Abschluss dieses Netzanschlussvertrages – so weit möglich – vollständig vorzunehmen. <X> und VSE Verteilnetz sind berechtigt, die wechselseitig gemachten Angaben ggf. zu überprüfen.