Subunternehmer. (1) Der Auftragnehmer beauftragt für die in Ziffer 3.1 genannten Verarbeitungstätigkeiten keinen weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auf-traggebers und verpflichtet sich, nur Subauftragnehmer unter Beachtung der nachste-henden Voraussetzungen einzusetzen: Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer sorgfältig aus und prüft vor der Beauf-tragung, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Ver-einbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regel-mäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Subunternehmer die nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Subun-ternehmer bestätigen zu lassen, dass dieser, sofern gesetzlich gefordert, einen betriebli-chen Datenschutzbeauftragten i.S.d. Art. 37 DSGVO benannt hat. Der Auftragnehmer gestaltet die vertraglichen Vereinbarungen mit dem/den Subunter-nehmer/n so, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechen. (2) Nicht als Subunternehmer im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu ver-stehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z. B. Telekommunikations-leistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. (3) Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung beauftragte Unterauftragsnehmer werden in Anhang 4 („Genehmigte Subunternehmer“) einschließlich der Verarbeitungsstandorte und der Art der Dienstleistung
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Sources: Vertrag Zur Verarbeitung Von Personenbezogenen Daten
Subunternehmer. (1) 9.1 Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter beauftragt für die in Ziffer 3.1 genannten Verarbeitungstätigkeiten keinen weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte schriftliche Zustimmung Genehmigung des Auf-traggebers Verantwortlichen und verpflichtet sich, sich nur Subauftragnehmer Subunternehmer unter Beachtung Beach- tung der nachste-henden nachstehenden Voraussetzungen einzusetzen: :
(a) Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter wählt den Subunternehmer sorgfältig aus und prüft vor der Beauf-tragungBeauftragung, dass dieser die zwischen Auftraggeber Verantwortlichem und Auftragnehmer Auftragsverarbeiter getroffenen Ver-einbarungen einhalten Vereinbarungen ein- halten kann. Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter hat insbesondere vorab und regel-mäßig regelmäßig während der Vertragsdauer Vertrags- dauer zu kontrollieren, dass der Subunternehmer die nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO geeigneten technischen techni- schen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer Auftragsverarbeiter zu dokumentieren. Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter ist verpflichtetver- pflichtet, sich vom Subun-ternehmer Subunternehmer bestätigen zu lassen, dass dieser, sofern gesetzlich gefordert, einen betriebli-chen ei- nen betrieblichen Datenschutzbeauftragten i.S.d. Art. 37 DSGVO benannt bestellt hat. .
(b) Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter gestaltet die vertraglichen Vereinbarungen mit dem/dem / den Subunter-nehmerSubunterneh- mer/n so, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber Verantwortlichem und Auftragnehmer Auftragsverarbeiter entsprechen.
(2) 9.2 Nicht als Subunternehmer im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu ver-stehenverstehen, die der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung Auftragsdurchfüh- rung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z. z.B. Telekommunikations-leistungenTelekommunikationsleistungen, Wartung und BenutzerserviceBenutzerser- vice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter ist jedoch je- doch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers Verantwortlichen auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen Ver- einbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
(3) 9.3 Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung beauftragte Unterauftragsnehmer Subunternehmer werden in Anhang 4 3 („Genehmigte Ge- nehmigte Subunternehmer“) einschließlich der Verarbeitungsstandorte und der Art der DienstleistungDienstleistung dokumentiert. Die in dieser Liste genannten Subunternehmer gelten als von Anfang an rechtmäßig beauftragt im Sinne von Ziffer 9 Abs. 1, sofern die Umsetzung der dort genannten Voraussetzungen durch den Auftragsverarbeiter gewährleistet wird.
9.4 Ein Zugriff auf Daten darf durch den Subunternehmer erst dann erfolgen, wenn auch der Subunter- nehmer die Pflichten des Auftragsverarbeiters aus diesem Vertrag erfüllt bzw. dies gegenüber dem Auftragsverarbeiter zugesichert hat und der Auftragsverarbeiter die Einhaltung dieser Pflichten durch den Subunternehmer regelmäßig überprüft.
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Sources: Auftragsverarbeitungsvertrag
Subunternehmer. (1) Der Auftragnehmer beauftragt für die in Ziffer 3.1 genannten Verarbeitungstätigkeiten keinen weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige schriftliche 6.1.1 Aufträge an Subunternehmer dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auf-Auf- traggebers und verpflichtet sich, nur Subauftragnehmer unter Beachtung der nachste-henden Voraussetzungen einzusetzen: Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer sorgfältig aus und prüft vor der Beauf-tragung, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Ver-einbarungen einhalten kannvergeben werden. Der Auftraggeber genehmigt bereits jetzt das Unterauftrags-verhältnis zwischen dem Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelden in der Anlage 1 näher bezeichneten Sub-mäßig während unternehmern (einschließlich Angabe der Vertragsdauer zu kontrollierenvollständigen Firma, dass der Adresse, der Verarbei-tungsstandorte und der Art der Dienstleistung).
6.1.2 Wenn Subunternehmer die nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom durch den Auftragnehmer zu dokumentieren. Der Auftragnehmer ist verpflichteteingeschaltet werden, sich vom Subun-ternehmer bestätigen zu lassen, dass dieser, sofern gesetzlich gefordert, einen betriebli-chen Datenschutzbeauftragten i.S.d. Art. 37 DSGVO benannt hat. Der Auftragnehmer gestaltet so werden die vertraglichen Vereinbarungen mit dem/den Subunter-nehmer/n soso gestaltet, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis Anforderungen zu Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit zwischen den Vertragsparteien dieses Vertrages sowie Art. 28 Abs. 2 bis 4 DSGVO entsprechen und der Auftragnehmer die Einhaltung dieser Pflichten durch den Unterauftragnehmer regelmäßig überprüft. Dem Auftraggeber sowie den zuständigen Datenschutzbehörden sind Kontroll- und Überprüfungsrechte entspre- chend Ziffer 6 einzuräumen. Ebenso ist der Auftraggeber berechtigt, auf schriftliche An- forderung vom Auftragnehmer entsprechenAuskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Um- setzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen des Unterauftragnehmers zu erhalten, soweit erforderlich auch durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen.
(2) Nicht als Subunternehmer 6.1.3 Weitergehende Anforderungen und Vorgaben zur Beauftragung von Subunternehmen ge- mäß dem Hauptvertrag bleiben unberührt.
6.1.4 Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftrag- nehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.
6.1.5 Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu ver-stehenverstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten z.B. als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z. B. Telekommunikations-leistungenTelekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer Benutzerservice oder die Entsorgung von DatenträgernDatenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfüg- barkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanla- gen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen Ne- benleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen tref- fen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
(3) Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung beauftragte Unterauftragsnehmer werden in Anhang 4 („Genehmigte Subunternehmer“) einschließlich der Verarbeitungsstandorte und der Art der Dienstleistung
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Subunternehmer. (1) Der 16.1. Ohne die vorherige Zustimmung von E.ON in Schrift- oder Textform darf der Auftragnehmer beauftragt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag weder ganz noch teilweise auf andere übertragen oder die ihm übertragenen Leistungen und Arbeiten an andere Unternehmen weitergeben. Dies gilt auch für Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist. Die Vergabe von Teilleistungen durch Subunternehmer an ein weiteres Unternehmen bedarf ebenfalls der vorherigen Zustimmung von E.ON in Ziffer 3.1 genannten Verarbeitungstätigkeiten keinen weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auf-traggebers und verpflichtet sich, nur Subauftragnehmer unter Beachtung der nachste-henden Voraussetzungen einzusetzen: Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer sorgfältig aus und prüft vor der Beauf-tragung, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Ver-einbarungen einhalten kannText- oder Schriftform.
16.2. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab den Subunternehmer im Subunternehmervertrag zu verpflichten, dem Auftragnehmer die erforderlichen Bescheinigungen neuesten Datums des Finanzamtes, der zuständigen Sozialversicherungsträger und regel-mäßig während der Vertragsdauer Berufsgenossenschaft sowie – falls erforderlich – Arbeitserlaubnisse zur Vorlage bei E.ON zu kontrollieren, dass der Subunternehmer die nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentierenübergeben.
16.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtethat den Subunternehmern hinsichtlich der von ihnen übernommenen Aufgaben alle Verpflichtungen aufzuerlegen und deren Einhaltung sicherzustellen, sich vom Subun-ternehmer bestätigen zu lassen, dass dieser, sofern gesetzlich gefordert, einen betriebli-chen Datenschutzbeauftragten i.S.d. Art. 37 DSGVO benannt hatdie er gegenüber E.ON übernommenhat.
16.4. Der Auftragnehmer gestaltet die vertraglichen Vereinbarungen darf seine Subunternehmer nicht daran hindern, mit demE.ON Verträge über andere Lieferungen/den Subunter-nehmer/n so, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechenLeistungen abzuschließen.
(2) Nicht als 16.5. E.ON hat das Recht, einen bestimmten Subunternehmer im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu ver-stehenaus wichtigem Grund zurückzuweisen. Dies gilt insbesondere dann, die wenn berechtigte Zweifel an der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmtnotwendigen Erfahrung oder Qualifikation bestehen bzw. Dazu zählen z. B. Telekommunikations-leistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von DatenträgernArbeits- sicherheits-/ Umweltschutzbestimmungen nicht beachtet werden. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtetverpflichtet sich, zur Gewährleistung in diesen Fällen unverzüglich für qualifizierten Ersatz zu sorgen. Durch eine Zurückweisung entstehende Verzögerungen gehen zu Lasten des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifenAuftragnehmers.
(3) Zum Zeitpunkt 16.6. Setzt der Vertragsunterzeichnung beauftragte Unterauftragsnehmer werden in Anhang 4 („Genehmigte Subunternehmer“) einschließlich Auftragnehmer Arbeitskräfte ohne vorherige Zustimmung gem. Ziffer 16.1 als Subunternehmer ein oder verstößt der Verarbeitungsstandorte und der Art der DienstleistungAuftragnehmer gegen die Pflichten gem. Ziffer 16.2, hat E.ON das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
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Subunternehmer. (1) Der 16.1. Ohne die vorherige Zustimmung von Süwag in Schrift- oder Textform darf der Auftragnehmer beauftragt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag weder ganz noch teilweise auf andere übertragen oder die ihm übertragenen Leistungen und Arbeiten an andere Unternehmen weitergeben. Dies gilt auch für Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist. Die Vergabe von Teilleistungen durch Subunternehmer an ein weiteres Unternehmen bedarf ebenfalls der vorherigen Zustimmung von Süwag in Ziffer 3.1 genannten Verarbeitungstätigkeiten keinen weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auf-traggebers und verpflichtet sich, nur Subauftragnehmer unter Beachtung der nachste-henden Voraussetzungen einzusetzen: Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer sorgfältig aus und prüft vor der Beauf-tragung, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Ver-einbarungen einhalten kannText- oder Schriftform.
16.2. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab den Subunternehmer im Subunternehmervertrag zu verpflichten, dem Auftragnehmer die erforderlichen Bescheinigungen neuesten Datums des Finanzamtes, der zuständigen Sozialversicherungsträger und regel-mäßig während der Vertragsdauer Berufsgenossenschaft sowie – falls erforderlich – Arbeitserlaubnisse zur Vorlage bei Süwag zu kontrollieren, dass der Subunternehmer die nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentierenübergeben.
16.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtethat den Subunternehmern hinsichtlich der von ihnen übernommenen Aufgaben alle Verpflichtungen aufzuerlegen und deren Einhaltung sicherzustellen, sich vom Subun-ternehmer bestätigen zu lassen, dass dieser, sofern gesetzlich gefordert, einen betriebli-chen Datenschutzbeauftragten i.S.d. Art. 37 DSGVO benannt hatdie er gegenüber Süwag übernommenhat.
16.4. Der Auftragnehmer gestaltet die vertraglichen Vereinbarungen darf seine Subunternehmer nicht daran hindern, mit demSüwag Verträge über andere Lieferungen/den Subunter-nehmer/n so, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechenLeistungen abzuschließen.
(2) Nicht als 16.5. Süwag hat das Recht, einen bestimmten Subunternehmer im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu ver-stehenaus wichtigem Grund zurückzuweisen. Dies gilt insbesondere dann, die wenn berechtigte Zweifel an der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmtnotwendigen Erfahrung oder Qualifikation bestehen bzw. Dazu zählen z. B. Telekommunikations-leistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von DatenträgernArbeits- sicherheits-/ Umweltschutzbestimmungen nicht beachtet werden. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtetverpflichtet sich, zur Gewährleistung in diesen Fällen unverzüglich für qualifizierten Ersatz zu sorgen. Durch eine Zurückweisung entstehende Verzögerungen gehen zu Lasten des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifenAuftragnehmers.
(3) Zum Zeitpunkt 16.6. Setzt der Vertragsunterzeichnung beauftragte Unterauftragsnehmer werden in Anhang 4 („Genehmigte Subunternehmer“) einschließlich Auftragnehmer Arbeitskräfte ohne vorherige Zustimmung gem. Ziffer 16.1 als Subunternehmer ein oder verstößt der Verarbeitungsstandorte und der Art der DienstleistungAuftragnehmer gegen die Pflichten gem. Ziffer 16.2, hat Süwag das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
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Subunternehmer. (1) Die Beauftragung von Subunternehmern ist dem Lieferanten nur mit Genehmigung der Confitech Dienstleistungs GmbH gestattet, Art. 28 Abs. 2 DS-GVO. Die Zustimmung kann erteilt werden, wenn der Lieferant den Confitech Dienstleistungs GmbH Namen und Anschrift sowie die vorgesehene Tätigkeit des Subunternehmers mitteilt. Eine Beauftragung von Subunternehmern in Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind. Der Auftragnehmer beauftragt Lieferant hat vertraglich sicherzustellen, dass die vereinbarten Regelungen zwischen den Confitech Dienstleistungs GmbH und dem Lieferanten auch gegenüber Subunternehmern gelten. Werden mehrere Subunternehmer eingesetzt, so gilt dies auch für die in Ziffer 3.1 genannten Verarbeitungstätigkeiten keinen weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auf-traggebers Verantwortlichkeiten zwischen diesen Subunternehmern. Insbesondere müssen die Confitech Dienstleistungs GmbH berechtigt sein, im Bedarfsfall angemessene Überprüfungen und verpflichtet sichInspektionen, nur Subauftragnehmer unter Beachtung der nachste-henden Voraussetzungen einzusetzen: Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer sorgfältig aus und prüft auch vor der Beauf-tragungOrt, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Ver-einbarungen einhalten kannbei Subunternehmern durchzuführen oder durch von ihr beauftragte Dritte durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab Vertrag mit dem Subunternehmer muss schriftlich abgefasst werden. (Art. 28 Abs. 4 und regel-mäßig während der Vertragsdauer zu kontrollierenAbs.9 DS- GVO). Der Lieferant haftet gegenüber den Confitech Dienstleistungs GmbH dafür, dass der Subunternehmer den Datenschutzpflichten nachkommt, die nach Artihm durch den Lieferanten im Einklang mit dem vorliegenden Vertragsabschnitt vertraglich auferlegt wurden. 32 Der Lieferant informiert die Confitech Dienstleistungs GmbH immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung neuer oder die Ersetzung bisheriger Subunternehmer, wodurch die Confitech Dienstleistungs GmbH die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben (§ 28 Abs. 1 DSGVO geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Subun2 Satz 2 DS-ternehmer bestätigen zu lassen, dass dieser, sofern gesetzlich gefordert, einen betriebli-chen Datenschutzbeauftragten i.S.d. Art. 37 DSGVO benannt hat. Der Auftragnehmer gestaltet die vertraglichen Vereinbarungen mit dem/den Subunter-nehmer/n so, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechenGVO).
(2) Nicht als Subunternehmer im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu ver-stehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z. B. Telekommunikations-leistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
(3) Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung beauftragte Unterauftragsnehmer werden in Anhang 4 („Genehmigte Subunternehmer“) einschließlich der Verarbeitungsstandorte und der Art der Dienstleistung
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Subunternehmer. 1. Die Vergabe von (1) Der Auftragnehmer beauftragt für die in Ziffer 3.1 genannten Verarbeitungstätigkeiten keinen weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige schriftliche Teil-)Aufträgen der Vertragsleistungen an Subunternehmer durch GCT bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auf-traggebers und verpflichtet sichKunden. GCT versichert, nur Subauftragnehmer unter Beachtung der nachste-henden Voraussetzungen einzusetzen: Der Auftragnehmer wählt dass sie den Subunternehmer sorgfältig aus und prüft vor unter besonderer Berücksichtigung der Beauf-tragung, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Eignung der von ihm getroffenen Ver-einbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regel-mäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Subunternehmer die nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen sorgfältig ausgewählt hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren.
2. Der Auftragnehmer ist verpflichtetKunde wird seine Zustimmung zur Beauftragung von Subunternehmern nicht verweigern, sofern keine objektiven sachlichen Gründe eine Verweigerung nahelegen und GCT dem Kunden die schriftliche Verpflichtung des Subunternehmers auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen aus diesem Vertrag und aus der EU DSGVO nachweist.
3. Vergibt GCT (Teil-)Aufträge an Subunternehmer, obliegt es GCT, ihre Pflichten aus diesem Vertrag oder aus den nationalen oder europäischen Datenschutzbestimmungen auf den Subunternehmer zu übertragen. GCT überprüft die Einhaltung dieser Pflichten regelmäßig und dokumentiert dies.
4. Der Kunde erklärt sich vom Subun-ternehmer bestätigen zu lassenmit Unterzeichnung dieses Vertrages damit einverstanden, dass dieserGCT folgende Leistungen an einen Subunternehmer vergibt:
a. Rechenzentrumsinfrastruktur inkl. Stromversorgung und Kühlung (nicht jedoch IT- Equipment) sowie bautechnische Maßnahmen, sofern gesetzlich gefordert, einen betriebli-chen Datenschutzbeauftragten i.S.dGebäudeüberwachung und Zutrittskontrolle - sog. Art. 37 DSGVO benannt hat. Der Auftragnehmer gestaltet die vertraglichen Vereinbarungen mit dem/den Subunter-nehmer/n so, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber „Colocation“ - für alle hostIT und Auftragnehmer entsprechenprotectIT Dienstleistungen.
(2) Nicht als Subunternehmer im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu ver-stehen, die b. den Betrieb der Auftragnehmer Web- und Anwendungsserver bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z. B. Telekommunikations-leistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifenhostITdomain Verträgen.
c. die Vernichtung und / oder datenschutzkonforme Löschung von Dokumenten und / oder Datenträgern Rechenzentrumsleistungen (3Colocation) Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung beauftragte Unterauftragsnehmer werden in Anhang 4 („Genehmigte Subunternehmer“) einschließlich der Verarbeitungsstandorte für das GCT:rechenzentrum MightyCare Solutions GmbH ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇. ▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Standort des Rechenzentrums: c/o Global Switch Frankfurt ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇. ▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und der Art der DienstleistungServerbetrieb für hostIT domain domainfactory GmbH ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇. ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Vernichtung von Dokumenten und Datenträgern Oberurseler Werkstätten für Menschen mit Behinderung Eigenbetrieb des Hochtaunuskreises ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇
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Subunternehmer. (1) Der Auftragnehmer beauftragt für die in Ziffer 3.1 genannten Verarbeitungstätigkeiten keinen weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige schriftliche 5.6.1. Weitergabe an Subunternehmer: Die Weitergabe einzelner Arbeiten an Subunternehmer ist nur mit Zustimmung des Auf-traggebers und verpflichtet sich, nur Subauftragnehmer unter Beachtung der nachste-henden Voraussetzungen einzusetzen: Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer sorgfältig aus und prüft vor der Beauf-tragung, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Ver-einbarungen einhalten kannAuftraggebers gestattet.
5.6.2. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab darf allfällige Subunternehmerleistungen nur an Unternehmen mit einschlägiger Erfahrung bei der Abwicklung von Bauprojekten, die dem vorliegenden nach Art und regel-mäßig während der Vertragsdauer Größenordnung vergleichbar sind, und entsprechenden Referenzen vergeben. Die Subunternehmer sind dem Auftraggeber so rechtzeitig vor Auftragserteilung schriftlich bekannt zu kontrollierengeben, dass eine Überprüfung durch den Auftraggeber möglich ist. Der Auftraggeber hat das Recht, Subunternehmer wegen begründeter Zweifel an ihrer Leistungsfähigkeit abzulehnen.
5.6.3. Haftung, Auftragsgrundlagen: Dem Subunternehmer sind die gleichen Bedingungen, die dem Auftrag des Hauptunternehmers zugrunde liegen, aufzuerlegen. Für die vertragsmäßige Ausführung der Leistungen haftet dem Auftraggeber gegenüber auf jedem Fall der im Werksvertrag bestellte Auftragnehmer. Den Auftragnehmer trifft jedenfalls für sich und seinen Subunternehmer die nach ArtHaftung für die Einhaltung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und hält diesbezüglich den Auftraggeber schad- und klaglos. 32 AbsEs dürfen nur Firmen als Subunternehmer eingesetzt werden, welche die Berechtigung zur Ausübung des entsprechenden Gewerbes besitzen. 1 DSGVO geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hatDer Bauleitung sind auf Verlangen, die dem Subunternehmervertrag zugrunde liegenden Kostenvoranschläge zur Einsichtnahme vorzulegen. Das Ergebnis der Kontrolle Es ist somit ausgeschlossen, dass zwischen dem vom Auftragnehmer beauftragten Subunternehmer und dem Auftraggeber ein Vertragsverhältnis egal welcher Form entsteht. Durch die Beauftragung eines Subunternehmers vom Auftragnehmer können keine wie immer gearteten Forderungen oder Verpflichtungen an den Auftraggeber durch den Subunternehmer herangetragen werden. Schlussrechnungen sind vom Subunternehmer direkt mit dem Auftragnehmer zu dokumentieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Subun-ternehmer bestätigen zu lassen, dass dieser, sofern gesetzlich gefordert, einen betriebli-chen Datenschutzbeauftragten i.S.d. Art. 37 DSGVO benannt hat. Der Auftragnehmer gestaltet die vertraglichen Vereinbarungen mit dem/den Subunter-nehmer/n so, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechenverrechnen.
(2) Nicht als 5.6.4. Weisungen durch Bauaufsicht: Die Weisung der Bauaufsicht an den Subunternehmer im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu ver-stehen, die wie Weisungen der vorher angeführten bevollmächtigten Personen an den Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z. B. Telekommunikations-leistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifenaufzufassen.
(3) Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung beauftragte Unterauftragsnehmer werden in Anhang 4 („Genehmigte Subunternehmer“) einschließlich der Verarbeitungsstandorte und der Art der Dienstleistung
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Sources: General Terms and Conditions (Avb) for the Engagement of Professionals by the Client
Subunternehmer. (1) Der Auftragnehmer beauftragt für Für den Beizug von Subunternehmern gelten die in Ziffer 3.1 genannten Verarbeitungstätigkeiten keinen weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auf-traggebers und verpflichtet sich, nur Subauftragnehmer unter Beachtung der nachste-henden Voraussetzungen einzusetzen: Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer sorgfältig aus und prüft vor der Beauf-tragung, dass dieser Aus- schreibungsunterlagen enthaltenen Regelungen. Ergänzend (bzw. wenn keine Ausschreibung erfolgt) gelten die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Ver-einbarungen einhalten kannnachfol- genden Regelungen. Der Auftragnehmer Beizug von Subunternehmern, Unterlieferanten, Unterak- kordanten und Temporärpersonen bedarf stets der vorgängi- gen, schriftlichen Erlaubnis des Bauherrn; dies gilt jedoch nicht für den Beizug von Arbeitnehmern aus Temporärfirmen, sofern nur ein unwesentlicher Teil der Arbeiten betroffen ist und die vertragsgemässe Ausführung nicht beeinträchtigt wird. Der Bauherr hat im Einzelfall das Recht, den Beizug von Sub- unternehmern abzulehnen. Sofern diese Ablehnung sachlich begründet wird, hat der Unternehmer keinen Anspruch auf eine Mehrvergütung. Im Falle des Beizugs von Subunternehmern, Unterlieferanten, Unterakkordanten und Temporärpersonen ist dem Bauherrn mit Einreichung eines Angebots bzw. mit Annahme der Bestel- lung, in begründeten Fällen spätestens aber vor Beginn der Ar- beiten ein schriftliches Verzeichnis der Subunternehmer, Un- terlieferanten, Unterakkordanten und Temporärpersonen vor- zulegen. Erfolgt der Beizug unerlaubt, kann der Bauherr dem Unterneh- mer für jeden Verstoss eine Konventionalstrafe in Höhe von 10% der Netto-Abrechnungssumme, mindestens aber CHF 5‘000.00 auferlegen. Zusätzlich kann der betreffende Unter- nehmer für eine angemessene Dauer von Submissionen des Bauherrn ausgeschlossen werden. Weitergehende Rechte und Rechtsbehelfe bleiben vorbehalten. Die Zahlung der Kon- ventionalstrafe befreit den Unternehmer nicht von seiner Pflicht (d.h. der Bauherr kann insbesondere vorab und regel-mäßig während der Vertragsdauer zu kontrollierenverlangen, dass der Subunternehmer die nach ArtEin- satz der Subunternehmer, Unterakkordaten und Temporärper- sonen, zu deren Verwendung keine Zustimmung erteilt worden ist, eingestellt wird). 32 AbsBezüglich Schadenersatzansprüche bleibt es bei der gesetzlichen Verschuldensvermutung. 1 DSGVO geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentierenDie Konven- tionalstrafe wird auf Schadenersatzansprüche nicht angerech- net. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Subun-ternehmer bestätigen zu lassen, dass dieser, sofern gesetzlich gefordert, einen betriebli-chen Datenschutzbeauftragten i.S.d. Art. 37 DSGVO benannt hat. Der Auftragnehmer gestaltet die vertraglichen Vereinbarungen mit dem/den Subunter-nehmer/n so, dass sie den Datenschutzbestimmungen Unternehmer haftet im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechenÜbrigen für Leistungen von Subun- ternehmern, Beauftragten, Lieferanten oder anderen Vertrags- partnern des Unternehmers wie für eigene Leistungen.
(2) Nicht als Subunternehmer im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu ver-stehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z. B. Telekommunikations-leistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
(3) Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung beauftragte Unterauftragsnehmer werden in Anhang 4 („Genehmigte Subunternehmer“) einschließlich der Verarbeitungsstandorte und der Art der Dienstleistung
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Sources: Bauvorhaben
Subunternehmer. (1) Der 15.1. Ohne die vorherige Zustimmung von Regionetz in Schrift- oder Textform darf der Auftragnehmer beauftragt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag weder ganz noch teilweise auf andere übertragen oder die ihm übertragenen Leistungen und Arbeiten an andere Unternehmen weitergeben. Dies gilt auch für Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist. Die Vergabe von Teilleistungen durch Subunternehmer an ein weiteres Unternehmen bedarf ebenfalls der vorherigen Zustimmung von Regionetz in Ziffer 3.1 genannten Verarbeitungstätigkeiten keinen weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auf-traggebers und verpflichtet sich, nur Subauftragnehmer unter Beachtung der nachste-henden Voraussetzungen einzusetzen: Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer sorgfältig aus und prüft vor der Beauf-tragung, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Ver-einbarungen einhalten kannText- oder Schriftform.
15.2. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab den Subunternehmer im Subunternehmervertrag zu verpflichten, dem Auftragnehmer die erforderlichen Bescheinigungen neuesten Datums des Finanzamtes, der zuständigen Sozialversicherungsträger und regel-mäßig während der Vertragsdauer Berufsgenossenschaft sowie – falls erforderlich – Arbeitserlaubnisse zur Vorlage bei Regionetz zu kontrollieren, dass der Subunternehmer die nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentierenübergeben.
15.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtethat den Subunternehmern hinsichtlich der von ihnen übernommenen Aufgaben alle Verpflichtungen aufzuerlegen und deren Einhaltung sicherzustellen, sich vom Subun-ternehmer bestätigen zu lassen, dass dieser, sofern gesetzlich gefordert, einen betriebli-chen Datenschutzbeauftragten i.S.d. Art. 37 DSGVO benannt die er gegenüber Regionetz übernommen hat.
15.4. Der Auftragnehmer gestaltet die vertraglichen Vereinbarungen darf seine Subunternehmer nicht daran hindern, mit demRegionetz Verträge über andere Lieferungen/den Subunter-nehmer/n so, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechenLeistungen abzuschließen.
(2) Nicht als 15.5. Regionetz hat das Recht, einen bestimmten Subunternehmer im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu ver-stehenaus wichtigem Grund zurückzuweisen. Dies gilt insbesondere dann, die wenn berechtigte Zweifel an der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmtnotwendigen Erfahrung oder Qualifikation bestehen bzw. Dazu zählen z. B. Telekommunikations-leistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von DatenträgernArbeitssicherheits-/ Umweltschutzbestimmungen nicht beachtet werden. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtetverpflichtet sich, zur Gewährleistung in diesen Fällen unverzüglich für qualifizierten Ersatz zu sorgen. Durch eine Zurückweisung entstehende Verzögerungen gehen zu Lasten des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifenAuftragnehmers.
(3) Zum Zeitpunkt 15.6. Setzt der Vertragsunterzeichnung beauftragte Unterauftragsnehmer werden in Anhang 4 („Genehmigte Subunternehmer“) einschließlich Auftragnehmer Arbeitskräfte ohne vorherige Zustimmung gem. Ziffer 15.1 als Subunternehmer ein oder verstößt der Verarbeitungsstandorte und der Art der DienstleistungAuftragnehmer gegen die Pflichten gem. Ziffer 15.2, hat Regionetz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Subunternehmer. 10.1 Der Partner ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MBMPL berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise an Subunternehmer zu übertragen.
10.2 Die Zustimmung von MBMPL zur Untervergabe an einen Sub- unternehmer kann bedingt erfolgen und ist widerruflich. MBMPL ist zum Widerruf mit sofortiger Wirkung insbesondere dann berechtigt, wenn sich im Rahmen eines Gerichtsverfah- rens, eines Verwaltungsverfahrens oder eines anderen Verfah- rens vor den jeweils zuständigen Behörden, insbesondere im Rahmen eines durch die zuständigen Stellen der Staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde (1poln. Państwowa Inspekcja Pracy) Der Auftragnehmer beauftragt für die in Ziffer 3.1 genannten Verarbeitungstätigkeiten keinen weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auf-traggebers und verpflichtet sichdurchgeführten Kontrollverfahrens, nur Subauftragnehmer unter Beachtung der nachste-henden Voraussetzungen einzusetzen: Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer sorgfältig aus und prüft eines Verfahrens vor der Beauf-tragungpolnischen Sozialversicherungsanstalt (poln. Zakład Ube- zpieczeń Społecznych) oder dem polnischen Finanzamt (poln.: Urząd Skarbowy) unmittelbar oder mittelbar herausstellen sollte, dass dieser zwischen dem Subunternehmer und MBMPL ein Arbeitsverhältnis festzustellen ist oder festgestellt werden kann, oder wenn die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Ver-einbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regel-mäßig während Organisation der Vertragsdauer zu kontrollierenArbeit durch den Partner dazu führen könnte, dass der zwischen dem Subunternehmer und MBMPL ein Arbeitsverhältnis festgestellt werden kann.
10.3 Der Partner wird die nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO geeigneten technischen eingesetzten Subunternehmer entspre- chend den eigenen Verpflichtungen gegenüber MBMPL, insbe- sondere im Hinblick auf Geheimhaltung und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren. Datenschutz, ver- pflichten.
10.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtetPartner sichert zu, sich vom Subun-ternehmer bestätigen zu lassendafür einzustehen, dass dieser, sofern gesetzlich gefordert, einen betriebli-chen Datenschutzbeauftragten i.S.d. Art. 37 DSGVO benannt hat. Der Auftragnehmer gestaltet jeder seiner Subunternehmer und weiteren Nachunternehmer in der ge- ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ die vertraglichen Vereinbarungen mit dem/den Subunter-nehmer/n so, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechengesetzlichen Anforderungen zum Mindest- lohn gegenüber dessen Mitarbeiter erfüllt.
(2) Nicht als Subunternehmer im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu ver-stehen10.5 Der Partner hat MBMPL jederzeit auf Verlangen in der gesam- ten Kette offenzulegen, die welche Nachunternehmer zur vollstän- digen oder teilweisen Erfüllung der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z. B. Telekommunikations-leistungenvertraglich ihm gegenüber ALD00000587_PL_ Einkaufsbedingungen für Entwicklungsleistungen exklusiv
10.6 Partner odpowiada wobec MBMPL za szkody spowodowane zawinionym działaniem lub zaniechaniem zaangażowanych przez niego podwykonawców i osób, Wartung und Benutzerservicektórym powierzył wyko- nanie zobowiązania w takim samym zakresie, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifenjak za szkody spowodowane przez siebie.
(3) Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung beauftragte Unterauftragsnehmer werden in Anhang 4 („Genehmigte Subunternehmer“) einschließlich der Verarbeitungsstandorte 10.7 Partner odpowiada wobec MBMPL za wszelkie szkody wynika- jące z naruszenia któregokolwiek z obowiązków lub zapew- nień, o których mowa w pkt 10.1-10.5 powyżej. Ponadto ▇▇▇▇▇▇ postanawiają, że naruszenie któregokolwiek z postano- wień niniejszego pkt 10 stanowi ważny powód, uprawniający MBMPL do rozwiązania Umowy ze skutkiem natychmiasto- wym. MBMPL obliegenden Leistungspflichten eingesetzt sind und der Art der Dienstleistungwaren.
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Subunternehmer. 8.1 Bestimmt der Vertrag nichts anderes, ist der Lieferant berechtigt, einen Subunternehmer mit der Wahrnehmung der Vertragspflichten zu betrauen. Für die vorgenommenen Vertragserfüllungen und eventuelle Verfehlungen des Subunternehmers haftet gegenüber ŠKODA vollständig der Lieferant, als hätte er selbst geleistet.
8.2 Sofern es in Zusammenhang mit dieser Beauftragung zur Verarbeitung personenbezogener Daten, deren Verwalter ŠKODA ist, durch diesen Subunternehmer kommt, finden die einschlägigen Bestimmungen des zwischen dem Lieferanten und ŠKODA geschlossenen Vertrags über die Verarbeitung personenbezogener Daten Anwendung.
8.3 Der Lieferant hat den Subunternehmer zur Einhaltung der sich aus allen zwischen dem Lieferanten und ŠKODA geschlossenen, sich auf die Lieferung beziehenden Verträgen (1insbesondere abgeschlossenen Verträgen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und Geheimhaltungsvereinbarungen) ergebenden Pflichten sowie zur Einhaltung der relevanten internen Vorschriften von ŠKODA zu verpflichten.
8.4 Auf Verlangen von ŠKODA legt der Lieferant eine Liste der Subunternehmer, einschließlich des Umfangs und Spezifikation der Arbeiten, vor. Der Auftragnehmer beauftragt für Lieferant hat ŠKODA über den nachfolgenden Wechsel des Subunternehmers zu informieren und ebenso sich eine schriftliche Genehmigung zu erbitten. ŠKODA ist berechtigt, in begründeten Fällen den Wechsel des Subunternehmers zu verlangen.
8.5 Bei Verstoß gegen die in Ziffer 3.1 diesem Artikel 8 genannten Verarbeitungstätigkeiten keinen weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auf-traggebers und verpflichtet sichPflichten ist ŠKODA berechtigt, nur Subauftragnehmer unter Beachtung der nachste-henden Voraussetzungen einzusetzen: Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer sorgfältig aus und prüft vor der Beauf-tragung, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Ver-einbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regel-mäßig während der Vertragsdauer Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kontrollieren, dass der Subunternehmer die nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist kündigen oder vom Auftragnehmer zu dokumentieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Subun-ternehmer bestätigen zu lassen, dass dieser, sofern gesetzlich gefordert, einen betriebli-chen Datenschutzbeauftragten i.S.d. Art. 37 DSGVO benannt hat. Der Auftragnehmer gestaltet die vertraglichen Vereinbarungen mit dem/den Subunter-nehmer/n so, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechenVertrag zurückzutreten.
(2) Nicht als Subunternehmer im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu ver-stehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z. B. Telekommunikations-leistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
(3) Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung beauftragte Unterauftragsnehmer werden in Anhang 4 („Genehmigte Subunternehmer“) einschließlich der Verarbeitungsstandorte und der Art der Dienstleistung
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Subunternehmer. (1) Der 16.1. Ohne die vorherige Zustimmung von enviaM in Schrift- oder Textform darf der Auftragnehmer beauftragt seine Ver- pflichtungen aus dem Vertrag weder ganz noch teilweise auf andere übertragen oder die ihm übertragenen Leistungen und Arbeiten an andere Unternehmen weitergeben. Dies gilt auch für Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist. Die Vergabe von Teilleistungen durch Subunternehmer an ein weiteres Unternehmen bedarf ebenfalls der vorherigen Zustimmung von enviaM in Ziffer 3.1 genannten Verarbeitungstätigkeiten keinen weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auf-traggebers und verpflichtet sich, nur Subauftragnehmer unter Beachtung der nachste-henden Voraussetzungen einzusetzen: Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer sorgfältig aus und prüft vor der Beauf-tragung, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Ver-einbarungen einhalten kannText- oder Schriftform.
16.2. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab den Subunternehmer im Subunternehmervertrag zu verpflichten, dem Auftragneh- mer die erforderlichen Bescheinigungen neuesten Datums des Finanzamtes, der zuständigen Sozialversi- cherungsträger und regel-mäßig während der Vertragsdauer Berufsgenossenschaft sowie – falls erforderlich – Arbeitserlaubnisse zur Vorlage bei enviaM zu kontrollieren, dass der Subunternehmer die nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentierenübergeben.
16.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtethat den Subunternehmern hinsichtlich der von ihnen übernommenen Aufgaben alle Verpflichtungen aufzuerlegen und deren Einhaltung sicherzustellen, sich vom Subun-ternehmer bestätigen zu lassen, dass dieser, sofern gesetzlich gefordert, einen betriebli-chen Datenschutzbeauftragten i.S.d. Art. 37 DSGVO benannt die er gegenüber enviaM übernom- men hat.
16.4. Der Auftragnehmer gestaltet die vertraglichen Vereinbarungen darf seine Subunternehmer nicht daran hindern, mit demenviaM Verträge über andere Lieferungen/den Subunter-nehmer/n so, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechenLeistungen abzuschließen.
(2) Nicht als 16.5. enviaM hat das Recht, einen bestimmten Subunternehmer im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu ver-stehenaus wichtigem Grund zurückzuweisen. Dies gilt insbesondere dann, die wenn berechtigte Zweifel an der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmtnotwendigen Erfahrung oder Qualifikation bestehen bzw. Dazu zählen z. B. Telekommunikations-leistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von DatenträgernArbeitssicherheits-/ Umweltschutzbestimmungen nicht beachtet werden. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtetver- pflichtet sich, zur Gewährleistung in diesen Fällen unverzüglich für qualifizierten Ersatz zu sorgen. Durch eine Zurückweisung entstehende Verzögerungen gehen zu Lasten des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifenAuftragnehmers.
(3) Zum Zeitpunkt 16.6. Setzt der Vertragsunterzeichnung beauftragte Unterauftragsnehmer werden in Anhang 4 („Genehmigte Subunternehmer“) einschließlich Auftragnehmer Arbeitskräfte ohne vorherige Zustimmung gem. Ziffer 16.1 als Subunternehmer ein oder verstößt der Verarbeitungsstandorte und der Art der DienstleistungAuftragnehmer gegen die Pflichten gem. Ziffer 16.2, hat enviaM das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
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Subunternehmer. (1) 9.1 Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter beauftragt für die in Ziffer 3.1 genannten Verarbeitungstätigkeiten keinen weiteren Auftragsverarbeiter Auftrags- verarbeiter ohne vorherige gesonderte schriftliche Zustimmung Genehmigung des Auf-traggebers Verantwortlichen und verpflichtet sich, sich nur Subauftragnehmer Subunternehmer unter Beachtung der nachste-henden nachstehenden Voraussetzungen einzusetzen: :
(a) Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter wählt den Subunternehmer sorgfältig aus und prüft vor der Beauf-tragungBeauftragung, dass dieser die zwischen Auftraggeber Ver- antwortlichem und Auftragnehmer Auftragsverarbeiter getroffenen Ver-einbarungen Vereinbarun- gen einhalten kann. Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter hat insbesondere vorab und regel-mäßig regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Subunternehmer die nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener perso- nenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer Auftragsverarbeiter zu dokumentieren. Der Auftragnehmer Auftragsverarbei- ter ist verpflichtet, sich vom Subun-ternehmer Subunternehmer bestätigen zu lassen, dass dieser, sofern gesetzlich gefordert, einen betriebli-chen Datenschutzbeauftragten betrieblichen Daten- schutzbeauftragten i.S.d. Art. 37 DSGVO benannt bestellt hat. .
(b) Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter gestaltet die vertraglichen Vereinbarungen Vereinba- rungen mit dem/dem / den Subunter-nehmerSubunternehmer/n so, dass sie den Datenschutzbestimmungen Daten- schutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber Verantwort- lichem und Auftragnehmer Auftragsverarbeiter entsprechen.
(2) 9.2 Nicht als Subunternehmer im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu ver-stehenverstehen, die der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter bei Dritten Drit- ten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung Auftragsdurch- führung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z. z.B. Telekommunikations-Telekommunikations- leistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers Verantwortlichen auch bei fremd vergebenen verge- benen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche ver- tragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
(3) 9.3 Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung beauftragte Unterauftragsnehmer Subun- ternehmer werden in Anhang 4 („Genehmigte Subunternehmer“) einschließlich der Verarbeitungsstandorte und der Art der DienstleistungDienst- leistung dokumentiert. Die in dieser Liste genannten Subunterneh- mer gelten als von Anfang an rechtmäßig beauftragt im Sinne von ▇▇▇▇▇▇ 9 Abs. 1, sofern die Umsetzung der dort genannten Voraus- setzungen durch den Auftragsverarbeiter gewährleistet wird.
9.4 Ein Zugriff auf Daten darf durch den Subunternehmer erst dann erfolgen, wenn auch der Subunternehmer die Pflichten des Auftragsverarbeiters aus diesem Vertrag erfüllt bzw. dies gegen- über dem Auftragsverarbeiter zugesichert hat und der Auftrags- verarbeiter die Einhaltung dieser Pflichten durch den Subunter- nehmer regelmäßig überprüft.
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Sources: Auftragsdatenverarbeitung
Subunternehmer. (1) Der 16.1. Ohne die vorherige Zustimmung von E.ON in Schrift- oder Textform darf der Auftragnehmer beauftragt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag weder ganz noch teilweise auf andere übertragen oder die ihm übertragenen Leistungen und Arbeiten an andere Unternehmen weitergeben. Dies gilt auch für Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragneh- mers nicht eingerichtet ist. Die Vergabe von Teilleistungen durch Subunternehmer an ein weiteres Unternehmen bedarf ebenfalls der vorherigen Zustimmung von E.ON in Ziffer 3.1 genannten Verarbeitungstätigkeiten keinen weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auf-traggebers und verpflichtet sich, nur Subauftragnehmer unter Beachtung der nachste-henden Voraussetzungen einzusetzen: Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer sorgfältig aus und prüft vor der Beauf-tragung, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Ver-einbarungen einhalten kannText- oder Schriftform.
16.2. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab den Subunternehmer im Subunternehmervertrag zu verpflichten, dem Auftragnehmer die erforderlichen Bescheinigungen neuesten Datums des Finanzamtes, der zuständigen Sozialversicherungsträger und regel-mäßig während der Vertragsdauer Berufsgenossenschaft sowie – falls erforderlich – Arbeitserlaubnisse zur Vorlage bei E.ON zu kontrollieren, dass der Subunternehmer die nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentierenübergeben.
16.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtethat den Subunternehmern hinsichtlich der von ihnen übernommenen Aufgaben alle Verpflich- tungen aufzuerlegen und deren Einhaltung sicherzustellen, sich vom Subun-ternehmer bestätigen zu lassen, dass dieser, sofern gesetzlich gefordert, einen betriebli-chen Datenschutzbeauftragten i.S.d. Art. 37 DSGVO benannt die er gegenüber E.ON übernommen hat.
16.4. Der Auftragnehmer gestaltet die vertraglichen Vereinbarungen darf seine Subunternehmer nicht daran hindern, mit demE.ON Verträge über andere Lieferun- gen/den Subunter-nehmer/n so, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechenLeistungen abzuschließen.
(2) Nicht als 16.5. E.ON hat das Recht, einen bestimmten Subunternehmer im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu ver-stehenaus wichtigem Grund zurückzuweisen. Dies gilt insbe- sondere dann, die wenn berechtigte Zweifel an der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmtnotwendigen Erfahrung oder Qualifikation bestehen bzw. Dazu zählen z. B. Telekommunikations-leistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von DatenträgernArbeits- sicherheits-/ Umweltschutzbestimmungen nicht beachtet werden. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtetverpflichtet sich, zur Gewährleistung in diesen Fällen unverzüglich für qualifizierten Ersatz zu sorgen. Durch eine Zurückweisung entstehende Verzögerungen gehen zu Lasten des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifenAuftragnehmers.
(3) Zum Zeitpunkt 16.6. Setzt der Vertragsunterzeichnung beauftragte Unterauftragsnehmer werden in Anhang 4 („Genehmigte Subunternehmer“) einschließlich Auftragnehmer Arbeitskräfte ohne vorherige Zustimmung gem. Ziffer 16.1 als Subunternehmer ein oder verstößt der Verarbeitungsstandorte und der Art der DienstleistungAuftragnehmer gegen die Pflichten gem. Ziffer 16.2, hat E.ON das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
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Sources: General Terms and Conditions