Weitergabekontrolle Musterklauseln

Weitergabekontrolle. Ziel der Weitergabekontrolle ist es, zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist.
Weitergabekontrolle. Es werden Maßnahmen ergriffen um zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stelle eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtung zur Datenübertragung vorgesehen ist.
Weitergabekontrolle. Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist. Zur Gewährleistung der Vertraulichkeit bei der elektronischen Datenübertragung können z.B. Verschlüsselungstechniken und Virtual Private Network eingesetzt werden. Maßnahmen beim Datenträgertransport bzw. Datenweitergabe sind Transportbehälter mit Schließvorrichtung und Regelungen für eine datenschutzgerechte Vernichtung von Datenträgern.
Weitergabekontrolle. Die Maßnahmen zur Weitergabekontrolle gem. 1.4 dienen auch der Sicherstellung der Integrität.
Weitergabekontrolle. Der Datenaustausch erfolgt grundsätzlich verschlüsselt nach einem dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Verfahren. Die angewandten Verfahren sind schnittstellenabhängig und werden zwischen Sender und Empfänger vereinbart. Datenträger oder Papierausdrucke, die nicht mehr zu geschäftlichen oder juristischen Zwecken benötigt werden, werden nach einem Verfahren nach aktuellem Stand der Technik vernichtet, das eine Wiederherstellung der Daten unmöglich macht.
Weitergabekontrolle. Um zu gew¨ahrleisten, dass Daten bei der elektronischen U¨ bertragung, w¨ahrend des Transportes oder ihrer Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, ver¨andert oder entfernt werden ko¨nnen und dass u¨berpru¨ft werden kann, an welchen Stellen die U¨ bertragung von Daten durch Systeme zur Datenu¨bertragung vorgesehen sind, unterliegt der Zugriff auf s¨amtliche Systeme, die Kun- dendaten verarbeiten, wirksamen Zugriffskontrollen. Diese Mechanismen zur Zugriffskontrolle sind bereits oben unter 2. n¨aher beschrieben. Ferner unterstu¨tzen wir auch die verschlu¨sselte und signierte elektronische Kommunikation per E-Mail und GPG/PGP. Intern erfolgt die E- Mail Kommunikation ausschließlich verschlu¨sselt.
Weitergabekontrolle. Der Transport außerhalb des jeweiligen Netzwerks erfolgt verschlüsselt. Hierzu werden starke Verschlüs- selungsalgorithmen eingesetzt. Kundendaten können nur elektronisch direkt in den Datensafe übermittelt werden. Personenbezogene Daten aus dem Datensafe werden nicht weitergegeben. Sie werden mit Ab- schluss eines Supporttickets automatisch nach einer Frist von 4 Wochen gelöscht. Alle gemäß §§15 ff. AktG verbundenen Unternehmen in Zentraleuropa (D, A und CH) sind über eine Standleitung zwischen den Standorten verbunden.
Weitergabekontrolle. Personenbezogene Daten verlassen die Cloud grundsätzlich nicht. Auch für Analysezwecke werden die Daten in der Cloud Umgebung ausgewertet oder vor einer Übertragung vollständig anonymisiert. Falls dies erforderlich ist, muss eine Weitergabe zuvor mit dem Datenschutzbeauftragten abgesprochen werden, entsprechende Maßnahmen zur Verschlüsselung getroffen werden und die Übertragung protokolliert und dokumentiert werden.
Weitergabekontrolle. Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist. ☑ Einsatz von VPN ☑ Protokollierung der Zugriffe und Abrufe ☑ Bereitstellung über verschlüsselte Verbindungen wie sftp, https und Secure Cloudstores ☑ Nutzung von Signaturverfahren (fallabhängig)
Weitergabekontrolle. Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Über- tragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbe- fugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festge- stellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist. (Beschreibung der verwendeten Einrichtungen und Übermittlungsprotokolle, z.B. Identifizierung und Authentifizierung, Verschlüsselung entsprechend dem Stand der Technik, automatischer Rückruf, u.a.)