Strahlen. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schä- den, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zu- sammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).
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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Amts Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Gewässerschaden Haftpflichtversicherung
Strahlen. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schä- den, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zu- sammenhang Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden ionisieren- den Strahlen stehen (z.z. B. Strahlen von radioaktiven radio- aktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).
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