Steuern und Abgaben Musterklauseln

Steuern und Abgaben. Kapitalerträge sind steuerpflichtig. Gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nimmt die Bank den Steuerabzug auf Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer sowie ggf. Kirchensteuer) und den Abzug des Solidaritätszuschlags als Ergänzungsabgabe vor. Die einbehaltenen Steuern und Abgaben meldet die Bank ordnungsge- mäß an und führt diese an das Finanzamt ab. Der Abzug von Steu- ern und Abgaben erfolgt nicht, wenn der Kunde der Bank einen Freistellungsauftrag nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für ihn zuständigen Wohnsitzfinanzamts im Original vorlegt.
Steuern und Abgaben. Staatliche Steuern, Abgaben oder sonstige Beträge, die bezüglich der Kreditkarte, einer Transaktion auf Ihrem Kartenkonto oder einer Nutzung der Kreditkarte durch Sie oder einen Zusatzkarteninhaber laut Gesetz in einem Land erhoben werden, sind von Ihnen zu begleichen.
Steuern und Abgaben. Zu den Entgelten, die sich in Anwendung der AVBWasserV, der Ergänzenden Bestimmungen sowie deren Anlagen ergeben, wird die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe zugerechnet. Ebenso können die von der Bundes- oder Landesregierung evtl. festgesetzten neuen oder zusätzlichen Steuern und Abgaben hinzugerechnet werden.
Steuern und Abgaben. Der Lizenznehmer ist für alle Steuern und Abgaben aller Art verantwortlich, wie Umsatzsteuern, Handelssteuern, Verbrauchssteuern und sonstige Steuern, die aufgrund des vereinbarten Leistungsaustausches anfallen. Davon ausgenommen sind Steuern und Abgaben auf ondots Einkommen. Sofern der Lizenznehmer ondot nicht eine Steuerbefreiung nachweist, wird ondot ihm alle vorzuschreibenden Steuern, insbesondere die Umsatzsteuer mit der Wirkung fakturieren, dass der Lizenznehmer zur Zahlung verpflichtet ist.
Steuern und Abgaben a) Verkäufer-Steuern. Sofern in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, ist der Verkäufer für die Steuern des Verkäufers verantwortlich und hat diese direkt zu zahlen. Wenn der Käufer die Steuern des Verkäufers abzieht oder einbehält, muss er innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Aufforderung durch den Verkäufer offizielle Quittungen der zuständigen Regierungsbehörde für jede abgezogene oder einbehaltene Steuern des Verkäufers vorlegen.
Steuern und Abgaben. Steuern Einkünfte aus Vermögenswerten sowie Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten sind in der Regel steuer- und/oder abgabenpflichtig. Diese Steuern und/oder Abgaben sind vom Kunden zu tragen. Sofern kein oder kein ausreichender Freistellungsauftrag oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung rechtzeitig, also mindestens 3 Monate vor Fälligkeit, vorliegt, wird die Depotbank fällige Steuern ggf. direkt abführen.
Steuern und Abgaben. Den von den Stadtwerken in Rechnung gestellten Beträgen wird die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe hinzugerechnet. Die Berechnung neu hinzukommender Steuern und Abgaben bleibt Vorbehalten.
Steuern und Abgaben. 1) Die unter diesem Rahmenvertrag getätigten Repo-Geschäfte erfüllen die Vorausset- zungen gemäss Merkblatt S-02.140 der Eidgenössischen Steuerverwaltung „Repurcha- se Agreement (‚Repo‘- und ‚Reverse Repo‘-Geschäft)“ und unterliegen somit nicht der eidgenössischen Umsatzabgabe.
Steuern und Abgaben. Soweit nichts Abweichendes angegeben ist, ist auf die genannten Beträge die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe hinzuzurechnen. Die gerundeten Bruttopreise (in kursiver Darstellung) enthalten die Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Die mit * gekennzeichneten Beträge unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
Steuern und Abgaben. 12.1. Die auf die Versicherung entfallenden Steuern und Abgaben gehen zu Lasten des Versicherungsnehmers.