Status. Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind mit Ausnahme von Verbindlichkeiten, die nach geltenden Rechtsvorschriften vorrangig sind oder die aufgrund ihrer Bedingungen oder geltenden Rechtsvorschriften nachrangig sind. Als bevorrechtigte Schuldtitel der Emittentin im Sinn des § 131 Abs. 3 Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken ("BaSAG") haben die Schuldverschreibungen in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin unter den zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten nicht nachrangigen Vermögensansprüchen gegen die Emittentin den durch § 131 Abs. 3 BaSAG bestimmten höheren Rang.
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Sources: Endgültige Bedingungen, Debt Issuance Agreement, Debt Issuance