Common use of Status Clause in Contracts

Status. Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

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Sources: Debt Securities Terms and Conditions, Debt Securities Terms and Conditions, Debt Securities Terms and Conditions

Status. Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind, soweit diesen Verbindlichkeiten nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen ein Vorrang eingeräumt wird.

Appears in 4 contracts

Sources: Endgültige Angebotsbedingungen, Stufenzins Schuldverschreibung, Wertpapierprospekt

Status. Die Schuldverschreibungen Teilschuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und die mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten der Emittentin wenigstens gleichrangig sind, soweit diesen Verbindlichkeiten nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen ein Vorrang eingeräumt wird.

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Sources: Wertpapierprospekt

Status. Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sindsind soweit diesen anderen Verbindlichkeiten nicht durch gesetzliche Bestimmungen ein Vorrang eingeräumt wird.] § 2

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Sources: Emissionsbedingungen Für Inhaberschuldverschreibungen

Status. Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte besicherte, unbedingte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen gegenwärtigen oder künftigen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind, mit Ausnahme von Verbindlichkeiten, die nach geltendem zwingenden Recht vorrangig sind.

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Sources: Bond Agreement