Source Code. 2.5.1 Ist die Hinterlegung des Source-Codes vereinbart, hat der AN, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, den dokumentierten Source- Code in der jeweils aktuellen Version dem AG auf einem Datenträger, der auf dem System des AG gelesen werden kann, vorab zur gemeinsamen Prüfung und dann in einem gemeinsam versiegelten Kuvert zu übergeben, welches beim AG hinterlegt wird. 2.5.2 Der AG und Unternehmen des voestalpine-Konzerns dürfen das Siegel brechen und den Source-Code samt Dokumentation selber verwenden oder Dritten zur Verwendung übergeben und insbesondere zur Abwicklung der Gewährleistung, Wartung und Weiterentwicklung durch sie selbst oder durch Dritte benutzen, wenn 2.5.2.1 über den AN ein Insolvenzverfahren gleich welcher Art eröffnet oder mangels Kostendeckung abgewiesen wird; 2.5.2.2 der AN sein Geschäft liquidiert oder die Weiterführung der Leistungen wie insbesondere die Gewährleistungsabwicklung, die Weiterentwicklung und/oder Wartungsleistungen für den AG nicht (mehr) zu üblichen Marktpreisen anbietet; 2.5.2.3 der AN seinen Gewährleistungs-, Wartungs- und/oder Weiterentwicklungsverpflichtungen trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt; oder 2.5.2.4 zumindest zwei erfolglose Exekutionsversuche gegen den AN durchgeführt wurden. 2.5.3 Für die oben aufgezählten Fälle, in denen der AG zur Verwendung des Source-Codes berechtigt ist, räumt der AN dem AG das allumfassende, übertragbare, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Werknutzungsrecht am Source-Code einschließlich des Bearbeitungs-, Verbreitungs-, Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrechtes und einschließlich des Rechtes, Unterlizenzen einzuräumen, ein. 2.5.4 Der AG ist überdies zum Brechen des Siegels und zur Verwendung des Source-Codes (auch durch Dritte) berechtigt, soweit dies zur Wahrnehmung der gesetzlichen Rechte des AG gemäß § 40e UrhG erforderlich ist.
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Source Code. 2.5.1 Ist die Hinterlegung des Source-Codes vereinbart, hat der AN, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, den dokumentierten Source- Code in der jeweils aktuellen Version dem AG auf einem Datenträger, der auf dem System des AG gelesen werden kann, vorab zur gemeinsamen Prüfung und dann in einem gemeinsam versiegelten Kuvert zu übergeben, welches beim AG hinterlegt wird.
2.5.2 Der AG und Unternehmen des voestalpine-Konzerns dürfen das Siegel brechen und den Source-Code samt Dokumentation selber verwenden oder Dritten zur Verwendung übergeben und insbesondere zur Abwicklung der Gewährleistung, Wartung und Weiterentwicklung durch sie selbst oder durch Dritte benutzen, wennwenn
2.5.2.1 über den AN ein Insolvenzverfahren gleich welcher Art eröffnet oder mangels Kostendeckung abgewiesen wird;
2.5.2.2 der AN sein Geschäft liquidiert oder die Weiterführung der Leistungen wie insbesondere die Gewährleistungsabwicklung, die Weiterentwicklung und/oder Wartungsleistungen für den AG nicht (mehr) zu üblichen Marktpreisen anbietet;anbietet;
2.5.2.3 der AN seinen Gewährleistungs-, Wartungs- und/oder Weiterentwicklungsverpflichtungen trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt; oder
2.5.2.4 zumindest zwei erfolglose Exekutionsversuche Vollstreckungsversuche gegen den AN durchgeführt wurden.
2.5.3 Für die oben aufgezählten Fälle, in denen der AG zur Verwendung des Source-Codes berechtigt ist, räumt der AN dem AG das allumfassende, übertragbare, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Werknutzungsrecht am Source-Code einschließlich des Bearbeitungs-, Verbreitungs-, Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrechtes und einschließlich des Rechtes, Unterlizenzen einzuräumen, ein.ein.
2.5.4 Der AG ist überdies zum Brechen des Siegels und zur Verwendung des Source-Codes (auch durch Dritte) berechtigt, soweit dies zur Wahrnehmung der gesetzlichen Rechte des AG gemäß § 40e 69e UrhG erforderlich ist.
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