Sonstige Entgelte Musterklauseln

Sonstige Entgelte. (1) 1Sonstige Entgelte nach § 6 Abs. 1 KHEntgG können krankenhausindividuell ver- einbart werden für
Sonstige Entgelte. 2.1 yesss! Servicenummern
Sonstige Entgelte. Eil-Überweisung1,3 15,00 Euro Inlands-/SEPA-Überweisung1 kostenlos Depotposition, sofern diese genug Bestand aufweist, ansonsten aus einer anderen Depotposition mit Bestand): • Depotführungs-/VL-Vertragsentgelt sowie sonstige Entgelte bei Investmentdepots für Minderjährige • Depotführungsentgelt bei unterjähriger Beendigung des Depotvertrags oder ggf. bei Gesamtverfügung der letzten Depotposition mit Bestand • VL-Vertragsentgelt bei unterjähriger Beendigung eines Wertpapier-Sparvertrags zur Anlage von vermögenswirksamen Leistungen • Depotführungs-/VL-Vertragsentgelt, sofern auf dem Konto flex kein ausreichendes Guthaben/dispositiver Saldo vorhanden ist oder bei Sperre des Xxxxxx • Sonstige Entgelte für Postretouren und Verpfändungen. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung des Depotführungs-/VL-Vertragsentgelts sowie Grenzüberschreitende Überweisungen1,5,13 (außer SEPA-Überweisung) (pro Auftrag) sonstiger Entgelte (ausgenommen Transaktionsentgelte) durch steuerpflichtigen Verkauf von Fondsanteilen (in der Regel aus der zuletzt eröffneten Depotposition, sofern diese genug Bestand aufweist, ansonsten aus einer anderen Depotposition • Online kostenlos • Postalischer Versand von Mitteilungen und Abrechungen4 mit Bestand).
Sonstige Entgelte. Liwest Mobil Servicenummern Servicenummer für Anrufe Preis incl. USt Erreichbarkeit Einmalige Service Entgelte Bezeichnung Entgelt
Sonstige Entgelte. Investment Depot mit Konto flex (flex basic/flex select/flex standard) – Kauf1,2/Verkauf kostenlos – Fondsumschichtung1,2 kostenlos – Kauf1,2/Verkauf 3,90 EUR3 – Fondsumschichtung1,2 3,90 EUR3 Investment Depot ohne Konto flex (Select/Standard) Online-Transaktionen (außer ETF-Fonds): – Kauf1,2/Verkauf – Fondsumschichtung1,2 3,90 EUR3 – Kauf1,2/Verkauf – Fondsumschichtung1,2 3,90 EUR3 ETF-Entgelte3 Kauf, Verkauf, Fondsumschichtung, Spar- und Entnahmepläne von ETF-Fondsanteilen Transaktionsentgelt der ebase in Höhe von 0,20 % des jeweiligen Transaktionsvolumens zzgl. ATC (additional trading costs) in % des jeweiligen Transaktionsvolumens. Die ATC sind Transaktionsentgelte der Depotbank/des Emittenten. Die ATC variieren je Anbieter und Fonds und sind deshalb auf der Homepage der ebase (xxx.xxxxx.xxx/xxx) veröffentlicht. Bei Käufen erfolgt die Abrechnung des Transaktionsentgelts und der ATC durch Abzug vom Kaufbetrag; bei Verkäufen erfolgt die Berechnung des Transaktionsent- gelts durch Verkauf von ETF-Fondsanteilen aus der entsprechenden Depotposition. Des Weiteren ist die ebase berechtigt, ETF-Transaktions- entgelte alternativ über das Konto flex bei der ebase – falls vorhanden – abzurechnen. Eil-Überweisung4 15,00 EUR pro Auftrag5 Inlandsüberweisung6 und SEPA-Überweisung7 kostenlos Grenzüberschreitende Überweisungen8 (außer SEPA-Überweisung7) 30,00 EUR pro Auftrag5 Übermittlung der Depotauszüge pro Transaktion bei Nutzung ebase Online-Banking9 – Online-Depotauszüge kostenlos – Einzelversand auf Anfrage per Post10 2,50 EUR Depotauszug am Ende eines Kalenderjahres/ bei Depotauflösung kostenlos Regelmäßiger Versand von Zweitschriften an eine Zusatzadresse10 25,00 EUR Steuerliche Bescheinigungen (gesetzlich vorgeschrieben) kostenlos Steuerliche Hinweise (über die gesetzliche Beauskunftungspflicht hinausgehend) 25,00 EUR11 Aufwandsersatz für je Vertrag5 je Auszahlung5 (einmalig anfallendes Entgelt, die Abrechnung erfolgt bei Einrichtung der Verpfändung)5 – Postretouren10,12 10,00 EUR5 2/6 Beim Preis- und Leistungsspektrum „flex basic“, „flex select“ und „flex standard“ erfolgt die Abrechnung der Entgelte in der Regel über das Konto flex – sofern vorhanden – bzw. per Rechnungstellung.
Sonstige Entgelte. 1Für die unbewerteten Entgelte der Anlagen 1b, 2b und 6b gilt § 15 Absatz 1 Satz 3 BPflV in Verbindung mit § 1 Abs. 3 entsprechend. 2Für teilstationäre Behandlungen gel- ten die Vorgaben gemäß § 7 Absatz 1 entsprechend. 3Können für die Leistungen nach Anlage 1b auf Grund einer fehlenden Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2021 noch keine krankenhausindividuellen Entgelte abgerechnet werden, sind für jeden vollstationären Berechnungstag 250 Euro abzurechnen. 4Können für die Leistungen nach Anlage 2b auf Grund einer fehlenden Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2021 noch keine krankenhausindividuellen Entgelte abgerechnet werden, sind für jeden teilstationären Berechnungstag 190 Euro abzurechnen. 5Können für die Leistungen nach Anlage 6b auf Grund einer fehlenden Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2021 noch keine krankenhausindividuellen Entgelte abgerechnet werden, sind für jeden stationsäquivalenten Berechnungstag 200 Euro abzurechnen. 6Wurden für Leistungen nach den Anlagen 1b und 2b für das Jahr 2021 keine Entgelte vereinbart, sind im Ein- zelfall auf der Grundlage von § 8 Absatz 1 Satz 3 BPflV für jeden vollstationären Be- rechnungstag 250 Euro und für jeden teilstationären Berechnungstag 190 Euro abzu- rechnen.
Sonstige Entgelte. Sonstige mit dem Zugang verbundene Entgelte im Sinne dieses Vertrages, zB für vom NG durchgeführte Arbeiten oder Bauaufsicht, können nach dem erforderlichen und nachgewiesenen Aufwand zu marktüblichen Preisen in Rechnung gestellt werden.
Sonstige Entgelte. Geschlossene und offene Pauschalen sowie die monatlichen Service-Gebühren sind stets vorschüssig, d. h. jeweils am 1. eines Monats, zur Zahlung fällig. Die Erstattung der Ist-Kosten- Abrechnung sowie die hierzu gehörenden Service-Gebühren werden sofort zur Zahlung fällig. Vereinbarte bzw. vom Kunden in Anspruch genommene Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich als Bestandteil der jeweiligen Leasingentgelte oder Service-Gebühren ausgewiesen sind, werden dem Kunden auf Grundlage der jeweils aktuellen Gebührentabelle von Arval (über xxx.xxxxx.xx oder bei Arval abrufbar) gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.
Sonstige Entgelte. 8. Raummieten (maximale Belegung bis 23:00 Uhr möglich)
Sonstige Entgelte. 8. Raummieten (maximale Belegung bis 23:00 Uhr möglich) > Raubtierhaus 350,00 € > Regenwaldhaus 350,00 € > Vortragsraum 350,00 € Diese Kosten beinhalten die Vorhaltung und Reinigung der Räumlichkeiten, sowie der dazugehörigen Toiletten- anlage. Zusätzlich zur Raummiete fallen Kosten für die Gestellung von Aufsichtspersonal in Höhe von 35€/Std. für 2 Personen an. 9. Platzmiete (maximale Nutzung bis 23:00 Uhr) > Vorplatz Eingangsbereich 250,00 € > Vorplatz Raubtierhaus 250,00 € > Vorplatz Tamanduahaus 250,00 € Diese Kosten beinhalten die Vorhaltung und Reinigung 6. Tierpflege > Halber Tag in der Tierpflege 200,00 € 7. Konzerte in Tierhäusern > Je nach Anlass pro Person 5,00 € bis 15,00 € IV.