Common use of Softwarenutzung Clause in Contracts

Softwarenutzung. 14.1 Soweit in den Lieferungen Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen für die Lieferungen zu nutzen. 14.2 Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde wird die Herstellerangaben des Verkäufers – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht entfernen oder ohne die vorherige ausdrückliche Zustim- mung des Verkäufers verändern. 14.3 Alle sonstigen Rechte an der Software und den Doku- mentationen einschließlich der Kopien verbleiben beim Verkäufer. Die Vergabe von Unterlizenzen durch den Kunden ist nicht zulässig.

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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen Und Ersatzteilen, Allgemeine Bedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen Und Ersatzteilen