Softwarenutzung. 9.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Käufer ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. 9.2 Der Käufer darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Käufer verpflichtet sich, Herstellerangaben - insbesondere Copyright-Vermerke - nicht zu entfernen oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumenta- tionen einschließlich der Kopien bleiben beim Verkäufer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig. 9.3 Der Verkäufer prüft die Software vor deren Bereitstellung an den Käufer durch den jeweiligen Stand der Technik entsprechende und aktuelle Schutzmaßnahmen auf Computerviren, Trojanische Pferde, Hoax-Viren und vergleichbare Programmierungen, Programmteile und Schadensfunktionen, die zum Verlust oder Verfälschung von Daten oder Programmen oder zur Beeinträchtigung von Systemen oder Teilen davon führen können (im Folgenden „Computerviren“ genannt). Gleichwohl kann hierdurch weder das Risiko, dass die Software unerkannte oder mutierte Computerviren enthält, noch dass solche zu einem späteren Zeitpunkt in ein (Betriebs- oder Kontroll-) System des Käufers eindringen und dadurch eventuell die Programmdaten der Software oder sonstige Daten oder Programme verändern oder löschen oder Systeme beeinträchtigen, nicht ausgeschlossen werden. 9.4 Der Käufer hat daher selbst ebenfalls Maßnahmen zum Schutz vor Computerviren und anderen destruktiven Daten zu treffen. Er ist verpflichtet, vor der Ausführung der gelieferten Software und dem Öffnen von Dateien, diese selbst auf Befall mit Computerviren zu testen. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen seiner (Betriebs- oder Kontroll-) Systeme einsetzen will, sofern dadurch die Funktionalität der Software des Verkäufers beeinflusst werden kann. 9.5 Der Käufer ist zum Schutz vor Datenverlust durch Computerviren zur eigenständigen und regelmäßigen Sicherung von Daten verpflichtet. Bei Verlust oder Manipulation von Daten haftet der Verkäufer nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der korrekten Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Käufer erforderlich ist. § 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand 10.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. 10.2 Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers Klage zu erheben. § 11 Allgemeine Bestimmungen 11.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers. Dies gilt auch dann, wenn handelsübliche Klauseln vereinbart sind. 11.2 Erklärungen, die der Begründung, Wahrung oder Ausübung von Rechten dienen, bedürfen der Schriftform. Die Schriftform wird auch durch Textform mittels Datenfernübertragung (z.B. E-Mail) oder Telefax erfüllt, es sei denn die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben. 11.3 Der Käufer darf seine Vertragsrechte ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht auf Dritte übertragen. 11.4 Sofern der Verkäufer für den Käufer Montage-, Inbetriebnahme-, Wartungs-, Reparatur- oder ähnliche Leistungen erbringt, gelten zusätzlich und mit Vorrang die entsprechenden besonderen Bedingungen des Verkäufers.
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Sources: General Terms and Conditions
Softwarenutzung. 9.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Käufer Besteller ein nicht ausschließliches ausschliessliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich einschliesslich ihrer Dokumentationen Dokumentation zu nutzen. Sie wird nur zur Verwendung auf dem dafür bestimmten überlassenen Liefergegenstand überlassenzur Verfügung gestellt. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
9.2 . Der Käufer Kunde darf die gelieferte Software nur im gesetzlich zulässigen zugelassenen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeitenverarbeiten und anpassen und das nur insoweit, übersetzen als dies für die bestimmungsgemässe Benutzung durch den Benutzungsberechtigten notwendig ist. Weitergehende Bearbeitung, Verarbeitung oder Anpassung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von dem Objektcode in RBS. Jede unautorisierte Verarbeitung, Veränderung oder Anpassung der gelieferten Software bewirkt den Quellcode umwandelnsofortigen und endgültigen Verlust diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen des Bestellers. Die Nichteinhaltung allfälliger Installationsbedingungen und Installationsanweisungen führt ebenfalls zum sofortigen endgültigen Verlust diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen des Kunden. Wurde die Nutzung der gelieferten Software seitens RBS zeitlich befristet, so darf der Besteller die Software nach Ablauf dieser Frist nicht mehr benutzen oder sonst wie gebrauchen. Die Dekompilierung der gelieferten Software ist vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich untersagt und darf nur mit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von RBS durchgeführt werden. Der Käufer Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben - Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke - Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorherige vorherige, ausdrücklich schriftliche Zustimmung des Verkäufers von RBS zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software Software, dem Sourcecode und den Dokumenta- tionen einschließlich Dokumentationen einschliesslich der Kopien bleiben beim Verkäufer bei RBS bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
9.3 Der Verkäufer prüft die Software vor deren Bereitstellung an den Käufer durch den jeweiligen Stand der Technik entsprechende und aktuelle Schutzmaßnahmen auf Computerviren, Trojanische Pferde, Hoax-Viren und vergleichbare Programmierungen, Programmteile und Schadensfunktionen, die zum Verlust oder Verfälschung von Daten oder Programmen oder zur Beeinträchtigung von Systemen oder Teilen davon führen können (im Folgenden „Computerviren“ genannt). Gleichwohl kann hierdurch weder das Risiko, dass die Software unerkannte oder mutierte Computerviren enthält, noch dass solche zu einem späteren Zeitpunkt in ein (Betriebs- oder Kontroll-) System des Käufers eindringen und dadurch eventuell die Programmdaten der Software oder sonstige Daten oder Programme verändern oder löschen oder Systeme beeinträchtigen, nicht ausgeschlossen werden.
9.4 Der Käufer hat daher selbst ebenfalls Maßnahmen zum Schutz vor Computerviren und anderen destruktiven Daten zu treffen. Er ist verpflichtet, vor der Ausführung der gelieferten Software und dem Öffnen von Dateien, diese selbst auf Befall mit Computerviren zu testen. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen seiner (Betriebs- oder Kontroll-) Systeme einsetzen will, sofern dadurch die Funktionalität der Software des Verkäufers beeinflusst werden kann.
9.5 Der Käufer ist zum Schutz vor Datenverlust durch Computerviren zur eigenständigen und regelmäßigen Sicherung von Daten verpflichtet. Bei Verlust oder Manipulation von Daten haftet der Verkäufer nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der korrekten Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Käufer erforderlich ist. § 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
10.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers Klage zu erheben. § 11 Allgemeine Bestimmungen
11.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers. Dies gilt auch dann, wenn handelsübliche Klauseln vereinbart sind.
11.2 Erklärungen, die der Begründung, Wahrung oder Ausübung von Rechten dienen, bedürfen der Schriftform. Die Schriftform wird auch durch Textform mittels Datenfernübertragung (z.B. E-Mail) oder Telefax erfüllt, es sei denn die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben.
11.3 Der Käufer darf seine Vertragsrechte ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht auf Dritte übertragen.
11.4 Sofern der Verkäufer für den Käufer Montage-, Inbetriebnahme-, Wartungs-, Reparatur- oder ähnliche Leistungen erbringt, gelten zusätzlich und mit Vorrang die entsprechenden besonderen Bedingungen des Verkäufers.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. 9.1 11.1 Soweit die Ware Software des Lieferanten enthält, räumt der Lieferant dem Besteller ein nicht unterlizensierbares, nicht ausschließ- liches und dauerhaftes Nutzungsrecht an der gelieferten Software ein. Das Nutzungsrecht erlaubt dem Besteller – den Gebrauch der Software ausschließlich zur Bedienung der Ware, auf welcher sie zum Zeitpunkt der Lieferung installiert ist, und nur zum vorgesehenen Zweck. – die Übertragung der Software und sämtlicher Rechte aus dem Nutzungsrecht an einen Dritten im Lieferumfang Rahmen des Verkaufs oder Veräußerung der Ware, auf welcher die Software enthalten installiert ist, wird dem Käufer ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, wenn sich der Dritte seinerseits zur Einhaltung der Regelungen der Ziff. 11 verpflichtet. – die gelieferte einmalige Vervielfältigung der Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzenSicherungszwe- cken. Sie wird Die Nutzungsbedingungen und -rechte von Software von Drittanbie- tern sind zu beachten. Soweit sich die Nutzungsbedingungen zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Lieferanten-Software auf mehr als einem System ist untersagtund Drittanbieter-Software widersprechen, gelten die jeweils strengeren Bestimmungen.
9.2 11.2 Der Käufer Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang ausschließlich auf der Ware verwenden. Der Besteller darf die Software weder ganz oder teilweise auf andere Geräte übertragen, vervielfältigen (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigenaußer zu Sicherungs- zwecken), überarbeiten, übersetzen oder übersetzen, von dem Objektcode Objekt- in den Quellcode umwandeln. Der Käufer verpflichtet sich, Herstellerangaben - insbesondere Copyright-Vermerke - nicht zu entfernen Quell- code umwandeln oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumenta- tionen einschließlich der Kopien bleiben beim Verkäufer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
9.3 Der Verkäufer prüft die Software vor deren Bereitstellung an den Käufer durch den jeweiligen Stand der Technik entsprechende und aktuelle Schutzmaßnahmen auf Computerviren, Trojanische Pferde, Hoax-Viren und vergleichbare Programmierungen, Programmteile und Schadensfunktionen, die zum Verlust oder Verfälschung von Daten oder Programmen oder zur Beeinträchtigung von Systemen oder Teilen davon führen können (im Folgenden „Computerviren“ genannt). Gleichwohl kann hierdurch weder das Risiko, dass die Software unerkannte oder mutierte Computerviren enthält, noch dass solche zu einem späteren Zeitpunkt in ein (Betriebs- oder Kontroll-) System des Käufers eindringen und dadurch eventuell die Programmdaten der Software oder sonstige Daten oder Programme verändern oder löschen oder Systeme beeinträchtigen, nicht ausgeschlossen werden.
9.4 Der Käufer hat daher selbst ebenfalls Maßnahmen zum Schutz vor Computerviren und anderen destruktiven Daten zu treffen. Er ist verpflichtet, vor der Ausführung der gelieferten Software und dem Öffnen von Dateien, diese selbst auf Befall mit Computerviren zu testen. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen seiner (Betriebs- oder Kontroll-) Systeme einsetzen will, sofern dadurch die Funktionalität der Software des Verkäufers beeinflusst werden kann.
9.5 Der Käufer ist zum Schutz vor Datenverlust durch Computerviren zur eigenständigen und regelmäßigen Sicherung von Daten verpflichtet. Bei Verlust oder Manipulation von Daten haftet der Verkäufer nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der korrekten Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Käufer erforderlich ist. § 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
10.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers Klage zu erheben. § 11 Allgemeine Bestimmungen
11.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers. Dies gilt auch dann, wenn handelsübliche Klauseln vereinbart sind.
11.2 Erklärungen, die der Begründung, Wahrung oder Ausübung von Rechten dienen, bedürfen der Schriftform. Die Schriftform wird auch durch Textform mittels Datenfernübertragung (z.B. E-Mail) oder Telefax erfüllt, es sei denn die Schriftform ist gesetzlich vorgeschriebenanderweitig ändern.
11.3 Der Käufer darf seine Vertragsrechte ohne schriftliche Zustimmung Alle Software und anderes vom Lieferanten bereitgestelltes geistiges Eigentum verbleibt das alleinige Eigentum des Verkäufers nicht auf Dritte übertragenjeweiligen Lizenzgebers.
11.4 Sofern Der Begriff „Software“ bezeichnet Computerprogramme oder eine Zusammenstellung von Daten, die insbesondere auf einem belie- bigen verkörperten Ausdrucksmedium oder einem beliebigen Spei- chermedium enthalten sind, und von welchen sie wieder unmittelbar oder mittels einer Maschine oder eines Gerätes ausgelesen oder wie- der Verkäufer erzeugt oder übermittelt werden können. Software umfasst ferner insbesondere auch ein vom Lieferanten selbst entwickeltes Software- betriebssystem für den Käufer Montage-gewöhnlichen Gebrauch der Ware, Inbetriebnahme-, Wartungs-, Reparatur- oder ähnliche Leistungen erbringt, gelten zusätzlich optional gebrauchte Software zur Steigerung der Verwendbarkeit der Ware sowie Upgrades und mit Vorrang die entsprechenden besonderen Bedingungen des VerkäufersÜberarbeitungen der Software zur Erfüllung einer bestimmten schriftlichen Zusage.
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Softwarenutzung. 9.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Käufer ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
9.2 Der Käufer darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Käufer verpflichtet sich, Herstellerangaben - insbesondere Copyright-Vermerke - nicht zu entfernen oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumenta- tionen Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Verkäufer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
9.3 Der Verkäufer prüft die Software vor deren Bereitstellung an den Käufer durch den jeweiligen Stand der Technik entsprechende und aktuelle Schutzmaßnahmen auf Computerviren, Trojanische Pferde, Hoax-Viren und vergleichbare ProgrammierungenPro- grammierungen, Programmteile und Schadensfunktionen, die zum Verlust oder Verfälschung von Daten oder Programmen oder zur Beeinträchtigung von Systemen oder Teilen davon führen können (im Folgenden „Computerviren“ genannt). Gleichwohl kann hierdurch weder das Risiko, dass die Software unerkannte oder mutierte Computerviren enthält, noch dass solche zu einem späteren Zeitpunkt in ein (Betriebs- oder Kontroll-) System des Käufers eindringen und dadurch eventuell die Programmdaten der Software oder sonstige Daten oder Programme verändern oder löschen oder Systeme beeinträchtigen, nicht ausgeschlossen werden.
9.4 Der Käufer hat daher selbst ebenfalls Maßnahmen zum Schutz vor Computerviren und anderen destruktiven Daten zu treffen. Er ist verpflichtet, vor der Ausführung der gelieferten Software und dem Öffnen von Dateien, diese selbst auf Befall mit Computerviren zu testen. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen seiner (Betriebs- oder Kontroll-) Systeme einsetzen will, sofern dadurch die Funktionalität der Software des Verkäufers beeinflusst werden kann.
9.5 Der Käufer ist zum Schutz vor Datenverlust durch Computerviren zur eigenständigen und regelmäßigen Sicherung von Daten verpflichtet. Bei Verlust oder Manipulation von Daten haftet der Verkäufer nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der korrekten Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Käufer erforderlich ist. § 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
10.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers Klage zu erheben. § 11 Allgemeine Bestimmungen
11.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers. Dies gilt auch dann, wenn handelsübliche Klauseln vereinbart sind.
11.2 Erklärungen, die der Begründung, Wahrung oder Ausübung von Rechten dienen, bedürfen der Schriftform. Die Schriftform wird auch durch Textform mittels Datenfernübertragung (z.B. E-Mail) oder Telefax erfüllt, es sei denn die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben.
11.3 Der Käufer darf seine Vertragsrechte ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht auf Dritte übertragen.
11.4 Sofern der Verkäufer für den Käufer Montage-, Inbetriebnahme-, Wartungs-, Reparatur- oder ähnliche Leistungen erbringt, gelten zusätzlich und mit Vorrang die entsprechenden besonderen Bedingungen des Verkäufers.
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Sources: General Terms and Conditions
Softwarenutzung. 9.1 Soweit An Software von FeRe jeglicher Art und der dazugehörigen Dokumentation erhält der Kunde gegen Entgelt ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht auf einem bestimmten bzw. im Lieferumfang Einzelfall festzulegenden Hardware-Produkt. ▇▇▇▇ bleibt Inhaberin des Urheberrechts sowie aller anderen gewerblichen Schutzrechte. Das Recht Vervielfältigungen anzufertigen ist nur zum Zwecke der Datensicherung gegeben. Copyright- Vermerke dürfen nicht entfernt werden. FeRe liefert Installations- und Inbetriebnahmeanleitungen mit entsprechenden Sicherheitshinweisen für ihre Software enthalten istin gedruckter Form. Alle weiteren Dokumentationen werden nur in Form von Softwaredaten mit Online-Hilfe mitgeliefert. Mit der Nachlieferung neuer Software-Releases werden auch die entsprechenden Online-Dokumentationen übersandt. Die Weitergabe an Dritte bedarf in jedem Fall unserer Zustimmung. Bei Überlassung von Software zum Zwecke der Weiterveräußerung ist die Anerkennung dieser Bedingungen durch den Dritten sicherzustellen. Veränderungen sind nicht gestattet. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen hat der Besteller für jeden Verstoß hiergegen eine Vertragsstrafe in Höhe des 10- fachen des Auftragswertes zu entrichten. Diese Vertragsstrafe ist auf einen eventuellen Schadenersatzanspruch anzurechnen. Die Software und die dazugehörige Dokumentation sind unverzüglich zurück zu geben. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht für eine ausschließlich kundenspezifisch, wird dem Käufer auf der Grundlage einer vom Kunden beigestellten Pflichtenheftes, entwickelten Software für deren Entwicklung auch ein nicht ausschließliches Recht eingeräumtentsprechendes, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
9.2 Der Käufer darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ffVertrag vereinbartes Entgelt gezahlt wurde. UrhG) vervielfältigenDiese, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Käufer verpflichtet sich, Herstellerangaben - insbesondere Copyright-Vermerke - nicht zu entfernen oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumenta- tionen einschließlich der Kopien bleiben beim Verkäufer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
9.3 Der Verkäufer prüft die Software vor deren Bereitstellung an den Käufer durch den jeweiligen Stand der Technik entsprechende und aktuelle Schutzmaßnahmen auf Computerviren, Trojanische Pferde, Hoax-Viren und vergleichbare Programmierungen, Programmteile und Schadensfunktionen, die zum Verlust oder Verfälschung von Daten oder Programmen oder zur Beeinträchtigung von Systemen oder Teilen davon führen können (im Folgenden „Computerviren“ genannt). Gleichwohl kann hierdurch weder das Risiko, dass die Software unerkannte oder mutierte Computerviren enthält, noch dass solche zu einem späteren Zeitpunkt in ein (Betriebs- oder Kontroll-) System des Käufers eindringen und dadurch eventuell die Programmdaten der Software oder sonstige Daten oder Programme verändern oder löschen oder Systeme beeinträchtigen, nicht ausgeschlossen werden.
9.4 Der Käufer hat daher selbst ebenfalls Maßnahmen zum Schutz vor Computerviren und anderen destruktiven Daten zu treffen. Er ist verpflichtet, vor der Ausführung der gelieferten Software und dem Öffnen von Dateien, diese selbst auf Befall mit Computerviren zu testen. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen seiner der vertragsmäßig erstellten Komplettsteuerung, entwickelte Software ist von FeRe unter Einsatz modularer, von FeRe für eine Vielzahl von Anwendungsfällen geschaffenen Softwarebausteinen (Betriebs- oder Kontroll-) Systeme einsetzen willStandard- Softwaremodule), sofern dadurch kundenspezifisch zusammengesetzt und auf die Funktionalität vertraglichen Leistungserfordernisse angepasst worden (kundenspezifisches Anwendungsprogramm). Vorstehende Bedingungen gelten ebenfalls nicht für kundenspezifisch erstellte Lernsoftware. Mit der Software vollständigen Zahlung des Verkäufers beeinflusst werden kann.
9.5 Der Käufer ist zum Schutz vor Datenverlust durch Computerviren zur eigenständigen Kaufpreises für das kundenspezifische Anwendungsprogramm überträgt FeRe dem Kunden hieran das ausschließliche, räumlich und regelmäßigen Sicherung von Daten verpflichtet. Bei Verlust oder Manipulation von Daten haftet der Verkäufer nur für denjenigen Aufwandzeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht, ohne das dem Kunden an den einzelnen, der für die Wiederherstellung der korrekten Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Käufer erforderlich istkundenspezifischen Anpassung zugrunde liegenden Standard- Softwaremodulen irgendwelche Rechte, gleich welcher Art, zustehen. § 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
10.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Der Verkäufer ist jedoch FeRe bleibt ungeachtet dieser Bestimmungen berechtigt, am Hauptsitz des Käufers Klage auf Grundlage dieser Entwicklung sich aufgrund anderer Aufgabenstellungen sonstiger Kunden ergebende kundenspezifische Softwarelösungen zu erhebenerstellen und anzubieten. § 11 Allgemeine Bestimmungen
11.1 Sofern sich aus FeRe verbleibt in jedem Fall ein einfaches Nutzungsrecht an der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers. Dies gilt auch dann, wenn handelsübliche Klauseln vereinbart sindkundenspezifischen Lösung zu innerbetrieblichen Zwecken.
11.2 Erklärungen, die der Begründung, Wahrung oder Ausübung von Rechten dienen, bedürfen der Schriftform. Die Schriftform wird auch durch Textform mittels Datenfernübertragung (z.B. E-Mail) oder Telefax erfüllt, es sei denn die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben.
11.3 Der Käufer darf seine Vertragsrechte ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht auf Dritte übertragen.
11.4 Sofern der Verkäufer für den Käufer Montage-, Inbetriebnahme-, Wartungs-, Reparatur- oder ähnliche Leistungen erbringt, gelten zusätzlich und mit Vorrang die entsprechenden besonderen Bedingungen des Verkäufers.
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Softwarenutzung. 9.1 11.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Käufer Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Dokumentation in der angegebenen Anzahl von Usern zu nutzen. Sie wird nur zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassenüberlassenen Leistungsgegenstand zur Verfügung gestellt. Eine Die weitergehende Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
9.2 11.2 Der Käufer Kunde darf die gelieferte Software nur im gesetzlich zulässigen zugelassenen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeitenverarbeiten und anpassen, übersetzen und das nur insoweit, als dies für die bestimmungsgemäße Benutzung durch den zur Benutzung Berechtigten notwendig ist. Weitergehende Bearbeitung, Verarbeitung oder von dem Objektcode in Anpassung bedarf jedenfalls unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Jede unautorisierte Verarbeitung, Veränderung oder Anpassung der gelieferten Software bewirkt den Quellcode umwandeln. sofortigen und endgültigen Verlust diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden.
11.3 Die Nichteinhaltung allfälliger Installationsbedingungen und Installationsanweisungen führt zum sofortigen endgültigen Verlust diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden.
11.4 Wurde die Nutzung der gelieferten Software unsererseits zeitlich befristet, so darf der Kunde die Software nach Ablauf dieser Frist nicht verwenden.
11.5 Die Dekompilierung der gelieferten Software ist vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich untersagt und darf nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durchgeführt werden.
11.6 Der Käufer Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben - Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke - –Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorherige vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu verändern. .
11.7 Alle sonstigen Rechte an der Software Software, dem Source Code und den Dokumenta- tionen Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Verkäufer bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
9.3 Der Verkäufer prüft die Software vor deren Bereitstellung an den Käufer durch den jeweiligen Stand der Technik entsprechende und aktuelle Schutzmaßnahmen auf Computerviren, Trojanische Pferde, Hoax-Viren und vergleichbare Programmierungen, Programmteile und Schadensfunktionen, die zum Verlust oder Verfälschung von Daten oder Programmen oder zur Beeinträchtigung von Systemen oder Teilen davon führen können (im Folgenden „Computerviren“ genannt). Gleichwohl kann hierdurch weder das Risiko, dass die Software unerkannte oder mutierte Computerviren enthält, noch dass solche zu einem späteren Zeitpunkt in ein (Betriebs- oder Kontroll-) System des Käufers eindringen und dadurch eventuell die Programmdaten der Software oder sonstige Daten oder Programme verändern oder löschen oder Systeme beeinträchtigen, nicht ausgeschlossen werden.
9.4 Der Käufer hat daher selbst ebenfalls Maßnahmen zum Schutz vor Computerviren und anderen destruktiven Daten zu treffen. Er ist verpflichtet, vor der Ausführung der gelieferten Software und dem Öffnen von Dateien, diese selbst auf Befall mit Computerviren zu testen. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen seiner (Betriebs- oder Kontroll-) Systeme einsetzen will, sofern dadurch die Funktionalität der Software des Verkäufers beeinflusst werden kann.
9.5 Der Käufer ist zum Schutz vor Datenverlust durch Computerviren zur eigenständigen und regelmäßigen Sicherung von Daten verpflichtet. Bei Verlust oder Manipulation von Daten haftet der Verkäufer nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der korrekten Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Käufer erforderlich ist. § 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
10.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers Klage zu erheben. § 11 Allgemeine Bestimmungen
11.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers. Dies gilt auch dann, wenn handelsübliche Klauseln vereinbart sind.
11.2 Erklärungen, die der Begründung, Wahrung oder Ausübung von Rechten dienen, bedürfen der Schriftform. Die Schriftform wird auch durch Textform mittels Datenfernübertragung (z.B. E-Mail) oder Telefax erfüllt, es sei denn die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben.
11.3 Der Käufer darf seine Vertragsrechte ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht auf Dritte übertragen.
11.4 Sofern der Verkäufer für den Käufer Montage-, Inbetriebnahme-, Wartungs-, Reparatur- oder ähnliche Leistungen erbringt, gelten zusätzlich und mit Vorrang die entsprechenden besonderen Bedingungen des Verkäufers.
Appears in 1 contract
Softwarenutzung. 9.1 12.1 Soweit im Lieferumfang Vertragsinhalt Software enthalten ist, wird dem Käufer Kunden ein nicht nicht-ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich inklusive ihrer Dokumentationen Dokumentation zu nutzen. Sie wird nur zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassender von uns montierten Anlage bereitgestellt. Eine weitergehende Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
9.2 12.2 Der Käufer Kunde darf die gelieferte Software nur im gesetzlich zulässigen zugelassenen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeitenverarbeiten und anpassen, übersetzen und das nur insoweit, als dies für die bestimmungsgemäße Benutzung durch den zur Benutzung Berechtigten notwendig ist. Weitergehende Bearbeitung, Verarbeitung oder von dem Objektcode in Anpassung bedarf jedenfalls unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Jede unautorisierte Verarbeitung, Veränderung oder Anpassung der gelieferten Software bewirkt den Quellcode umwandeln. sofortigen und endgültigen Verlust diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden.
12.3 Die Nichteinhaltung allfälliger Installationsbedingungen und Installationsanweisungen führt zum sofortigen endgültigen Verlust diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden.
12.4 Wurde die Nutzung der gelieferten Software durch uns zeitlich befristet, so darf der Kunde die Software nach Ablauf dieser Frist nicht mehr benutzen oder sonst wie gebrauchen.
12.5 Die Dekompilierung der gelieferten Software ist vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich untersagt und darf nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durchgeführt werden.
12.6 Der Käufer Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben - Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke - Vermerke, nicht zu entfernen oder diese ohne vorherige vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des Verkäufers von uns zu verändern. .
12.7 Alle sonstigen Rechte an der Software Software, dem Source Code und den Dokumenta- tionen Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Verkäufer bzw. bei uns bzw beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
9.3 Der Verkäufer prüft die Software vor deren Bereitstellung an den Käufer durch den jeweiligen Stand der Technik entsprechende und aktuelle Schutzmaßnahmen auf Computerviren, Trojanische Pferde, Hoax-Viren und vergleichbare Programmierungen, Programmteile und Schadensfunktionen, die zum Verlust oder Verfälschung von Daten oder Programmen oder zur Beeinträchtigung von Systemen oder Teilen davon führen können (im Folgenden „Computerviren“ genannt). Gleichwohl kann hierdurch weder das Risiko, dass die Software unerkannte oder mutierte Computerviren enthält, noch dass solche zu einem späteren Zeitpunkt in ein (Betriebs- oder Kontroll-) System des Käufers eindringen und dadurch eventuell die Programmdaten der Software oder sonstige Daten oder Programme verändern oder löschen oder Systeme beeinträchtigen, nicht ausgeschlossen werden.
9.4 Der Käufer hat daher selbst ebenfalls Maßnahmen zum Schutz vor Computerviren und anderen destruktiven Daten zu treffen. Er ist verpflichtet, vor der Ausführung der gelieferten Software und dem Öffnen von Dateien, diese selbst auf Befall mit Computerviren zu testen. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen seiner (Betriebs- oder Kontroll-) Systeme einsetzen will, sofern dadurch die Funktionalität der Software des Verkäufers beeinflusst werden kann.
9.5 Der Käufer ist zum Schutz vor Datenverlust durch Computerviren zur eigenständigen und regelmäßigen Sicherung von Daten verpflichtet. Bei Verlust oder Manipulation von Daten haftet der Verkäufer nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der korrekten Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Käufer erforderlich ist. § 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
10.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers Klage zu erheben. § 11 Allgemeine Bestimmungen
11.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers. Dies gilt auch dann, wenn handelsübliche Klauseln vereinbart sind.
11.2 Erklärungen, die der Begründung, Wahrung oder Ausübung von Rechten dienen, bedürfen der Schriftform. Die Schriftform wird auch durch Textform mittels Datenfernübertragung (z.B. E-Mail) oder Telefax erfüllt, es sei denn die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben.
11.3 Der Käufer darf seine Vertragsrechte ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht auf Dritte übertragen.
11.4 Sofern der Verkäufer für den Käufer Montage-, Inbetriebnahme-, Wartungs-, Reparatur- oder ähnliche Leistungen erbringt, gelten zusätzlich und mit Vorrang die entsprechenden besonderen Bedingungen des Verkäufers.
Appears in 1 contract
Softwarenutzung. 9.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Käufer ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ein- schließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
9.2 Der Käufer darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode Ob- jektcode in den Quellcode umwandeln. Der Käufer verpflichtet sich, Herstellerangaben - insbesondere Copyright-Vermerke - nicht zu entfernen oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumenta- tionen Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Verkäufer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
9.3 Der Verkäufer prüft die Software vor deren Bereitstellung an den Käufer durch den jeweiligen Stand der Technik entsprechende und aktuelle Schutzmaßnahmen auf Computerviren, Trojanische Pferde, Hoax-Viren und vergleichbare Programmierungen, Programmteile und SchadensfunktionenSchadens- funktionen, die zum Verlust oder Verfälschung von Daten oder Programmen oder zur Beeinträchtigung von Systemen oder Teilen davon führen können (im Folgenden „Computerviren“ genannt). Gleichwohl kann hierdurch weder das Risiko, dass die Software unerkannte oder mutierte Computerviren enthält, noch dass solche zu einem späteren Zeitpunkt in ein (Betriebs- Betriebs-oder Kontroll-) System des Käufers eindringen und dadurch eventuell die Programmdaten der Software oder sonstige Daten oder Programme verändern oder löschen oder Systeme beeinträchtigenbeeinträchti- gen, nicht ausgeschlossen werden.
9.4 Der Käufer hat daher selbst ebenfalls Maßnahmen zum Schutz vor Computerviren und anderen destruktiven Daten zu treffen. Er ist verpflichtet, vor der Ausführung der gelieferten Software und dem Öffnen von Dateien, diese selbst auf Befall mit Computerviren zu testen. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen seiner (Betriebs- oder Kontroll-) Systeme einsetzen will, sofern dadurch die Funktionalität der Software des Verkäufers beeinflusst werden kann.
9.5 Der Käufer ist zum Schutz vor Datenverlust durch Computerviren zur eigenständigen und regelmäßigen Sicherung von Daten verpflichtet. Bei Verlust oder Manipulation von Daten haftet der Verkäufer nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der korrekten Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Käufer erforderlich ist. § 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
10.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers Klage zu erheben. § 11 Allgemeine Bestimmungen
11.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers. Dies gilt auch dann, wenn handelsübliche Klauseln vereinbart sind.
11.2 Erklärungen, die der Begründung, Wahrung oder Ausübung von Rechten dienen, bedürfen der Schriftform. Die Schriftform wird auch durch Textform mittels Datenfernübertragung (z.B. E-Mail) oder Telefax erfüllt, es sei denn die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben.
11.3 Der Käufer darf seine Vertragsrechte ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht auf Dritte übertragen.
11.4 Sofern der Verkäufer für den Käufer Montage-, Inbetriebnahme-, Wartungs-, Reparatur- oder ähnliche Leistungen erbringt, gelten zusätzlich und mit Vorrang die entsprechenden besonderen Bedingungen des Verkäufers.
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Sources: General Terms and Conditions of Sale