Service. 1. Für Service-Dienstleistungen, die im Rahmen der Erfüllung eines Kaufvertrages erbracht werden, gelten, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden, die vorliegenden AVLB sowie sinn- gemäss die Servicebedingungen der Heidelberg Schweiz AG. 2. Für Service-Dienstleistungen, die als Service-Einzelauftrag, inner- halb eines genau definierten Servicevertrages oder anderweitig ohne besonderen Auftrag erbracht werden, gehen die Servicebedingungen der Heidelberg Schweiz AG den vorliegenden AVLB vor.
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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Service. 1. Für Service-Dienstleistungen, die im Rahmen der Erfüllung eines Kaufvertrages erbracht werden, gelten, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden, die vorliegenden AVLB sowie sinn- gemäss sinngemäß die Servicebedingungen der Heidelberg Schweiz AG.
2. Für Service-Dienstleistungen, die als Service-Service Einzelauftrag, inner- halb innerhalb eines genau definierten Servicevertrages oder anderweitig ohne besonderen Auftrag erbracht werden, gehen die Servicebedingungen der Heidelberg Schweiz AG den vorliegenden AVLB vor.
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Sources: Nutzungsbedingungen