Common use of Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Clause in Contracts

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.

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Samples: www.conceptif.de, www.conceptif.de, www.conceptif.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: media.barmenia.de, media.barmenia.de, media.barmenia.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fällig- keitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.gdv.de, www.gdv.de, www.gdv.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder die einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fällig- keitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: constantia-versicherungen.de, lsh-versicherung.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden 1 maß- gebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.heb.de, www.helvetia.com

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer Ver- sicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Ver- sicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Leasing Rahmenvertrag, www.grafschmidt.com

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die einmalige oder die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.smarteo.cz, www.smarteo.cz

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die der erste oder einmalige Prämie Beitrag nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden maß- gebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: makler.continentale.de, www.haftpflichtkasse.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden maßge- benden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag Ver- trag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.flugschulen.at, service.comfortplan.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versiche> rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: esv-schwenger.de, kunden.interlloyd.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer Ver- sicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versi- cherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.conceptif.de, www.conceptif.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer Versiche- rer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.diebayerische.de, www.diebayerische.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fälligkeitszeit- punkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.ammerlaender-versicherung.de, www.helberg.info

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzah- lung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.agcofinance.com

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange so- lange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.interlloyd.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die der einmalige oder der erste oder einmalige Prämie Beitrag nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.sparkassen-direkt.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlos- sen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.conceptif.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die der erste oder einmalige Prämie Beitrag nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fällig- keitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzurück- treten, solange die Zahlung nicht bewirkt be- wirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: amex-online.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 Ziffer 2.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: moat.schleswiger-ag.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag Ver- trag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: feger-finanz.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 2. maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: cdn.website-start.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden maßgeben- den Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzu- rücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.kvd-versicherungen.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die einmalige oder die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzurück- treten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.maklerwolf.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden 1 maSgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange so> lange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versiche> rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.interlloyd.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die der erste oder einmalige Prämie Beitrag nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.bdv-service.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 Ziffer 5.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzurücktre- ten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.jugendherberge.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die der erste oder einmalige Prämie Beitrag nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer Versiche- rer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.diebayerische.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die der erste oder einmalige Prämie Beitrag nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer bzw. die S.L.P. im Namen des Versicherers vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: slp-vermittlerportal.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzurück- treten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.swu.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die der erste oder einmalige Prämie Beitrag nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.

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Samples: www.mvk-versicherung.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Ziffer 4.1 maßge- benden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.fvv.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Ziffer 5.2 maßge- benden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzah- lung nicht zu vertreten hat.

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Samples: ferien-camps.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer Ver- sicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.innofima.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzurücktre- ten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.versicherungsspiegel.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem rechtzeitig nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Ziffer 27.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzu- rücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt veranlasst ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.helvetia.com

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fälligkeitszeit- punkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Ver- sicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.innofima.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer Versi- cherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: f.hubspotusercontent30.net

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer Versi- cherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: cdn.pepxpress.com

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer Versi- cherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsneh- mer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.wwk.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die der erste oder einmalige Prämie Beitrag nicht zu dem nach Nr. 2 15.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versi­ cherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.debeka.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung Zah­ lung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungs­ nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.gev-versicherung.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.kann

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Samples: huebener-ag.eu

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.conceptif.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung Zah­ lung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versiche­ rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Produktinformationsblatt Zur Gvi Gruppen Wohngebäudeversicherung‌

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem unverzüglich nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzurücktre­ ten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.recura.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 § 2.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: degenia.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fälligkeitszeit- punkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag Ver- trag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt be- wirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.ammerlaender-versicherung.de

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer Versi-cherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versiche-rungsnehmer die Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: cdn2.hubspot.net