Common use of Rücktritt Clause in Contracts

Rücktritt. 3. Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche- rungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person (vgl. Nr. 2) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurück- treten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- schlossen hätten.

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Samples: www.interrisk.de, www.interrisk.de, www.interrisk.de

Rücktritt. 3. (2) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche- rungsschutzes Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person (vgl. Nr. 2) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurück- tretenzurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig fahr- lässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- schlossen geschlossen hätten.

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Samples: www.sparkasse-duisburg.de, www.sparkasse-koelnbonn.de, www.sparkasse-witten.de

Rücktritt. 3. Wenn Umstände(1) Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, die für die Übernahme des Versiche- rungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person (vgl. Nr. 2) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, so können wir vom Vertrag zurück- tretenzurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachgewiesen wirdnachweisen, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt ver- letzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wirdSie bzw. der Anspruchsberechtigte nachweisen, dass wir den der Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, Umstände - wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- schlossen hättenBedingungen - geschlossen wor- den wäre.

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Samples: content.morgenundmorgen.com, content.morgenundmorgen.com, www.gothaer.de

Rücktritt. (3. ) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche- rungsschutzes Versicherungsschut- zes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person (vgl. NrAbs. (2)) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurück- tretenzurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger fahr- lässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- schlossen geschlossen hätten.

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Samples: www.universa.de, www.universa.de

Rücktritt. (3. ) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche- rungsschutzes Versicherungs- schutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person (vgl. NrAbs. 2) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurück- tretenzurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- schlossen geschlossen hätten.

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Samples: Einlösungsbeitrag, www.vbed.de

Rücktritt. (3. ) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche- rungsschutzes Versicherungs- schutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person (vgl. Nr. Absatz 2) nicht oder nicht richtig angegeben worden wor- den sind, können wir vom Vertrag zurück- tretenzurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht Anzeige- pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht An- zeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen nachge- wiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- schlossen geschlossen hätten.

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Samples: Einlösungsbeitrag, Einlösungsbeitrag

Rücktritt. 3. (4) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche- rungsschutzes Versicherungsschut- zes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person (vgl. NrAbs. (2)) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurück- tretenzurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger fahr- lässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- schlossen geschlossen hätten.

Appears in 2 contracts

Samples: www.universa.de, www.universa.de

Rücktritt. (3. ) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche- rungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten ver- sicherten Person (vgl. Nr. Absatz 2) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurück- treten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten UmständeUm- stände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- schlossen geschlossen hätten.

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Samples: schlemann.com

Rücktritt. 3. Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche- rungsschutzes Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person (vgl. Nr. 2) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurück- tretenzurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- schlossen geschlossen hätten.

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Samples: fiseba.de

Rücktritt. (3. ) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche- rungsschutzes Versicherungs- schutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person Per- son (vgl. NrAbs. (2)) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurück- tretenzurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger fahr- lässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- schlossen geschlossen hätten.

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Samples: www.universa.de

Rücktritt. 3. Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche- rungsschutzes Bedeutung Versicherungsschutzes Bedeu- tung haben, von Ihnen oder der versicherten Person (vgl. NrAbs. 2) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurück- tretenzurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht Anzeige- pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger fahr- lässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir besteht kein RücktrittsrechtRücktritts- recht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- schlossen hätten.

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Samples: content.morgenundmorgen.com

Rücktritt. 3. Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche- rungsschutzes Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person (vgl. NrAbs. 2) nicht oder nicht richtig rich- tig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurück- tretenzurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich vor- sätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten angezeig- ten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- schlossen geschlossen hätten.

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Samples: www.pk-caritas.de

Rücktritt. 3. 3 Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche- rungsschutzes Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder einer der versicherten Person Personen (vgl. Nr. Absatz 2) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurück- tretenzurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten ,dasswir denVertragauchbei Kenntnisdernichtangezeigten Umstände, ,wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- schlossen ,geschlossen hätten.

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Samples: www.mildac.ie

Rücktritt. 3. Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche- rungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten versi- cherten Person (vgl. Nr. Absatz 2) nicht, nicht vollständig oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurück- tretenVer- trag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche vor- vertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung Verlet- zung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- schlossen geschlossen hätten.

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Samples: www.torsten-breitag.de

Rücktritt. 3. (2) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche- rungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person (vgl. Nr. 2) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurück- tretenVer- trag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich vorsätz- lich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger fahr- lässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen BedingungenBedingun- gen, ge- schlossen geschlossen hätten.

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Samples: www.concret.de

Rücktritt. 3. 3 Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche- rungsschutzes Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder einer der versicherten Person Personen (vgl. Nr. Absatz 2) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurück- tretenzurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- schlossen geschlossen hätten.

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Samples: www.mildac.ie

Rücktritt. (3. ) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche- rungsschutzes Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person (vgl. Nr. 2) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurück- treten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche vorver- tragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Anzei- gepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- schlossen geschlossen hätten.

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Samples: www.bestatter.de

Rücktritt. 3. (2) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche- rungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten versi- cherten Person (vgl. Nr. 2Absatz 1) nicht oder nicht richtig angegeben angege- ben worden sind, können wir vom Vertrag zurück- tretenzurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche vorvertragli- che Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen vor- vertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- schlossen geschlossen hätten.

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Samples: Einlösungsbeitrag

Rücktritt. 3. (4) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche- rungsschutzes Versicherungsschut- zes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person (vgl. NrAbs. (2)) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurück- tretenzurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder we- der vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- schlossen geschlossen hätten.

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Samples: www.universa.de

Rücktritt. 3. (4) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche- rungsschutzes Versicherungs- schutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person (vgl. Nr. 2) nicht oder nicht richtig angegeben an- gegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurück- tretenzurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen nachge- wiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten an- gezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- schlossen hätten.

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Samples: content.morgenundmorgen.com