Common use of Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Clause in Contracts

Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes. Verletzt der Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat der Versicherer kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt der Versicherer den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleibt er dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Die Leistungspflicht des Versicherers entfällt jedoch, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat. Bei einem Rücktritt steht dem Versicherer der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

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Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes. Verletzt der Versicherungsnehmer Verletzen Sie und/oder die zu versichernde Person die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweistes sei denn, Sie weisen ihm nach, dass Sie die Anzeigepflicht weder Vorsatz vorsätzlich noch grobe Fahrlässigkeit vorliegengrob fahrlässig verletzt haben. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat kann der Versicherer kein Rücktrittsrechtnicht vom Vertrag zurücktreten, wenn der Versicherer er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Im Fall des Rücktritts Rück- tritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt der Versicherer den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleibt er dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweistSie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer seiner Leistungspflicht ursächlich war. Die Seine Leistungspflicht des Versicherers entfällt jedoch, wenn der Versicherungsnehmer Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt hathaben. Bei einem Rücktritt Dem Versicherer steht dem Versicherer der Teil des Beitrags zu, welcher der im Falle eines Rücktritts wegen Anzeigepflichtverletzung die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entsprichtdes Rücktritts zu.

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Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes. Verletzt der Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat der Versicherer kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt der Versicherer den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleibt er dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand » weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles » noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Die Leistungspflicht des Versicherers entfällt jedoch, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat. Bei einem Rücktritt steht dem Versicherer der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Cyber Versicherung, Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung Für Unternehmen Der Immobilienwirtschaft

Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes. Verletzt der Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die vorvertragliche Anzeigepflicht weder Vorsatz vorsätzlich noch grobe Fahrlässigkeit vorliegengrob fahrlässig verletzt hat. Bei Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat der Versicherer kein Rücktrittsrechtist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, Bedingungen geschlossen hätte. Im Fall des eines Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt der Versicherer den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleibt er der Versicherer dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich war. Die Leistungspflicht des Versicherers entfällt jedoch, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat. Bei einem Rücktritt steht dem Versicherer der Teil des Beitrags (Prämie) zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

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Samples: smoove.it, rechner.krist.com

Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes. Verletzt der Versicherungsnehmer Verletze ich die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer Versiche- rer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweistich nachweise, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegenvorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat der Versicherer kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherer er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt der Versicherer den Rücktritt nach Eintritt des VersicherungsfallesVersicherungsfalls, bleibt er dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweistich nachweise, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles • Versicherungsfalls - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer der Leistungspflicht ursächlich war. Die Leistungspflicht des Versicherers entfällt jedoch, wenn der Versicherungsnehmer ich die Anzeigepflicht arglistig verletzt hathabe. Bei einem Rücktritt steht dem Versicherer der Teil des Beitrags zu, welcher der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

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Samples: a.storyblok.com

Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes. Verletzt der Versicherungsnehmer Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweistSie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegenvorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat der Versicherer kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherer er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt der Versicherer den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleibt er dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, Sie nachweisen dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich war. Die Leistungspflicht des Versicherers entfällt jedoch, wenn der Versicherungsnehmer Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt hathaben. Bei einem Rücktritt steht dem Versicherer der Teil des Beitrags Beitrages zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

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Samples: www.pkv-kindertarif.de

Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes. Verletzt der Versicherungsnehmer Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweistSie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegenvorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat der Versicherer kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt der Versicherer den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleibt er der Versicherer dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweistSie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Die Leistungspflicht des Versicherers entfällt jedoch, wenn der Versicherungsnehmer Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt hathaben. Bei einem Rücktritt steht dem Versicherer der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

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Samples: www.bauherren-buergschaft.de

Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes. Verletzt der Versicherungsnehmer Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweistSie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegenvorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat der Versicherer kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt der Versicherer den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleibt er der Versicherer dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweistSie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer der Leistungspflicht ursächlich war. Die Leistungspflicht des Versicherers entfällt jedoch, wenn der Versicherungsnehmer Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt hathaben. Bei einem Rücktritt steht dem Versicherer der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

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Samples: s617a97b7c1ac5397.jimcontent.com

Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes. Verletzt der Versicherungsnehmer Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweistSie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegenvorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat der Versicherer kein RücktrittsrechtRücktritts- recht, wenn der Versicherer er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt der Versicherer bzw. die S.L.P. Vertriebsservice AG im Namen des Versi- cherers den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleibt er der Versicherer dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweistSie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Die Leistungspflicht des Versicherers entfällt jedoch, wenn der Versicherungsnehmer Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt hathaben. Bei einem Rücktritt steht dem Versicherer der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

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Samples: slp-vermittlerportal.de

Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes. Verletzt der Versicherungsnehmer Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweistSie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegenvorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat der Versicherer kein RücktrittsrechtRück- trittsrecht, wenn der Versicherer er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt der Versicherer bzw. die S.L.P. Vertriebsservice AG im Namen des Versicherers den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleibt er der Versicherer dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweistSie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Die Leistungspflicht des Versicherers entfällt jedoch, wenn der Versicherungsnehmer Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt hathaben. Bei einem Rücktritt steht dem Versicherer der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

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Samples: slp-vermittlerportal.de

Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes. Verletzt der Versicherungsnehmer Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweistSie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegenvorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat der Versicherer kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherer er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt der Versicherer bzw. die S.L.P. im Namen des Versicherers den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleibt er der Versicherer dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweistSie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene angege- bene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Die Leistungspflicht des Versicherers entfällt jedoch, wenn der Versicherungsnehmer Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt hathaben. Bei einem Rücktritt steht dem Versicherer der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entsprichtent- spricht.

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Samples: service.comfortplan.de

Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes. Verletzt der Versicherungsnehmer Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag von Ihrem Antrag auf Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweistSie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegenvorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung Ver- letzung der Anzeigepflicht hat der Versicherer kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherer er den Vertrag Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen angenommen hätte. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt der Versicherer bzw. die SdV im Namen des Versicherers den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleibt er der Versicherer dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweistSie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Die Leistungspflicht des Versicherers entfällt jedoch, wenn der Versicherungsnehmer Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt hathaben. Bei einem Rücktritt steht dem Versicherer der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

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Samples: sdv-online.de

Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes. Verletzt der Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat der Versicherer kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt der Versicherer den Rücktritt nach Eintritt des VersicherungsfallesVersi- cherungsfalles, bleibt er dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Die Leistungspflicht des Versicherers entfällt jedoch, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht Anzeige- pflicht arglistig verletzt hat. Bei einem Rücktritt steht dem Versicherer der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung Rücktritt- serklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

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Samples: www.infinco.com